oha0815 - 36
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Geschrieben am: 03.09.2013 um 21:12 Uhr
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Mir stellt sich zum Scala auch noch eine Frage:
Vertragslaufzeit bis 2023
Grundverzinsung 0,irgendwas
Bonuszinsen bis zum 18ten(2016) jahr 2,75%
Wieviel % Zinsen bekomm ich eigentlich nach dem 18. Einzahlungsjahr ?????
Nur die Grundverzinsung oder bleibt der max Bonus erhalten ??
hm...
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 03.09.2013 um 22:37 Uhr
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Zitat von oha0815: Mir stellt sich zum Scala auch noch eine Frage:
Vertragslaufzeit bis 2023
Grundverzinsung 0,irgendwas
Bonuszinsen bis zum 18ten(2016) jahr 2,75%
Wieviel % Zinsen bekomm ich eigentlich nach dem 18. Einzahlungsjahr ?????
Nur die Grundverzinsung oder bleibt der max Bonus erhalten ??
hm...
Schau doch in den Aufkleber hinten rein. Oder in den ersten Post hier im Thread. Den Bonus bekommst sicher, der Grundzins richtet sich nach dem Markt (bzw. Sollte er, das bezweifelt aber der Verbraucherschutz ja momentan, deswegen die Briefe).
Und nach den 25 Jahren ist Sabbat. Wenn die Sparkasse sich nicht vorher rauswurstelt.
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braun28 - 52
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Geschrieben am: 04.09.2013 um 14:38 Uhr
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Hallo, habt ihr ein Antwort bekommen? Ich habe heute Post bekommen und verstehe nichts.
irgendwas über Referenzzinssatz und so weiter und dann stand drin die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf den Scala-Sparvertrag abgeschlossen ist, ist nicht anwendbar wie es sich bei den Sparverträgen, die den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zugrunde lagen, nicht um vergleichbare Sparverträge handelt
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 04.09.2013 um 14:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2013 um 15:46 Uhr
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Zitat von braun28: Hallo, habt ihr ein Antwort bekommen? Ich habe heute Post bekommen und verstehe nichts.
irgendwas über Referenzzinssatz und so weiter und dann stand drin die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf den Scala-Sparvertrag abgeschlossen ist, ist nicht anwendbar wie es sich bei den Sparverträgen, die den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zugrunde lagen, nicht um vergleichbare Sparverträge handelt
Ich hab noch nichts bekommen. Frag doch mal beim Verbraucherschutz nach.
Edit: Kannst Du den Brief hier online stellen?
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oha0815 - 36
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Geschrieben am: 04.09.2013 um 18:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2013 um 18:29 Uhr
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@biebe
mein scala is irgendwie anderst, in der tabelle auf dem aufkleber
gehn die bonuszinsen nur bis zum 18. jahr und max. 2.75%
das 18.jahr is 2016 erreicht, meinVertrag geht aber bis 2023 !!
verstehst ?
Ach und den Brief wegen der genauen berechnung der Grundverzinsung hatte ich vor längerem auch abgeschickt, es kam Rückmeldung mit der Bitte auf Gedult !!! *gähn*
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 04.09.2013 um 18:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2013 um 18:48 Uhr
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Zitat von oha0815: @biebe
mein scala is irgendwie anderst, in der tabelle auf dem aufkleber
gehn die bonuszinsen nur bis zum 18. jahr und max. 2.75%
das 18.jahr is 2016 erreicht, meinVertrag geht aber bis 2023 !!
verstehst ?
Ach und den Brief wegen der genauen berechnung der Grundverzinsung hatte ich vor längerem auch abgeschickt, es kam Rückmeldung mit der Bitte auf Gedult !!! *gähn*
Sorry, hab hier kein Plan. Ich dachte alle Scalaverträge sind auf 25 Jahre ausgelegt. Bei mir steht z.B. auf dem Kleber:" Nach Ablauf der genannten Einzahlungszeit wird das Guthaben mit dem für Einlagen mit 3-monatiger Künigungsfrist geltenden Zinssatz verzinst." Hast Du nichts ähnliches draufstehen?
P.S. Den gleichen Brief hab ich auch bekommen, schon vor sicher drei-vier Wochen. Wie ich schon geschrieben hab denke ich dass ich erst ne Antwort bekomme nach der Gerichtsverhandlung bezüglich Beitragserhöhung. Aber egal wie die Antwort ausfällt, die geht direkt zum Vebraucherschutz zur Prüfung.
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oha0815 - 36
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Geschrieben am: 04.09.2013 um 19:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2013 um 19:39 Uhr
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Zitat von oha0815: @biebe
Bei mir steht z.B. auf dem Kleber:" Nach Ablauf der genannten Einzahlungszeit wird das Guthaben mit dem für Einlagen mit 3-monatiger Künigungsfrist geltenden Zinssatz verzinst." Hast Du nichts ähnliches draufstehen?
jo, genau so stehts bei mir auch drauf, ich bin ja deshalb verwirrt weil die bonuszinstabelle nur bis 18 jahre anstatt 25 geht.
hm.. denn wart mer mal der dinge die da ev. komme werden..
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 04.09.2013 um 19:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2013 um 19:46 Uhr
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Zitat von oha0815: Zitat von oha0815: @biebe
Bei mir steht z.B. auf dem Kleber:" Nach Ablauf der genannten Einzahlungszeit wird das Guthaben mit dem für Einlagen mit 3-monatiger Künigungsfrist geltenden Zinssatz verzinst." Hast Du nichts ähnliches draufstehen?
jo, genau so stehts bei mir auch drauf, ich bin ja deshalb verwirrt weil die bonuszinstabelle nur bis 18 jahre anstatt 25 geht.
hm.. denn wart mer mal der dinge die da ev. komme werden..
Also der Vordruck geht bis 18 Jahre (steht da "ab" dran?) und oben, unter 1. steht "sie haben mit uns vereinbart bis" ein handschriftliches Datum dran das quasi eine Laufzeit von 25 Jahren gibt? Wenn ja sieht es für mich so aus als ob entweder der falsche Kleber drin ist oder aber die Sparkassentypen was verwechselt haben. Ich würde dann zur Bank gehen und drauf beharren dass 25 Jahre ausgemacht waren und nen neuen Aufkleber wollen.
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oha0815 - 36
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Geschrieben am: 04.09.2013 um 20:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.09.2013 um 20:16 Uhr
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Mir is da was brachiales aufgefallen : Mein Dingens heißt SCALA 18 !!!
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://www.oha0815.de/images/scala.jpg)
Was passiert jetz nach dem 18. Jahr ??
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 04.09.2013 um 22:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.09.2013 um 12:09 Uhr
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Dann trifft wohl der zweite Fall zu den ich beschrieben hab: beim Datum hat sich jemand verschrieben (es hätte 2016 heißen müssen), sprich, nach 18 Jahren ist Sabbat mit den Bonuszinsen. In Deinem Fall würde sich das Alternativangebot (3,7% fest für vier Jahre) ja dann sogar fast lohnen - würde ich mal durchrechnen. Aber dann kommst halt nicht an das Geld ran.
Außer natürlich Du schaffst es die Mitarbeiter zu überzeugen dass der Aufkleber falsch ist - was ich nicht glaube.
P.S. Ich bin kein Fachmann, also ggf. lieber von solchen beraten lassen. Ich gebe nur meine Meinung zum Besten in der Hoffnung das es stimmt 
Edit: da fällt mir ein: Du hast doch mittlerweile sicher schon das zweite oder dritte Buch. Hast Du noch die vorigen Bücher? Dann kannst ja mal da schauen...
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 06.09.2013 um 16:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.09.2013 um 20:08 Uhr
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Thema Zinsen:
Es bleibt spannend. Die Sparkasse scheint jetzt geantwortet zu haben, die Verbraucherzentrale macht jedoch weiterhin Vorwürfe
Verschleierungstaktik
Auch die Verbraucherzentrale hat Ihre Verbraucherinformation aktualisiert,
klick
hier ist die Rede davon dass man sich an die Schlichtungstelle des Sparkassenverbandes wenden soll. Ich warte jetzt mal meinen Brief ab, ggf. noch einige Pressemeldungen und werde dann genau das tun.
Die Themen Kündbarkeit und Beitragserhöhunge bleiben natürlich weiterhin betehen.
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 12.09.2013 um 19:20 Uhr
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So, Freunde, ich habe heute das Antwortschreiben von der Sparkasse bekommen.
Betreff Ratenänderung:
Es wurde darauf hingewiesen dass diese von beiden Seiten bestätigt werde müssen und die Vorstandschaft beschlosen hat keine Ratenänderungen mehr anzunehmen. Eine Begründung hierfür wollte ich wissen, sowieo eine Info darüber warum das nicht offiziell kommuniziert wurde - hierauf wurde nicht eingegangen. Ich habe diesen Brief zur Info auch dem rechtsanwalt Lang zur Verfügung gestellt der die Sparkasse ja diesbezüglich momentan verklagt.
Betreff Zinsen:
Kurze Zusammenfassung: Die Sparkasse behauptet, anders als der Vrbraucherschutz dass die Scalaverträge nicht in das Urteil des Bundesgerichtshofes fallen. Ich als Laie hab natürlich auch keine Ahnung wer nun recht hat.
Naja, selbstverständlich hab ich mein Schreiben und das Antwortschreiben der Sparkasse sofort an den Verbraucherschutz weitergeleitet. BIn auf die Antwort gespannt, aber an die Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes werde ich mich wohl auf jeden Fall auch noch wenden.
Ich halte Euch auf dem Laufenden was die Antwort des Verbraucherschutzes betreff des Antwortbriefes betrifft.
Da werde ich auf jeden Fall dranbleiben.
Und lasst Euch blos keine Angst machen! Auf keinen Fall die Verträge kündigen!
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AlbernerUser
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Geschrieben am: 12.09.2013 um 19:37 Uhr
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Nennt den Thread doch um.
"Finanzberater Biebe_666 vom Verbraucherschutz Team-Ulm."
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 12.09.2013 um 19:40 Uhr
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Zitat von AlbernerUser: Nennt den Thread doch um.
"Finanzberater Biebe_666 vom Verbraucherschutz Team-Ulm."
Legt in Schnaps an! Da gibts die Meisten Prozente!
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 16.09.2013 um 20:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.09.2013 um 20:41 Uhr
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So, die Antwort der Verbraucherzentrale ist nun angekommen, die enthielt aber genau das was ich auch schon dachte, also kein wirklicher INfogain:
Lieber Herr Biebe,
"Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu Ihrem Scala Sparvertrag.
Ratenänderung:
Grundsätzlich heißt es in der Beschreibung des Produktes, dass eine Erhöhung der Sparrate "möglich" sei, ebenso eine Ratensenkung bis zur Mindestrate. Die neue Rate sei einfach zu "vereinbaren". Viele Verbraucher werden diese Beschreibung so verstehen, dass dies gleichbedeutend sei mit einem einseitigen Recht des Verbrauchers, die Sparrate ändern zu können. Die ganze Werbung des Produkts bestärkt diesen Eindruck.
Allerdings können wir nicht absehen, ob auch ein Richter dieser Argumentation folgen wird, da der Begriff der "Vereinbarung" im rechtlichen Sinne voraussetzt, dass zwei Parteien sich einig sind. Es erscheint daher sinnvoll, den Ausgang des offenen Verfahrens abzuwarten. (Anmerkung Biebe: Verfahren Christoph Lang gegen Sparkasse, siehe Medien)
Zinsanpassung:
Auf Basis des Schreibens der Sparkasse Ulm ist für den Kunden nicht nachvollziehbar, ob die laufende Verzinsung fair angepasst wurde. Beachten Sie hierzu bitte die Punkte 4 und 5 unserer überarbeiteten Verbraucherinformation: http://www.vz-bawue.de/UNIQ123618357130062/scala .
Was die Frage der Zinsanpassung betrifft, raten wir Betroffenen nun, Beschwerde bei der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbands Baden-Württemberg einzureichen (Anschrift: Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart).
Bitte informieren Sie uns über die Stellungnahme der Schlichtungsstelle in Ihrem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Altersvorsorge, Banken, Kredite
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart
E-Mail: finanzen@vz-bw.de, Internet: www.vz-bw.de
Also Lange rede, kurzer Sinn, morgen folgt ein Brief an Die Schlichtungsstelle.
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