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zu Guttenberg und Co ;)

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hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 21.08.2012 um 18:31 Uhr

Ich habe ja nicht von der Schwierigkeit der Arbeit gesprochen, lediglich davon dass es keine Wissenschaft ist......also nur aus naturwissenschaftlicher Sicht natuerlich. ;-)

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

the_WarLord - 40
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3882 Beiträge
Geschrieben am: 22.08.2012 um 18:29 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von the_WarLord:

Und zu den Plagiaten: Was macht es für einen Sinn, eine Doktorarbeit in Jura zu schreiben? Im Endeffekt ist das bekanntes mit eigener Würze garniert.

Das ganze sollte Bereichen vorbehalten werden, in denen es wirklich noch neues zu erforschen gibt.


Das ist aber ein allgemeines Problem der Geisteswissenschaften, weshalb hier weitaus mehr Plagiate vorkommen als in den Naturwissenschaften: Man kann einfach nicht in jedem Bereich das Rad neu erfinden, muss sich immer auf ältere Ergebnisse anderer Wissenschaftler beziehen. Wenn ich in der Germanistik über Goethe promoviere, werde ich mich einfach auf das bereits zum Thema geschriebene beziehen und mir nicht alles aus den Fingern saugen.


Was anderes bleibt dir auch nicht übrig. Da geht es nur um eigene Meinung...

Grüße vom WarLord

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 22.08.2012 um 21:50 Uhr

Zitat von the_WarLord:


Was anderes bleibt dir auch nicht übrig. Da geht es nur um eigene Meinung...


Ihr kennt die Regeln für eine Doktorarbeit?

Natürlich darf man auf den Arbeiten anderer aufbauen. Muß das dann aber kennzeichnen. Über das ist z.B. KTzG gestolpert. Das hat er seitenweise "vergessen".

Zudem muß eine Doktorarbeit noch einen eigenen Mehrwert beinhalten.
Und gerade in Jura gibt es da mehr als genug. Im Prinzip könnte man nach jedem Gerichtsurteil eine Doktorarbeit schreiben.


Gruß

the_WarLord - 40
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3882 Beiträge
Geschrieben am: 23.08.2012 um 15:25 Uhr

Zitat von Laser87:

Und gerade in Jura gibt es da mehr als genug. Im Prinzip könnte man nach jedem Gerichtsurteil eine Doktorarbeit schreiben.


Nenn mir doch bitte ein Beispiel dafür, ich kann mir da grade nix drunter vorstellen.

Grüße vom WarLord

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 20:30 Uhr

Zitat von the_WarLord:


Nenn mir doch bitte ein Beispiel dafür, ich kann mir da grade nix drunter vorstellen.


Really?
Prominentestes Beispiel ist wohl derzeit, daß das BVerfG den Einsatz bewaffneten Militärs im Inland erlaubt hat.
Allein darüber kann man bestimmt ein Dutzend Doktorarbeiten schreicben...



Gruß

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 21:50 Uhr

An Themen fehlt es echt nicht. Immerhin kommen auch jährlich zig neue Gesetze, deren Wirkung sich in Arbeiten beleuchten lässt. In jedem Fall müsste man aber auch dann auf andere Autoren zurückgreifen, die das Thema schon irgendwo thematisiert haben. Irgendwer hat sich eigentlich immer damit schon vorher befasst. ;-) Die Geistes- und Sozialwissenschaften kommen da nicht herum.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

the_WarLord - 40
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
3882 Beiträge
Geschrieben am: 23.08.2012 um 22:13 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von the_WarLord:


Nenn mir doch bitte ein Beispiel dafür, ich kann mir da grade nix drunter vorstellen.


Really?
Prominentestes Beispiel ist wohl derzeit, daß das BVerfG den Einsatz bewaffneten Militärs im Inland erlaubt hat.
Allein darüber kann man bestimmt ein Dutzend Doktorarbeiten schreicben...


Ist im Endeffekt aber wieder nur die Meinung dazu niedergeschrieben. Wirklich nachgeforscht wird nur, warum das Bundesverfassungsgericht diese Meinung vertritt.

Grüße vom WarLord

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 23.08.2012 um 22:18 Uhr

Zitat von the_WarLord:

Wirklich nachgeforscht wird nur, warum das Bundesverfassungsgericht diese Meinung vertritt.


Da brauchst du nicht groß nachzuforschen: Das BVerfG veröffentlicht ja seine Urteile. Da sind die Gründe für die Entscheidung auch ausführlich angegeben.

Wenn wir das Thema "Militär im Inneren" nehmen, dann fielen mir da eher so Fragestellungen ein, wie das in anderen Ländern ist (rechtsvergleichend) oder mit welchen Rechtsgrundlagen das früher stattgefunden hat (geschichtlich).

Die Dissertation muss auf jeden Fall ja eine eigene Meinung zeigen. Das ist wohl auch ein großer Unterschied zur Naturwissenschaft. Also muss auch eine eigene Begründung für die Befürwortung oder Ablehnung eines Urteils kommen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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