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Die Linke

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Frgt10 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2014
752 Beiträge

Geschrieben am: 12.05.2014 um 22:02 Uhr

Zitat von Querschlag:

Ich schmeiss mal den 5. - 7. Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten an Dich hin: Aus dem Amibashing wird heute also nix.... :-D

Aus dem Gysi-Bashing wohl auch nicht.

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Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

-miep-
Champion (offline)

Dabei seit 03.2006
3517 Beiträge

Geschrieben am: 13.05.2014 um 00:28 Uhr

Zitat von Querschlag:

Ich schmeiss mal den 5. - 7. Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten an Dich hin: Aus dem Amibashing wird heute also nix.... :-D

Differnizere: Gesetzt | Realität

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There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.

Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 14.05.2014 um 19:17 Uhr

Zitat von -miep-:

Zitat von Frgt10:

Zitat von Querschlag:

Hotte, woher willst du wissen, dass Gysi die Wahrheit sagt?

Woher denkst du, dass er es nicht tut?

stimmt, da gibts so ein Begriff... nennt sich "Unschuldsvermutung". Gibts in Deutschland, Amis können das weniger.


Na ja. Diese ist aber durch polizeiliche Maßmahmen wie "verdachts unabhängige" Kontrollen wie in Hamburg längst hin fällig...

"Nope".

-miep-
Champion (offline)

Dabei seit 03.2006
3517 Beiträge

Geschrieben am: 14.05.2014 um 19:57 Uhr

Zitat von Roddi:

polizeiliche Maßmahmen wie "verdachts unabhängige" Kontrollen

kennst du die Känguruh-Chroniken? daran musste ich gerade denken :-D

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tomvega - 59
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2014
71 Beiträge
Geschrieben am: 15.05.2014 um 00:13 Uhr

Seit die SPD mit Schröder die Arbeiter verraten hat gibt es keine Partei ,die mich als Arbeiter vertritt.Die alternative ist ich wähl gar nicht oder Links
Frgt10 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2014
752 Beiträge

Geschrieben am: 15.05.2014 um 02:40 Uhr

Zitat von Roddi:

Zitat von -miep-:

Zitat von Frgt10:


Woher denkst du, dass er es nicht tut?

stimmt, da gibts so ein Begriff... nennt sich "Unschuldsvermutung". Gibts in Deutschland, Amis können das weniger.


Na ja. Diese ist aber durch polizeiliche Maßmahmen wie "verdachts unabhängige" Kontrollen wie in Hamburg längst hin fällig...

Strafprozess ist nicht Strafgesetz. Verhaftet werden darfst du wegen jeglichem Verdacht. Strafzumessung gibt es tatsächlich nur für Straftäter,

Es ist leichter das Licht in sich selbst zu löschen, als die Finsternis in der Welt zu besiegen.

Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 15.05.2014 um 12:59 Uhr

@sortofbad:

Dein Einwurf behandelt eben dies nicht. Polizisten ist es untersagt Personen ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren und zu druchsuchen. Natürlich machen sie aber das aber müssen dann damit rechnen, dass gegen sie geklagt wird und der Kläger recht bekommt. Vor allem vor Demonstrationen kontrollieren sie Personen , was auch rechtswidirg ( und weil es dazu ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom Mai 2010 gibt ist es sogar verfassungswidrig / http://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/477/polizei-und-protest-die-rechte-von-demonstranten/

Zitat:

Das „Filzen“ einer Person ist sowohl ein Instrument der Strafverfolgung und –vollstreckung, als auch der Gefahrenabwehr. Grundsätzlich gilt: Durchsucht werden darf nur dann, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, also eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Das legte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss von 2010 fest (AZ: 1 BvR 2636/04). Beim Gefahrenabwehrrecht ist es etwas komplizierter. „Hier unterscheiden sich die jeweiligen Regelungen je nach Bundesland“, sagt Rechtsanwalt Dr. Stefan König, der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Übereinstimmend gilt aber auch beim Gefahrenabwehrrecht: Es braucht einen konkreten Anlass.
) ist. Wenn sie aber eine sog. Gefahrenzone einrichten dürfen sie das , weil sie dort die Grundrechte der sich dort befindenen Menschen ausser Kraft gesetzt haben.

"Nope".

Frgt10 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2014
752 Beiträge

Geschrieben am: 15.05.2014 um 13:06 Uhr

Doch, mein Einwurf behandelt eben dies. Die Unschuldsvermutung gilt bei der Strafzumessung und Verurteilung. Wenn es um Gefahrenabwendung geht, ist die Unschuldsvermutung nicht mehr in diesem Ausmaße gegeben. Und ein konkreter Verdacht ist schnell gefunden, gerade wenn paar Idioten tatsächlich Risiken schaffen wollen und bei Demonstrationen Waffen, Steine etc. mit sich führen.

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Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 15.05.2014 um 13:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.05.2014 um 13:22 Uhr

Zitat von Frgt10:

Doch, mein Einwurf behandelt eben dies. Die Unschuldsvermutung gilt bei der Strafzumessung und Verurteilung. Wenn es um Gefahrenabwendung geht, ist die Unschuldsvermutung nicht mehr in diesem Ausmaße gegeben. Und ein konkreter Verdacht ist schnell gefunden, gerade wenn paar Idioten tatsächlich Risiken schaffen wollen und bei Demonstrationen Waffen, Steine etc. mit sich führen.


Nein. Die Polizei darf nicht "ohne konkreten Verdacht" Personen filzen. Den müssen sie dir auch bei einer Durchsuchung nennen und du kannst dagegen sofort Widerspruch einlegen. Nur wenn sie sehen, dass du konkrete Gegenstände zum Krawall mit dir führen könntest dürfen sie das. Sonst nicht.

Und der Polizei ist es absolut untersagt Menschen aufgrund weniger Straftäter festzuhalten. Das Brockdorf Urteil gibt es schon seit 1986 und der Polizei ist es eben egal, weil sie niemand daran hindert.

Und einen Strafprozess darf die Polizei schon einmal gar nicht veranstalten. Für sowas gibt es die Staatsanwaltschaft. Die Polizei darf lediglich "dokumentieren".

"Nope".

Frgt10 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2014
752 Beiträge

Geschrieben am: 15.05.2014 um 13:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.05.2014 um 13:38 Uhr

Heute mal wieder ganz langsam, Roddi? Wenn du dich vermummt auf ner Demo aufhältst und du hast eine Waffe dabei oder auch etwas, was nur wenigstens so aussieht, darfst du durchsucht werden - konkreter Verdacht eben, Wenn du eine Brotdose in ner Tüte dabei hast und ein Beamter denkt, es wäre ein Stein, dass ist es einfach Pech für dich, aber der Beamte handelt in dem Fall legitim, falls er dich anhält und durchsucht.

edit: Was hat das eigentlich mit der Unschuldsvermutung zu tun?

edit2: Die Polizei ist für die Ermittlungen zuständig. Auch das ist bereits ein Teil des Strafprozesses. Naja, konntest du ja nicht wissen.

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Kraftpaket - 40
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1004 Beiträge
Geschrieben am: 15.05.2014 um 17:47 Uhr

Zitat von Roddi:

Zitat von Frgt10:

Doch, mein Einwurf behandelt eben dies. Die Unschuldsvermutung gilt bei der Strafzumessung und Verurteilung. Wenn es um Gefahrenabwendung geht, ist die Unschuldsvermutung nicht mehr in diesem Ausmaße gegeben. Und ein konkreter Verdacht ist schnell gefunden, gerade wenn paar Idioten tatsächlich Risiken schaffen wollen und bei Demonstrationen Waffen, Steine etc. mit sich führen.


Nein. Die Polizei darf nicht "ohne konkreten Verdacht" Personen filzen. Den müssen sie dir auch bei einer Durchsuchung nennen und du kannst dagegen sofort Widerspruch einlegen. Nur wenn sie sehen, dass du konkrete Gegenstände zum Krawall mit dir führen könntest dürfen sie das. Sonst nicht.

Und der Polizei ist es absolut untersagt Menschen aufgrund weniger Straftäter festzuhalten. Das Brockdorf Urteil gibt es schon seit 1986 und der Polizei ist es eben egal, weil sie niemand daran hindert.

Und einen Strafprozess darf die Polizei schon einmal gar nicht veranstalten. Für sowas gibt es die Staatsanwaltschaft. Die Polizei darf lediglich "dokumentieren".


Echt? Ich dachte immer die Polizei darf nur dass was klein Röddi Ihnen erlaubt.
-miep-
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Geschrieben am: 16.05.2014 um 02:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.05.2014 um 02:22 Uhr

Zitat von Roddi:

[
Nein. Die Polizei darf nicht "ohne konkreten Verdacht" Personen filzen. Den müssen sie dir auch bei einer Durchsuchung nennen und du kannst dagegen sofort Widerspruch einlegen. Nur wenn sie sehen, dass du konkrete Gegenstände zum Krawall mit dir führen könntest dürfen sie das. Sonst nicht.


Zitat:

"ohne konkreten Verdacht"

und hier haben wir's. Wie ist den ein "Konkreter Verdacht"definiert? Ich finde, diese Formulierung kann man sehr weit auslegen...

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Roddi - 38
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Geschrieben am: 16.05.2014 um 13:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.05.2014 um 13:07 Uhr

Zitat von Kraftpaket:

Zitat von Roddi:

Zitat von Frgt10:

Doch, mein Einwurf behandelt eben dies. Die Unschuldsvermutung gilt bei der Strafzumessung und Verurteilung. Wenn es um Gefahrenabwendung geht, ist die Unschuldsvermutung nicht mehr in diesem Ausmaße gegeben. Und ein konkreter Verdacht ist schnell gefunden, gerade wenn paar Idioten tatsächlich Risiken schaffen wollen und bei Demonstrationen Waffen, Steine etc. mit sich führen.


Nein. Die Polizei darf nicht "ohne konkreten Verdacht" Personen filzen. Den müssen sie dir auch bei einer Durchsuchung nennen und du kannst dagegen sofort Widerspruch einlegen. Nur wenn sie sehen, dass du konkrete Gegenstände zum Krawall mit dir führen könntest dürfen sie das. Sonst nicht.

Und der Polizei ist es absolut untersagt Menschen aufgrund weniger Straftäter festzuhalten. Das Brockdorf Urteil gibt es schon seit 1986 und der Polizei ist es eben egal, weil sie niemand daran hindert.

Und einen Strafprozess darf die Polizei schon einmal gar nicht veranstalten. Für sowas gibt es die Staatsanwaltschaft. Die Polizei darf lediglich "dokumentieren".


Echt? Ich dachte immer die Polizei darf nur dass was klein Röddi Ihnen erlaubt.


Nope. Würde man den Paragraphen 129a auf alle anwenden , könnte man glatt die Polizei verbieten*Zynismus Ende*.

"Nope".

Roddi - 38
Champion (offline)

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12069 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2014 um 13:11 Uhr

Zitat von Frgt10:

Heute mal wieder ganz langsam, Roddi? Wenn du dich vermummt auf ner Demo aufhältst und du hast eine Waffe dabei oder auch etwas, was nur wenigstens so aussieht, darfst du durchsucht werden - konkreter Verdacht eben, Wenn du eine Brotdose in ner Tüte dabei hast und ein Beamter denkt, es wäre ein Stein, dass ist es einfach Pech für dich, aber der Beamte handelt in dem Fall legitim, falls er dich anhält und durchsucht.

edit: Was hat das eigentlich mit der Unschuldsvermutung zu tun?

edit2: Die Polizei ist für die Ermittlungen zuständig. Auch das ist bereits ein Teil des Strafprozesses. Naja, konntest du ja nicht wissen.


Zitat:

Heute mal wieder ganz langsam, Roddi? Wenn du dich vermummt


Nicht einmal das. Wenn das Wetter kühl ist, darf das jeder. So wie wenn politische Gegner dich filmen oder fotografieren wollen.

Zitat:

und du hast eine Waffe dabei oder auch etwas, was nur wenigstens so aussieht, darfst du durchsucht werden


Dann ja.

Zitat:

und ein Beamter denkt, es wäre ein Stein, dass ist es einfach Pech für dich, aber der Beamte handelt in dem Fall legitim, falls er dich anhält und durchsucht.


Nein. Erstens mal hat eine Brotdose überhaupt keine Ähnlichkeit mit einem Stein und zweitens kann man dann die Durchsuchung anfechten. Was glaubst du warum die sog. Beamten so irre Schiss vor Kameras und Presseausweise haben?

"Nope".

Roddi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2014 um 13:16 Uhr

Zitat von -miep-:

Zitat von Roddi:

[
Nein. Die Polizei darf nicht "ohne konkreten Verdacht" Personen filzen. Den müssen sie dir auch bei einer Durchsuchung nennen und du kannst dagegen sofort Widerspruch einlegen. Nur wenn sie sehen, dass du konkrete Gegenstände zum Krawall mit dir führen könntest dürfen sie das. Sonst nicht.


Zitat:

"ohne konkreten Verdacht"

und hier haben wir's. Wie ist den ein "Konkreter Verdacht"definiert? Ich finde, diese Formulierung kann man sehr weit auslegen...


Das ist eben die Grauzone. Eigentlich müssten sie sehen wie du z.B einen Stein nimmst und eine Bereitschaft zeigst ihn zu werfen. Daran halten sie sich aber nicht.

Genauso ist es wenn man die Polizisten auf ihr rechtswidriges verhalten hinweißt. Entweder schweigen sie dich an , merken an, dass dafür der Einsatzleiter zu ständig sei und sie ihn nicht finden können oder laufen einfach weg und werden aggressiv wenn Journalist_innen das mit einer Kamera dokumentieren.

"Nope".

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