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Aktuelles Thema : Cannabis Legalisierung / Duldung

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monarchin
Profi (offline)

Dabei seit 12.2013
492 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 02:01 Uhr

Zitat von Biebe_666:


Ganz einfach: wie kommst Du zu der Aussage die ich zitiert habe.


Ganz einfach: Da es de facto Gründe gibt, die dagegen sprechen und eine Nichtlegalisierung (ganz ohne Weltverschwörungskram) erklären.

Bildet euch.

monarchin
Profi (offline)

Dabei seit 12.2013
492 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 02:05 Uhr

Zitat von _guckkuck_:


Sicherlich nicht in verschreibungsüblicher Dosis.


Wie viele Kinder auf Ritalin hast du schon miterlebt und wieviel Rauscherfahrung hast du, um das einschätzen zu können?
Nebenbei: LSD ließe sich auch so dosieren, dass es ohne Rauschwirkung seine antidepressive Wirkung entfaltet.



Bildet euch.

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 02:12 Uhr

Zitat von monarchin:

Zitat von Biebe_666:


Ganz einfach: wie kommst Du zu der Aussage die ich zitiert habe.


Ganz einfach: Da es de facto Gründe gibt, die dagegen sprechen und eine Nichtlegalisierung (ganz ohne Weltverschwörungskram) erklären.
die Gründe wären?
Terosys
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2011
223 Beiträge
Geschrieben am: 06.01.2014 um 02:14 Uhr

Zitat von Biebe_666:

die Gründe wären?


Alle Arten von Missbrauch + die Leichtigkeit in diesen abzurutschen.
Außerdem, dass es es einfacher machen würde auch für die Personen, die zu Jung sind lau Gesetz.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 02:23 Uhr

Zitat von Terosys:

Zitat von Biebe_666:

die Gründe wären?


Alle Arten von Missbrauch + die Leichtigkeit in diesen abzurutschen.
Außerdem, dass es es einfacher machen würde auch für die Personen, die zu Jung sind lau Gesetz.

Es ging um die Verwendung als Medikament. Oder anders gefragt: warum wird soviel Geld in die Forschung gesteckt von CB1/CB2 Agonisten wo wir doch ne natürliche Quelle dafür haben? Die Anwendungsgebiete lassen eine mögliche Sucht ziemlich verblassen.
Terosys
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2011
223 Beiträge
Geschrieben am: 06.01.2014 um 02:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.01.2014 um 02:28 Uhr

Zitat von Biebe_666:


Es ging um die Verwendung als Medikament. Oder anders gefragt: warum wird soviel Geld in die Forschung gesteckt von CB1/CB2 Agonisten wo wir doch ne natürliche Quelle dafür haben? Die Anwendungsgebiete lassen eine mögliche Sucht ziemlich verblassen.

Das mit dem Medikament hatte ich übersehen. Mein Fehler.
Und das wirkt sehr irrational, ja.
_guckkuck_ - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2013
162 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 02:46 Uhr

Zitat von monarchin:


Wie viele Kinder auf Ritalin hast du schon miterlebt und wieviel Rauscherfahrung hast du, um das einschätzen zu können?
Nebenbei: LSD ließe sich auch so dosieren, dass es ohne Rauschwirkung seine antidepressive Wirkung entfaltet.

Wärst du nicht zu faul zu suchen, könntest du das sogar belegen, oder?
monarchin
Profi (offline)

Dabei seit 12.2013
492 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 03:54 Uhr

Zitat von _guckkuck_:


Wärst du nicht zu faul zu suchen, könntest du das sogar belegen, oder?


Vermutlich.
Vermutlich wärst du beim ernsthaftem Interesse auch selbst dazu in der Lage, einen Beleg zu finden.

Gegebenenfalls würden viele Fragen hier gar nicht fallen, wäre ernsthaftes Interesse und die damit einhergehende selbstständige Informationsbeschaffung der Fall.

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le_mon, ... mehr anzeigen


Bildet euch.

MrRobot
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
6418 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 05:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.01.2014 um 05:35 Uhr

Zitat von monarchin:

Zitat von O0O0O0O0O:



irreversibel? Welche?


Abbau von CB1-Rezeptoren, werter Arenapatient.


Also das höre ich zum ersten mal.. Eine Quelle dazu wäre schon angebracht. Warum sträubst du dich so sehr dagegen?
Normalerweise ist derjenige der eine Behauptung aufstellt in der Bringschuld, nicht die anderen in einer Holschuld..
SeeFucknLies - 38
Experte (offline)

Dabei seit 07.2013
1242 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 08:53 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Terosys:

Zitat von Biebe_666:

die Gründe wären?


Alle Arten von Missbrauch + die Leichtigkeit in diesen abzurutschen.
Außerdem, dass es es einfacher machen würde auch für die Personen, die zu Jung sind lau Gesetz.

Es ging um die Verwendung als Medikament. Oder anders gefragt: warum wird soviel Geld in die Forschung gesteckt von CB1/CB2 Agonisten wo wir doch ne natürliche Quelle dafür haben? Die Anwendungsgebiete lassen eine mögliche Sucht ziemlich verblassen.

des isches halt.. die wollen cannabinoide isolieren bzw kreieren ohne rauschwirkung.. -.-
und heraus kommt nix gscheites.. -.-

[zustimmen1 Person stimmt diesem Beitrag zu:
Bujin, ... mehr anzeigen


PROGRES EST AS TARIUM / weil es notwendig ist, ist es legal. // WEHRTROLL ->only trolling @fullmoon

Azazel666 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 05.2007
1185 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 10:32 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.01.2014 um 13:42 Uhr

Zitat von Terosys:

Zitat von Biebe_666:

die Gründe wären?


Alle Arten von Missbrauch + die Leichtigkeit in diesen abzurutschen.
Außerdem, dass es es einfacher machen würde auch für die Personen, die zu Jung sind lau Gesetz.


Einfacher für jugendliche ist es mit Sicherheit so wie es jetzt ist... .
Die leichtigkeit in den Missbrauch abzurutschen ebenfalls.

Hier ein Auszug aus einer Augsburger Bürgerpetition, der größtenteils meiner Meinung entspricht (sorry is ein bisschen zu lesen :)):

[...]

Zitat:

Petition nach Artikel 56 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen als meinen gewählten Volksvertretern folgende Petition unterbreiten:

„Die Stadt Augsburg möge gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel konzipieren und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hierfür nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.

Als konkretes Modell schlage ich einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:

Mitglied werden kann jeder Einwohner der Gemeinde ab 18 Jahren.
Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.
Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.
Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.
Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet.
Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.
Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.

Die Gemeinde sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Gemeinde für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer.

Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile - insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung - entstehen.

Das Projekt könnte wissenschaftlich begleitet werden.

Wie die Überschlagsrechnung im Anhang zeigt, wäre das Projekt für die Gemeinde kostenneutral möglich.

Als Alternative zum CSC-Modell wäre auch ein Anbau durch die Gemeinde selbst sowie die Abgabe durch die Gemeinde oder über Apotheken denkbar.“

Mit freundlichen Grüßen,

Begründung:

Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, auf dem auch Mafia und Hells Angels aktiv sind, bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Die Strafverfolgung ist für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.

Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.

Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:

Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.
Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.
Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot, insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.
Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungsangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.
Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen, wird über eine CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.

Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99) heißt es: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann."

Über den §3 kann jede Person, aber auch jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragraphen. Ebenso besitzen ca. 150 Personen in Deutschland die Erlaubnis Cannabis aus der Apotheke zu erwerben.

Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Augsburg wären dies 10.000 bzw. 5.000 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“ könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 2.700 Personen.

Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die 270.000 Bürger unserer Gemeinde 3,2 Millionen Euro jährlich, während laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen statistisch nur 100.000 in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Kommune sollte eine Vereinbarung mit dem Land anstreben, um an den Einsparungen bei den Kosten für die Strafverfolgung beteiligt zu werden.

Augsburg hat alleine bei den Genusskonsumenten das Potenzial für 26 bis 50 Cannabis Social Clubs. Für jeden dieser Clubs ist eine halbe zusätzliche Stelle für die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote mit eingeplant, dies entspricht einer zusätzlichen Investition in diesem Bereich in Höhe von 1 bis 2 Millionen Euro – ohne dass die Gemeinde einen Euro mehr ausgeben muss.

Die Mehrheit der Menschen in Bayern spricht sich laut einer EMNID-Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus. ¾ der Bürger Deutschlands sprechen sich für einen Einsatz von Cannabis als Medizin aus.

Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben.

Überschlagsrechnung

Die folgenden Berechnungen sind bewusst konservativ gehalten und sie beziehen sich auf nur einen Cannabis Social Club. Mit jedem weiteren CSC sinken die Kosten pro Club, da die Ausgaben für die Sicherung des Anbauraums nicht linear steigen und der Aufwand für die Initiierung des Projekts nur einmal geleistet werden muss.

Die Produktion von Cannabis unter legalen Bedingungen ist sehr viel günstiger als unter illegalen Bedingungen. Experten aus den USA gehen nach einer Legalisierung von einem Produktionspreis von deutlich unter einem Euro pro Gramm aus. Beim Anbau in einem CSC in Deutschland müssten der kleinere Maßstab und höhere deutsche Strompreise in Betracht gezogen werden.

Die Firma Bedrocan in den Niederlanden produziert Cannabis als Medizin in Arzneimittelqualität für 3 Euro pro Gramm bei einer Jahresproduktion von 150 kg. Im CSC dürften die Produktionskosten trotz der geringeren Menge kleiner ausfallen, weil kein klinischer Standard eingehalten werden muss und der Anbau weitgehend ehrenamtlich durch die Mitglieder erfolgt.

Bei einem Anbau durch die Mitglieder des CSC mit Hilfe durch einen Angestellten der Gemeinde wird der Preis damit sicher 2 € pro Gramm nicht übersteigen.

Der Schwarzmarktpreis von Cannabis für Kleinmengen schwankt innerhalb von Deutschland zwischen 6 und 15 Euro, die DBDD geht von 9 Euro als Mittelwert aus. Der Großhandelspreis auf dem Schwarzmarkt liegt bei etwa 4.300 € pro kg. Für sauberes und hochwertiges Cannabis sind Konsumenten in der Regel bereit, mindestens 8 Euro pro Gramm zu zahlen.

Der durchschnittliche Konsument inklusive Gelegenheitskonsumenten konsumiert 1-2 Gramm Cannabis pro Woche. Ohne Gelegenheitskonsumenten kann man von einem Konsum von 20-40 Gramm pro Monat ausgehen. Patienten konsumieren mitunter ein oder mehrere Gramm pro Tag.

Ein Cannabis Social Club mit 200 Konsumenten (ink. Gelegenheitskonsumenten), 40 Konsumenten (ohne Gelegenheitskonsumenten) oder 20 Patienten hätte einen Verbrauch von circa 15 kg pro Jahr.

Die Differenz zwischen dem Produktionspreis und dem Abgabepreis an die Konsumenten liegt bei 6 Euro pro Gramm. Damit wären pro kg Cannabis und Jahr 6.000 € für den Betrieb des Cannabis Social Clubs und die Unkosten der Kommune nutzbar. Bei einem Jahresverbrauch von 15 kg wären dies 90.000 €.

Bei mehreren oder größeren Clubs würden die Produktionskosten für das Cannabis deutlich sinken, während die Ausgaben nicht proportional steigen würden.

Ausgaben der Kommune

Verwaltung des CSC
29.000 € Personalkosten für eine halbe Stelle nach E08
6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle

Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote im CSC
34.000 € Personalkosten für eine halbe Stelle nach E12
6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle

15.000 € Umbaukosten für die Sicherung des Anbauraums wären 3.000 € pro Jahr bei 5 Jahren Betrieb.
36.000 + 6.000 Euro für eine halbe Stelle E13 für die Initiierung des Projekts und dem Antrag beim BfArM wären 8.400 € pro Jahr

In Summe wären dies Ausgaben in Höhe von 86.400 € pro Jahr.

Bei Patienten sollte ein reduzierter Preis angestrebt werden, z.B. 4 Euro pro Gramm. Damit wären nur 30.000 € pro Cannabis Social Club mit 20 Patienten für andere Zwecke nutzbar. Eine Quersubventionierung zwischen Genusskonsumenten und Patienten wäre denkbar und erstrebenswert. Da Patienten durch ihren Arzt betreut werden, sind hier Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote weniger notwendig.


If it moves and it should not, duct tape it, if it does not move and it should WD40 it!

_guckkuck_ - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2013
162 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 11:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.01.2014 um 11:38 Uhr

Zitat von monarchin:


Vermutlich.
Vermutlich wärst du beim ernsthaftem Interesse auch selbst dazu in der Lage, einen Beleg zu finden.

Gegebenenfalls würden viele Fragen hier gar nicht fallen, wäre ernsthaftes Interesse und die damit einhergehende selbstständige Informationsbeschaffung der Fall.

Würde ich deinen vorigen Beitrag nicht als reine Behauptung betrachten, hätte ich vielleicht intensiver danach gesucht.
Azazel666 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 05.2007
1185 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 13:29 Uhr

Zitat von _guckkuck_:

Zitat von monarchin:


Vermutlich.
Vermutlich wärst du beim ernsthaftem Interesse auch selbst dazu in der Lage, einen Beleg zu finden.

Gegebenenfalls würden viele Fragen hier gar nicht fallen, wäre ernsthaftes Interesse und die damit einhergehende selbstständige Informationsbeschaffung der Fall.

Würde ich deinen vorigen Beitrag nicht als reine Behauptung betrachten, hätte ich vielleicht intensiver danach gesucht.


Wie wärs wenn ihr machen würdet was ihr wollen tätet wenn ihr können solltet?

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Azazel666 - 36
Experte (offline)

Dabei seit 05.2007
1185 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2014 um 13:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.01.2014 um 13:40 Uhr

Zitat von monarchin:


Er wird erkennen, dass dahinter weder eine politische noch eine Verschwörung der Pharmaindustrie steckt.


Das hat nichts mit Verschwörung zu tun sondern mit ganz alltäglicher Wirtschaftspolitik. Das historisch gesehen auch für den ein oder anderen wirklich Lohnenswerte Verbot von Canabisprodukten vor 100 Jahren war gut für die Textilindustrie, heute ist es denen egal aber dafür findet die Pharmaindustrie das Verbot ganz sinnvoll.


Für dich und alle anderen die sich nicht nur nicht die Mühe machen sich ernsthaft zu ein Bild zu machen bevor sie ihren Snef dazu geben, sondern offensichtlich nichteinmal in der Lage sind kurz in Wiki zu gehen um die groben Grundkenntnisse zu erwerben hier ein kleiner Auszug aus Wikipedia (der nicht als alleinige Informationsquelle, aber erster einstieg, dienen soll):

Zitat:

Bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts war Cannabis, gewöhnlich in Form von alkoholischen Extrakten, ein leicht verfügbares Medikament; im 19. Jahrhundert eines der am häufigsten verschriebenen.[14] Auf der zweiten Opiumkonferenz am 19. Februar 1925 in Genf unterzeichnete Deutschland ein überarbeitetes Abkommen aus der ersten Opiumkonferenz über den Handel mit Drogen. Es wurde am 25. September 1928 in Kraft gesetzt. Daraufhin wurden auch Drogen wie Heroin, Kokain und, auf das Drängen von Ägypten hin, auch Cannabis mit in die Liste aufgenommen und mit Opiaten gleichgestellt. Indien, das auch als einziges Land eine wissenschaftliche Forschung vorzeigen konnte, widersprach aus religiösen und kulturellen Gründen. Auch Deutschland sah keinen Grund, Cannabis mit aufzunehmen. Daraufhin drohte Ägypten mit Importbeschränkungen für Kokain (Merck KGaA) und Heroin (Bayer AG).[15] Bayer intervenierte bei der damaligen Regierung und diese schloss sich dann dem Verbot an. 1929 wurde ein neues Opiumgesetz verabschiedet. Cannabis wurde durch die direkte Überführung des Opiumgesetzes des Deutschen Reiches in der Fassung vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I, S. 215) in das Betäubungsmittelgesetz am 24. Dezember 1971 (BGBl. I, S. 2092) illegalisiert.

Anfang 1936 setzte in den USA ein gezielter Lobbyismus, eine rassistisch gefärbte Propaganda der Hearst Corporation des Medienzars William Randolph Hearst gegen eine neue Droge mit dem Namen Marihuana ein. Jegliche Verbrechen wurden in seinen Zeitungen mit der neuen Droge in Verbindung gebracht. Zu dieser Zeit stellte noch niemand eine Verbindung zwischen Marihuana und Hanf her. Der Begriff Marihuana entstammt der Sprache mexikanischer Einwanderer. Marihuana wurde in Filmen wie Reefer Madness als Droge der Perversen, siechenden „Untermenschen“, geistlosen „Neger“ und mexikanischen Immigranten beschrieben. Im Gegensatz zu den vertrauten Alltagsdrogen Alkohol und Tabak, die meist weder als Drogen bezeichnet noch als Drogen wahrgenommen wurden, wurde Marihuana als „fremdländische Gefahr“ gesehen, von der viele nicht wussten, dass sie identisch mit dem altbekannten Hanf ist.[14] Kritiker meinen, dass diese Kampagne wegen der Aussicht eingeleitet wurde, mit Hanf eine preisgünstiger werdende Papier- und Rohstoffproduktion zu erreichen, und daher hohe finanzielle Verluste für den Wald- und Papiermühlenbesitzer Hearst und die Chemiefirma DuPont befürchtet wurden. DuPont patentierte in dieser Zeit Nylon und Rayon, die in Konkurrenz zum Hanf standen. Letztendlich könnte das zum De-facto-Verbot im Jahr 1937 geführt haben. Kurz nach dem Verbot meldete das Magazin Popular Mechanics die Erfindung und Produktion effizienter Erntemaschinen für den bis dahin aufwändig zu erntenden Hanf.[16] Auch Popular Mechanics hatte ein Verbot von Hanf noch nicht realisiert und prophezeite ihm goldene Zeiten. Eine der treibenden Kräfte des US-Cannabisverbots war der Vorsitzende des „Bureau of Narcotics“ Harry J. Anslinger, der bis 1933 im „Prohibition Bureau“ für die Durchsetzung des landesweiten Alkoholverbots zuständig gewesen war. Er war bestellt und eingesetzt worden vom damaligen Finanzminister der USA Andrew W. Mellon, einem Schwiegeronkel von Anslinger, der auch Banker und Geldgeber von William Randolph Hearst und DuPont war.

Die Produktion des Hanfs lebte während des Zweiten Weltkrieges in den USA noch einmal auf. Hanfbauern wurden vom Militärdienst freigestellt, und Werbefilme wie Hemp for Victory gedreht, da Hanf als Rohstoff für Uniformen, Verbandszeug, Flugzeugbau und ähnliches benötigt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden alle Hanffelder wieder verboten und verbrannt.[14]


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Azazel666 - 36
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Geschrieben am: 06.01.2014 um 13:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.01.2014 um 13:54 Uhr

Noch zwei interressante Zitate:

Zitat:

Die deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren ist der Auffassung, dass bei der speziellen Gruppe von Konsumenten, bei der Cannabiskonsum und zusätzlich persönliche und soziale Risikofaktoren zusammenkommen, eine besondere Gefährdung bestehe, welche folgendermaßen beschrieben wird:

„Zwar hat der Konsument selbst ein Gefühl erhöhter Leistungsfähigkeit, die jedoch objektiv betrachtet immer mehr abnimmt. An die Stelle geordneten Denkens und logischer Schlussfolgerungen tritt häufig eine Art Scheintiefsinn, wovon vor allem Sorgfaltsleistungen betroffen sind. […] Im Zusammenhang mit dem genannten Amotivationssyndrom zeigt sich ein zunehmendes allgemeines Desinteresse, gepaart mit verminderter Belastbarkeit. Der Konsument zieht sich immer mehr in sich zurück und wird sich selbst und den Aufgaben des Alltags gegenüber immer gleichgültiger: Er fühlt sich den Anforderungen der Leistungsgesellschaft allmählich immer weniger verpflichtet, aber auch immer weniger gewachsen, und schert mehr und mehr aus seinem bisherigen sozialen Gefüge aus.“

– Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen[27]

Hingegen sieht die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften keinen schlüssigen Nachweis dafür, dass ein Amotivationssyndrom ausgelöst werden könnte:

„Es gibt bis heute keinen schlüssigen Nachweis, dass dieses Syndrom, das mit Lethargie, Passivität, verflachtem Affekt und mangelndem Interesse assoziiert ist, spezifisch für Cannabis ist. Möglicherweise werden mit diesem ‚Syndrom‘ chronische Intoxikationszustände beschrieben. Auch ist es vorstellbar, dass Defektzustände von Schizophrenen, Subsyndrome depressiver Erkrankungen oder Patienten mit schweren Persönlichkeitsstörungen, die gleichzeitig Cannabis konsumieren, mit diesem Syndrom beschrieben wurden. Hierauf weisen die Überschneidungen der beschriebenen Symptomatik mit dem Symptomkomplex der Negativsymptomatik schizophrener Störungen oder anhedoner Symptome depressiver Störungen hin.“

– Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften[33]

Ich hör jetzt auch auf damit :-)

Was hier deutlich wird ist das die wissenschaftliche Meinung und die der "Bundesrepublik" doch deutlich auseinander liegen, und as in einem Land das so stolz darauf ist so wissenschaftsbasiert zu sein...Lobby ist dann wohl doch noch wichtiger ...


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