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Mieteinnahmen versteuern

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wandere
Profi (offline)

Dabei seit 01.2009
793 Beiträge
Geschrieben am: 06.01.2012 um 16:46 Uhr

Wer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über diese Wohnug?
Hat er einen eigenen Raum?
Oder beteiligt er sich nur an den für Dich erhöhten Nebenkosten? ( Strom; Wasser usw.)
Denn wie schon oben geschrieben wurde; ist ein Miietvertrag eine rechtliche Überlassungseinkunft wo er ganz alleine dann schalten und walten kann und Du zwar der Eigentümer aber nicht der Besitzer bist. Dennas wäre dann Er. Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Du erziehlst ja auch keinen Gewinn daraus.

"Non nobis, domine,non nobis, sed nomini tuo da gloriam."

Sparo - 25
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2011
81 Beiträge

Geschrieben am: 06.01.2012 um 16:53 Uhr

Zitat von wandere:

Wer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über diese Wohnug?
Hat er einen eigenen Raum?
Oder beteiligt er sich nur an den für Dich erhöhten Nebenkosten? ( Strom; Wasser usw.)
Denn wie schon oben geschrieben wurde; ist ein Miietvertrag eine rechtliche Überlassungseinkunft wo er ganz alleine dann schalten und walten kann und Du zwar der Eigentümer aber nicht der Besitzer bist. Dennas wäre dann Er. Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Du erziehlst ja auch keinen Gewinn daraus.


Das stimmt schon
DCaTroH - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 09.01.2012 um 07:42 Uhr

Zitat von wandere:

Wer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über diese Wohnug?
Hat er einen eigenen Raum?
Oder beteiligt er sich nur an den für Dich erhöhten Nebenkosten? ( Strom; Wasser usw.)
Denn wie schon oben geschrieben wurde; ist ein Miietvertrag eine rechtliche Überlassungseinkunft wo er ganz alleine dann schalten und walten kann und Du zwar der Eigentümer aber nicht der Besitzer bist. Dennas wäre dann Er. Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Du erziehlst ja auch keinen Gewinn daraus.


1. Ich
2. Nein, alles steht zur GEMEINSAMEN Nutzung zur Verfügung
3. Nicht nur an den erhöhten Nebenkosten, sondern er beteiligt sich eben auch an den Verwaltungskosten, damit die Wohnung für mich eben günstiger wird
4. Genau, ich erziele weder Gewinn noch überlasse ich irgendeinen Teil der Wohnung ihm allein zur Nutzung.

Ich habe inzwischen mit einem befreundeten Steuerberater/Anwalt meines Vaters gesprochen... der Mietvertrag, den ich erstellt habe, ist eh nicht rechtswirksam - wie ich mir das schon dachte ;) Es ist nämlich weder ein "richtiger" Mietvertrag noch ein Untermietvertrag. Ich sollte aber vermeiden, irgendwo Mieteinnahmen anzugeben, d.h. mein Freund sollte auch nirgendwo angeben, dass er mir Miete zahlt, da das rechtlich so auch nicht richtig ist. Er beteiligt sich lediglich an den Lebens- bzw. Unterhaltskosten dieser Wohnung. Ich mache durch die "Mieteinnahmen" keinen Gewinn und kann diesen somit auch nicht versteuern. Die Deklarierung als MietEINNAHMEN wäre somit auch falsch. Wir sollen einfach so tun als hätte es den Mietvertrag (der ja eh nicht gültig ist, wenns drauf ankommt) nie gegeben und einfach eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, was er mir monatlich zahlt. Da er dies ja nachweislich auch wirklich zahlt, müsste dies allen Behörden so ausreichen.

Somit kann das Thema von mir aus geschlossen werden.

Vielen Dank für eure Hilfe! :)

Und ja, ich hätte natürlich von Anfang an zum Anwalt/Steuerberater gehen können, wollte mir diese Kosten aber (wenn möglich) sparen und nicht immer gleich zu Papa rennen, wenns was gibt ;)

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

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