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Forum / Politik und Wirtschaft

Mieteinnahmen versteuern

  -1- -2- vorwärts >>>  
DCaTroH - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 09:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.01.2012 um 09:22 Uhr

Hallo zusammen,

da der Untertitel dieses Forums "...und Gesetze" heißt, dachte ich, ich stell's mal hier ein...

Folgender Fall:
Ich bin Wohnungseigentümerin. Nun ist mein Freund zu mir gezogen und zahlt quasi "Miete" an mich. Wir haben einen kleinen Mietvertrag gemacht um etwas in der Hand zu haben. Er muss diverse Zahlungen leisten, bei denen er immer wieder seine Ausgaben angeben muss.
Nun ist es aber ja so, dass Mieteinnahmen versteuert werden müssen. Allerdings heißt es ja "überlassenes Wohneigentum" und ich "überlasse" es ja eigentlich niemandem, sondern gebe es zur GEMEINSAMEN Nutzung frei.
Ich denke, so etwas ist ja üblich - also dass zwei oder mehrere Leute zusammen wohnen, einer die Kosten der Wohnung trägt und dafür Miete der anderen bekommt. Oder man nennt es eben Haushaltsbeihilfe oder sowas.. man beteiligt sich eben an den Kosten.

Müssen all diese "vermietenden" Personen die Mieteinnahmen in der Steuererklärung darlegen und somit versteuern?

Natürlich wäre das einfachste, wenn es einfach keinen Mietvertrag gibt, aber wie gesagt, müssen diese Ausgaben regelmäßig nachgewiesen werden und dazu reicht kein Kontoauszug, sondern eine "Vereinbarung", aus der hervorgeht, dass er verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen.

Habt ihr damit Erfahrungen, kennt euch damit aus?

Oder weiß jemand, ob ich gleich die Steuerfahndung auf den Fersen hab, wenn ich so eine Anfrage direkt an das Finanzamt stelle?
Die geben ja gern Auskunft, aber wenn dabei raus kommt, dass ich mehr zu versteuern hab, als ich angeb, dann gibts normalerweise Ärger...

Bzw. weiß jemand, was so eine einmalige Beratung beim Steuerberater circa kostet? Auf die Idee kam ich bisher eigentlich noch gar nicht ;)

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

Megaandriy - 27
Profi (offline)

Dabei seit 10.2010
958 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 10:01 Uhr

ich denk nicht, dass du das auch noch versteuern muss, aber ich weiß es nich.
scw - 42
Experte (offline)

Dabei seit 09.2002
1836 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2012 um 10:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.01.2012 um 10:06 Uhr

Ich denk schon, dass es versteuert werden muss. Gibt ja nicht umsonst bei der Steuererklärung die Anlage V ;-)
Es genügt aber normal, wenn die Anlage V ausfüllst, und wenn das FA dann noch Geld von dir bekommt, werden sie es dir im Steuerbescheid schreiben.
Twister75 - 50
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1042 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 10:08 Uhr

Da du die Wohnung besitzt und dann Miete bekommst,mußt du klar versteuern.Du setzt im Gegenzug dazu ja auch die anfallenden Kosten ab ;-)

Anders wäre es,wenn du die Wohnung nur gemietet hättest,dann würdest du das Geld quasi nur sammeln und weiterleiten,was demnach dann nicht als Einnahme zählt.

Steuerberater,bei selbständigkeit oder Eigentum ist in meinen Augen Pflicht.Klar kann man es selber machen,aber ich bin der Meinung,das was vom Steuerberater eingereicht wird,hat Hand und Fuß und wird eig. so anerkannt.

I, Jahr kannst du mit ca. 300 Euro rechnen und bist dann aber das ganze Jahr über bestens versorgt.

Hier könnte ihre Werbung stehn !

Stahlexpress - 62
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2008
4 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2012 um 10:09 Uhr

hi,entweder fragst ein anwalt der miet und wohneigentümer fach hat,oder beim mietverein,aber da glaube musst mietglied sein.
MisterMagic - 46
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2005
36 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2012 um 10:18 Uhr

wenn du für die Wohnung keinen Kredit mehr am laufen hast, bzw. du keine Zinsen mehr leisten musst u nur die Miete rausbekommst, dann musst du diese Einnahmen natürlich zusätzlich versteuern......

es empfiehlt sich dann dieses Geld in eine Renovierung zu stecken, denn diese ist steuerlich absetzbar. Am besten einen Steuerberater um Rat fragen.



mfg
DonaldSuck - 47
Profi (offline)

Dabei seit 04.2003
958 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2012 um 10:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.01.2012 um 10:28 Uhr

Würde da auch beim Steuerberater nachfragen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wohnst du selbst in der Wohnung und dein Freund zahlt Dir eben Miete.

Absetzen kannst irgendwelche Investitionen in die Wohnung nicht, weil du die Wohnung selber bewohnst. Wie das jetzt aber dann ist, wenn von deinem Freund Miete erhälst, weiß ich nicht.
Ist mit Sicherheit wieder eine Ausnahme.

MackieMesser - 41
Champion (offline)

Dabei seit 08.2007
3916 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 10:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.01.2012 um 10:52 Uhr

An sich ist das ein Unkostenbeitrag. Wenn Du aus der Miete kein Gewinn schlägst, musst Du auch nichts versteuern. Einfach bei Deinem Finanzamt anrufen. Kostet nichts. Ggf. musst Du eine Kalkulation fazu vorlegen.

DCaTroH - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 11:40 Uhr

Zitat von DonaldSuck:

Würde da auch beim Steuerberater nachfragen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wohnst du selbst in der Wohnung und dein Freund zahlt Dir eben Miete.

Absetzen kannst irgendwelche Investitionen in die Wohnung nicht, weil du die Wohnung selber bewohnst. Wie das jetzt aber dann ist, wenn von deinem Freund Miete erhälst, weiß ich nicht.
Ist mit Sicherheit wieder eine Ausnahme.


Eben: Ich kann nichts absetzen, was ja der Fall wäre, wenn die Wohnung "ganz normal" vermietet wäre und ich nicht auch dort wohnen würde. Deswegen finde ich eigentlich auch nicht, dass ich die Mieteinnahmen versteuern muss, da es keine direkten Mieteinnahmen sondern nur ein "Unkostenbeitrag" ist, also eine Beteiligung an den Haushaltskosten.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

DCaTroH - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 11:42 Uhr

Zitat von MisterMagic:

wenn du für die Wohnung keinen Kredit mehr am laufen hast, bzw. du keine Zinsen mehr leisten musst u nur die Miete rausbekommst, dann musst du diese Einnahmen natürlich zusätzlich versteuern......

es empfiehlt sich dann dieses Geld in eine Renovierung zu stecken, denn diese ist steuerlich absetzbar. Am besten einen Steuerberater um Rat fragen.

mfg


Die Wohnung wird noch ewig lang abbezahlt ;)
Also es läuft noch ein Kredit darauf, d.h. auch, dass ich keinen Gewinn mit diesen Mieteinnahmen mache, sondern -wie geschrieben- sie nur eine Beteiligung sind, dass ich die Wohnung eben nicht allein zahlen muss.

Deswegen kann ich auch nichts abschreiben, keine Renovierung ansetzen oder ähnliches... Aber dennoch versteuern?

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

DCaTroH - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 11:43 Uhr

Zitat von Stahlexpress:

hi,entweder fragst ein anwalt der miet und wohneigentümer fach hat,oder beim mietverein,aber da glaube musst mietglied sein.


Du meinst den Mieterverein? Der ist halt für die Mieter zuständig und ich bin ja kein Mieter und eigentlich auch kein Vermieter...

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

DCaTroH - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 11:44 Uhr

Zitat von Twister75:

Da du die Wohnung besitzt und dann Miete bekommst,mußt du klar versteuern.Du setzt im Gegenzug dazu ja auch die anfallenden Kosten ab ;-)

Anders wäre es,wenn du die Wohnung nur gemietet hättest,dann würdest du das Geld quasi nur sammeln und weiterleiten,was demnach dann nicht als Einnahme zählt.

Steuerberater,bei selbständigkeit oder Eigentum ist in meinen Augen Pflicht.Klar kann man es selber machen,aber ich bin der Meinung,das was vom Steuerberater eingereicht wird,hat Hand und Fuß und wird eig. so anerkannt.

I, Jahr kannst du mit ca. 300 Euro rechnen und bist dann aber das ganze Jahr über bestens versorgt.


Nein, ich setze keine anfallenden Kosten ab - kann ich meines Wissens ja gar nicht, weil
A) Die Wohnung nicht abbezahlt ist und somit eigentlich der Bank gehört (aber ich bin ja Eigentümer)
B) Ich selber in der Wohnung wohne

Und deswegen kann ich bisher meine Steuererklärung auch noch ziemlich gut selber machen, finde ich. 300 EUR ist, wenns gut läuft, grad so das, was ich raus bekomme ;) das investiere ich dann nicht in nen Steuerberater... so lang es nicht notwendig ist.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

aRthuR1990 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2005
153 Beiträge
Geschrieben am: 05.01.2012 um 11:49 Uhr

Zitat von DCaTroH:

Zitat von DonaldSuck:

Würde da auch beim Steuerberater nachfragen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wohnst du selbst in der Wohnung und dein Freund zahlt Dir eben Miete.

Absetzen kannst irgendwelche Investitionen in die Wohnung nicht, weil du die Wohnung selber bewohnst. Wie das jetzt aber dann ist, wenn von deinem Freund Miete erhälst, weiß ich nicht.
Ist mit Sicherheit wieder eine Ausnahme.


Eben: Ich kann nichts absetzen, was ja der Fall wäre, wenn die Wohnung "ganz normal" vermietet wäre und ich nicht auch dort wohnen würde. Deswegen finde ich eigentlich auch nicht, dass ich die Mieteinnahmen versteuern muss, da es keine direkten Mieteinnahmen sondern nur ein "Unkostenbeitrag" ist, also eine Beteiligung an den Haushaltskosten.

Also wenn er die nur die Nebenkosten zahlt und keine miete dafür das er bei dir leben darf würde ich des nicht angeben. Weil des dann auch keine miete ist, du musst ja auch wenn du ne wohnung komplett vermietest nur die mieteinnahme versteuern so weit ich weiß.

Thats it!

DCaTroH - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 13:09 Uhr

Zitat von aRthuR1990:

Zitat von DCaTroH:

Zitat von DonaldSuck:

Würde da auch beim Steuerberater nachfragen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wohnst du selbst in der Wohnung und dein Freund zahlt Dir eben Miete.

Absetzen kannst irgendwelche Investitionen in die Wohnung nicht, weil du die Wohnung selber bewohnst. Wie das jetzt aber dann ist, wenn von deinem Freund Miete erhälst, weiß ich nicht.
Ist mit Sicherheit wieder eine Ausnahme.


Eben: Ich kann nichts absetzen, was ja der Fall wäre, wenn die Wohnung "ganz normal" vermietet wäre und ich nicht auch dort wohnen würde. Deswegen finde ich eigentlich auch nicht, dass ich die Mieteinnahmen versteuern muss, da es keine direkten Mieteinnahmen sondern nur ein "Unkostenbeitrag" ist, also eine Beteiligung an den Haushaltskosten.

Also wenn er die nur die Nebenkosten zahlt und keine miete dafür das er bei dir leben darf würde ich des nicht angeben. Weil des dann auch keine miete ist, du musst ja auch wenn du ne wohnung komplett vermietest nur die mieteinnahme versteuern so weit ich weiß.


Es gibt aber eben einen MIETVERTRAG, da dieser Betrag, den er mir zahlt, schriftlich festgehalten werden muss. Jetzt hab ich halt das Problem, wenn er an eine Behörde meldet, er hat nen Mietvertrag mit mir und zahlt mir Miete, dass die Behörde das vielleicht ans Finanzamt weitergibt.
Vielleicht reicht es den anderen Behörden aber auch, wenn ich einfach schriftlich bestätige, dass er sich am Haushalt beteiligt - aber das weiß ich nicht, das ist grad noch in Klärung.
Aber ich will ja so oder so dem Finanzamt nichts verheimlichen oder irgendwas Falsches am Laufen haben...

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

Prinzchen - 61
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2008
1 Beitrag
Geschrieben am: 05.01.2012 um 14:09 Uhr

Hallol,
ich an Deiner Stelle würde gar keinen Mietvertrag machen. Das hat für Dich nur Nachteile.
Ich weiß nicht wie lange und gut Du Deinen Freund kennst, geht mich auchj nichts an, aber:
Wenn Du mit Ihm einen Mietvertrag machst, kann er in der Wohnung bleiben, z.B. auch, wenn ihr Euch wieder trennt.
Absetzten kannst Du nichts, solange Du auch da wohnst.
Ich würde es so belassen wie bisher. Es ist Deine Wohnung, Du bezahlst den Kredit und er lebt mit Dir in eheähnlicher Weise.
Du kannst ihn seklbstverständlich auch zur Kasse bitten, aber nicht als Mieteinnahmen.
Sondern wie oben schon beschrieben z.B. an den Nebenkosten, und oder an den sonstigen anfallenden Kosten für die Lebenshaltung. Somit bist Du beim Finanzamt aus dem Schneider. Brauchst auch keinen Steuerberater und falls es in die Brüche gehen sollte (man weiß ja nie) kannst Du ihn ohne Stress und Ärger aus Deiner Wohnung verweisen. Mit Mietvertrag geht das nicht, denn dann hat er einen Anspruch darauf in der Wohnung zu bleiben. Schlimmstenfalls gehst Du dann freiwillig vor ihm und er bezahlt laut Mietvertrag weiterhin eine verminderte Miete.
Viel Glück

passendes Gegenstück gesucht

DCaTroH - 38
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 05.01.2012 um 15:01 Uhr

Zitat von Prinzchen:

Hallol,
ich an Deiner Stelle würde gar keinen Mietvertrag machen. Das hat für Dich nur Nachteile.
Ich weiß nicht wie lange und gut Du Deinen Freund kennst, geht mich auchj nichts an, aber:
Wenn Du mit Ihm einen Mietvertrag machst, kann er in der Wohnung bleiben, z.B. auch, wenn ihr Euch wieder trennt.
Absetzten kannst Du nichts, solange Du auch da wohnst.
Ich würde es so belassen wie bisher. Es ist Deine Wohnung, Du bezahlst den Kredit und er lebt mit Dir in eheähnlicher Weise.
Du kannst ihn seklbstverständlich auch zur Kasse bitten, aber nicht als Mieteinnahmen.
Sondern wie oben schon beschrieben z.B. an den Nebenkosten, und oder an den sonstigen anfallenden Kosten für die Lebenshaltung. Somit bist Du beim Finanzamt aus dem Schneider. Brauchst auch keinen Steuerberater und falls es in die Brüche gehen sollte (man weiß ja nie) kannst Du ihn ohne Stress und Ärger aus Deiner Wohnung verweisen. Mit Mietvertrag geht das nicht, denn dann hat er einen Anspruch darauf in der Wohnung zu bleiben. Schlimmstenfalls gehst Du dann freiwillig vor ihm und er bezahlt laut Mietvertrag weiterhin eine verminderte Miete.
Viel Glück


Nein.
Der Mietvertrag beinhaltet, dass das Mietverhältnis jeder Zeit ohne Einhaltung von Fristen auch mündlich gekündigt werden kann. Er regelt auch, wem die dazu erworbenen Sachen gehören, welche Pflichten jeder hat, etc.
Von meiner Seite aus gibts den Mietvertrag genau deswegen ;) ich wollte mir sicher sein, dass ich nachher in der Wohnung bleibe - ist ja mein Eigentum und ich ihn schnell los werden kann, wenns denn sein muss.
Ob der Mietvertrag so rechtskräftig ist, weiß ich nicht und ist mir eigentlich auch egal, aber er hat was schrifltiches, was er eben für die anderen Behörden benötigt und ich hab zumindest ein bisschen Sicherheit.
Bis mir eben die Sache mit dem Finanzamt eingefallen ist...
Den Mietvertrag gibts schon und ist auch schon unterschrieben...

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

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