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Forum / Politik und Wirtschaft
Onkel Herbert, der Tod und die Telekom

OMG_Ein_Alex - 33
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 20:10 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Zitat von zumliebhab: So ich hab mal nachgeschaut
Hier
Da steht mal nix von einem vorzeitigem Vertragsende drin.
Über den Vertrag kommt auch nicht dran, die Frage ist ob man über Gesetze ran kommt :)
Jo wenn im AGB nichts steht, greift das Gesetz.
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zumliebhab - 53
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 20:11 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Zitat von zumliebhab: So ich hab mal nachgeschaut
Hier
Da steht mal nix von einem vorzeitigem Vertragsende drin.
Über den Vertrag kommt auch nicht dran, die Frage ist ob man über Gesetze ran kommt :)
Dafür gibts dann ne Rechtsabteilung. Einer "normaler" Sachbearbeiter oder gar nur Call-Center-Agent kann nicht über alle Gesetze Bescheid wissen. Was im Vertrag steht aber schon.
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 19.04.2011 um 23:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.04.2011 um 23:59 Uhr
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Zitat von zumliebhab: Dafür gibts dann ne Rechtsabteilung. Einer "normaler" Sachbearbeiter oder gar nur Call-Center-Agent kann nicht über alle Gesetze Bescheid wissen. Was im Vertrag steht aber schon.
Über die gängigsten Sachen sollte aber auch der Sachbearbeiter soweit Bescheid wissen. Oder zumindest Dinge nach oben weiterreichen, wenn er nicht weiß, was zu tun ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass besagter Onkel Herbert der erste Kunde ist, der während der Vertragslaufzeit verstirbt. Man sollte also doch entsprechend reagieren. Zumindest hinweisen sollte man den Erben, dass er aus dem Vertrag nicht herauskommt. So viel Servicequalität würde ich als Kunde erwarten. Da ich aber selbst schon mit einem Mitbewerber der Telekom einiges an Ärger hatte, nehme ich an, dass sich da die anderen Mobilfunkanbieter nicht groß unterscheiden.
edit:
Es wird zwar nicht auf die genauen Voraussetzungen eingegangen, es ist aber offenbar doch eine FAQ:
FAQ
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 00:47 Uhr
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Zitat von ZER0-CooL: Zitat von Klischeepunk: Zitat von Cymru:
Gut möglich, dass im Fall des Artikels also der Vertrag weiterzulaufen hätte, denn das Telefon könnte ja auch von den Erben benutzt werden etc.
Nachdem dieser mehrfach versucht hat sich dagegen zu wehren? o.O
Er kann, er muss nicht.
Aber das Endgerät muss schließlich auch bezahlt werden. Falls es das nicht schon ist. Abgesehen davon kann man ein Erbe jederzeit ausschlagen. Wobei ich die Lösung die Post an sein Grab gehen zu lassen schöner find.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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facepalm_ - 38
Champion
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 10:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.04.2011 um 10:37 Uhr
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Zitat von Cymru:
Über die gängigsten Sachen sollte aber auch der Sachbearbeiter soweit Bescheid wissen. Oder zumindest Dinge nach oben weiterreichen, wenn er nicht weiß, was zu tun ist.
Ach Du, in Call-Centern werden heute größtenteils Zeitarbeiter eingesetzt, die nur für ein paar Monate eingesetzt sind. Da bleibt nicht viel Zeit die ausreichend zu unterweisen. Kaum ist die Schulung vorbei steht schon wieder der nächste in den Startlöchern.
Wobei man fairerweise sagen muss, die Telekom ist zwar die nicht gerade den besten Service, allerdings immer noch von allen Anbietern den Besten. Und eine kostenlose Hotline.
Zitat von Klischeepunk: Falls es das nicht schon ist. Abgesehen davon kann man ein Erbe jederzeit ausschlagen. Wobei ich die Lösung die Post an sein Grab gehen zu lassen schöner find.
Briefkasten an den Grabstein. Hat der Friedhofsgärtner was zu lesen.
When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm
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Cymru - 35
Champion
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:17 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Abgesehen davon kann man ein Erbe jederzeit ausschlagen. Wobei ich die Lösung die Post an sein Grab gehen zu lassen schöner find.
Ein Erbe wegen einer normalen Telefonrechnung auszuschlagen, wird sich in den meisten Fällen wohl nicht lohnen 
Die Sache mit der Friedhofsadresse ist schon etwas lustiger.
Zitat von facepalm_: Ach Du, in Call-Centern werden heute größtenteils Zeitarbeiter eingesetzt, die nur für ein paar Monate eingesetzt sind. Da bleibt nicht viel Zeit die ausreichend zu unterweisen. Kaum ist die Schulung vorbei steht schon wieder der nächste in den Startlöchern.
Wobei man fairerweise sagen muss, die Telekom ist zwar die nicht gerade den besten Service, allerdings immer noch von allen Anbietern den Besten. Und eine kostenlose Hotline.
Klar, natürlich muss man diese Erklärung so sehen. Ich sehe es aber nicht als Rechtfertigung an. Es spricht in meinen Augen eher für einen schlechten Service. Immerhin muss es ja irgendwo möglich sein, an Leute verbunden werden, die sich damit auskennen. Ansonsten können noch so viele Call-Center gebaut werden, bringen tun sie dann aber nichts.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 20.04.2011 um 22:20 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Klischeepunk: Abgesehen davon kann man ein Erbe jederzeit ausschlagen. Wobei ich die Lösung die Post an sein Grab gehen zu lassen schöner find.
Ein Erbe wegen einer normalen Telefonrechnung auszuschlagen, wird sich in den meisten Fällen wohl nicht lohnen
Die Sache mit der Friedhofsadresse ist schon etwas lustiger.
Pf, wart ich mal auf meine geerbte Telefonrechnung ;)
Schon klar, war mehr ne grundsätzliche Option.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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Sundown73 - 52
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Geschrieben am: 21.04.2011 um 10:55 Uhr
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Zitat von x_BMTH_x: da sieht man wieder wie dreckig die telekom ist
echt krass >.<
Immer diese Pauschalisierung. In dem Artikel leistet sich E.ON genau den gleichen Fehler.
Das Problem ist halt wenn ein Unternehmen wie die Telekom einmal kulant dem Kunden gegenüber ist dann schreibt das keine Zeitung. Baut sie aber einmal Mist, dann liest man das.
Ich möchte nicht wissen wieviele in Deutschland versuchen aus Rechnungen herauszukommen und dann gefälschte Totenscheine rumschicken, nur um eine Rechnung nicht zu zahlen. Anders kann ich mir das Verhalten von der Telekom nicht erklären.
GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73
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Sundown73 - 52
Experte
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Geschrieben am: 21.04.2011 um 10:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.04.2011 um 11:05 Uhr
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Zitat von zumliebhab: Ja aber in diesem Fall wurde doch die Kopie der Sterbeurkunde mitgeschickt. Im Normalfall kommt man auch aus diesem Vertrag raus, egal ob Erbe oder nicht. Wie will die Telekom das nachprüfen, ob das Erbe angenommen wurde? Dumm gelaufen, aber zweimal darf so etwas nicht passieren. Umgekehrt kenne ich einen Fall, wo die Telekom den Angehörigen eines Kunden ihr Beileid ausdrückte, obwohl der Kunde sich bester Gesundheit erfreute. Die Sterbeurkunde wurde schlicht und einfach dem falschen Kunden zugeordnet.
Ich glaube einfach es gibt auch Untote die einen Totenschein als Beweis vorlegen eine Rechnung nicht zahlen zu müssen. Geht man davon einmal aus, dann ist es schwer für ein Unternehmen festzustellen ob der Kunde verstorben ist oder nicht. Schau Dir nur einemal eine Arbeitsagentur an. Ich bezweifle stark, dass die Kunden dort auch alle ehrlich sind und alles brav angegen was sie so verdienen.
Betrugsversuche gibt es nunmal überall und die Telekom kann schwer alles glauben was man ihr schickt oder alles genau überprüfen.
Ausserdem wäre ich in so einer Situation würde ich mit der Sterbeurkunde usw. zum nächsten T-Punkt persönlich vorbeigehen und das klären. Ich denke mir sowas ist vernüftiger als eine Kopie des totenscheins nach Bonn zu schicken.
Vor einige zeit musste ich im T-Punkt einmal warten und innerhalb von 10 Minuten kamen 2 Kunden die bitterböse und verärgert waren weil sie eine Rechnung bekommen hatten über einen hohen Betrag obwohl sie eine "Flatrate" hatten. In beiden Fällen musste die Mitarbeiten dem Kunden klar machen, Er habe einen Pre-Selection vertragen abgeschlossen mit einem anderen Anbieter und telefoniere trotz flatrate nun über diesen Anbieter. Das hat kein Kunde kapiert. Und schuld ist natürlich die telekom, obwohl der Kunde einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatte. Man soll halt nicht bei jedem gewinnspiel mitmachen wo man 50 freiminuten gewinnen kann und wenn man dann unterschreibt hat man einen solchen Vertrag am Hals weil man die FreiMinuten natürlich nur bekommen wenn man den Pre-Selection Vertrag abschliesst.
GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73
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zumliebhab - 53
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Geschrieben am: 21.04.2011 um 13:37 Uhr
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Zitat: Klar, natürlich muss man diese Erklärung so sehen. Ich sehe es aber nicht als Rechtfertigung an. Es spricht in meinen Augen eher für einen schlechten Service. Immerhin muss es ja irgendwo möglich sein, an Leute verbunden werden, die sich damit auskennen. Ansonsten können noch so viele Call-Center gebaut werden, bringen tun sie dann aber nichts.
Sicher wäre es möglich, sich mit jemanden verbinden zu lassen, der sich mit so was auskennt. Aber wie sieht denn die Praxis aus? Die Telekom will Service, ohne Frage. Die Call-Center haben aber im Regelfall nur eine gewisse Gesprächszeit, die sie pro Anruf auch bezahlt bekommen. Also gibt es einen Interessenkonflikt. Leidtragender ist aber wieder die Telekom, da ein Kunde nicht weiß, ob er in einem Call-Center oder direkt bei einem Telekommitarbeiter gelandet ist. Tja und dann heißt es, der Service ist schlecht. Ich möchte auch nicht in der Haut des Pressesprechers stecken, der sich dann öffentlich für Fehler entschuldigen muß, die außerhalb der Firma verbockt wurden.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 21.04.2011 um 17:38 Uhr
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Zitat von Sundown73: Ausserdem wäre ich in so einer Situation würde ich mit der Sterbeurkunde usw. zum nächsten T-Punkt persönlich vorbeigehen und das klären. Ich denke mir sowas ist vernüftiger als eine Kopie des totenscheins nach Bonn zu schicken.
In einen T-Punkt? Da musst du aber sehr viel Zeit und eine unendliche Geduld haben. Wenn ich bisher etwas in einem T-Punkt Fragen hatte, war das Wissen der Angestellten dort eher mittelmäßig. Klar, zu den neuen Handys können sie etwas sagen, bei den Verträgern wird es dann meist schon weniger. Im Notfall wird dort auch nur die Servicehotline angerufen...
Aber wie oben schon geschrieben: Ich sehe die Telekom da nicht als Ausnahme. Vodafone und all die anderen sind da wohl nicht viel besser.
Zitat von Sundown73: [...] In beiden Fällen musste die Mitarbeiten dem Kunden klar machen, Er habe einen Pre-Selection vertragen abgeschlossen mit einem anderen Anbieter und telefoniere trotz flatrate nun über diesen Anbieter. Das hat kein Kunde kapiert. [...]
Klar, es ist ein allgemeines Problem, dass viele Kunden Verträge nicht ausreichend durchlesen, bevor sie unterschreiben. Man muss dazu sagen, dass Verträge meist nicht sehr kundenfreundlich verfasst sind, die Mehrheit also auch trotz Lesen oft nur Bahnhof versteht. Was aber logischerweise trotzdem nicht als Entschuldigung dafür herhalten kann, wenn man blindlings alles unterzeichnet.
Zitat von Sundown73: Das Problem ist halt wenn ein Unternehmen wie die Telekom einmal kulant dem Kunden gegenüber ist dann schreibt das keine Zeitung. Baut sie aber einmal Mist, dann liest man das.
Warum sollte Kritik nicht geäußert werden dürfen? Natürlich werden negative Dinge immer mehr wahrgenommen als positive. Das liegt in der Wahrnehmung der Menschen. In einer wettbewerbsorientierten Martkwirtschaft, muss sich eine Firma aber eben auch ihre Fehler vorhalten lassen und diese Sachen notfalls aufklären. Schon im eignen Interesse!
Zitat von zumliebhab: Aber wie sieht denn die Praxis aus? Die Telekom will Service, ohne Frage. Die Call-Center haben aber im Regelfall nur eine gewisse Gesprächszeit, die sie pro Anruf auch bezahlt bekommen. Also gibt es einen Interessenkonflikt. Leidtragender ist aber wieder die Telekom, da ein Kunde nicht weiß, ob er in einem Call-Center oder direkt bei einem Telekommitarbeiter gelandet ist. Tja und dann heißt es, der Service ist schlecht.
Stimmt alles, was du schreibst. Doch kann man doch nicht so tun, als wäre das alles die Schuld des Kunden. Fakt ist doch, dass die Firma diese Sachen klären muss und dem Kunden einen bestimmten Service zur Verfügung stellen sollte. Andernfalls wird der Kunde früher oder später abwandern.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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_-TUCH-_ - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.04.2011 um 23:34 Uhr
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Zitat von OMG_Ein_Alex: Zitat von ZER0-CooL: Zitat von zumliebhab: So ich hab mal nachgeschaut
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Da steht mal nix von einem vorzeitigem Vertragsende drin.
Über den Vertrag kommt auch nicht dran, die Frage ist ob man über Gesetze ran kommt :)
aha sehr interesant xDD
Jo wenn im AGB nichts steht, greift das Gesetz.
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_-TUCH-_ - 30
Halbprofi
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Dabei seit 08.2006
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Geschrieben am: 28.04.2011 um 23:34 Uhr
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Zitat von OMG_Ein_Alex: Zitat von ZER0-CooL: Zitat von zumliebhab: So ich hab mal nachgeschaut
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Da steht mal nix von einem vorzeitigem Vertragsende drin.
Über den Vertrag kommt auch nicht dran, die Frage ist ob man über Gesetze ran kommt :)
wooo isss heerbeeert xDD
Jo wenn im AGB nichts steht, greift das Gesetz.
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