sn5
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:33 Uhr
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Du kannst dich in dem fall an Paragraph 433 Abs. 1 halten.
Wuerd ich als Sachmangel/rechtsmangel auslegen. Daraus ergibt sich 439
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Amino_Charge - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:35 Uhr
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ich werd mal zum anwalt gehen und fragen was mach dagegen machen kann
da ich noch nie im bei einem anwalt war
muss man den anwalt schon fürs fragen bezahlen ??
sorry wenn die frage dumm kommt ??
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Penta_Phi - 54
Experte
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Dabei seit 02.2011
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:37 Uhr
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Sobalt der Tausch Ware gegen Geld stattgefunden hat, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen und bedarf keiner schriftlichen Form.
Ich finde die Idee mit der Fristsetzung gut und wenn der Verkäufer Bedenken anmeldet, dann kannst du ihm ja auch schriftlich bestätigen, keinerlei persönliche Daten von ihm zu verwenden.
Damit nimmst du ihm jegliches Argument, die Rechnung nicht auszuhändigen.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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DocLove - 44
Champion
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:37 Uhr
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Erstberatung idR kostenlos.
Wenn du eine Leistung in Anspruch nimmst, dann musst du dafür natürlihc auhc bezahlen. Du arbeitest auch nicht umsonst.
Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker
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Amino_Charge - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:38 Uhr
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Zitat von DocLove: Erstberatung idR kostenlos.
Wenn du eine Leistung in Anspruch nimmst, dann musst du dafür natürlihc auhc bezahlen. Du arbeitest auch nicht umsonst.
ich hab das mit der erstberatung gemeint genau
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bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:38 Uhr
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Wenn du auskunft willst kostet das meist schon. aber anrufen und nachfragen ob es was kostet, kostet nichts
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Penta_Phi - 54
Experte
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Dabei seit 02.2011
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:39 Uhr
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Zitat von Amino_Charge: ich werd mal zum anwalt gehen und fragen was mach dagegen machen kann
da ich noch nie im bei einem anwalt war
muss man den anwalt schon fürs fragen bezahlen ??
sorry wenn die frage dumm kommt ??
Anwaltskanzleien werden wohl immer Geld verlangen. Wende dich erstmal an die Rechstberatung beim Gericht.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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Amino_Charge - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:42 Uhr
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soll ich ihm die frist in tu oder per email
schreiben ist beides rechtskräftig ??
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evilive
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:43 Uhr
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ich würde spontan sagen per E-mail mit lesebestätigung....
Narren seid ihr, dass ihr meint den Willen eines Gottes zu kennen.
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Penta_Phi - 54
Experte
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:43 Uhr
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Zitat von Amino_Charge: soll ich ihm die frist in tu oder per email
schreiben ist beides rechtskräftig ??
Weder noch. Schriftlich per Einschreiben wäre meine erste Wahl.
Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:46 Uhr
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Zitat von evilive: ich würde spontan sagen per E-mail mit lesebestätigung....
Falsch, immer Briefform. Ist nachweisbar. Email ist immer noch nicht so richtig aktzeptiert.
|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~
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sn5
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:51 Uhr
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Einwurfeinschreiben genügt! Bezieh dich im anschreiben
Auf Paragraph 323 BGB.
Gruss
Steve
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FaR_CrY
Champion
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 13:22 Uhr
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Zitat von Amino_Charge: Hey community
ich habe hier im flohmarkt im februar ein htc 7 mozart gekauft
da war es 3 tage alt und demnach hat das handy garantie
um einen garantie oder gewährleistugsfall gültig machen zu können
brauch ich die Rechnung aber der typ weigert sich mir die auszuhändigen
meine frage
Kann ich rechtlich was dagegen unternehmen ?
öhm die rechnung verlang ich bei so nem zeug in dem moment wo die übergabe stattfindet ... sonst kauf ich gar nix ...
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Luki23 - 29
Profi
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 13:28 Uhr
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würde dir raten droh in mit Anwalt und sag ich setze dir eine frist von 7 Tage und wenn es dann nicht bei mir ist dann werd ich mein Anwalt einschalten.. das hilft meißtens
Mein herz schlägt nur für den FCB
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bredator - 41
Champion
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Geschrieben am: 07.04.2011 um 13:36 Uhr
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Zitat von Luki23: würde dir raten droh in mit Anwalt und sag ich setze dir eine frist von 7 Tage und wenn es dann nicht bei mir ist dann werd ich mein Anwalt einschalten.. das hilft meißtens
Mit der Wortwahl hätte ich dafür maximal ein müdes Lächeln übrig.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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