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Forum / Politik und Wirtschaft

Privatkäufer weigert sich Die Rechnung auszuhändigen

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sn5
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
56 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:33 Uhr

Du kannst dich in dem fall an Paragraph 433 Abs. 1 halten.
Wuerd ich als Sachmangel/rechtsmangel auslegen. Daraus ergibt sich 439
Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:35 Uhr

ich werd mal zum anwalt gehen und fragen was mach dagegen machen kann

da ich noch nie im bei einem anwalt war

muss man den anwalt schon fürs fragen bezahlen ??


sorry wenn die frage dumm kommt ??
Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:37 Uhr

Sobalt der Tausch Ware gegen Geld stattgefunden hat, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen und bedarf keiner schriftlichen Form.

Ich finde die Idee mit der Fristsetzung gut und wenn der Verkäufer Bedenken anmeldet, dann kannst du ihm ja auch schriftlich bestätigen, keinerlei persönliche Daten von ihm zu verwenden.

Damit nimmst du ihm jegliches Argument, die Rechnung nicht auszuhändigen.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:37 Uhr

Erstberatung idR kostenlos.
Wenn du eine Leistung in Anspruch nimmst, dann musst du dafür natürlihc auhc bezahlen. Du arbeitest auch nicht umsonst.

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:38 Uhr

Zitat von DocLove:

Erstberatung idR kostenlos.
Wenn du eine Leistung in Anspruch nimmst, dann musst du dafür natürlihc auhc bezahlen. Du arbeitest auch nicht umsonst.



ich hab das mit der erstberatung gemeint genau


bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:38 Uhr

Wenn du auskunft willst kostet das meist schon. aber anrufen und nachfragen ob es was kostet, kostet nichts

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:39 Uhr

Zitat von Amino_Charge:

ich werd mal zum anwalt gehen und fragen was mach dagegen machen kann

da ich noch nie im bei einem anwalt war

muss man den anwalt schon fürs fragen bezahlen ??


sorry wenn die frage dumm kommt ??


Anwaltskanzleien werden wohl immer Geld verlangen. Wende dich erstmal an die Rechstberatung beim Gericht.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:42 Uhr

soll ich ihm die frist in tu oder per email

schreiben ist beides rechtskräftig ??
evilive
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2007
34 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:43 Uhr

ich würde spontan sagen per E-mail mit lesebestätigung....

Narren seid ihr, dass ihr meint den Willen eines Gottes zu kennen.

Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:43 Uhr

Zitat von Amino_Charge:

soll ich ihm die frist in tu oder per email

schreiben ist beides rechtskräftig ??


Weder noch. Schriftlich per Einschreiben wäre meine erste Wahl.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

OMG_Ein_Alex - 33
Champion (offline)

Dabei seit 04.2009
2073 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:46 Uhr

Zitat von evilive:

ich würde spontan sagen per E-mail mit lesebestätigung....


Falsch, immer Briefform. Ist nachweisbar. Email ist immer noch nicht so richtig aktzeptiert.

|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~

sn5
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
56 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:51 Uhr

Einwurfeinschreiben genügt! Bezieh dich im anschreiben
Auf Paragraph 323 BGB.

Gruss

Steve
FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 13:22 Uhr

Zitat von Amino_Charge:

Hey community

ich habe hier im flohmarkt im februar ein htc 7 mozart gekauft

da war es 3 tage alt und demnach hat das handy garantie

um einen garantie oder gewährleistugsfall gültig machen zu können

brauch ich die Rechnung aber der typ weigert sich mir die auszuhändigen



meine frage

Kann ich rechtlich was dagegen unternehmen ?


öhm die rechnung verlang ich bei so nem zeug in dem moment wo die übergabe stattfindet ... sonst kauf ich gar nix ...
Luki23 - 29
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
820 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 13:28 Uhr

würde dir raten droh in mit Anwalt und sag ich setze dir eine frist von 7 Tage und wenn es dann nicht bei mir ist dann werd ich mein Anwalt einschalten.. das hilft meißtens

Mein herz schlägt nur für den FCB

bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 13:36 Uhr

Zitat von Luki23:

würde dir raten droh in mit Anwalt und sag ich setze dir eine frist von 7 Tage und wenn es dann nicht bei mir ist dann werd ich mein Anwalt einschalten.. das hilft meißtens


Mit der Wortwahl hätte ich dafür maximal ein müdes Lächeln übrig.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

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