Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Politik und Wirtschaft

Privatkäufer weigert sich Die Rechnung auszuhändigen

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.04.2011 um 12:04 Uhr

Hey community

ich habe hier im flohmarkt im februar ein htc 7 mozart gekauft

da war es 3 tage alt und demnach hat das handy garantie

um einen garantie oder gewährleistugsfall gültig machen zu können

brauch ich die Rechnung aber der typ weigert sich mir die auszuhändigen



meine frage

Kann ich rechtlich was dagegen unternehmen ?
GaaraX - 33
Experte (offline)

Dabei seit 01.2007
1661 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:07 Uhr

Zitat von Amino_Charge:

Hey community

ich habe hier im flohmarkt im februar ein htc 7 mozart gekauft

da war es 3 tage alt und demnach hat das handy garantie

um einen garantie oder gewährleistugsfall gültig machen zu können

brauch ich die Rechnung aber der typ weigert sich mir die auszuhändigen



meine frage

Kann ich rechtlich was dagegen unternehmen ?
haste n Kaufvertrag? wenn ned wirds erheblich schwerer

The struggle of live is our reason of existence.Don't loose it! ;-)

Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:07 Uhr

nein hab ich nicht


miL0 - 36
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
454 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:09 Uhr

Zitat von Amino_Charge:

Hey community

ich habe hier im flohmarkt im februar ein htc 7 mozart gekauft

da war es 3 tage alt und demnach hat das handy garantie

um einen garantie oder gewährleistugsfall gültig machen zu können

brauch ich die Rechnung aber der typ weigert sich mir die auszuhändigen



meine frage

Kann ich rechtlich was dagegen unternehmen ?


Wenn du ein Privatrechtschutz hast kannst du gegen ihn vorgehen.
Alles andere wäre zu kostenspielig.
sn5
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
56 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:11 Uhr

War die Rechnung Bestandteil des Verkaufes?

Grus Steve
Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:13 Uhr

die war bestandteil des kaufs


er sagt mir er gibt die mir

aber er gibt die mir nicht


immer wenn wir uns treffen wollen

wegen der rechnung sagt der an dem tag immer ab

dann sagte ich ihm er solls per post schicken

er sagt er hats am montag weggeschickt jetzt haben wir donnerstag und es ist nichts gekommen


aber wenn er sagt er gibt die mir

und es kommt nichts

dann ist das verarschung
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.04.2011 um 12:15 Uhr

Wie, er weigert sich? Kann es evtl sein, dass er die Rechnung nciht mehr hat?

Wenn du ne Rechtssschutz hast, frag n Anwalt, selbst ne leere Drohung von nem Anwalt kann Wunder wirken.

Ansonsten ist die Frage nicht, ob du vom Gesetz her Rechte hast, sondern was du erreichen willst. Es bringt dir nichts wenn du formal Recht hast, aber nichts durchsetzen kannst.

E: Du kannst auch ohne Rechtsschutz gegen ihn vorgehen, beim Gericht gibt es eine Stelle, bei der jeder Auskunft erhält und auch klagen einreichen kann etc. Ähnlich wie ein Anwalt, nur umsonst und mit vile weniger Zeit für dich.
Rechtsberater oder so heißt das.

Je nachdem was du verdienst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen und zahlst garnichts. Aber wie gesagt, das bringt dir evtl alles nichts.

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:14 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Wie, er weigert sich? Kann es evtl sein, dass er die Rechnung nciht mehr hat?

Wenn du ne Rechtssschutz hast, frag n Anwalt, selbst ne leere Drohung von nem Anwalt kann Wunder wirken.

Ansonsten ist die Frage nicht, ob du vom Gesetz her Rechte hast, sondern was du erreichen willst. Es bringt dir nichts wenn du formal Recht hast, aber nichts durchsetzen kannst.


er hat die rechnung

den er hat das gerät bei t mobile gekauft

was ich erreichen will dass er mir die rechnung aushändigt
OMG_Ein_Alex - 33
Champion (offline)

Dabei seit 04.2009
2073 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:15 Uhr

Zitat von bockwurst82:

Wie, er weigert sich? Kann es evtl sein, dass er die Rechnung nciht mehr hat?

Wenn du ne Rechtssschutz hast, frag n Anwalt, selbst ne leere Drohung von nem Anwalt kann Wunder wirken.

Ansonsten ist die Frage nicht, ob du vom Gesetz her Rechte hast, sondern was du erreichen willst. Es bringt dir nichts wenn du formal Recht hast, aber nichts durchsetzen kannst.

E: Du kannst auch ohne Rechtsschutz gegen ihn vorgehen, beim Gericht gibt es eine Stelle, bei der jeder Auskunft erhält und auch klagen einreichen kann etc. Ähnlich wie ein Anwalt, nur umsonst und mit vile weniger Zeit für dich.
Rechtsberater oder so heißt das.

Je nachdem was du verdienst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen und zahlst garnichts. Aber wie gesagt, das bringt dir evtl alles nichts.


Und ER kann das hier lesen, also auch das mit der leeren Drohung^^

|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~

HHHHoooo
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2011
1 Beitrag
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:19 Uhr

Tja ich würde sagen pech gehabt.
Wenn du keine zeugen hast die dabei waren als er gesagt hat du kriegst die Rechnung stehts aussage gegen aussage.
Deshalb immer Kaufvertrag & immer Leute die es bestätigen können oder sich garnich erst drauf einlassen nur die Hälfte zu bekommen und den Rest später.. bei ALLEM!
Einfach nächstes mal Finger weg von sowas und draus lernen.
Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:20 Uhr

Zitat von HHHHoooo:

Tja ich würde sagen pech gehabt.
Wenn du keine zeugen hast die dabei waren als er gesagt hat du kriegst die Rechnung stehts aussage gegen aussage.
Deshalb immer Kaufvertrag & immer Leute die es bestätigen können oder sich garnich erst drauf einlassen nur die Hälfte zu bekommen und den Rest später.. bei ALLEM!
Einfach nächstes mal Finger weg von sowas und draus lernen.


er hat es mir sogar in tu geschrieben

nicht nur gesagt und ich hab die nachricht noch
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:21 Uhr

raff ich nich, wieso rückt er die denn nciht raus? hat er was gesagt?

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:23 Uhr

Zitat von bockwurst82:

raff ich nich, wieso rückt er die denn nciht raus? hat er was gesagt?


er sagt da sind seine daten drauf

aber was interessieren mich seine daten

ich hab den gesagt dann markier die mit nem schwarzen eddig

das wichtisgte an der rechnung ist wann das gerät gekauft wurde wo das gerätgekauft wurde und die IMEI nummer

hab ich extra bei t-mobile nachgefragt
sn5
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
56 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:23 Uhr

Frist setzen und ihm klar machen das es Bestandteil des Kaufvertrages war - Kaufverträge gelten auch mündlich. Warum hast du das Handy damals überhaupt entgegengenommen ohne Rechnung?
Amino_Charge - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
304 Beiträge
Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:24 Uhr

weil er mir sagte er gibt mir die rechnung nach

aber darauf warte ich schon seit februar


bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 07.04.2011 um 12:25 Uhr

Zitat von sn5:

Frist setzen und ihm klar machen das es Bestandteil des Kaufvertrages war - Kaufverträge gelten auch mündlich. Warum hast du das Handy damals überhaupt entgegengenommen ohne Rechnung?


WÜrd ich auch machen, die Daten kann er ja echt mit edding schwärzen oder sogar rausschneiden

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

  -1- -2- -3- vorwärts >>>
 

Forum / Politik und Wirtschaft

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -