BodRenegade - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:57 Uhr
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2 Jahre!
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Remiskopf - 33
Fortgeschrittener
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Dabei seit 07.2010
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Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:59 Uhr
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Zitat von colonalhogan: Zitat von arbeer_: Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Ich bedanke mich im vorraus
ja ich kann dir helfen, bzw. einen sehr guten Tipp geben für die Zeit in der du deinen Führerschein wiederhast. Geh in die nächste KFZ-Werkstatt und lass dir an Gaspedal einen ca. 10cm hohen Stahlklotz schweißen das du das Gaspedal maximal noch 5 cm Durchdrücken kannst.
Aber zunächst gönne ich dir den Strafzettel von ganzem Herzen, wer mit 17 schon Rasen muss wie nicht ganz fit im Oberstübchen (kann es meines erachtens nicht sein) hat es verdient.
man wie ihr euch alle in die hosen macht. während eines überholvorganges fährt man auch mal 20km/h mehr.
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colonalhogan
Profi
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 01.01.2011 um 17:02 Uhr
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Zitat von Remiskopf: Zitat von colonalhogan: Zitat von arbeer_: Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Ich bedanke mich im vorraus
ja ich kann dir helfen, bzw. einen sehr guten Tipp geben für die Zeit in der du deinen Führerschein wiederhast. Geh in die nächste KFZ-Werkstatt und lass dir an Gaspedal einen ca. 10cm hohen Stahlklotz schweißen das du das Gaspedal maximal noch 5 cm Durchdrücken kannst.
Aber zunächst gönne ich dir den Strafzettel von ganzem Herzen, wer mit 17 schon Rasen muss wie nicht ganz fit im Oberstübchen (kann es meines erachtens nicht sein) hat es verdient.
man wie ihr euch alle in die hosen macht. während eines überholvorganges fährt man auch mal 20km/h mehr.
Da hat wohl jemand in der Fahrschule nicht aufgepasst oder es hat sich die Gesetzteslage geändert. Als ich meinen Führerschein gemacht hab war es auch beim Überholen verboten die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
Wenn das jetzt anderst sein sollte Poste mir hier doch mal den § und den Text
Ein neues Profil ändert weder Charakter, IQ, Niveau noch das Verhalten. Lass dir das eine Lehre sein
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-W4Z- - 34
Halbprofi
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Dabei seit 05.2009
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Geschrieben am: 01.01.2011 um 17:21 Uhr
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Drei Monate!
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Amutep - 35
Profi
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Dabei seit 06.2005
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Geschrieben am: 01.01.2011 um 17:36 Uhr
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Zitat:
Da hat wohl jemand in der Fahrschule nicht aufgepasst oder es hat sich die Gesetzteslage geändert. Als ich meinen Führerschein gemacht hab war es auch beim Überholen verboten die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
Wenn das jetzt anderst sein sollte Poste mir hier doch mal den § und den Text
nein ist nich so du liegst richtig die maximal zulässige geschwindigkeit darf nicht überschritten werden mein vaddr hat erst vor kurzem auch eine lampe bekommen beim überholen von lkws
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-Alba-King- - 40
Halbprofi
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 01.01.2011 um 17:39 Uhr
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Also weiß ja nicht wie es mit Führerschein ab 17 aussieht. Aber mit 28 kmh zu schnell bekommt er garantiert kein Fahrverbot, falls das gleiche Recht gilt wie mit Führerschein ab 18. Ich habs geschafft 3 Wochen vor Probezeitende, mit 79 Kmh (26 Kmh nach Abzug) gelasert zu werden in der Stadt. 3 Punkte, Aufbauseminar, 2 Jahre verlängerung der Probezeit. Aber ich musste nicht mein Führerschein abgeben. Und das war in der Stadt, auf Landstraße war das doch sogar so das man ab 31 zu schnell erst 3 Punkte bekommt.
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arbeer_
Profi
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Dabei seit 10.2009
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Geschrieben am: 01.01.2011 um 18:52 Uhr
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Es war nur ein Fall eines bekannten, ich war das nicht :)
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bredator - 41
Champion
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Geschrieben am: 02.01.2011 um 00:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.01.2011 um 00:29 Uhr
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Zitat von arbeer_: Es war nur ein Fall eines bekannten, ich war das nicht :)
Zitat von arbeer_:
Ich habe folgenden Fall:
->Ich<- wurde am 31.10 in Frankfurt geblitzt, 100 km/h war erlaubt und ich hatte eine Geschwindigkeit von 128 km/h. Und habe am 29.12 Foto inklusive Formular zum Ausfüllen bekommen. Ich habe aber gehört, dass nach 5 Wochen, nachdem man geblitzt worden ist, nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Ich bedanke mich im vorraus
Entweder du erzählst nur Mist, oder du warst es halt doch und willst dir die Arschkarte nicht zustecken lassen.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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Gon_Jovi - 31
Profi
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Dabei seit 03.2007
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Geschrieben am: 02.01.2011 um 00:33 Uhr
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Zitat von arbeer_: Ich habe folgenden Fall:
Ich wurde am 31.10 in Frankfurt geblitzt, 100 km/h war erlaubt und ich hatte eine Geschwindigkeit von 128 km/h. Und habe am 29.12 Foto inklusive Formular zum Ausfüllen bekommen. Ich habe aber gehört, dass nach 5 Wochen, nachdem man geblitzt worden ist, nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Ich bedanke mich im vorraus
haha arber 
Dein Schwanz ist auch nur Dick auf englisch !
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arbeer_
Profi
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Dabei seit 10.2009
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 11:24 Uhr
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Zitat von Gon_Jovi: Zitat von arbeer_: Ich habe folgenden Fall:
Ich wurde am 31.10 in Frankfurt geblitzt, 100 km/h war erlaubt und ich hatte eine Geschwindigkeit von 128 km/h. Und habe am 29.12 Foto inklusive Formular zum Ausfüllen bekommen. Ich habe aber gehört, dass nach 5 Wochen, nachdem man geblitzt worden ist, nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Ich bedanke mich im vorraus
haha arber
Ja David, erzähl denen mal das ich nichmal nen Führerschein habe :D
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teacher-1
Champion
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Dabei seit 02.2007
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 11:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 11:27 Uhr
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Äh wie jetzt - Du bist das selbst gewesen und hast keinen Führerschein (hm - na ja, wenn Dein Alter stimmt ...) ... das wird dann also teuer werden, denn wenn das herauskommt, dann lassen die Dich den Lappen erst mit 21 Jahren machen.
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arbeer_
Profi
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Dabei seit 10.2009
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 11:27 Uhr
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Zitat von bredator: Zitat von arbeer_: Es war nur ein Fall eines bekannten, ich war das nicht :)
Zitat von arbeer_:
Ich habe folgenden Fall:
->Ich<- wurde am 31.10 in Frankfurt geblitzt, 100 km/h war erlaubt und ich hatte eine Geschwindigkeit von 128 km/h. Und habe am 29.12 Foto inklusive Formular zum Ausfüllen bekommen. Ich habe aber gehört, dass nach 5 Wochen, nachdem man geblitzt worden ist, nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Ich bedanke mich im vorraus
Entweder du erzählst nur Mist, oder du warst es halt doch und willst dir die Arschkarte nicht zustecken lassen.
Ihr könnt mir soviele Arschkarten wie ihr wollt zustecken, mein Schwager wurde geblitzt. Dieser wollte in einem orum eine Frage stellen und da habs halt ich für ihn gemacht.
Hier sind nur Leute die meine Frage beantworten und unnötigen Scheiß dazuposten, obwohl sie mich nichmal kennen und nur sinnfreies von sich geben.
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teacher-1
Champion
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Dabei seit 02.2007
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 11:28 Uhr
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Zitat von arbeer_:
Ihr könnt mir soviele Arschkarten wie ihr wollt zustecken, mein Schwager wurde geblitzt. Dieser wollte in einem orum eine Frage stellen und da habs halt ich für ihn gemacht.
Hier sind nur Leute die meine Frage beantworten und unnötigen Scheiß dazuposten, obwohl sie mich nichmal kennen und nur sinnfreies von sich geben.
Hehe, nur nicht gleich aufregen ... ... Du musst zugeben, dass Du durch unklare Aussagen für die Verwirrung selbst gesorgt hast.
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arbeer_
Profi
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 11:29 Uhr
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Zitat von -Ventilator-: zwar off topic, aber um ehrlich zu sein, ich find, das geschieht dir recht.
Wie du sagst, Off-Topic. Das is Team-Ulm, halbstarke Internetgangster posten sowas mit einer so provokativen Art, da kriegt man echt die Krise.
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Buumann - 30
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 11:29 Uhr
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Zitat von teacher-1: Äh wie jetzt - Du bist das selbst gewesen und hast keinen Führerschein (hm - na ja, wenn Dein Alter stimmt ...) ... das wird dann also teuer werden, denn wenn das herauskommt, dann lassen die Dich den Lappen erst mit 21 Jahren machen.
er wird den lappen ja wohl schon haben (wenigstens bf17) sonst wird er nicht den strafzettel bekommen
Sehet und stauned!
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