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Forum / Politik und Wirtschaft

Verjährungsfrist bei Blitzer

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
arbeer_
Profi (offline)

Dabei seit 10.2009
561 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:28 Uhr

Ich habe folgenden Fall:

Ich wurde am 31.10 in Frankfurt geblitzt, 100 km/h war erlaubt und ich hatte eine Geschwindigkeit von 128 km/h. Und habe am 29.12 Foto inklusive Formular zum Ausfüllen bekommen. Ich habe aber gehört, dass nach 5 Wochen, nachdem man geblitzt worden ist, nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Ich bedanke mich im vorraus
Marodeur - 34
Champion (offline)

Dabei seit 12.2006
2312 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:31 Uhr

Zitat von arbeer_:

Ich habe folgenden Fall:

Ich wurde am 31.10 in Frankfurt geblitzt, 100 km/h war erlaubt und ich hatte eine Geschwindigkeit von 128 km/h. Und habe am 29.12 Foto inklusive Formular zum Ausfüllen bekommen. Ich habe aber gehört, dass nach 5 Wochen, nachdem man geblitzt worden ist, nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Ich bedanke mich im vorraus


Halt ich fürn Gerücht.
Wenn man anscheinend manchmal die Blitzer durch die lange Berabeitungszeit eh erst nach 6 Wochen bekommt.

Science flies you to the moon – Religion flies you into buildings

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:32 Uhr

nach kurzer recherche: drei monate.

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Eschi - 42
Profi (offline)

Dabei seit 01.2005
473 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:34 Uhr

drei Moante...

EL 34 Never die!

Fefi89 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2007
86 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:34 Uhr

blöd mit 17 geblitzt zu werden ... zumal mit 28km/h zu viel, das kostet führerschein ...
und ja 3 moante haben die zeit .. also pech gehabt leider !
Felix_16 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
282 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:36 Uhr

Zitat:

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt § 26 Abs. 3 StVG und damit tatsächlich eine Verjährungsfrist von drei Monaten, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Ab Erlass des Bußgeldbescheides beträgt die Frist 6 Monate.

Die Verjährungsfrist beginnt aber nach jeder Unterbrechungshandlung neu zu laufen, § 33 Abs.3 OWiG. § 33 OWiG enthält einen ganzen Katalog von solchen Unterbrechungshandlungen. Zum Beispiel unterbricht die Absendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen die Verjährung (soweit dies die 1. Anhörung ist).

Die Verfolgungsverjährung ist jedoch spätestens eingetreten, wenn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist seit dem Tatzeitpunkt, mindestens jedoch 2 Jahre, § 33 Abs.3 OWiG, verstrichen sind (z.B. wenn nach Erlass des Bußgeldbescheids ein Gerichtsverfahren stattfindet, wird die Verjährung immer wieder unterbrochen – durch Abgabe der Sache an die Staatsanwaltschaft, an das Gericht etc., aber innerhalb von 2 Jahren muss das Verfahren abgeschlossen sein).

Wenn in Ihrem Fall keine weiteren Unterbrechungshandlungen gegeben sind (bei Geschwindigkeitsüberschreitung unwahrscheinlich, weil normaler Weise nach der Anhörung der Bußgeldbescheid ergeht – oder eben nicht) und auch nicht ausnahmsweise das Verfahren nach § 32 Abs. 1 OWiG ruhte, wäre die Verfolgungsverjährung tatsächlich eingetreten. Verjährung ist von Amts wegen zu berücksichtigen, allerdings wird dies auch schon mal von Behörden übersehen. Wenn Sie dennoch einen Bußgeldbescheid noch erhalten sollten, könnte nur durch Akteneinsicht überprüft werden, ob Verjährung gegeben ist oder diese wirksam unterbrochen wurde.

Der Begriff der Verfolgungsverjährung ist eben der hier verwandte der Verjährung (das heißt, dass nach Ablauf der Frist die Sache nicht mehr verfolgt werden kann). Es gibt natürlich auch Verfolgungsverjährungsfristen von 6 Monaten (siehe z.B. § 31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG). § 26 StVG ist aber die speziellere Regelung in Ihrem Fall.


Music was my first love!!!

-Ventilator- - 33
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
809 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.01.2011 um 16:39 Uhr

zwar off topic, aber um ehrlich zu sein, ich find, das geschieht dir recht.

zumals wirklich so ist, dass man als fahranfänger halt echt nicht übertreiben sollte, außerdem solltest du wissen, dass es ab 20 km/h drüber schlecht für dich aussieht.
wenn du nicht im stande bist, so zu fahren, dass dir nichts passiert (von wegen führerscheinentzug) und vor allem ne gefährdung der allgemeintheit ausgeschlossen ist, dann musst du mit den konsequenzen leben.

dürften paar punkte geben, führerschein nen monat oder so weg und ich schätz mit +/-700 euro bist dabei.

achso! achso...!

RamJam - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
30 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:38 Uhr


Verjährung
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten richtet sich gemäß § 31 Abs. 2 OWiG grundsätzlich nach der Höhe der Bußgeldandrohung. Für Verkehrssachen bestimmt § 26 Abs. 3 StVG eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Die Dreimonatsfrist gilt aber nur, solange wegen des Verstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate, § 26 Abs. 3 StVG.
werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:39 Uhr

owned - dabei liegt die fahrschule garnich erst so lang zurück? geschieht dir recht, viel spaß bei aufbauseminar und probezeitverlängerung, besser so als dass du möchtegern-rennfahrer in deinem übermut irgendwelche bäume kaputtmachst oder andere verkehrsteilnehmer gefährdest

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Daddy_Cool81 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
389 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:40 Uhr

Das wird Sie voraussichtlich 80 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Eine Jungfrau wird von einem Geist geschwängert? Come on! Piss off!

EHRDI - 46
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
4226 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.01.2011 um 16:44 Uhr

Zitat von -Ventilator-:

zwar off topic, aber um ehrlich zu sein, ich find, das geschieht dir recht.

zumals wirklich so ist, dass man als fahranfänger halt echt nicht übertreiben sollte, außerdem solltest du wissen, dass es ab 20 km/h drüber schlecht für dich aussieht.
wenn du nicht im stande bist, so zu fahren, dass dir nichts passiert (von wegen führerschein entzug) und vor allem ne gefährdung der allgemeintheit ausgeschlossen ist, dann musst du mit den konsequenzen leben.

dürften paar punkte geben, führerschein nen monat oder so weg und ich schätz mit 700 euro bist dabei.

ach und du engel bist noch nie 20 kmh oder so schneller gefahren;-).

Naja und sonst erfähtst du die gleiche strafe wie wenn du mit 18 geblitzt wirst^^, dein lappen ist aber nciht weg, soweit ich weiß gibt es aber bei 28 kmh nen monat fahrverbot, ansonsten noch ein aufbauseminar (hab gestern meins beendet^^), wobei ich mir doch nicht so sicher bin, da du ja offiziell noch keinen führerschein hast, sodnern nur auf probe, deswegen, meine angaben ohne gewähr^^

Zitat von Daddy_Cool81:


Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog


Dann ezig mir mal, wo du ein asf für 250€ auftreibst^^, unter 350 läuft gar nichts, plus bearbeitungsgebühren versteht sich^^

Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon

Lude59 - 37
Experte (offline)

Dabei seit 06.2003
1840 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.01.2011 um 16:44 Uhr

Nur, dass die Kosten für das Aufbauseminar höher als 250 Euro liegen.

In der Probezeit zu schnell = selber schuld und absolut verdient.

Wenn dein Alter in TU stimmt, haste noch ein problem mehr..

:)

EHRDI - 46
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
4226 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:46 Uhr

Zitat von Lude59:


In der Probezeit zu schnell = selber schuld und absolut verdient.


ach und nach der probezeit ist man nicht selber schuld;-)

Mittermeier in Paranoid:ich will jetz nicht länger auf der merkel rumreiten, ok, wer will das schon

Daddy_Cool81 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
389 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:47 Uhr

Zitat von EHRDI:

Zitat von -Ventilator-:

zwar off topic, aber um ehrlich zu sein, ich find, das geschieht dir recht.

zumals wirklich so ist, dass man als fahranfänger halt echt nicht übertreiben sollte, außerdem solltest du wissen, dass es ab 20 km/h drüber schlecht für dich aussieht.
wenn du nicht im stande bist, so zu fahren, dass dir nichts passiert (von wegen führerschein entzug) und vor allem ne gefährdung der allgemeintheit ausgeschlossen ist, dann musst du mit den konsequenzen leben.

dürften paar punkte geben, führerschein nen monat oder so weg und ich schätz mit 700 euro bist dabei.

ach und du engel bist noch nie 20 kmh oder so schneller gefahren;-).

Naja und sonst erfähtst du die gleiche strafe wie wenn du mit 18 geblitzt wirst^^, dein lappen ist aber nciht weg, soweit ich weiß gibt es aber bei 28 kmh nen monat fahrverbot, ansonsten noch ein aufbauseminar (hab gestern meins beendet^^), wobei ich mir doch nicht so sicher bin, da du ja offiziell noch keinen führerschein hast, sodnern nur auf probe, deswegen, meine angaben ohne gewähr^^

Zitat von Daddy_Cool81:


Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog


Dann ezig mir mal, wo du ein asf für 250€ auftreibst^^, unter 350 läuft gar nichts, plus bearbeitungsgebühren versteht sich^^

Hat mich auch gewundert weil meins hat damals um die 400 Euro gekostet :-D

Eine Jungfrau wird von einem Geist geschwängert? Come on! Piss off!

colonalhogan
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
413 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.01.2011 um 16:55 Uhr

Zitat von arbeer_:

Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Ich bedanke mich im vorraus


ja ich kann dir helfen, bzw. einen sehr guten Tipp geben für die Zeit in der du deinen Führerschein wiederhast. Geh in die nächste KFZ-Werkstatt und lass dir an Gaspedal einen ca. 10cm hohen Stahlklotz schweißen das du das Gaspedal maximal noch 5 cm Durchdrücken kannst.

Aber zunächst gönne ich dir den Strafzettel von ganzem Herzen, wer mit 17 schon Rasen muss wie nicht ganz fit im Oberstübchen (kann es meines erachtens nicht sein) hat es verdient.

Ein neues Profil ändert weder Charakter, IQ, Niveau noch das Verhalten. Lass dir das eine Lehre sein

Remiskopf - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2010
70 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2011 um 16:55 Uhr

es kann sogar sein das er mit weniger davon kommt, weiler ja seine begleitperson dabei hat. hab mir den wisch mal fdurchgelesen den meine eltern damals unterschrieben haben. soweit ich das noch in erinerung hab, haften die auch mit.
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