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Forum / Politik und Wirtschaft

keine probezeit im vertrag festgehalten

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jo89i - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2005
101 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2010 um 10:56 Uhr

Zitat von Popphigh:

ach schreibt kein quatsch. eine probezeit darf nur 1-4 monate betragen...das mit den 6 monaten is was anderes, das nennt mann urlaubssperre bei beginn der tätigkeiten. das ist gesetzlich erlaubt und wird von vielen arbeitgebern so praktiziert. gruß vom ausbilder.


Warum hatte ich dann 6 Monate Probezeit?
wuschel19770 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
899 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2010 um 10:58 Uhr

Zitat von Popphigh:

ach schreibt kein quatsch. eine probezeit darf nur 1-4 monate betragen...das mit den 6 monaten is was anderes, das nennt mann urlaubssperre bei beginn der tätigkeiten. das ist gesetzlich erlaubt und wird von vielen arbeitgebern so praktiziert. gruß vom ausbilder.



bla bla bla die kann bis zu 6 Monate dauern und das Gericht geht bei sowas immer von 6 Monaten aus
Popphigh - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
177 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2010 um 11:03 Uhr

Zitat von Lowen92:

Zitat von Popphigh:

ach schreibt kein quatsch. eine probezeit darf nur 1-4 monate betragen...das mit den 6 monaten is was anderes, das nennt mann urlaubssperre bei beginn der tätigkeiten. das ist gesetzlich erlaubt und wird von vielen arbeitgebern so praktiziert. gruß vom ausbilder.


Nett das ein ausbilder nicht die ganze sache dazu kennt und labert

Probezeit gibt es immer wenn du bei einem arbeitgeber neu anfängst
In der ausbildung mindestens 1 monat maximal 4 monate
das mit den 6 monaten ist auch eine probezeit und du kannst genauso gekündigt werden.

Gruß von jemanden der grad seinen ausbildungsvertrag und den arbeitsvertrages seines vaters vor sich liegen hat!


Für alle Ausbildungsverhältnisse gilt: Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate Probezeit-. Wenn dein Chef dir eine Probezeit von 6 Monaten in den Vertrag schreibt, ist dies nichtig (= rechtsunwirksam). Dann gilt im schlimmsten Fall eine Probezeit von 4 Monaten. § 20 BBiG (berufsbildungsgesetz).
dann rede bitte nochmal mit deinem ausbilder oder ausbildungsleiter...die 6 monate in deinem vertrag sind gesetzlich nichtig- sprich nicht zulässig! maximal 4 monate. es ist einfach so.
provokativ - 48
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
343 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2010 um 11:06 Uhr

Zitat von Lowen92:

Zitat von -NoRules-:

Die Probezeit kann maximal 4 Monate betragen ;-)


Kommt drauf an

Machst du eine ausbildung dann 4 monate
bist du aber "nur" als arbeiter angestellt dan 6 monate


mit betriebsrat sieht das ganze schon etwas anders aus, er
kann wohl die allgemeinen fristen und die entscheidungen der geschäftsführung nicht bestimmen, aber er hat ein mitspracherecht,
wird das einfach so übergangen ist die kündigung nichtig.
(somit heißt das auch für das unternehmen lohnfortzahlung an den
arbeitnehmer bis zur nächsten chance) Absatz 3.2 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates klick


Lowen92 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2009
367 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2010 um 11:12 Uhr

Zitat:

Für alle Ausbildungsverhältnisse gilt: Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate Probezeit-. Wenn dein Chef dir eine Probezeit von 6 Monaten in den Vertrag schreibt, ist dies nichtig (= rechtsunwirksam). Dann gilt im schlimmsten Fall eine Probezeit von 4 Monaten. § 20 BBiG (berufsbildungsgesetz).
dann rede bitte nochmal mit deinem ausbilder oder ausbildungsleiter...die 6 monate in deinem vertrag sind gesetzlich nichtig- sprich nicht zulässig! maximal 4 monate. es ist einfach so.


ich glaub wir reden gerade aneinander vorbei

in der ausbildung: mindestens 1 monat maximal 4 (wie in meinem vertrag)
und in dem vertrag meines vaters stehen 6 monate drin. ich hab mich auch gewundert aber er ist kein auszubildender. dann dürfen maximal 6 monate eingetragen werden.

Whiskey for my Men, beer for my horses!

Charged
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2010
167 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2010 um 11:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.12.2010 um 11:28 Uhr

Kurzzusammenfassung:
Ausbildungsvertrag: 1-4 Monate Probezeit
Arbeitsvertrag: 6 Monate Probezeit

In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden und das von beiden Seiten.
provokativ - 48
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
343 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2010 um 16:57 Uhr

Zitat von Charged:

Kurzzusammenfassung:
Ausbildungsvertrag: 1-4 Monate Probezeit
Arbeitsvertrag: 6 Monate Probezeit

In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden und das von beiden Seiten.


von arbeitgeberseite her nicht ohne vorheriger anhörung des betriebsrat´s wenn vorhanden, herrgott....
das ist ein wichtiger aspekt. der aspekt ist abgesehen davon das man ja sein recht haben will, auch in der hinsicht wichtig, das ein schlauer amtsmitarbeiter durchaus auf die idee kommen kann mal nachzufragen ob auch wirklich alle möglichkeiten ausgeschöpft worden sind die kündigung zu verhindern. sollte das nicht der fall sein, ist klar was passiert? schon gell..

ich möcht hier keine werbung für gewerkschaften machen, aber es ist
vielleicht ganz interessant zu wissen, das die gewerkschaften ihre
mitglieder vor dem arbeitsgericht vertreten und auch sonst in arbeitsrechtsfragen beraten, so hat man mit dem
gewerkschaftsbeitrag auch zeitgleich einen arbeitsrechtsschutz abgedeckt. gruß
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2010 um 17:32 Uhr

Zitat von provokativ:

ich möcht hier keine werbung für gewerkschaften machen, aber es ist
vielleicht ganz interessant zu wissen, das die gewerkschaften ihre
mitglieder vor dem arbeitsgericht vertreten und auch sonst in arbeitsrechtsfragen beraten, so hat man mit dem
gewerkschaftsbeitrag auch zeitgleich einen arbeitsrechtsschutz abgedeckt. gruß


Entweder das oder schlicht eine private Rechtsschutzversicherung können da helfen, denn ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird da immer besser Auskunft geben können, als die Mehrheit hier im Forum.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

sabbe22 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
130 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2010 um 20:20 Uhr

Zitat von BarryTrotter:

das war schon ein arbeitsvertrag und kein ausbildungsvertrag oder?


ich bin ausgelernt

es gibt dinge die versteh ich net aber wenigsten bin ich ehrlich und sag es bevor müll rauskommt

sabbe22 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
130 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2010 um 20:21 Uhr

Zitat von Maulwurf33:

Soweit ich weiss ist die Probezeit auf sechs Monate festgelegt! Auch wenn nichts im Vertrag fesgelegt ist. Persönlich finde ich es eine Frechheit kurz vor Jahresende einen Arbeitnehmer auf die Strasse zu setzen! In welchem Bereich hast du denn gearbeitet?


ich bin in der gastronomie tätig als jungköchin

es gibt dinge die versteh ich net aber wenigsten bin ich ehrlich und sag es bevor müll rauskommt

sabbe22 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
130 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2010 um 20:24 Uhr

Zitat von Rubinella:

Zitat von Maulwurf33:

Soweit ich weiss ist die Probezeit auf sechs Monate festgelegt! Auch wenn nichts im Vertrag fesgelegt ist. Persönlich finde ich es eine Frechheit kurz vor Jahresende einen Arbeitnehmer auf die Strasse zu setzen! In welchem Bereich hast du denn gearbeitet?

Es ist nunmal so das die 6 Monate vom Gesetz her als Probezeit gelten damit sich Arbeitgeber sowie auch Arbeitnehmer Gedanken machen können ob der Job was für sie ist bzw. ob man geeignet ist. Diese Regelung ist nicht schlecht, hat aber den Nachteil dass sie von einigen Arbeitgebern auch ausgenützt wird.
Bei der heutigen Arbeitslosenzahl ist es nicht schwierig neue Leute zu kriegen und dann einfach nach den 6 Mon. zu entscheiden. Nur alleine so kommt die Fluktuation zustande die leider in immer mehr Firmen Einzug hält.

Lt. einer Studie hat jeder 9. Sozialversicherungspflichtige innerhalb eines Jahres seinen Job verloren. Das ist ziemlich krass...... :-(

Klar ist es ne Frechheit das der Threadersteller zum Ende des Jahres nun seinen Job verliert..... das Dumme ist natürlich auch dass man in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

Es muß allerdings auch einen Grund geben warum er entlassen wurde.... da würd ich einfach mal nachfragen. Ich denke nicht das der Arbeitgeber diese Auskunft verweigern wird.
Niemand wird "einfach so" gekündigt...... einen Grund gibt es immer.... und wenn er vom Arbeitgeber nur als "vorgeschoben" gilt.

Ob das Recht oder Unrecht ist liegt immer im Auge des Betrachters. ;-)





da magst du recht haben andscheinend wären mir in den letzten wochen ein paar fehler unterlaufen aber die nicht von chef beberkt wurden darüber hat mich mein küchenchef auch unterricht das ich das besser machen sollte und auf was ich achten soll

das hat eine kollegin mitbekommen und ist zum chef gerannt und hat das ihm erzählt das hat ihm wohl gerreicht mich zu kündigen


sorry für meine rechtschreib fehler bin etwas sauer das jemand zu sowas in der lage sein kann

es gibt dinge die versteh ich net aber wenigsten bin ich ehrlich und sag es bevor müll rauskommt

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