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Forum / Politik und Wirtschaft
Vor- und Nachteile der Migration

Der666Diablo
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Geschrieben am: 15.08.2011 um 13:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2011 um 13:18 Uhr
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Zitat von Roddi: Mal etwas zugespitzt formuliert:Wäre es nicht genauso,dass man mich mit der Haltung nach Tschechien abschieben könnte,weil mein Urgroßvater daher stammt,sobald ich eine Straftat begehe?
warum nicht? 
edit: besorg dir doch bitte die dortige staatsbürgerschaft. du willst doch den menschen nicht nur lokal weiterhelfen, in cz haben die definitiv mehr verbesserungspotential.^^
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 15.08.2011 um 13:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2011 um 14:21 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von Roddi: Mal etwas zugespitzt formuliert:Wäre es nicht genauso,dass man mich mit der Haltung nach Tschechien abschieben könnte,weil mein Urgroßvater daher stammt,sobald ich eine Straftat begehe?
warum nicht?
edit: besorg dir doch bitte die dortige staatsbürgerschaft. du willst doch den menschen nicht nur lokal weiterhelfen, in cz haben die definitiv mehr verbesserungspotential.^^
Na dann beweist du mal wieder dein Verständnis gegenüber unseren Rechtstaat .
Ich finde es schon erstaunlich,dass du du immer meinst meine Einstellung zu wissen,obwohl sie dich gar nicht,in Wahrheit ,interessiert,weil du dann in deiner setigen Abneigung gegenüber mir keine Korrektur vornehmen musst."Na ja wers nötig hat......^^"
Das war mal ein Beispiel:Keinen Bezug zu der alten "Heimat" und die Sprache kann ich ausser ein paar gebrochene Sätze auch nicht.Also welchen Sinn würde eine Abschiebung machen? Ist das nicht genauso hanebüchend wie manch das einer hier fodert,weil die Großeltern hier her immigriert sind?
"Nope".
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golomo
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Geschrieben am: 15.08.2011 um 14:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2011 um 14:11 Uhr
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Zitat von Roddi:
Wem ist denn geholfen,wenn man auf das in der BRD geltendes Recht pfeift und willkürlich Leute abschieben kann?Und dazu das bei Personen anwenden möchte,die hier schon seit drei Generationen leben und gar keinen Bezug mehr zu ihrer "Heimat" haben?
Mal etwas zugespitzt formuliert:Wäre es nicht genauso,dass man mich mit der Haltung nach Tschechien abschieben könnte,weil mein Urgroßvater daher stammt,sobald ich eine Straftat begehe?
Habe ja nichts von willkürlich geschrieben. Und selbstverständlich muss eine Ausweisung gesetzlich geregelt sein.
Solltest du eine schwere Straftat begangen haben und die tschechische Staatsbürgerschaft besitzen, ja dann ab mit dir nach Tschechien.
„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"
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Roddi - 39
Champion
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Geschrieben am: 15.08.2011 um 14:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2011 um 14:26 Uhr
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Zitat von golomo: Zitat von Roddi:
Wem ist denn geholfen,wenn man auf das in der BRD geltendes Recht pfeift und willkürlich Leute abschieben kann?Und dazu das bei Personen anwenden möchte,die hier schon seit drei Generationen leben und gar keinen Bezug mehr zu ihrer "Heimat" haben?
Mal etwas zugespitzt formuliert:Wäre es nicht genauso,dass man mich mit der Haltung nach Tschechien abschieben könnte,weil mein Urgroßvater daher stammt,sobald ich eine Straftat begehe?
Habe ja nichts von willkürlich geschrieben. Und selbstverständlich muss eine Ausweisung gesetzlich geregelt sein.
Solltest du eine schwere Straftat begangen haben und die tschechische Staatsbürgerschaft besitzen, ja dann ab mit dir nach Tschechien.
Ist sie auch hier.
Warte mal:Abgeschoben wird hier schon und das in der Regel sehr oft.Warum beschwerst du dich eigentlich?
Wie gesagt:Ich denke,dass du dienjenigen meinst,die seit drei Generationen hier leben und die sind wie auch ich,Deutsche.Und bei solchen Fällen die Abschiebung zu fodern,ist nunmal die reine Willkür und entspricht keiner rechtlichen Grundlage.
Desübrigen:Ist Tschechien nicht ein EU Mitglied?Und besitzt man somit Reisefreiheit?Ich denke wohl ja.Und du siehst:Das wäre dann totale Willkür.
"Nope".
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golomo
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.08.2011 um 14:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2011 um 14:45 Uhr
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Zitat von Roddi: Zitat von golomo: Zitat von Roddi:
Wem ist denn geholfen,wenn man auf das in der BRD geltendes Recht pfeift und willkürlich Leute abschieben kann?Und dazu das bei Personen anwenden möchte,die hier schon seit drei Generationen leben und gar keinen Bezug mehr zu ihrer "Heimat" haben?
Mal etwas zugespitzt formuliert:Wäre es nicht genauso,dass man mich mit der Haltung nach Tschechien abschieben könnte,weil mein Urgroßvater daher stammt,sobald ich eine Straftat begehe?
Habe ja nichts von willkürlich geschrieben. Und selbstverständlich muss eine Ausweisung gesetzlich geregelt sein.
Solltest du eine schwere Straftat begangen haben und die tschechische Staatsbürgerschaft besitzen, ja dann ab mit dir nach Tschechien.
Ist sie auch hier.
Warte mal:Abgeschoben wird hier schon und das in der Regel sehr oft.Warum beschwerst du dich eigentlich?
Wie gesagt:Ich denke,dass du dienjenigen meinst,die seit drei Generationen hier leben und die sind wie auch ich,Deutsche.Und bei solchen Fällen die Abschiebung zu fodern,ist nunmal die reine Willkür und entspricht keiner rechtlichen Grundlage.
Desübrigen:Ist Tschechien nicht ein EU Mitglied?Und besitzt man somit Reisefreiheit?Ich denke wohl ja.Und du siehst:Das wäre dann totale Willkür.
Nur 14, 8% der Ausreisepflichtigen haben 2010 das Land auch wirklich verlassen.
klich mich
Wie gesagt. Es geht um die Staatsbürgerschaft. Also nicht um Deutsche, die abgeschoben werden. Wohin auch.
Bzgl EU habe ich auf die Schnelle nur das hier gefunden kuckst du (ist aber ziemlich augenfeindlich die Seite) Es müssen wohl bestimmte Anforderungen erfüllt werden, damit eine Abschiebung in ein anderes EU-Land möglich ist.
„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 15.08.2011 um 14:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2011 um 14:59 Uhr
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@golomo:
Sorry- aber wie bei ein paar anderen User hier auch:
Zitat: Allenfalls bei Straftätern oder Terrorverdächtigen gebe es in der Öffentlichkeit noch Rückhalt, Ausländer gegen ihren Willen aus dem Land zu weisen.
Was zur Hölle,ist bitte daran so schwer mal einen Artikel richtig zu lesen?Ständig wird hier das reingepostet und keiner,der mit diesen Artikel argumentieren möchte hat ihn weder richtig gelesen noch verstanden.
Und wie ich das jetzt gelesen habe,war die Ausweisung rechtswidrig,weil er Eu Bürger ist.
Zitat: 2. Die von der Ausländerbehörde verfügte und von der Widerspruchsbehörde bestätigte Ausweisung des Klägers erweist sich als rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 VwGO), weil sie nicht den besonderen Anforderungen genügt, die an die Ausweisung von Unionsbürgern zu stellen sind.
Wie gesagt:Ich finde es schon sehr bedenklich,dass die einfachste Lösung immer die beste sein soll und ich wage doch sehr zu bezweifeln,dass der Angeklagte auf den "rechten Weg" finden wird,wenn er sich in Deutschland als Obdachloser durchschlägt.
"Nope".
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golomo
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.08.2011 um 15:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2011 um 15:12 Uhr
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Zitat von Roddi: @golomo:
Sorry- aber wie bei ein paar anderen User hier auch:
Zitat: Allenfalls bei Straftätern oder Terrorverdächtigen gebe es in der Öffentlichkeit noch Rückhalt, Ausländer gegen ihren Willen aus dem Land zu weisen.
Was zur Hölle,ist bitte daran so schwer mal einen Artikel richtig zu lesen?Ständig wird hier das reingepostet und keiner,der mit diesen Artikel argumentieren möchte hat ihn weder richtig gelesen noch verstanden.
Und wie ich das jetzt gelesen habe,war die Ausweisung rechtswidrig,weil er Eu Bürger ist.
Zitat: 2. Die von der Ausländerbehörde verfügte und von der Widerspruchsbehörde bestätigte Ausweisung des Klägers erweist sich als rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 VwGO), weil sie nicht den besonderen Anforderungen genügt, die an die Ausweisung von Unionsbürgern zu stellen sind.
Wie gesagt:Ich finde es schon sehr bedenklich,dass die einfachste Lösung immer die beste sein soll und ich wage doch sehr zu bezweifeln,dass der Angeklagte auf den "rechten Weg" finden wird,wenn er sich in Deutschland als Obdachloser durchschlägt.
Die Zahl 14,8 bleibt dennoch bestehen. Die von dir vertretende Meinung, dass die Abschiebung "in der Regel sehr oft" erfolgt, ist somit zu bezweifeln. Vorsichtig ausgedrückt.
Habe ich doch geschrieben, dass bestimmte Anforderungen notwendig sind. In dem konkreten Fall - Betäubungsmittelvergehen - waren sie nicht gegeben. Grundsätzlich ist eine Abschiebung wohl möglich.
Das Instrument Abschiebung sollte eben in bestimmten Fällen (schwer kriminelle Ausländer) konsequent angewandt werden. Dass damit ein bedeutender Teil der Integrationsprobleme gelöst werden kann, habe ich nicht behauptet und das ist auch nicht meine Meinung.
„Bevor du dich daran machst, die Welt zu verändern, gehe dreimal durch dein eigenes Haus"
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 15.08.2011 um 15:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2011 um 15:56 Uhr
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Zitat von golomo: Zitat von Roddi: @golomo:
Sorry- aber wie bei ein paar anderen User hier auch:
Zitat: Allenfalls bei Straftätern oder Terrorverdächtigen gebe es in der Öffentlichkeit noch Rückhalt, Ausländer gegen ihren Willen aus dem Land zu weisen.
Was zur Hölle,ist bitte daran so schwer mal einen Artikel richtig zu lesen?Ständig wird hier das reingepostet und keiner,der mit diesen Artikel argumentieren möchte hat ihn weder richtig gelesen noch verstanden.
Und wie ich das jetzt gelesen habe,war die Ausweisung rechtswidrig,weil er Eu Bürger ist.
Zitat: 2. Die von der Ausländerbehörde verfügte und von der Widerspruchsbehörde bestätigte Ausweisung des Klägers erweist sich als rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 VwGO), weil sie nicht den besonderen Anforderungen genügt, die an die Ausweisung von Unionsbürgern zu stellen sind.
Wie gesagt:Ich finde es schon sehr bedenklich,dass die einfachste Lösung immer die beste sein soll und ich wage doch sehr zu bezweifeln,dass der Angeklagte auf den "rechten Weg" finden wird,wenn er sich in Deutschland als Obdachloser durchschlägt.
Die Zahl 14,8 bleibt dennoch bestehen. Die von dir vertretende Meinung, dass die Abschiebung "in der Regel sehr oft" erfolgt, ist somit zu bezweifeln. Vorsichtig ausgedrückt.
Habe ich doch geschrieben, dass bestimmte Anforderungen notwendig sind. In dem konkreten Fall - Betäubungsmittelvergehen - waren sie nicht gegeben. Grundsätzlich ist eine Abschiebung wohl möglich.
Das Instrument Abschiebung sollte eben in bestimmten Fällen (schwer kriminelle Ausländer) konsequent angewandt werden. Dass damit ein bedeutender Teil der Integrationsprobleme gelöst werden kann, habe ich nicht behauptet und das ist auch nicht meine Meinung.
Ja,weil die Gemeinden dagegen protestieren,in denen die Abschiebebedrohten wohnen,weil diese sich vorbildlich integriert haben.Nur bei Kriminellen und Terrorverdächtigen kann problemlos abgeschoben werden,weil da der Rückhalt der Bevölkerung für die Betroffenen fehlt.Steht doch alles in dem Artikel drin.Also warum soll das "sehr vorsichtig ausgedrückt sein" wenn genau das gemacht wird was du foderst?
Muss aber dann ein sehr extremes Beispiel sein.Da der Kerl einiges auf dem Kerbholz hatte und trotzdem hier bleiben darf.In der Eu herrscht nunmal Reisefreiheit und Aufenthaltsfreiheit.
Und es wird doch gemacht also über was klagst du denn dann rum?Habe ich dir auch nicht unterstellt ich habe geschrieben,dass man sich auch an die Gesetze hier halten muss,wenn man so einen Schritt vollziehen will.
"Nope".
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 15.08.2011 um 18:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.08.2011 um 18:45 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: nein, weil es schlicht die aufgabe der hiesigen institutionen ist global die verbrecher zu bestrafen/einzukerkern. Mit "Deutschen" Straftätern geht man nur den gleichen kurs, => wenn möglich im Heimatland einsperren lassen. Also kein paradoxon.
Man kann einem anderen Land aber nicht vorschreiben, wie es jemanden einzusperren oder zu behandeln hat. Innerhalb der EU mag das funktionieren, aber ein türkischer Staatsangehöriger, der hier Mist baut und verurteilt wird, kann ich nicht in die Türkei schicken, damit die Behörden dort das Urteil durchziehen. Dazu gibt es keinen Zwang. Jedes Land ist dabei immerhin souverän.
Ich erinnere nur an den Fall Marco vor einigen Jahren. Die deutsche Staatsanwaltschaft hat zwar Ermittlungen aufgenommen, die Sache dann aber eingestellt, weil die Beweislage für sie zu dürftig war, überhaupt Anklage zu erheben.
Bleibt nach wie vor die Frage, weshalb sich manche hier im Thread so sehr dagegen wehren, das System zu verbessern. Also etwa in Bildung zu investieren und Probleme zu lösen, anstatt sie abzuschieben.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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sonne-strahl - 70
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Geschrieben am: 16.08.2011 um 16:09 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Der666Diablo: nein, weil es schlicht die aufgabe der hiesigen institutionen ist global die verbrecher zu bestrafen/einzukerkern. Mit "Deutschen" Straftätern geht man nur den gleichen kurs, => wenn möglich im Heimatland einsperren lassen. Also kein paradoxon.
Man kann einem anderen Land aber nicht vorschreiben, wie es jemanden einzusperren oder zu behandeln hat. Innerhalb der EU mag das funktionieren, aber ein türkischer Staatsangehöriger, der hier Mist baut und verurteilt wird, kann ich nicht in die Türkei schicken, damit die Behörden dort das Urteil durchziehen. Dazu gibt es keinen Zwang. Jedes Land ist dabei immerhin souverän.
Ich erinnere nur an den Fall Marco vor einigen Jahren. Die deutsche Staatsanwaltschaft hat zwar Ermittlungen aufgenommen, die Sache dann aber eingestellt, weil die Beweislage für sie zu dürftig war, überhaupt Anklage zu erheben.
Bleibt nach wie vor die Frage, weshalb sich manche hier im Thread so sehr dagegen wehren, das System zu verbessern. Also etwa in Bildung zu investieren und Probleme zu lösen, anstatt sie abzuschieben.
Erkläre mir mal mit mit nachvollziehbaren Worten weshalb ein türkischer Staatsbürger der in einem anderen gastgebenden Land Straftaten vollzogen hat nicht in das Land seiner Staatsbürgerschaftsrecht abgeschoben werden kann.
Wo leben wir denn... Wir sind einfach zu lasch.
Normal müsste die Regel sein bei der zweiten aktenkundigen Straftat sollte die Abschiebung mit allen Konsequenzen Standard sein...
Außerdem sollte die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ähnlich wie in den USA und vielen anderen Ländern wieder relativ leicht ermöglicht werden.
Angenehmer Nebeneffekt unsere Gefängnisse wären wieder leer.
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 16.08.2011 um 16:17 Uhr
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Genau - und die USA schieben die leute aus Guantanamo auch wieder nach Afghanistan oder Pakistan ab </polemik>
Straftaten werden da geahndet, wo sie passiert sind. Was machst Du denn (im Extremfall) wenn Du hier einen Kinderschänder hast, das aber in seinem Heimatland gar nicht strafbar ist? Dann soll er straffrei davonkommen?
Mal davon abgesehen, daß eine Abschiebung dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Damit würde ein Ausländer doppelt bestraft.
Gruß
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sonne-strahl - 70
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Geschrieben am: 16.08.2011 um 16:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.08.2011 um 16:48 Uhr
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Zitat von Laser87: Genau - und die USA schieben die leute aus Guantanamo auch wieder nach Afghanistan oder Pakistan ab </polemik>
Straftaten werden da geahndet, wo sie passiert sind. Was machst Du denn (im Extremfall) wenn Du hier einen Kinderschänder hast, das aber in seinem Heimatland gar nicht strafbar ist? Dann soll er straffrei davonkommen?
Mal davon abgesehen, daß eine Abschiebung dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Damit würde ein Ausländer doppelt bestraft.
Gruß
Straftaten werden natürlich nach den Richtlinien des gastgebenden Landes geahndet, abgeurteilt und vollzogen und danach wird selbstverständlich abgeschoben.
Eine Abschiebung von Ausländern ist keine Bestrafung sondern automatische Konsequenz, weil der Besucher für das gastgebende Land nicht geeignet,
bzw. nicht kompatibel ist.
Es gibt nur einfache Lösungen, das wird sofort verstanden und akzeptiert.
Schaue nach Australien es funktioniert...
Noch ein Vorteil auch die Justiz wäre nicht so überlastet...
Viele Grüße
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 16.08.2011 um 17:03 Uhr
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Zitat von sonne-strahl: und danach wird selbstverständlich abgeschoben.
Selbstverständlich, klar!
Du hast nichts kapiert - geh nach pi-news und heul Dich dort bitte aus.
Gruß
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 16.08.2011 um 17:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.08.2011 um 17:17 Uhr
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Zitat von sonne-strahl: Zitat von Laser87: Genau - und die USA schieben die leute aus Guantanamo auch wieder nach Afghanistan oder Pakistan ab </polemik>
Straftaten werden da geahndet, wo sie passiert sind. Was machst Du denn (im Extremfall) wenn Du hier einen Kinderschänder hast, das aber in seinem Heimatland gar nicht strafbar ist? Dann soll er straffrei davonkommen?
Mal davon abgesehen, daß eine Abschiebung dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Damit würde ein Ausländer doppelt bestraft.
Gruß
Straftaten werden natürlich nach den Richtlinien des gastgebenden Landes geahndet, abgeurteilt und vollzogen und danach wird selbstverständlich abgeschoben.
Eine Abschiebung von Ausländern ist keine Bestrafung sondern automatische Konsequenz, weil der Besucher für das gastgebende Land nicht geeignet,
bzw. nicht kompatibel ist.
Es gibt nur einfache Lösungen, das wird sofort verstanden und akzeptiert.
Schaue nach Australien es funktioniert...
Noch ein Vorteil auch die Justiz wäre nicht so überlastet...
Viele Grüße
Doppelte Bestrafung allein wegen der Herkunft?
Und was brüllt denn hier ständig rum?Asylbewerber,die hier Straftaten begehen sind hier schneller weg als du kucken kannst.Nur kannst du nicht Menschen abschieben,die seit drei Generationen hier leben.
Nope."Einfache Lösungen" sind eine Geißel der Menschheit und verantwortlich für dermaßen viel Unheil.
Australien?Packst du auch den Stammtisch aus oder kannst du dazu auch was vorlegen?
Was wäre denn wenn du aufeinmal keine Sündenböcke mehr hättest?Wer ist dann der Nächste?Vieleicht Sozialdemokraten?
"Nope".
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 16.08.2011 um 18:47 Uhr
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Zitat von sonne-strahl: Erkläre mir mal mit mit nachvollziehbaren Worten weshalb ein türkischer Staatsbürger der in einem anderen gastgebenden Land Straftaten vollzogen hat nicht in das Land seiner Staatsbürgerschaftsrecht abgeschoben werden kann.
Die Probleme machen aber sehr oft junge Männer, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Lediglich ihre Eltern oder Großeltern stammen dann etwa noch aus der Türkei...
Zitat von sonne-strahl:
Außerdem sollte die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft ähnlich wie in den USA und vielen anderen Ländern wieder relativ leicht ermöglicht werden.
Klingt aber doch so, als würdest du die Abschiebung gezielt als Strafe einsetzen wollen....
Zitat von sonne-strahl:
Straftaten werden natürlich nach den Richtlinien des gastgebenden Landes geahndet, abgeurteilt und vollzogen und danach wird selbstverständlich abgeschoben.
Dann sparst du aber nichts ein. Du musst jeden hier einsperren, durchfüttern und kannst ihn erst danach abschieben.
Damit verletzt du auch klar den Resozialisierungs-Grundsatz, wonach jeder nach der Strafverbüßung wieder von neuem anfangen kann und als unschuldig gilt (wenngleich seine Strafe im Zentralregister gespeichert bleiben kann).
Zitat von sonne-strahl: Eine Abschiebung von Ausländern ist keine Bestrafung sondern automatische Konsequenz, weil der Besucher für das gastgebende Land nicht geeignet, bzw. nicht kompatibel ist.
"Nicht kompatibel", "Gast". Schieben wir es mal auf dein doch schon fortgeschrittenes Alter. Inzwischen sollte sich doch herumgesprochen haben, dass die Mehrzahl unserer Migranten hier bleibt, oft sogar die deutsche Staatsbürgerschaft inne hat. Von Gästen kann man daher nicht mehr reden. Wie schon in dem Zeit-Artikel einige Seiten zuvor besprochen: Es ist illusorisch zu glauben, dass die Migranten verschwinden würden. Deutschland wird nicht mehr plötzlich ohne Menschen mit Migrationshintergrund sein. Dementsprechend wird sich auch unsere Gesellschaft anpassen, Wertvorstellungen werden sich mit der Zeit wandeln.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Forum / Politik und Wirtschaft
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