DinoRS1337 - 29
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:00 Uhr
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Weil eine Volllackierung lockere 5000 € kostet und rate mal wer an 90% der Steinschlagschäden an Autos verantwortlich ist ... die LKW-Fahrer bzw. der Zustand der LKWs (ungenügende Schmutzfänger etc.)
steht aber auch so im Text.
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BlackRock - 47
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:02 Uhr
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Du hättest auch einfach mehr Abstand halten können.
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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DinoRS1337 - 29
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.11.2010 um 13:08 Uhr
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Zitat von Reinhard1964: Na ja, als langjähriger Trucker sehe ich das natürlich ein wenig Anders [...] da hast Du einfach Pech gehabt
Da bin ich mal darauf gespannt ob ich im Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland einfach "Pech gehabt" haben kann ... Ich bin Selbstständiger und für einen Verhandlungstag bekomme ich mehr Geld als so ne Schulungsmaßnahme, Punkte o.ä. kostet, ich kann mir Anwälte leisten soviel ich will und wenn es denen so viel Wert ist dass ich 3 Punkte bekomme dann reiße ich halt mal einen kleinen Krater in den Haushalt der Stadt Ulm, juckt MICH persönlich nicht ob ich schaffe oder meinen Verdienstausfall einklage.
und @ mehr Abstand: habe einen Steinschlagschaden in der Frontscheibe eines anderen Autos gehabt durch einen LKW bei dem ich mehr als 3 Fahrzeuglängen Abstand hatte, wenn so ein Steinchen beschleunigt ist, dann ist es nun mal schnell ... was übrigens irrelevant ist für die Unmöglichkeit des Überholens des LKWs ist weil er sowieso schon zu schnell war.
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bredator - 41
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:17 Uhr
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Zitat von DinoRS1337:
Weil eine Volllackierung lockere 5000 € kostet und rate mal wer an 90% der Steinschlagschäden an Autos verantwortlich ist ... die LKW-Fahrer bzw. der Zustand der LKWs (ungenügende Schmutzfänger etc.)
steht aber auch so im Text.
Das ist aber eine sehr dürftige Erklärung. Demnach dürfest du nie hinter einem LKW fahren... was machst du denn dann, wenn Überholverbot ist? Fakt ist, dass du dich nicht an die Regeln gehalten hast und dafür bestraft wirst... und zwar zu Recht. Dass LKW-Fahrer überall Narrenfreiheit genießen sollen, halte ich überdies für ein Gerücht. Niemand wird so oft angehalten und kontrolliert wie der durchschnittliche Brummifahrer.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:19 Uhr
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Zitat von DinoRS1337: Weil eine Volllackierung lockere 5000 € kostet und rate mal wer an 90% der Steinschlagschäden an Autos verantwortlich ist ... die LKW-Fahrer bzw. der Zustand der LKWs (ungenügende Schmutzfänger etc.)
steht aber auch so im Text.
Da besteht keinerlei Kausalität, wenn du Steinschlag befürchtest, dann hältst du 100m Abstand vom nächsten Auto vor dir.
I still don't believe in Germanys right to exist.
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luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:21 Uhr
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Zitat von DinoRS1337: ist für die Unmöglichkeit des Überholens des LKWs ist weil er sowieso schon zu schnell war.
Du überholst ein schon zu schnelles Fahrzeug, selbst Schuld, versicher dein Auto oder wasch es öfters.
I still don't believe in Germanys right to exist.
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DinoRS1337 - 29
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.11.2010 um 13:33 Uhr
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Zitat von luftprinzip:
Du überholst ein schon zu schnelles Fahrzeug, selbst Schuld, versicher dein Auto oder wasch es öfters.
Meine Autos sind versichert, Vollkasko. Da du es immer noch nicht verstehst nochmals in aller Deutlichkeit: Steinschläge lassen sich auch per großflächigem Neulackieren und Farbangleich nicht 100% geschweige denn _ohne sichtbare Farbunterschiede_ bei diesem Lack richten, ist einfach so. Teilweise kamen die Fahrzeuge bereits mit Farbunterschieden vom Werk und mussten von Ford komplett neu lackiert werden. Bei einem Fahrzeug das noch nicht mal ein "Jahreswagen" ist, siehst du sicherlich meine Beweggründe warum ich nicht gerne hinter LKWs in egal welchem Abstand folge.
Ach ja und waschen hilft natürlich besonders bei Steinschlägen ...
Bei Überholverbot muss ich damit (sehr flau im Magen allerdings) natürlich leben, da überhole ich auch nicht! Hat hier aber keine Relevanz da Überholverbot nicht bestand.
Ich spreche auch niemandem Narrenfreiheit zu, aber genauso wie ich nicht zu schnell fahren darf, hat der LKW Fahrer kein rechtlich legitimes Recht eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum "Schwung holen" zu überholen, verbraucht euer Scheiss Benzin und wenn ihr deshalb Mehrverbrauch habt, muss ich doch ebenfalls nicht damit Aufgrund "persönlichem Pech" leben.
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luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:33 Uhr
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Zitat von DinoRS1337:
Meine Autos sind versichert, Vollkasko. Da du es immer noch nicht verstehst nochmals in aller Deutlichkeit: Steinschläge lassen sich auch per großflächigem Neulackieren und Farbangleich nicht 100% geschweige denn _ohne sichtbare Farbunterschiede_ bei diesem Lack richten, ist einfach so. Teilweise kamen die Fahrzeuge bereits mit Farbunterschieden vom Werk und mussten von Ford komplett neu lackiert werden. Bei einem Fahrzeug das noch nicht mal ein "Jahreswagen" ist, siehst du sicherlich meine Beweggründe warum ich nicht gerne hinter LKWs in egal welchem Abstand folge.
Ach ja und waschen hilft natürlich besonders bei Steinschlägen ...
Dann steht dir immer noch die Möglichkeit offen, dein Auto auf nen Anhänger zu laden, dick mit Watte zu umpolstern und mit einem anderen Auto, bei dem es dir egal ist, wenn ein Steinchen drauffliegt auf ein Gelände zu fahren wo es keinen Verkehr gibt. Oder miete nen Flugplatz um dein Auto zu fahren.
Aber versuch es nicht rechtzufertigen, dass du überholt hast :)
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DinoRS1337 - 29
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:36 Uhr
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sorry overkill hör bitte auf mitzureden, ich habe klar und deutlich gesagt ich rechtfertige nicht mein überholen.
Der LKW Fahrer war ebenfalls zu schnell und wurde nicht angehalten, es herrscht einfach eine ungleichheit zwischen "Jeder Mensch ist gleich" und es juckt niemanden dass der LKW 100 fährt aber der pöhse pöhse Autofahrer mit einer "viel zu lauten" (dummerweise Serie ab Werk und TÜV-legitim) Abgasanlage muss natürlich zur Rechenschaft gezogen werden.
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luftprinzip - 82
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:41 Uhr
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Ich habe dich nach dem Grund des Überholens gefragt, du hast dich damit versucht rechtzufertigen.
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bredator - 41
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Geschrieben am: 26.11.2010 um 13:56 Uhr
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Zitat von DinoRS1337: sorry overkill hör bitte auf mitzureden, ich habe klar und deutlich gesagt ich rechtfertige nicht mein überholen.
Der LKW Fahrer war ebenfalls zu schnell und wurde nicht angehalten, es herrscht einfach eine ungleichheit zwischen "Jeder Mensch ist gleich" und es juckt niemanden dass der LKW 100 fährt aber der pöhse pöhse Autofahrer mit einer "viel zu lauten" (dummerweise Serie ab Werk und TÜV-legitim) Abgasanlage muss natürlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Sollte denn einer der Polizisten aus dem Wagen hüpfen und den LKW anhalten? Da er nur geringfügig zu schnell war, warst du hier eben derjenige, der eher bestraft werden sollte. Im besten Fall haben sich die Herren vom LKW nämlich ein Kennzeichen notiert (ja, sowas solls geben) und ihn bei der nächsten Gelegenheit herausgezogen. Zwei Fahrzeuge gleichzeitig rausziehen ist nunmal etwas, das nicht so ohne weiteres machbar ist. Und das Argument "Aber der hat auch..." ist schwach und zählt nicht. Das ist Kindergarten und gehört nicht auf die Straße.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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Reinhard1964 - 61
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Geschrieben am: 13.12.2010 um 17:13 Uhr
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Zitat von luftprinzip: Zitat von Reinhard1964: Lenkzeiten
technischen Zustand
Ladungssicherung
Sind das nicht sehr wichtige Bedingungen? Wer zahlt denn die Strafzettel? Der Fahrer oder das Unternehmen?
Unterschiedlich, aber Normalerweise sind Beide dran. 'Technischer Zustand': der Fahrer hat sich vor der Fahrt zu vergewissern... Und in der Praxis: wenn er sagt: mit der Karre fahr ich so nicht kann er i.d.R. gleich mit seinem PKW nach Hause fahren.
'Ladungssicherung': Ich fahr seit 20 Jahren und weiß da so ziemlich genau, was ich tue. Wenn ich 'Achtung Kontrolle' anschaue sehe ich natürlich auch sachen, bei denen mir die Haare zu Berge stehen. Aber genau so oft sehe ich Bullen, die einfach nur Sch...e labern. Beispiel? Ein Pole wird mit Stahlplatten angehalten, die er mit Spannketten (nicht Gurten) gesichert hat. Erster Kritikpunkt: kein Kantenschutz. Hä? Wozu DAS denn? Der Bütel meint: Ja, falls sich da was bewegt... Mal abgesehen davon, daß die Ketten genau das verhindern sollen sind sie wesentlich härter als die unbehandelten Stahlplatten. Wenn also irgend was beschädigt wird, dann die Platten und nicht die Ketten und DAS ist dann lediglich ein Problem mit dem Empfänger und nicht mit der Verkehrssicherheit. Zweiter Kritikpunkt: da durch die Breite der Platten die Zurrpunkte am Auflieger verdeckt waren hat er die Ketten unten am Fahrzeugrahmen angeschlagen. Wie sollte er es auch sonst machen? Ich habe Jahrelang Stahlplatten auf diese Weise gefahren und hatte - auch in Kontrollen - nie ein Problem damit. Und wieso auch? Der Rahmen ist der Konstruktiv stabilste Teil am Karren und zudem noch extra für Anschlagmittel mit einer umlaufenden Schiene versehen. Aber Papa Staat hat diese wundervolle Einnahmequelle entdeckt, Gerichtliche Wiedersprüche bringen eh nix (hab ich schon mal gemacht, war allerdings Lustig anzuschauen, wie der Richter sich wand wie Dracula beim Kruzefix, weil er meiner Argumentik zwar gerne rechtgegeben hätte, es aus Gründen der Staatsräson aber nicht konnte), ergo: halt die Klappe und Berappe.
Und 'Lenkzeiten'? Die vorgegebene Tour ist zu schaffen, egal wie. Schaffst Dus öfters nicht bist Du draußen. Punkt. Zahlen dürfen auch hier Beide, auch wenn Du als Fahrer den Bullen manchmal sogar leid tust....
Macht kaputt, was Euch kaputt macht!
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Reinhard1964 - 61
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Geschrieben am: 13.12.2010 um 17:17 Uhr
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Zitat von DinoRS1337: Zitat von Reinhard1964: Na ja, als langjähriger Trucker sehe ich das natürlich ein wenig Anders [...] da hast Du einfach Pech gehabt
Da bin ich mal darauf gespannt ob ich im Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland einfach "Pech gehabt" haben kann ... Ich bin Selbstständiger und für einen Verhandlungstag bekomme ich mehr Geld als so ne Schulungsmaßnahme, Punkte o.ä. kostet, ich kann mir Anwälte leisten soviel ich will und wenn es denen so viel Wert ist dass ich 3 Punkte bekomme dann reiße ich halt mal einen kleinen Krater in den Haushalt der Stadt Ulm, juckt MICH persönlich nicht ob ich schaffe oder meinen Verdienstausfall einklage.
und @ mehr Abstand: habe einen Steinschlagschaden in der Frontscheibe eines anderen Autos gehabt durch einen LKW bei dem ich mehr als 3 Fahrzeuglängen Abstand hatte, wenn so ein Steinchen beschleunigt ist, dann ist es nun mal schnell ... was übrigens irrelevant ist für die Unmöglichkeit des Überholens des LKWs ist weil er sowieso schon zu schnell war.
Siehste: ICH dagegen hab einfach Pech gehabt, weil ich mir diesen Job rausgesucht habe. Beispiel: Neulich mußte ich zwangsweise zu einer Fortbildung. In meiner kärglichen Freizeit und so gut wie kein Spediteur zahlt das seinen Fahrern. Bald bin ich 50 - dann darf ich alle 5 Jahre zum Gesundheitscheckup. Grundsätzlich bin ich ja dafür, aber auch hier gilt: in der Freizeit und auf eigene Kosten. Und wenn ein Kollege mal wegen irgend einem Sch... vor Gericht muß darf er auch einen Urlabstag opfern. Und warum das Ganze? Weil wir nicht als Harz-IV-Empfänger daheim rumgammeln sondern arbeiten. Selber Schuld, oder?
Macht kaputt, was Euch kaputt macht!
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Marc_HV - 26
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Geschrieben am: 13.12.2010 um 17:21 Uhr
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Mich haben se mal mit nem benzin-scooter und 40 kmh aufm gehweg erwischt....
gottseidank kannte ich die beiden....
Hier könnte ihre Werbung stehen!!! ¿ ʇɥǝƃ ɹǝıɥ sɐp ǝıʍ uǝssıʍ ɹɥı ʇlloʍ 'ollɐɥ
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AGROSTAR - 36
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Geschrieben am: 13.12.2010 um 17:43 Uhr
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Man muss in dieser Jahreszeit einfach nur den richtigen Karren in der richtigen Farbe fahren, dann sind die Grünen deine allerbesten Freunde und auf die Lenkzeiten kannst auch sowas von scheißen!!!
Das ist Genugtuung pur. Wer selber fährt, weiß von was ich rede...!
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