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Volksverhetzung

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ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:43 Uhr

Guten Abend Community,

mal angenommen, ich (mein ich wird gleich noch erklärt) würde rechtsrock hören, bzw. bei mir würde rechtsrock auf dem Laptop gefunden werden. Um mal rechtsrock zu definieren, wirklich rechts orientierte verbotene Musik (Landser, Blood & Honour, Stahlgewitter, Volkszorn, Freikorps, Zillertaler Türkenjäger oder Störkraft...die restliche Liste kann man sich denken). Kann man mich, einen farbigen Mitbürger wirklich wegen Volksverhetzung anklagen, denn man muss bei dieser Anklage bedenken, dass ich selber zu dieser Volksgruppe gehöre.

Grüßchen
ZER0-CooL
Momentai - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2009
862 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:45 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Guten Abend Community,

mal angenommen, ich (mein ich wird gleich noch erklärt) würde rechtsrock hören, bzw. bei mir würde rechtsrock auf dem Laptop gefunden werden. Um mal rechtsrock zu definieren, wirklich rechts orientierte verbotene Musik (Landser, Blood & Honour, Stahlgewitter, Volkszorn, Freikorps, Zillertaler Türkenjäger oder Störkraft...die restliche Liste kann man sich denken). Kann man mich, einen farbigen Mitbürger wirklich wegen Volksverhetzung anklagen, denn man muss bei dieser Anklage bedenken, dass ich selber zu dieser Volksgruppe gehöre.

Grüßchen
ZER0-CooL


Man sollte einfach bedenken, dass laut Grundgesetz alle Menschen
gleich sind vor dem positiven Gesetz.
Farbig hin oder her.

Die Anklage ist berechtigt.

Es ist nicht wichtig, was sie über dich reden. Es ist nur wichtig, DASS sie über dich reden.

patoX
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3194 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.10.2010 um 21:46 Uhr

freie meinungsäuserung?^^
bzw. ist rechtsrock hören sofort volksverhetztung?

Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P

Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:46 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Guten Abend Community,

mal angenommen, ich (mein ich wird gleich noch erklärt) würde rechtsrock hören, bzw. bei mir würde rechtsrock auf dem Laptop gefunden werden. Um mal rechtsrock zu definieren, wirklich rechts orientierte verbotene Musik (Landser, Blood & Honour, Stahlgewitter, Volkszorn, Freikorps, Zillertaler Türkenjäger oder Störkraft...die restliche Liste kann man sich denken). Kann man mich, einen farbigen Mitbürger wirklich wegen Volksverhetzung anklagen, denn man muss bei dieser Anklage bedenken, dass ich selber zu dieser Volksgruppe gehöre.

Grüßchen
ZER0-CooL


Ja aber nicht wegen Volksverhetzung sondern,weil die Band Landser verboten ist.

"Nope".

Verdammnis - 47
Champion (offline)

Dabei seit 06.2007
2220 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:47 Uhr

Ich glaube die Hautfarbe schützt dich nicht....denn sonst wäre es diskriminierend gegenüber Minimalpigmentierten ;).....und das wäre dann ja wieder eine Art Rassismus.....

Bitte hier Fußzeile einfügen.

wuschel19770 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
899 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:47 Uhr

Zitat von Momentai:

Zitat von ZER0-CooL:

Guten Abend Community,

mal angenommen, ich (mein ich wird gleich noch erklärt) würde rechtsrock hören, bzw. bei mir würde rechtsrock auf dem Laptop gefunden werden. Um mal rechtsrock zu definieren, wirklich rechts orientierte verbotene Musik (Landser, Blood & Honour, Stahlgewitter, Volkszorn, Freikorps, Zillertaler Türkenjäger oder Störkraft...die restliche Liste kann man sich denken). Kann man mich, einen farbigen Mitbürger wirklich wegen Volksverhetzung anklagen, denn man muss bei dieser Anklage bedenken, dass ich selber zu dieser Volksgruppe gehöre.

Grüßchen
ZER0-CooL


Man sollte einfach bedenken, dass laut Grundgesetz alle Menschen
gleich sind vor dem positiven Gesetz.
Farbig hin oder her.

Die Anklage ist berechtigt.


So schaut es aus.....
Momentai - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2009
862 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:48 Uhr

Zitat von Verdammnis:

Ich glaube die Hautfarbe schützt dich nicht....denn sonst wäre es diskriminierend gegenüber Minimalpigmentierten ;).....und das wäre dann ja wieder eine Art Rassismus.....


Soviel zum Grundgesetz.
Ich glaube, das Thema ist geklärt. 8)

Es ist nicht wichtig, was sie über dich reden. Es ist nur wichtig, DASS sie über dich reden.

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.10.2010 um 21:52 Uhr

Zitat von Roddi:

Zitat von ZER0-CooL:

Guten Abend Community,

mal angenommen, ich (mein ich wird gleich noch erklärt) würde rechtsrock hören, bzw. bei mir würde rechtsrock auf dem Laptop gefunden werden. Um mal rechtsrock zu definieren, wirklich rechts orientierte verbotene Musik (Landser, Blood & Honour, Stahlgewitter, Volkszorn, Freikorps, Zillertaler Türkenjäger oder Störkraft...die restliche Liste kann man sich denken). Kann man mich, einen farbigen Mitbürger wirklich wegen Volksverhetzung anklagen, denn man muss bei dieser Anklage bedenken, dass ich selber zu dieser Volksgruppe gehöre.

Grüßchen
ZER0-CooL


Ja aber nicht wegen Volksverhetzung sondern,weil die Band Landser verboten ist.


Den Anzeigen wegen der verboten Band folgen aber im Normalfall auch (durch bestimmte Lieder und des öffentlichen hörens z.B. im Auto) Anzeigen wegen Volksverhetzung aber mich könnte man ja da ich selber dieser Volksgruppe angehöre nicht anzeigen oder sehe ich das falsch?
Verdammnis - 47
Champion (offline)

Dabei seit 06.2007
2220 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:53 Uhr

Zitat von Momentai:

Zitat von Verdammnis:

Ich glaube die Hautfarbe schützt dich nicht....denn sonst wäre es diskriminierend gegenüber Minimalpigmentierten ;).....und das wäre dann ja wieder eine Art Rassismus.....


Soviel zum Grundgesetz.
Ich glaube, das Thema ist geklärt. 8)

Nur weil ich zu langsm war.....;P

Bitte hier Fußzeile einfügen.

ViolentFEAR - 33
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:54 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:


Den Anzeigen wegen der verboten Band folgen aber im Normalfall auch (durch bestimmte Lieder und des öffentlichen hörens z.B. im Auto) Anzeigen wegen Volksverhetzung aber mich könnte man ja da ich selber dieser Volksgruppe angehöre nicht anzeigen oder sehe ich das falsch?


Doch, doch. Wenn sich andere belästigt fühlen sicher. Du würdest ja weiterhin andere aus "deiner Volksgruppe" bleidigen/whatever. Der öffentliche Friede kann durchaus auch dadurch gefärdet sein.
Aber vielleicht könntest du dich leichter rausreden.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

Roddi - 39
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
12069 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:55 Uhr

Zitat von ZER0-CooL:

Zitat von Roddi:

Zitat von ZER0-CooL:

Guten Abend Community,

mal angenommen, ich (mein ich wird gleich noch erklärt) würde rechtsrock hören, bzw. bei mir würde rechtsrock auf dem Laptop gefunden werden. Um mal rechtsrock zu definieren, wirklich rechts orientierte verbotene Musik (Landser, Blood & Honour, Stahlgewitter, Volkszorn, Freikorps, Zillertaler Türkenjäger oder Störkraft...die restliche Liste kann man sich denken). Kann man mich, einen farbigen Mitbürger wirklich wegen Volksverhetzung anklagen, denn man muss bei dieser Anklage bedenken, dass ich selber zu dieser Volksgruppe gehöre.

Grüßchen
ZER0-CooL


Ja aber nicht wegen Volksverhetzung sondern,weil die Band Landser verboten ist.


Den Anzeigen wegen der verboten Band folgen aber im Normalfall auch (durch bestimmte Lieder und des öffentlichen hörens z.B. im Auto) Anzeigen wegen Volksverhetzung aber mich könnte man ja da ich selber dieser Volksgruppe angehöre nicht anzeigen oder sehe ich das falsch?


Volksverhetzung ist Volksverhetzung,da spielt das keine Rolle.In Ostdeutschland wurde auch ein schwarzer Fussball Spieler wegen zeigen des Hitler Grusses angezeigt,weil er dies vor dem gegnerischen FanBlock getan hat,um ihnen zu zeigen,dass sie mit ihren "uh uh uh" Lauten sich wie Nazis aufführen.

"Nope".

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:56 Uhr

in der nummer liegt viel ironie :totlacher:
-OnTheRun - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
190 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:57 Uhr

aber wieso zum teufel hörst du solche musik?!..oder war des jetzt nur mal so ne frage was wäre wenn?
Amixor33 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2192 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 21:59 Uhr

Warum sollte es eine Sonderregel geben für Verbotenes wenn man sich durch dessen Ausführung genau genommen selber attackiert? Deswegen macht es den Akt der Straftat doch nicht weniger schlimm...

Metalgigs.de - die Konzert & Party Community für ganz Deutschland! (Metal/Rock/Gothic/Mittelalter)

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:00 Uhr

Zitat von ViolentFEAR:

Doch, doch. Wenn sich andere belästigt fühlen sicher. Du würdest ja weiterhin andere aus "deiner Volksgruppe" bleidigen/whatever. Der öffentliche Friede kann durchaus auch dadurch gefärdet sein.
Aber vielleicht könntest du dich leichter rausreden.


Rausreden ist nicht mein Problem an der Sache, mein Problem ist, dass die Anklage lautet:
... hat gegen §130 StGB verstoßen da er Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,.....öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht.....

Das würde bedeuten das ich gegen meinen eigenen "Teil der Bevölkerung" gehe.
Momentai - 34
Profi (offline)

Dabei seit 10.2009
862 Beiträge

Geschrieben am: 06.10.2010 um 22:00 Uhr

Man kann ja die Frage wiederholen, Zero.
Aber es ignoriert die Antwort trotzdem nicht.

Ob du es willst oder nicht, aber alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Unabhängig davon ob sie irgendeinem Verein, Gruppe
und des weiteren dazugehören.

Ich darf mir auch keine ''besonderen Rechte''
beanspruchen, nur weil ich ein Teil irgendeiner
Gemeinschaft bin.
Die einzige Gemeinschaft die vertretbar ist, ist das Volk.
Und dieses unterliegt insgesamt dem Gesetz.

Man könnte dir eine einstweilige Verfügung zusprechen, sowie
bei Snoop Dogg, der ja eine gewisse Menge an Drogen pro Monat
konsumieren darf.
Doch das hat seine ärztlichen Gründe gehabt.
Man kann das anzweifeln oder nicht, aber er
ist ein Einzelfall.

Bei dir ist es kein Einzelfall unter besonderen Umständen den
man untermäuert könnte durch eine ärztliche Bestätigung usw.

Bei dir ist es eine Gemeinschaft die sich durch
Musik prägt.
Parallel dazu können wir den Ku Klux Klan nehmen, der
sich durch seinen Rassenhass auch zu rechtfertigen versucht hat.

Ohne Erfolg. 8)

Es ist nicht wichtig, was sie über dich reden. Es ist nur wichtig, DASS sie über dich reden.

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