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Forum / Politik und Wirtschaft
Todesstrafe in Deutschland ?

Roddi - 39
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 12:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.11.2018 um 12:45 Uhr
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Zitat von -VR46-: Zitat von Barmonster: Zitat von -VR46-: Es gibt auch genug die im Knast sterben und erst danach wird ihre Unschuld bewiesen. Das kann dann auch nicht rückgängig gemacht werden.
das ist doch ein vollkommen anderer Sachverhalt. Viele Verbrechen werden lange Zeit nach der Vollstreckung nochmal aufgerollt und neu bearbeitet, wenn die Wissenschaft bzw. Technologie neue Mittel und Wege bietet, die es damals noch nicht gab.
Wenn zu dem Zeitpunkt der vermeintliche Täter bereits verstorben ist, dann ist das halt so. Menschen werden nunmal älter und sterben irgendwann, da kann keiner was gegen unternehmen. Aber wenn der Staat irrtümlich ein vorzeitiges Lebensende beschlossen und durchgeführt hat, ist das was vollkommen anderes.
Wie schon gesagt es wird immer Unschuldige treffen. Trotzdem bin ich der Meinung manche Menschen dürften keine Grundrechte mehr haben. Knast in Deutschland ist wie Urlaub, das haben MANCHE echt nicht verdient, in meinen Augen. Das ist aber meine Vergeltung die aus mir spricht, deswegen fände ich den Familien ausliefern besser.
Eine Stammtischparole jagt die nächste. Ich stelle mir bis zu 22h Stunden eingesperrt sein nun wirklich nicht wie Urlaub vor.
edit:
Außerdem ist dir wohl auch nicht gerade geläufig, dass ein Großteil von Gefängnisinsassen wegen Eigentumsdelikten einsitzt. Das heißt: Es erwischt sprichwörtlich die armen Schweine und du stellst dir einen Knast wie ein Ferienlager mit lauter netten Jungs und Mädels vor? Kommt ganz darauf an warum man sitzt und das kriegen Mithäftlinge sehr schnell raus und rate mal auf welchem Ranglistenplatz Kinderschänder stehen.
"Nope".
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-VR46- - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 16:24 Uhr
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Zitat von -miep-: Du weichst aus. Do blockierst schlicht meine Argumente, weil sie nicht in deine Meinung passen. Fakt ist, dass es ebenso passieren kann zu unrecht verurteilt zu werden wie Opfer eines entsprechenden Verbrechens zu werden.
Also würdest du es akzeptieren und gutheißen, wenn dein Kind zu unrecht zum Tode verurteilt wird?
Wo bin ich Dir ausgewichen? Ja ich melde mich dann bei Dir. Natürlich würde ich es nicht gut heißen
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-VR46- - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 16:37 Uhr
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Zitat von Roddi:
Eine Stammtischparole jagt die nächste. Ich stelle mir bis zu 22h Stunden eingesperrt sein nun wirklich nicht wie Urlaub vor.
edit:
Außerdem ist dir wohl auch nicht gerade geläufig, dass ein Großteil von Gefängnisinsassen wegen Eigentumsdelikten einsitzt. Das heißt: Es erwischt sprichwörtlich die armen Schweine und du stellst dir einen Knast wie ein Ferienlager mit lauter netten Jungs und Mädels vor? Kommt ganz darauf an warum man sitzt und das kriegen Mithäftlinge sehr schnell raus und rate mal auf welchem Ranglistenplatz Kinderschänder stehen.
Stammtischparolen
Also ich finde das es in Deutschland wirklich wie Urlaub ist, im Gegensatz zu Mexiko, Thailand, Ruanda usw.
Ja die Rechtsprechung in Deutschland ist lächerlich.
Gerade wenn man den § 242 mit dem § 177 vergleicht!
Das finde ich auch gut das sie Rangletzter sind, aber in meinen Augen haben sie noch weniger verdient
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Roddi - 39
Champion
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 17:42 Uhr
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Zitat von -VR46-: Zitat von Roddi:
Eine Stammtischparole jagt die nächste. Ich stelle mir bis zu 22h Stunden eingesperrt sein nun wirklich nicht wie Urlaub vor.
edit:
Außerdem ist dir wohl auch nicht gerade geläufig, dass ein Großteil von Gefängnisinsassen wegen Eigentumsdelikten einsitzt. Das heißt: Es erwischt sprichwörtlich die armen Schweine und du stellst dir einen Knast wie ein Ferienlager mit lauter netten Jungs und Mädels vor? Kommt ganz darauf an warum man sitzt und das kriegen Mithäftlinge sehr schnell raus und rate mal auf welchem Ranglistenplatz Kinderschänder stehen.
 Stammtischparolen
Also ich finde das es in Deutschland wirklich wie Urlaub ist, im Gegensatz zu Mexiko, Thailand, Ruanda usw.
Ja die Rechtsprechung in Deutschland ist lächerlich.
Gerade wenn man den § 242 mit dem § 177 vergleicht!
Das finde ich auch gut das sie Rangletzter sind, aber in meinen Augen haben sie noch weniger verdient
Japp Stammtischparolen.
Hhhm. Dafür hast du in diesen Ländern Gefängnisse als geschlossene Komplexe mit ihrer ganz eigenen kriminellen Infrastruktur und nach wie vor: Es ist eine ziemlich Mär, dass deutsche Gefängnisse ein Urlaubsfeeling erzeugen. Wenn man um 14.30 sein Abendessen bekommt und dann wieder Einschluss hat, bleibt nicht viel womit man sich beschäftigen kann.
"Nope".
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_BlackLight_ - 29
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 17:47 Uhr
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Zitat von -VR46-: Ja die Rechtsprechung in Deutschland ist lächerlich.
Gerade wenn man den § 242 mit dem § 177 vergleicht!
Das finde ich auch gut das sie Rangletzter sind, aber in meinen Augen haben sie noch weniger verdient
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fazit: Bis zu 5 Jahre
Da wir beim Thema Kindesmissbrauch waren, greift nicht §177, sondern §176:
§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Fazit: Bis zu 10 Jahre
Und was irgendwelche Menschen deiner Meinung nach verdient haben, ist (glücklicherweise) völlig irrelevant. Sonst sind wir ganz schnell bei einer willkürlichen Rechtsprechung angelangt und können uns vermutlich auch von der Gewaltenteilung verabschieden.
"Sie haben kein Recht auf Ihre Meinung. Sie haben ein Recht auf Ihre fundierte Meinung." H. Ellison
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-miep-
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 18:21 Uhr
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Zitat von -VR46-: Zitat von -miep-: Du weichst aus. Do blockierst schlicht meine Argumente, weil sie nicht in deine Meinung passen. Fakt ist, dass es ebenso passieren kann zu unrecht verurteilt zu werden wie Opfer eines entsprechenden Verbrechens zu werden.
Also würdest du es akzeptieren und gutheißen, wenn dein Kind zu unrecht zum Tode verurteilt wird?
Wo bin ich Dir ausgewichen? Ja ich melde mich dann bei Dir. Natürlich würde ich es nicht gut heißen
Also stimmts du mir zu, das Todestrafe (und ähnlich barbarische Mittel) unter keinen Umständen erlaubt sein darf? Oder lebst du diese Doppelmoral?
There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.
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-miep-
Champion
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 18:26 Uhr
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Zitat von -VR46-:
Also ich finde das es in Deutschland wirklich wie Urlaub ist, im Gegensatz zu Mexiko, Thailand, Ruanda
Es gibt übrigens eine Interessante korrelation zwischen Härte der Bestrafung und Kriminalitätsrate in einem Land.
Je Härter die Strafen sind und je unmenschlicher die Gefängnisse, desto höher ist die Kriminalität. Darüber darf man gerne mal nachdenken.
Strafe schützt nicht vor Verbrechen. Denn wer eins begeht rechnet generell nicht damit, erwischt zu werden.
Und wenn Verbrecher während ihrer Haft würdig behandelt werden, werden sie danach fast nie Rückfällig. Ist die Haft jedoch unmenschlich, wird die Person, die aus dieser Haft entlassen wird, höchstwahrscheinlich auch unmenschliche Dinge tun.
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-VR46- - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 20:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.11.2018 um 20:30 Uhr
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@ Roddi Ich meinte ja nicht das Gefängnisse so aussehen sollten , wie z.B. in diesen Ländern. Nur für manche Straftäter (gerade die eine Paraphilie haben und andere dazu missbrauchen)finde ich unsere Gefängnisse zu schön.
@Blacklight Also das finde ich genauso schlimm, diesen Vergleich. In meinen Augen viel zu wenig, ob jetzt §117 oder §116
@miep Ja unschuldig verurteilt werden, find ich nicht gut. Aber egal in welcher Rechtsprechung.
(Gefängnisse siehe oben) Rehabilitation in Gefängnissen finde ich auch sogar sehr wichtig. Nur denke ich nicht das es bei einer Paraphilie oder bei vielen Psychopathen funktioniert. (Ich zähle auch nicht jede Paraphilie als gefährlich ein )
Gerne per PN weiter
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 20:45 Uhr
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@-Vr46-:
Also ich möchte mal wirklich stark bezweifeln, dass eine psychatrische Abteilung im Knast mit lauter anderen Wahnsinnigen "nett" ist...aber gut...
"Nope".
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_BlackLight_ - 29
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Geschrieben am: 04.11.2018 um 20:51 Uhr
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Zitat von -VR46-: @ Roddi Ich meinte ja nicht das Gefängnisse so aussehen sollten , wie z.B. in diesen Ländern. Nur für manche Straftäter (gerade die eine Paraphilie haben und andere dazu missbrauchen)finde ich unsere Gefängnisse zu schön.
@Blacklight Also das finde ich genauso schlimm, diesen Vergleich. In meinen Augen viel zu wenig, ob jetzt §117 oder §116
@miep Ja unschuldig verurteilt werden, find ich nicht gut. Aber egal in welcher Rechtsprechung.
(Gefängnisse siehe oben) Rehabilitation in Gefängnissen finde ich auch sogar sehr wichtig. Nur denke ich nicht das es bei einer Paraphilie oder bei vielen Psychopathen funktioniert. (Ich zähle auch nicht jede Paraphilie als gefährlich ein  )
Paraphilien mit den von dir beschriebenen Folgen dürften als krankhaft gelten, was mE eine medikamentöse oder operative Behandlung zumindest naheliegender (wann auch ebenfalls nur schwer zu rechtfertigen) erscheinen lässt als die Todesstrafe. Und im Falle einer krankhaften psychischen Störung diesen Faktor auszublenden, ist genau so falsch.
Das Tragische an der Diskussion gerade: Exakt diese Ablehnung und Tabuisierung der Gesellschaft dürfte es Personen mit einer krankhaften Paraphilie (insb. Pädophilie) schwierig machen, sich einem Mitmenschen oder Psychiater anzuvertrauen.
Zu den Paragraphen: Du scheinst zu übersehen, dass der Gesetzestext einen gewissen richterlichen Rahmen lässt.
10 Jahre sind kein Pappenstiel.
"Sie haben kein Recht auf Ihre Meinung. Sie haben ein Recht auf Ihre fundierte Meinung." H. Ellison
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-miep-
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Geschrieben am: 05.11.2018 um 00:21 Uhr
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Zitat von -VR46-: Zitat von -miep-: Du weichst aus. Do blockierst schlicht meine Argumente, weil sie nicht in deine Meinung passen. Fakt ist, dass es ebenso passieren kann zu unrecht verurteilt zu werden wie Opfer eines entsprechenden Verbrechens zu werden.
Also würdest du es akzeptieren und gutheißen, wenn dein Kind zu unrecht zum Tode verurteilt wird?
Wo bin ich Dir ausgewichen? Ja ich melde mich dann bei Dir. Natürlich würde ich es nicht gut heißen
Das heißt, du bist generell gegen die Todesstrafe?
There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.
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-VR46- - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.11.2018 um 06:36 Uhr
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Da ich gestern die halbe Nacht auf meine Katze warten musste habe ich über das Thema noch mal nachgedacht.
Ihr habt ja Recht, dadurch würde es nicht besser werden. Ich würde den Täter ja auch zu meinem Vergeltungswunsch missbrauchen. Und Irgendeiner würde dann z.B. anfangen unsere Rentner für die Gesellschaft als untragbar sehen und einen Demozid in die Wege leiten. Was ganz und gar nicht mein Ziel ist.
Also lange Rede kurzer Sinn. Gegen Todesstrafe und für angemessene Strafen für Täter.
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-VR46- - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 05.11.2018 um 06:44 Uhr
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Zitat von _BlackLight_:
Paraphilien mit den von dir beschriebenen Folgen dürften als krankhaft gelten, was mE eine medikamentöse oder operative Behandlung zumindest naheliegender (wann auch ebenfalls nur schwer zu rechtfertigen) erscheinen lässt als die Todesstrafe. Und im Falle einer krankhaften psychischen Störung diesen Faktor auszublenden, ist genau so falsch.
Das Tragische an der Diskussion gerade: Exakt diese Ablehnung und Tabuisierung der Gesellschaft dürfte es Personen mit einer krankhaften Paraphilie (insb. Pädophilie) schwierig machen, sich einem Mitmenschen oder Psychiater anzuvertrauen.
Zu den Paragraphen: Du scheinst zu übersehen, dass der Gesetzestext einen gewissen richterlichen Rahmen lässt.
10 Jahre sind kein Pappenstiel.
Meine Meinung ist es das medikamentöse/operative Behandlung bei Paraphilie nicht helfen. Und das manche es gut im Griff haben und keine Lebewesen missbrauchen, aber wenn dieser Drang "ausgelebt" wurde, meine ich es ist zu gefährlich ihn Irgendwann wieder frei zu lassen.
Ich finde 10 Jahre wirklich zu wenig!
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 05.11.2018 um 09:29 Uhr
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Zitat von -VR46-: Zitat von _BlackLight_:
Paraphilien mit den von dir beschriebenen Folgen dürften als krankhaft gelten, was mE eine medikamentöse oder operative Behandlung zumindest naheliegender (wann auch ebenfalls nur schwer zu rechtfertigen) erscheinen lässt als die Todesstrafe. Und im Falle einer krankhaften psychischen Störung diesen Faktor auszublenden, ist genau so falsch.
Das Tragische an der Diskussion gerade: Exakt diese Ablehnung und Tabuisierung der Gesellschaft dürfte es Personen mit einer krankhaften Paraphilie (insb. Pädophilie) schwierig machen, sich einem Mitmenschen oder Psychiater anzuvertrauen.
Zu den Paragraphen: Du scheinst zu übersehen, dass der Gesetzestext einen gewissen richterlichen Rahmen lässt.
10 Jahre sind kein Pappenstiel.
Meine Meinung ist es das medikamentöse/operative Behandlung bei Paraphilie nicht helfen. Und das manche es gut im Griff haben und keine Lebewesen missbrauchen, aber wenn dieser Drang "ausgelebt" wurde, meine ich es ist zu gefährlich ihn Irgendwann wieder frei zu lassen.
Ich finde 10 Jahre wirklich zu wenig!
Wenn wir bei psychischen Erkrankungen sind, dann ist die Gefängnisstrafe eher nebensächlich. Es gibt ja auch noch die geschlossenen psychatrischen Heilanstalten, in die entsprechend gefährlich Erkrankte gesteckt werden können. Und wer glaubt, dass DAS wie Ferienlager ist, hat sich definitiv noch nie mit dem Thema ernsthaft auseinander gesetzt.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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--strange-- - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 05.11.2018 um 10:13 Uhr
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Zitat von -VR46-: Zitat von _BlackLight_:
Paraphilien mit den von dir beschriebenen Folgen dürften als krankhaft gelten, was mE eine medikamentöse oder operative Behandlung zumindest naheliegender (wann auch ebenfalls nur schwer zu rechtfertigen) erscheinen lässt als die Todesstrafe. Und im Falle einer krankhaften psychischen Störung diesen Faktor auszublenden, ist genau so falsch.
Das Tragische an der Diskussion gerade: Exakt diese Ablehnung und Tabuisierung der Gesellschaft dürfte es Personen mit einer krankhaften Paraphilie (insb. Pädophilie) schwierig machen, sich einem Mitmenschen oder Psychiater anzuvertrauen.
Zu den Paragraphen: Du scheinst zu übersehen, dass der Gesetzestext einen gewissen richterlichen Rahmen lässt.
10 Jahre sind kein Pappenstiel.
Meine Meinung ist es das medikamentöse/operative Behandlung bei Paraphilie nicht helfen. Und das manche es gut im Griff haben und keine Lebewesen missbrauchen, aber wenn dieser Drang "ausgelebt" wurde, meine ich es ist zu gefährlich ihn Irgendwann wieder frei zu lassen.
Ich finde 10 Jahre wirklich zu wenig!
Für solche Fälle gibt es die forensische Psychiatrie.
Jemand, der an Paraphilie leidet und straffällig wird, landet mit Sicherheit nicht im "normalen" Knast und kommt nach abgesessener Zeit wieder frei.
Aus der forensischen Psychatrie kommt man nicht so schnell wieder raus, einige sind da gerne mal 15 Jahre und länger, oder auch den Rest ihres Lebens - der Aufenthalt im Maßregelvollzug ist unbegrenzt!
Das primäre Ziel der Kastration ist es, den Leidensdruck des Betroffenen zu senken. Ob das vor weiteren Straftaten schützt, ist da erst mal zweitranging. Die Kastration ist kein Heilmittel für Paraphilie und wird auch nicht als solches gesehen.
There's no room in here for an honest man, only callous and cold hearts.
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