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Forum / Politik und Wirtschaft
Todesstrafe in Deutschland ?

kdd
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Geschrieben am: 30.10.2018 um 20:12 Uhr
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Für mich Vorstellbar z.b. bei Niels Högel.
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-miep-
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Geschrieben am: 30.10.2018 um 23:33 Uhr
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Zitat von kdd: Für mich Vorstellbar z.b. bei Niels Högel.
Dein Vergeltungswunsch ist nachvollziehbar, aber würde es Todesstrafe geben hätte er die Morde nicht gestanden. Viele Angehörige der Opfer hätten nie erfahren, ob er es war.
Todesstrafe ist und bleibt Bullshit. Oben genanntes ist nur einer von vielen Gründen die Todesstrafe bei einem Menschen mit Verstand von vornherein als unberechtigt und unbefürwortbar empfunden werden muss.
There are two things to help you dance: love and drugs. best, you get both.
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kdd
Profi
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Geschrieben am: 31.10.2018 um 00:27 Uhr
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Zitat von -miep-: Zitat von kdd: Für mich Vorstellbar z.b. bei Niels Högel.
Dein Vergeltungswunsch ist nachvollziehbar, aber würde es Todesstrafe geben hätte er die Morde nicht gestanden. Viele Angehörige der Opfer hätten nie erfahren, ob er es war.
Todesstrafe ist und bleibt Bullshit. Oben genanntes ist nur einer von vielen Gründen die Todesstrafe bei einem Menschen mit Verstand von vornherein als unberechtigt und unbefürwortbar empfunden werden muss.
Hä mein Vergeltungswunsch schreib doch mal was ich damit zu tun habe.
https://www.morgenpost.de/vermischtes/article215686007/Niels-Hoegel-gesteht-100-Morde-Bedrueckender-Prozessauftakt.html
Oldenburg. Stummes Entsetzen, Fassungslosigkeit, Totenstille: Mit einer Schweigeminute begann am Dienstag der Prozess um die wohl größte Mordserie in der deutschen Nachkriegszeit. Angeklagt: Niels Högel, 41 Jahre. Dunkle Haare, hohe Stirn, Vollbart, blässliches Gesicht. Ein Mann, der mehr als 100 Menschen umgebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft will das beweisen. Die Anklageschrift ist lang. Die Vorwürfe: erdrückend.
70 Minuten dauerte allein die Verlesung der Todesliste – nervenaufreibend vor allem für einige Dutzend der insgesamt 120 Nebenkläger, die beim Prozessauftakt dabei sind. Es sind Angehörige jener Menschen, die Niels Högel schützen sollte, die er aber getötet haben soll. Jedes einzelne der 100 Opfer zählt Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck-Bohlmann auf, jeden Tatort, jede Tatzeit, alles minutiös rekonstruiert. Eine bedrückende Stimmung greift Raum im Saal.
„Ja“, sagt Högel – die Vorwürfe treffen zu
Dass der Angeklagte ein überraschendes Geständnis ablegt, geht im Publikum beinahe unter. Die allgemeine Frage des Vorsitzenden Richters Sebastian Bührmann, ob die Vorwürfe im Grundsatz so zutreffen, beantwortet Högel mit einem leisen „Ja“.
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-VR46- - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.10.2018 um 14:52 Uhr
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Ich würde auch sehr gerne manchen Menschen die Todesstrafe wünschen, aber das ist mein Vergeltungswunsch.
Aber ich fände es schön die Täter den Angehörigen/Opfern aus zu liefern, eigentlich haben nur Sie das Recht ein Urteil zu sprechen.
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-miep-
Champion
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Geschrieben am: 31.10.2018 um 17:51 Uhr
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Zitat von -VR46-: Ich würde auch sehr gerne manchen Menschen die Todesstrafe wünschen, aber das ist mein Vergeltungswunsch.
Aber ich fände es schön die Täter den Angehörigen/Opfern aus zu liefern, eigentlich haben nur Sie das Recht ein Urteil zu sprechen.
Das ist genau das was ich meine. Aber man kann Recht nicht nach Emotionen definieren. Recht darf man auch nicht mit Gerechtigkeit verwechseln. Das Recht ist der Versuch, der Gerechtigkeit in festen Regeln so nahe wie möglich zu kommen.
Da aber Gerechtigkeitsempfinden subjektiv ist, ist das Recht niemals vollkommen gerecht.
Weshalb es auf keinen Fall sein darf, dass Opfer Recht sprechen. Aufgrund von Emotionen würden die Strafen absurde Maße annehmen.
Und der letzte Punkt, warum Todesstrafe NIEMALS und NIRGENDWO akzeptiert werden darf ist:
die Fehlbarkeit der Justiz. Wenn nur ein unschuldiger zu Tode verurteilt wird, ist es zu viel. Bei Haftstrafen kann man Justizirrtümer Rückgängig machen, bei letalen und barbarischen Bestrafungen nicht.
Ich frage mich immer noch, warum Leute über Todesstrafe überhaupt nachdenken.
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kdd
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Geschrieben am: 31.10.2018 um 18:37 Uhr
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Zitat von -miep-: Zitat von -VR46-: Ich würde auch sehr gerne manchen Menschen die Todesstrafe wünschen, aber das ist mein Vergeltungswunsch.
Aber ich fände es schön die Täter den Angehörigen/Opfern aus zu liefern, eigentlich haben nur Sie das Recht ein Urteil zu sprechen.
Das ist genau das was ich meine. Aber man kann Recht nicht nach Emotionen definieren. Recht darf man auch nicht mit Gerechtigkeit verwechseln. Das Recht ist der Versuch, der Gerechtigkeit in festen Regeln so nahe wie möglich zu kommen.
Da aber Gerechtigkeitsempfinden subjektiv ist, ist das Recht niemals vollkommen gerecht.
Weshalb es auf keinen Fall sein darf, dass Opfer Recht sprechen. Aufgrund von Emotionen würden die Strafen absurde Maße annehmen.
Und der letzte Punkt, warum Todesstrafe NIEMALS und NIRGENDWO akzeptiert werden darf ist:
die Fehlbarkeit der Justiz. Wenn nur ein unschuldiger zu Tode verurteilt wird, ist es zu viel. Bei Haftstrafen kann man Justizirrtümer Rückgängig machen, bei letalen und barbarischen Bestrafungen nicht.
Ich frage mich immer noch, warum Leute über Todesstrafe überhaupt nachdenken.
Ach du bist all so kein Individuum.
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-VR46- - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.10.2018 um 19:52 Uhr
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Zitat von -miep-:
Da aber Gerechtigkeitsempfinden subjektiv ist, ist das Recht niemals vollkommen gerecht.
Weshalb es auf keinen Fall sein darf, dass Opfer Recht sprechen. Aufgrund von Emotionen würden die Strafen absurde Maße annehmen.
Und der letzte Punkt, warum Todesstrafe NIEMALS und NIRGENDWO akzeptiert werden darf ist:
die Fehlbarkeit der Justiz. Wenn nur ein unschuldiger zu Tode verurteilt wird, ist es zu viel. Bei Haftstrafen kann man Justizirrtümer Rückgängig machen, bei letalen und barbarischen Bestrafungen nicht.
Das ist meines Erachten nicht schlimm, wenn es die Angehörigen wollen... auch wenn es durch Emotionen "schlimm" wird. Ach da wo Recht gesprochen wird, wird es immer auch Irrtümer geben.
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-miep-
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Geschrieben am: 31.10.2018 um 21:52 Uhr
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Zitat von -VR46-: Zitat von -miep-:
Da aber Gerechtigkeitsempfinden subjektiv ist, ist das Recht niemals vollkommen gerecht.
Weshalb es auf keinen Fall sein darf, dass Opfer Recht sprechen. Aufgrund von Emotionen würden die Strafen absurde Maße annehmen.
Und der letzte Punkt, warum Todesstrafe NIEMALS und NIRGENDWO akzeptiert werden darf ist:
die Fehlbarkeit der Justiz. Wenn nur ein unschuldiger zu Tode verurteilt wird, ist es zu viel. Bei Haftstrafen kann man Justizirrtümer Rückgängig machen, bei letalen und barbarischen Bestrafungen nicht.
Das ist meines Erachten nicht schlimm, wenn es die Angehörigen wollen... auch wenn es durch Emotionen "schlimm" wird. Ach da wo Recht gesprochen wird, wird es immer auch Irrtümer geben.
Szenario:
Bei einem fröhlichen miteinander verstreitest du dich sehr mit einem Bekannten. Am nächsten morgen wird diese Person tot aufgefunden. Erschlagen. Da duch dich zur Tatzeit auf dem Heimweg befindest hast du kein Alibi.
Ein langwieriger Indizienprozess beginnt bei dem du Schlussendlich schuldig gesprochen wirst. Wer sollte dein Strafmaß festlegen? Das Gesetz oder die Familie des Toten?
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-miep-
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Geschrieben am: 31.10.2018 um 21:53 Uhr
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Zitat von kdd: Zitat von -miep-: Zitat von -VR46-: Ich würde auch sehr gerne manchen Menschen die Todesstrafe wünschen, aber das ist mein Vergeltungswunsch.
Aber ich fände es schön die Täter den Angehörigen/Opfern aus zu liefern, eigentlich haben nur Sie das Recht ein Urteil zu sprechen.
Das ist genau das was ich meine. Aber man kann Recht nicht nach Emotionen definieren. Recht darf man auch nicht mit Gerechtigkeit verwechseln. Das Recht ist der Versuch, der Gerechtigkeit in festen Regeln so nahe wie möglich zu kommen.
Da aber Gerechtigkeitsempfinden subjektiv ist, ist das Recht niemals vollkommen gerecht.
Weshalb es auf keinen Fall sein darf, dass Opfer Recht sprechen. Aufgrund von Emotionen würden die Strafen absurde Maße annehmen.
Und der letzte Punkt, warum Todesstrafe NIEMALS und NIRGENDWO akzeptiert werden darf ist:
die Fehlbarkeit der Justiz. Wenn nur ein unschuldiger zu Tode verurteilt wird, ist es zu viel. Bei Haftstrafen kann man Justizirrtümer Rückgängig machen, bei letalen und barbarischen Bestrafungen nicht.
Ich frage mich immer noch, warum Leute über Todesstrafe überhaupt nachdenken.
Ach du bist all so kein Individuum.
Hä? was hat diese Behauptung denn mit meinem Beitrag zu tun?
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-miep-
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Geschrieben am: 31.10.2018 um 22:01 Uhr
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Ein anderes Szenario, der perfide legale Mord (in einem Land mit Todesstrafe):
Dein Bruder verstreitet sich mit seiner Freundin. Da die freundin soziopathische Züge hat, will sie deinen Bruder umbringen. Das Gesetz besagt, dass auf Vergewaltigung die Todesstrafe besteht.
Deshalb tut sie zum Schein so, sich mit deinem Bruder wieder zu vertragen und schläft mit ihm. Direkt danach geht sie zu einem Freund und lässt sich von ihm Vergewaltigungsspuren zufügen. Daraufhin geht sie zur Polizei und zeigt deinen Bruder an, dass er sie vergewaltigt hätte.
Aufgrund der Spermaspuren und Verletzungen gibt es keine längere Untersuchung, dein Bruder wird schuldig gesprochen. Drei Wochen später wird er durch eine Giftspritze hingerichtet.
Vier Jahre später gibt der Komplize zu, wie es wirklich war.
Aber der Bruder ist schon lange tot.
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-miep-
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Geschrieben am: 31.10.2018 um 22:03 Uhr
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Um einfach zusammenzufassen, es gibt kein Argument für die Todesstrafe. Nur sehr, sehr viele dagegen. Deshalb find ich es so absurd, dass darüber tatsächlich immer noch diskutiert wird.
Um Alligatoah zu zitieren:
"Ich bin ein friedvoller Mensch, doch Mörder sollen alle einen grausamen Tod sterben,
damit sie ihre Lektion lernen."
Wie viel der Tote lernen kann...
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_BlackLight_ - 29
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Geschrieben am: 01.11.2018 um 11:35 Uhr
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Zitat von kdd:
Ach du bist all so kein Individuum.
Subjektivität ist nur in eine Richtung ein valides Argument
"Sie haben kein Recht auf Ihre Meinung. Sie haben ein Recht auf Ihre fundierte Meinung." H. Ellison
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kdd
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Geschrieben am: 02.11.2018 um 02:13 Uhr
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Zitat von -miep-: Ein anderes Szenario, der perfide legale Mord (in einem Land mit Todesstrafe):
Dein Bruder verstreitet sich mit seiner Freundin. Da die freundin soziopathische Züge hat, will sie deinen Bruder umbringen. Das Gesetz besagt, dass auf Vergewaltigung die Todesstrafe besteht.
Deshalb tut sie zum Schein so, sich mit deinem Bruder wieder zu vertragen und schläft mit ihm. Direkt danach geht sie zu einem Freund und lässt sich von ihm Vergewaltigungsspuren zufügen. Daraufhin geht sie zur Polizei und zeigt deinen Bruder an, dass er sie vergewaltigt hätte.
Aufgrund der Spermaspuren und Verletzungen gibt es keine längere Untersuchung, dein Bruder wird schuldig gesprochen. Drei Wochen später wird er durch eine Giftspritze hingerichtet.
Vier Jahre später gibt der Komplize zu, wie es wirklich war.
Aber der Bruder ist schon lange tot.
Dein Bruder tötet vor deinen Augen deine Schwester mit ihrem ungeborenen Kind und prophezeit dir dass, er das gleiche mit deiner Mutter und deinem Vater tut.
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guylncognito - 44
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Geschrieben am: 02.11.2018 um 06:54 Uhr
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Oder ein Kind geht zu seiner Mutter und es geschieht folgendes:
"Mama , ich habe dein Bettlaken mit Lippenstift angemalt " Aus Wut verprügelt Sie Ihr Kind bis dieses bewusstlos daliegt.
Reuevoll und in Tränen aufgelöst bittet Sie ihr Kind die Augen auf zu machen,
aber es ist zu spät , sein kleines Herz hat aufgehört zuschlagen.
Im Schlafzimmer auf dem Bettlaken stand : "Ich Liebe Dich Mama"
Coolest monkey in the jungle.
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-VR46- - 35
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Geschrieben am: 02.11.2018 um 10:40 Uhr
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Zitat von -miep-:
Szenario:
Bei einem fröhlichen miteinander verstreitest du dich sehr mit einem Bekannten. Am nächsten morgen wird diese Person tot aufgefunden. Erschlagen. Da duch dich zur Tatzeit auf dem Heimweg befindest hast du kein Alibi.
Ein langwieriger Indizienprozess beginnt bei dem du Schlussendlich schuldig gesprochen wirst. Wer sollte dein Strafmaß festlegen? Das Gesetz oder die Familie des Toten?
es trifft immer auch Unschuldige, egal bei welcher "Rechtssprechung"
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