Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Politik und Wirtschaft
Todesstrafe in Deutschland ?

Roddi - 39
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
12069
Beiträge
|
Geschrieben am: 26.02.2012 um 22:59 Uhr
|
|
Zitat von ExiSt: Zitat von Roddi: @Exists:
Nein. Du kannst auch nach abgebüßter lebenslanger Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung im Knast bleiben.
Fragt sich nur für wie lange
Hör auf mit diesem Bullshit: Wer Sicherheitsverwahrung bekommt, bleibt auch drinn.
"Nope".
|
|
ExiSt - 30
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 02.2012
58
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 06:19 Uhr
|
|
Zitat von Alexx91: Zitat von ExiSt: Was ich meine sind keine 2 Monte im Knast sonder in einer Psychatrie wen der Täter für Unzumutbar empfunden wird ist das schon möglich
Entweder läuft es erst gar nicht auf 2 Monate heraus, sondern wird gleich auf längere Zeit ausgelegt - oder der Täter bekommt eine anschließende Sicherheitsverwahrung.
des mit den 2 Monaten war ja nur ein Bsp.fürdiekurze der Zeit die diese leute, ich sag mal weggespeert, werden und des mit der Sicherheitsferwahrung ist nicht immer der Fall
|
|
ExiSt - 30
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 02.2012
58
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 06:27 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von ExiSt: die meisten sind doch sowieso Wiederholungstäter die mal 2 Monate sitzen dan freigelassen werden und dann wieder vergewaltigen gehen. Bei manchen würd des schon Sinn machen weil was kann des Opfer dafür wenns mal so einem übern Weg läuft?
Wie kommst du darauf? Auf welche Zahlen stützt du das?
Für jede Wiederholungstat ist ja eine Ersttat notwendig. Der gilt es bereits vorzubeugen. Hier muss Präventionsarbeit (in welche Form auch immer) geleistet werden.
Dann musst du wiederum differenzieren: Was ist der Grund für die Straftatat? Haben wir es mit einem Menschen zu tun, der einfach seine Macht ausspielen will oder haben wir es mit einer psychischen, krankhaften Störung zu tun? Das wirkt sich wiederum unter Umständen auf die Schuldfähigkeit aus. Eine Therapie ist nicht als Strafe einzuschätzen, sondern hier wird eine Krankheit behandelt. In den allermeisten Fällen, kommen diese Menschen aber auch nicht mehr so leicht auf einen grünen Zweig. Es dauert, bis man hier wieder herausgelassen, für "gesund" empfunden wird. Die Gutachter machen es sich hier natürlich nicht allzu leicht.
Mal eben zwei Monate sitzt man da nicht. Da musst du dann schon genauer hinschauen. Bei niedrigeren Strafen wird diese gerne zur Bewährung ausgesetzt. Wenn eine Bewährung ausgeschlossen ist, sitzt man dagegen eher selten nur für zwei Monate.
Wie gesagt desmit den 2 Monaten ist nur ein Bsp. für die kurze der Dauer.Und das das keine Strafe ist ist meiner MEinung nach auch ein PRoblem. DAs THerapien nicht immer Funktionieren braucht man nicht zu beweisen falls du ein Bsp. für nen REgionalen WIederholungstäter wills:vorn PAar Jahren wurde so einer Mal eingebuchtet er kamm Raus und vergewaltigte 2 FRauen und das in der nähe der FRiedrichsau, wenn ich mich richtig erinnnere wurde dieser MAnnn ebenfallls Therapiert und es gab keine Anzeichen für einen "Rückfall".
Ich meine auch MAl im Ethik Buch einen Text gelesen zu haben in dem Stand das die meisten Täter das nicht WOchen lang Planen sondern "spontan" vor der Tat beschließen.
|
|
ExiSt - 30
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 02.2012
58
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 06:29 Uhr
|
|
Zitat von Roddi: Zitat von ExiSt: Zitat von Roddi: @Exists:
Nein. Du kannst auch nach abgebüßter lebenslanger Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung im Knast bleiben.
Fragt sich nur für wie lange
Hör auf mit diesem Bullshit: Wer Sicherheitsverwahrung bekommt, bleibt auch drinn.
Estut mir Leid aber ich kann mir Leider nicht vorstellen das Alle diese Leute bis an ihr LEbensende in SIcherheitsverwahrung bleiben.
|
|
Roddi - 39
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
12069
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 15:51 Uhr
|
|
Dann informiere dich darüber. Wer anschließende Sicherheitsverwahrung bekommt, bleibt bis an sein Lebensende im Knast.
"Nope".
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 16:14 Uhr
|
|
Zitat von ExiSt: Wie gesagt desmit den 2 Monaten ist nur ein Bsp. für die kurze der Dauer.Und das das keine Strafe ist ist meiner MEinung nach auch ein PRoblem.
Wenn du konkrete Zahlen nennst, solltest du die aber auch beweisen können. Ansonsten lass sie einfach weg und sag, dass du die Strafen für zu kurz hältst. Auch dafür wäre ein Beweis schön. Subjektive Eindrücke sehen da manchmal etwas anders aus als die Realität. Schließlich kommt in den Medien meist nur ganz groß, wenn die Justiz scheinbar versagt hat und (zumindest für den völlig unbeteiligten Leser/Zuschauer) eine viel zu kurze Strafe ausgesprochen hat.
Zitat von ExiSt:
DAs THerapien nicht immer Funktionieren braucht man nicht zu beweisen falls du ein Bsp. für nen REgionalen WIederholungstäter wills:vorn PAar Jahren wurde so einer Mal eingebuchtet er kamm Raus und vergewaltigte 2 FRauen und das in der nähe der FRiedrichsau, wenn ich mich richtig erinnnere wurde dieser MAnnn ebenfallls Therapiert und es gab keine Anzeichen für einen "Rückfall".
Natürlich funktionieren Therapien nicht immer. Eine Therapie hat nur in zwei Fällen eine Chance: 1. Der Täter hat überhaupt eine krankhafte Störung, die man therapieren kann. Wenn es gar nicht um sexuelle Befriedigung geht (war glaube ich im Fall "Mirco" so), sondern um Machtausübung über Schwächere, dann muss das nicht gleich eine "Krankheit" sein.
2. Der Täter lässt sich therapieren. Wie bei jeder vielen Arten der Behandlung, muss der Patient sich auch behandeln lassen wollen. Wir kennen das schon von Suchterkrankungen: Wenn ein Raucher oder Alkoholiker gar keinen Entzug möchte, sich dagegen sträubt, wird die Therapie erfolglos sein. So ähnlich (verkürzt dargestellt), sieht es dann auch bei Therapien im sexuellen Bereich aus.
Zitat von ExiSt:
Ich meine auch MAl im Ethik Buch einen Text gelesen zu haben in dem Stand das die meisten Täter das nicht WOchen lang Planen sondern "spontan" vor der Tat beschließen.
Ist gut möglich. Habe ich momentan keine Statistik zur Hand, die da etwas anderes sagt. Generell ist aber nicht jede Straftat von langer Hand geplant. Vieles wird ganz spontan beschlossen, sodass sich viele Angeklagte vor Gericht nachher über sich selbst wundern oder sich schämen, wie sie das zulassen konnten (wobei das eher bei kleineren Delikten der Fall ist, weniger bei Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch).
Wir müssen aber auch differenzieren bei Fällen der Sexualverbrechen: Hat der Täter eine sexuelle Störung und kann diese nur schwer bis gar nicht kontrollieren, wird ihn eine lange Haftstrafe nicht davon abhalten, wieder rückfällig zu werden. Dann muss eine Therapie erwogen werden. Liegt dagegen keine sexuelle Störung vor, also kein krankhafter Zustand, kann eine Therapie auch nicht helfen. Bei einem notorischen Ladendieb, hilft ja auch keine Therapie, wenn der willentlich und wissentlich stielt ohne psychischen Zwang.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 16:26 Uhr
|
|
Zitat von Roddi: Wer anschließende Sicherheitsverwahrung bekommt, bleibt bis an sein Lebensende im Knast.
Das ist nicht ganz korrekt:
Sicherungsverwahrung muss auch von Zeit zu Zeit überprüft werden, da das BVerfG in einem Urteil festgestellt hat, dass jeder Strafgefangene und Sicherungsverwahrte grundsätzlich die Möglichkeit haben muss, auch wieder in Freiheit zu gelangen. Deswegen muss dann alle paar Jahre nachgesehen werden, ob noch eine Gefahr von dem Sicherungsverwahrten ausgeht. Wenn die Gefahr allerdings weiterhin besteht, ist es durchaus möglich, dass jemand bis zum Lebensende bzw. bis ins hohe Alter, wo er sich dann nur noch im Rollstuhl fortbewegen kann, verwahrt bleibt.
Ein Sicherungsverwahrter darf auch nicht (mehr) gleich behandelt werden wie ein Strafgefangener. Man erinnere sich an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des BVerfG vor etwa zwei Jahren. Es muss das sog. Abstandsgebot eingehalten sein: Es muss ein Unterschied zwischen einer Haft und einer Sicherungsverwahrung bestehen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
Roddi - 39
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
12069
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 16:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.02.2012 um 16:58 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von Roddi: Wer anschließende Sicherheitsverwahrung bekommt, bleibt bis an sein Lebensende im Knast.
Das ist nicht ganz korrekt:
Sicherungsverwahrung muss auch von Zeit zu Zeit überprüft werden, da das BVerfG in einem Urteil festgestellt hat, dass jeder Strafgefangene und Sicherungsverwahrte grundsätzlich die Möglichkeit haben muss, auch wieder in Freiheit zu gelangen. Deswegen muss dann alle paar Jahre nachgesehen werden, ob noch eine Gefahr von dem Sicherungsverwahrten ausgeht. Wenn die Gefahr allerdings weiterhin besteht, ist es durchaus möglich, dass jemand bis zum Lebensende bzw. bis ins hohe Alter, wo er sich dann nur noch im Rollstuhl fortbewegen kann, verwahrt bleibt.
Ein Sicherungsverwahrter darf auch nicht (mehr) gleich behandelt werden wie ein Strafgefangener. Man erinnere sich an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des BVerfG vor etwa zwei Jahren. Es muss das sog. Abstandsgebot eingehalten sein: Es muss ein Unterschied zwischen einer Haft und einer Sicherungsverwahrung bestehen.
Stimmt....ich habe auch mal gelesen, dass manche " Sicherheitsverwahrte" in physiatrische Einrichtungen eingewießen werden... mir geht halt langsam dieser Stammtischstuss auf die Nerven aber ich denke dagegen kann man nichts machen, da die Verfechter der Todesstrafe gerne den Mythos der "deutschen Kuscheljustiz" aufgreifen, der sich einfach hartnäckig an fast jeden Stammtisch hält.
"Nope".
|
|
Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 17:18 Uhr
|
|
Zitat von Roddi: mir geht halt langsam dieser Stammtischstuss auf die Nerven aber ich denke dagegen kann man nichts machen, da die Verfechter der Todesstrafe gerne den Mythos der "deutschen Kuscheljustiz" aufgreifen, der sich einfach hartnäckig an fast jeden Stammtisch hält.
Da bin ich absolut deiner Meinung. Es ist einfach armselig, wie manche hier glauben, mit ein wenig Lektüre von BILD und Regionalzeitungen ein umfassenden Eindruck über die deutsche Justiz zu haben.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
|
|
Roddi - 39
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
12069
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 18:29 Uhr
|
|
Zitat von Cymru: Zitat von Roddi: mir geht halt langsam dieser Stammtischstuss auf die Nerven aber ich denke dagegen kann man nichts machen, da die Verfechter der Todesstrafe gerne den Mythos der "deutschen Kuscheljustiz" aufgreifen, der sich einfach hartnäckig an fast jeden Stammtisch hält.
Da bin ich absolut deiner Meinung. Es ist einfach armselig, wie manche hier glauben, mit ein wenig Lektüre von BILD und Regionalzeitungen ein umfassenden Eindruck über die deutsche Justiz zu haben.
Vor allem: Heute früh wurde der "Maskenmörder" zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Juckt das hier manchen? Nö-wäre ja auch für die haltlose Popanz hinderlich.
"Nope".
|
|
ExiSt - 30
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 02.2012
58
Beiträge
|
Geschrieben am: 27.02.2012 um 20:33 Uhr
|
|
Zitat von Cymru:
Zitat von ExiSt:
Ich meine auch MAl im Ethik Buch einen Text gelesen zu haben in dem Stand das die meisten Täter das nicht WOchen lang Planen sondern "spontan" vor der Tat beschließen.
Ist gut möglich. Habe ich momentan keine Statistik zur Hand, die da etwas anderes sagt. Generell ist aber nicht jede Straftat von langer Hand geplant. Vieles wird ganz spontan beschlossen, sodass sich viele Angeklagte vor Gericht nachher über sich selbst wundern oder sich schämen, wie sie das zulassen konnten (wobei das eher bei kleineren Delikten der Fall ist, weniger bei Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch).
Wir müssen aber auch differenzieren bei Fällen der Sexualverbrechen: Hat der Täter eine sexuelle Störung und kann diese nur schwer bis gar nicht kontrollieren, wird ihn eine lange Haftstrafe nicht davon abhalten, wieder rückfällig zu werden. Dann muss eine Therapie erwogen werden. Liegt dagegen keine sexuelle Störung vor, also kein krankhafter Zustand, kann eine Therapie auch nicht helfen. Bei einem notorischen Ladendieb, hilft ja auch keine Therapie, wenn der willentlich und wissentlich stielt ohne psychischen Zwang.
Jo da bin ich ganz deiner Meinung:D
|
|
SNI87 - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2005
3345
Beiträge
|
Geschrieben am: 29.02.2012 um 09:20 Uhr
|
|
Zitat von Badstafford:
JAja Hampelmann!! du beleidigst LEute die Ihre Meinung vertreten und beschützt Kinderschänder und Mörder. Fragt sich wer sich schämen sollte.
Bei unseren Diskussionen habe ich dich nie beleidigt, bis du mich beleidigt hast.
Aber wie gesagt wer mehr an die "armen" Täter denkt hat eh nix in der Birne.
Und die gerechte Strafe kriegen du und deine Kinderschänderbefürworter auch noch!!!
du wirfst mit begriffen wie "kinderschänderbefürworter" um dich und wunderst dich dass man dich hampelmann nennt??
argumentativ bist du hier auf nichts wirklich eingegangen.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
|
|
bredator - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 03.2008
5319
Beiträge
|
Geschrieben am: 29.02.2012 um 09:40 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.02.2012 um 09:42 Uhr
|
|
Zitat von Badstafford:
Aber wie gesagt wer mehr an die "armen" Täter denkt hat eh nix in der Birne.
Und die gerechte Strafe kriegen du und deine Kinderschänderbefürworter auch noch!!!
In welcher Form soll denn die gerechte Strafe kommen? Ich finde es amüsant, dass du mit sowas kommst.
Ich denke mitnichten an die "armen" Täter. Ich denke an die Menschenrechte und nichts anderes. Ich halte dich daher zu Recht für einen Idioten.
Aber du hast bestimmt recht, ich finde es großartig, dass man Kinder schänden, Frauen vergewaltigen und alle möglichen Menschen töten kann, ohne dafür hingerichtet zu werden. Das ist so richtig super! Einfach nur geil! /Sarkasmus
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
|
|
Biebe_666 - 47
Champion
(offline)
Dabei seit 05.2005
25297
Beiträge
|
Geschrieben am: 29.02.2012 um 10:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.02.2012 um 10:14 Uhr
|
|
Zitat von Badstafford: JAja Hampelmann!! du beleidigst LEute die Ihre Meinung vertreten und beschützt Kinderschänder und Mörder. Fragt sich wer sich schämen sollte.
Bei unseren Diskussionen habe ich dich nie beleidigt, bis du mich beleidigt hast.
Aber wie gesagt wer mehr an die "armen" Täter denkt hat eh nix in der Birne.
Und die gerechte Strafe kriegen du und deine Kinderschänderbefürworter auch noch!!!
Also, nochmal in aller Deutlichkeit, auch für Dich:
1.)Ich bezeichne Dich als Hampelmann weil Du Dir nicht über die Konsequenzen Deiner Forderungen im Klaren bist, geschweige denn was eine Umsetzung bedeuten würde (Siehe Thema „Neigungen im anderen Thread“). Darauf wurde hier schon oft genug eingegangen, aber das ignorierst Du permanent anstatt Dich mal ernsthaft damit auseinanderzusetzen
2.) Wer andere Leute bedroht sollte sich über den Umgangston besser nicht beschweren, das wirkt lächerlich. Achja, was ist denn "meine gerechte Strafe"? Bitte um Antwort. Will mich der große starke Badstafford verhauen? Wenn ja, würde das Deine Argumentation verbessern?
3.) Deine Selbsterkenntnis ehrt Dich zum Thema „wer mehr an die armen Täter denkt hat eh nix in der Birne“. Warum? Sehe ich doch Deine Gruppe „Gegen Kinderschänder“ (Hies die nicht früher „Todesstrafe für Kinderschänder“? Warum hast Du den Titel geändert? Hast Du dochmal drüber nachgedacht?), aber keine Gruppe zum Thema „Wie soll man Opfern von Sexualverbrechern helfen“. Eigentor?
4.) Wird es nicht langweilig immer zu schreiben „Kinderschänderbefürworter“? Ich bin für Bestrafung/Sicherheitsverwahrung, notfalls auch lebenslang. Ich bin allerdings gegen Folter & Todesstrafe, da ich den Kindern unserer Generation keinen gewalttätigen Schurkenstaat hinterlassen will. Du etwa? Unterschied kapiert? Ausserdem will ich keine unschuldigen Personen wegen Ihren Neigungen bestrafen, das willst Du aber, kommen wir zu Punkt 5
5.) Bittebittebitte: Du ignorierst ja so viele Argumente, aber bitte bitte bitte erkläre mal wie Du Pädophile aus der Gesellschaft aussortieren willst, vor allem wenn Sich diese nicht selbst outen. Darauf bin ich ja echt gespannt. Wenn Du darauf keine Antwort schreibst, was ich mir jetzt schon denken kann, kommen wir wieder auf Punkt 1 zurück: Du denkst nicht über die Konsequenzen/Umsetzung Deiner Forderungen nach.
|
|
Crcssnn
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2008
3075
Beiträge
|
Geschrieben am: 29.02.2012 um 13:57 Uhr
|
|
@ Badstafford:
Nehme dir mal die 45 Minuten Zeit und stelle fest, dass die bestehenden Probleme nicht, aber auch gar nicht mit der Todesstrafe beseitigt werden können, sondern im Gegenteil weiter verschärft werden.
|
|
Forum / Politik und Wirtschaft
|