Cymru - 35
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Geschrieben am: 10.09.2010 um 17:58 Uhr
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Zitat von distrustful: man begründet absagen? seit wann?
arbeitsamt -.-
Du glaubst also, dass alles willkürlich stattfindet und der Bearbeiter nur einfach keine Lust hatte? Da würden ihm die Gerichte seine Akten aber heftigst um die Ohren hauen!
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Schnucki2010 - 38
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Geschrieben am: 10.09.2010 um 20:19 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von distrustful: man begründet absagen? seit wann?
arbeitsamt -.-
Du glaubst also, dass alles willkürlich stattfindet und der Bearbeiter nur einfach keine Lust hatte? Da würden ihm die Gerichte seine Akten aber heftigst um die Ohren hauen!
so isses
Reden sie nicht so viel über sich selbst, das erledigen wir für sie, wenn sie gegangen sind.
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zatiochi - 40
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Geschrieben am: 10.09.2010 um 20:25 Uhr
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Zitat von -Athlon64-: Zitat von Schnucki2010: Zitat von -Athlon64-: was kann ich eig. machen laut Arbeitsamt habe ich kein anrecht auf SGB II , da ich Azubi bin .... , BAB bekomme ich nicht da meine Eltern 2008 zuviel verdient haben. Und Unterhalt geltendmachen könnte ich bringt mir nur nichts da meine Mutter in Elternzeit lebt und das seit anfang 2009.
du kannst beim sgb II ergänzende mietkosten gemäß § 22 Abs.7 beantragen...versuchs mal damit.obs klappt, kann ich nich sagen, da kenn ich deine fallgestaltung zu wenig...
Also , ich wollte die Anlage KDU abgeben da hats geheißen die mühe brauch ich mir net machen ich bekomme nichts. Grund ist und bleibt ich bin Azubi. Die nette Dame am schalter meinte ich werde von der "Lieben Agentur für Arbeit" als Azubi nichts erwarten können.
ist leider auch so. da gemäß § 7SGB II Azubis vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind. Da die einen vorrangigen Anspruch auf BAB haben. Da ist es im Prinzip nicht ausschlaggebend ob tatsächlich bezogen wird. Es geht darum ob "die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist"... also sieht schlecht aus.
Meine Verwirrung ist Genialität!
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zatiochi - 40
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Geschrieben am: 10.09.2010 um 20:26 Uhr
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Zitat von Schnucki2010: nee nee nich die anlage kdu , es gibt direkt einen antrag auf ergänzende mietkosten bei ausbildung. ist jetz viellelcht doof aber wenn du magst, kann ich dir mal son formular zumailen.
darf ich fragen warum man das sgb II abgelehnt hat, wenn du kein BAB bekommst, wenn ich es richtig verstanden hab?
da zählt: "dem Grunde nach Anspruch" d.h. wenn die Ausbildung förderungsfähig ist. Egal ob Bezug ist oder nicht... blöde Regelung
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Schnucki2010 - 38
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Geschrieben am: 10.09.2010 um 20:28 Uhr
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Zitat von zatiochi: Zitat von Schnucki2010: nee nee nich die anlage kdu , es gibt direkt einen antrag auf ergänzende mietkosten bei ausbildung. ist jetz viellelcht doof aber wenn du magst, kann ich dir mal son formular zumailen.
darf ich fragen warum man das sgb II abgelehnt hat, wenn du kein BAB bekommst, wenn ich es richtig verstanden hab?
da zählt: "dem Grunde nach Anspruch" d.h. wenn die Ausbildung förderungsfähig ist. Egal ob Bezug ist oder nicht... blöde Regelung
ja aber der SGB II bereich ergänzende mietkosten prüfen...das er die Regelleistung nicht bekommt ist klar, wenn du lehre förderungsfähig ist
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zatiochi - 40
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Geschrieben am: 10.09.2010 um 20:30 Uhr
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Zitat von Schnucki2010: Zitat von zatiochi: Zitat von Schnucki2010: nee nee nich die anlage kdu , es gibt direkt einen antrag auf ergänzende mietkosten bei ausbildung. ist jetz viellelcht doof aber wenn du magst, kann ich dir mal son formular zumailen.
darf ich fragen warum man das sgb II abgelehnt hat, wenn du kein BAB bekommst, wenn ich es richtig verstanden hab?
da zählt: "dem Grunde nach Anspruch" d.h. wenn die Ausbildung förderungsfähig ist. Egal ob Bezug ist oder nicht... blöde Regelung
ja aber der SGB II bereich ergänzende mietkosten prüfen...das er die Regelleistung nicht bekommt ist klar, wenn du lehre förderungsfähig ist 
kommt drauf an wo er wohnt. in ulm sinds ja getränte trägerschaften. Wie es seitens der Stadt genau aussieht kann ich nicht sagen. Aber vom ALG II würde er nur Mehrbedarfe bekommen und auch nur dann, wenn noch jmd. in der Bedarfsgemeinschaft ist, der nicht von den Leistungen ausgeschlossen ist. Hierbei handelt es sich jedoch um Mehrbedarf Alleinerziehend z.b.. Jedoch ist in solchen Fällen auch keine Zahlung der Miete vorgeshen.
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Schnucki2010 - 38
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Geschrieben am: 10.09.2010 um 20:31 Uhr
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an die getreente trägreschaft hab ich gar net gedacht. stimmt.... naja gesetze halt
Reden sie nicht so viel über sich selbst, das erledigen wir für sie, wenn sie gegangen sind.
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