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Azubi vs. Arbeitsamt

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-Athlon64- - 34
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 11:31 Uhr

Hey ho , naja jetzt wende ich mich einfach mal an die öffentlichkeit.

Ich habe ein großes Problem, ich habe schon vor längererzeit ein sehr großeses Familiäres Problem deswegen ich auch von zuhause Ausziehen musste, alles kein Problem. Mein Problem ist nur ich bin Azubi und habe eine Wohnung beziehen müssen, das Jugendamt und Landratsamt haben mir bei diesem Problem hilfe versprochen da die Mietkosten ca. zwei drittel meines einkommens aus machen und ich ja auch noch anderweitig Rechnungen habe,

So mein Problem, jeder hat mir hilfe versprochen und habe nur absagen,
beantragt habe ich :
SGB II Anlage KDU und SV
BA I BAB
Wohngeld ( Landratsamt )
Anspruch auf Unterhalt ( da ich noch keine 25 bin )

Habt ihr noch eine ahnung bin derzeit echt verzweifelt.

Achso bevor hier fragen aufkommen ich zahle 330 kalt und es war das günstige bei mir in der ganzen gegend gab, bzw. der auch bereit war einen Azubi im damaligen 1. LJ einzihen zu lassen.

Post's können spuren von Ironie enthalten.

B3nutzername - 113
Profi (offline)

Dabei seit 02.2010
530 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 11:36 Uhr

Zitat von -Athlon64-:

Hey ho , naja jetzt wende ich mich einfach mal an die öffentlichkeit.

Ich habe ein großes Problem, ich habe schon vor längererzeit ein sehr großeses Familiäres Problem deswegen ich auch von zuhause Ausziehen musste, alles kein Problem. Mein Problem ist nur ich bin Azubi und habe eine Wohnung beziehen müssen, das Jugendamt und Landratsamt haben mir bei diesem Problem hilfe versprochen da die Mietkosten ca. zwei drittel meines einkommens aus machen und ich ja auch noch anderweitig Rechnungen habe,

So mein Problem, jeder hat mir hilfe versprochen und habe nur absagen,
beantragt habe ich :
SGB II Anlage KDU und SV
BA I BAB
Wohngeld ( Landratsamt )
Anspruch auf Unterhalt ( da ich noch keine 25 bin )

Habt ihr noch eine ahnung bin derzeit echt verzweifelt.

Achso bevor hier fragen aufkommen ich zahle 330 kalt und es war das günstige bei mir in der ganzen gegend gab, bzw. der auch bereit war einen Azubi im damaligen 1. LJ einzihen zu lassen.

vil kannst ja zu deiner freundinn ziehn

ParKour Ulm = LIEBE :D

Mr73730 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 06.2010
2140 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 11:38 Uhr

Zitat von -Athlon64-:

Hey ho , naja jetzt wende ich mich einfach mal an die öffentlichkeit.

Ich habe ein großes Problem, ich habe schon vor längererzeit ein sehr großeses Familiäres Problem deswegen ich auch von zuhause Ausziehen musste, alles kein Problem. Mein Problem ist nur ich bin Azubi und habe eine Wohnung beziehen müssen, das Jugendamt und Landratsamt haben mir bei diesem Problem hilfe versprochen da die Mietkosten ca. zwei drittel meines einkommens aus machen und ich ja auch noch anderweitig Rechnungen habe,

So mein Problem, jeder hat mir hilfe versprochen und habe nur absagen,
beantragt habe ich :
SGB II Anlage KDU und SV
BA I BAB
Wohngeld ( Landratsamt )
Anspruch auf Unterhalt ( da ich noch keine 25 bin )

Habt ihr noch eine ahnung bin derzeit echt verzweifelt.

Achso bevor hier fragen aufkommen ich zahle 330 kalt und es war das günstige bei mir in der ganzen gegend gab, bzw. der auch bereit war einen Azubi im damaligen 1. LJ einzihen zu lassen.


Habe eine idee weiss aber nicht ob da dein arbeitsamt und der vermieter mitspielt

du suchst dir jemanden der mit dir einzieht, und deklarierst das ganze dann als beadarfsgemeinschaft

hat bei mir funktioniert


Lopesan Costa Meloneras ....Gran Canaria

SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 11:38 Uhr

Zitat von -Athlon64-:

Hey ho , naja jetzt wende ich mich einfach mal an die öffentlichkeit.

Ich habe ein großes Problem, ich habe schon vor längererzeit ein sehr großeses Familiäres Problem deswegen ich auch von zuhause Ausziehen musste, alles kein Problem. Mein Problem ist nur ich bin Azubi und habe eine Wohnung beziehen müssen, das Jugendamt und Landratsamt haben mir bei diesem Problem hilfe versprochen da die Mietkosten ca. zwei drittel meines einkommens aus machen und ich ja auch noch anderweitig Rechnungen habe,

So mein Problem, jeder hat mir hilfe versprochen und habe nur absagen,
beantragt habe ich :
SGB II Anlage KDU und SV
BA I BAB
Wohngeld ( Landratsamt )
Anspruch auf Unterhalt ( da ich noch keine 25 bin )

Habt ihr noch eine ahnung bin derzeit echt verzweifelt.

Achso bevor hier fragen aufkommen ich zahle 330 kalt und es war das günstige bei mir in der ganzen gegend gab, bzw. der auch bereit war einen Azubi im damaligen 1. LJ einzihen zu lassen.


wie wurden denn diese absagen begründet?


Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

-Athlon64- - 34
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 11:46 Uhr

Zitat von Mr73730:

Zitat von -Athlon64-:

Hey ho , naja jetzt wende ich mich einfach mal an die öffentlichkeit.

Ich habe ein großes Problem, ich habe schon vor längererzeit ein sehr großeses Familiäres Problem deswegen ich auch von zuhause Ausziehen musste, alles kein Problem. Mein Problem ist nur ich bin Azubi und habe eine Wohnung beziehen müssen, das Jugendamt und Landratsamt haben mir bei diesem Problem hilfe versprochen da die Mietkosten ca. zwei drittel meines einkommens aus machen und ich ja auch noch anderweitig Rechnungen habe,

So mein Problem, jeder hat mir hilfe versprochen und habe nur absagen,
beantragt habe ich :
SGB II Anlage KDU und SV
BA I BAB
Wohngeld ( Landratsamt )
Anspruch auf Unterhalt ( da ich noch keine 25 bin )

Habt ihr noch eine ahnung bin derzeit echt verzweifelt.

Achso bevor hier fragen aufkommen ich zahle 330 kalt und es war das günstige bei mir in der ganzen gegend gab, bzw. der auch bereit war einen Azubi im damaligen 1. LJ einzihen zu lassen.


Habe eine idee weiss aber nicht ob da dein arbeitsamt und der vermieter mitspielt

du suchst dir jemanden der mit dir einzieht, und deklarierst das ganze dann als beadarfsgemeinschaft

hat bei mir funktioniert


Ich hätte da zwar meine Freundin aber meine Freundin ist Schülerin jetzt weiß ich halt nicht wie das ganze läuft wenn ich, beim Arbeitsamt eine beratung will weil ich einfach nicht mehr durchblicke schickt man mich über tausend ecken ... -.-

Post's können spuren von Ironie enthalten.

Schnucki2010 - 38
Experte (offline)

Dabei seit 06.2010
1384 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 11:51 Uhr

Zitat von Mr73730:

Zitat von -Athlon64-:

Hey ho , naja jetzt wende ich mich einfach mal an die öffentlichkeit.

Ich habe ein großes Problem, ich habe schon vor längererzeit ein sehr großeses Familiäres Problem deswegen ich auch von zuhause Ausziehen musste, alles kein Problem. Mein Problem ist nur ich bin Azubi und habe eine Wohnung beziehen müssen, das Jugendamt und Landratsamt haben mir bei diesem Problem hilfe versprochen da die Mietkosten ca. zwei drittel meines einkommens aus machen und ich ja auch noch anderweitig Rechnungen habe,

So mein Problem, jeder hat mir hilfe versprochen und habe nur absagen,
beantragt habe ich :
SGB II Anlage KDU und SV
BA I BAB
Wohngeld ( Landratsamt )
Anspruch auf Unterhalt ( da ich noch keine 25 bin )

Habt ihr noch eine ahnung bin derzeit echt verzweifelt.

Achso bevor hier fragen aufkommen ich zahle 330 kalt und es war das günstige bei mir in der ganzen gegend gab, bzw. der auch bereit war einen Azubi im damaligen 1. LJ einzihen zu lassen.


Habe eine idee weiss aber nicht ob da dein arbeitsamt und der vermieter mitspielt

du suchst dir jemanden der mit dir einzieht, und deklarierst das ganze dann als beadarfsgemeinschaft

hat bei mir funktioniert


erstens wäre das leistungsmissbrauch. es wird kontrolliert ob es eine bedarfsgemeinschaft ist. zweitens wäre es wenn dann eine haushaltsgemeinschaft

Reden sie nicht so viel über sich selbst, das erledigen wir für sie, wenn sie gegangen sind.

Mr73730 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 06.2010
2140 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 11:58 Uhr

Zitat von Schnucki2010:

Zitat von Mr73730:

Zitat von -Athlon64-:

Hey ho , naja jetzt wende ich mich einfach mal an die öffentlichkeit.

Ich habe ein großes Problem, ich habe schon vor längererzeit ein sehr großeses Familiäres Problem deswegen ich auch von zuhause Ausziehen musste, alles kein Problem. Mein Problem ist nur ich bin Azubi und habe eine Wohnung beziehen müssen, das Jugendamt und Landratsamt haben mir bei diesem Problem hilfe versprochen da die Mietkosten ca. zwei drittel meines einkommens aus machen und ich ja auch noch anderweitig Rechnungen habe,

So mein Problem, jeder hat mir hilfe versprochen und habe nur absagen,
beantragt habe ich :
SGB II Anlage KDU und SV
BA I BAB
Wohngeld ( Landratsamt )
Anspruch auf Unterhalt ( da ich noch keine 25 bin )

Habt ihr noch eine ahnung bin derzeit echt verzweifelt.

Achso bevor hier fragen aufkommen ich zahle 330 kalt und es war das günstige bei mir in der ganzen gegend gab, bzw. der auch bereit war einen Azubi im damaligen 1. LJ einzihen zu lassen.


Habe eine idee weiss aber nicht ob da dein arbeitsamt und der vermieter mitspielt

du suchst dir jemanden der mit dir einzieht, und deklarierst das ganze dann als beadarfsgemeinschaft

hat bei mir funktioniert


erstens wäre das leistungsmissbrauch. es wird kontrolliert ob es eine bedarfsgemeinschaft ist. zweitens wäre es wenn dann eine haushaltsgemeinschaft


Wieso leistungsmissbrauch???

meine mitbewohnerin ist ne freundin die von weiters her kam (rottweiler gegend) und hat bei mir in der stadt eine ausbildung angefangen ,,,
wir haben so argumentiert das es schlichtweg unmöglich ist das arme mädel jeden morgen um 5 mit dem zug fahren zu lassen und wir gerne zusammenziehen würden

Bei uns wurde das als Bedarfsgemeinschaft eingetragen,und nie kontrolliert...

Lopesan Costa Meloneras ....Gran Canaria

Schnucki2010 - 38
Experte (offline)

Dabei seit 06.2010
1384 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 12:06 Uhr

sorry mein fehelr war, das ich dein geschlecht übersehen hatte.... jetz wo du sagst deine freundin, machts sinn, dann stimmt des auch...sorry war mein versehen.

Reden sie nicht so viel über sich selbst, das erledigen wir für sie, wenn sie gegangen sind.

Mr73730 - 36
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Dabei seit 06.2010
2140 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 12:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2010 um 12:08 Uhr

Zitat von Schnucki2010:

sorry mein fehelr war, das ich dein geschlecht übersehen hatte.... jetz wo du sagst deine freundin, machts sinn, dann stimmt des auch...sorry war mein versehen.


kein problem
kann mal vorkommen im eifer des gefechts .....



Lopesan Costa Meloneras ....Gran Canaria

-Athlon64- - 34
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Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 12:09 Uhr

was kann ich eig. machen laut Arbeitsamt habe ich kein anrecht auf SGB II , da ich Azubi bin .... , BAB bekomme ich nicht da meine Eltern 2008 zuviel verdient haben. Und Unterhalt geltendmachen könnte ich bringt mir nur nichts da meine Mutter in Elternzeit lebt und das seit anfang 2009.

Post's können spuren von Ironie enthalten.

Schnucki2010 - 38
Experte (offline)

Dabei seit 06.2010
1384 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 12:12 Uhr

Zitat von -Athlon64-:

was kann ich eig. machen laut Arbeitsamt habe ich kein anrecht auf SGB II , da ich Azubi bin .... , BAB bekomme ich nicht da meine Eltern 2008 zuviel verdient haben. Und Unterhalt geltendmachen könnte ich bringt mir nur nichts da meine Mutter in Elternzeit lebt und das seit anfang 2009.


du kannst beim sgb II ergänzende mietkosten gemäß § 22 Abs.7 beantragen...versuchs mal damit.obs klappt, kann ich nich sagen, da kenn ich deine fallgestaltung zu wenig...

Reden sie nicht so viel über sich selbst, das erledigen wir für sie, wenn sie gegangen sind.

-Athlon64- - 34
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 12:17 Uhr

Zitat von Schnucki2010:

Zitat von -Athlon64-:

was kann ich eig. machen laut Arbeitsamt habe ich kein anrecht auf SGB II , da ich Azubi bin .... , BAB bekomme ich nicht da meine Eltern 2008 zuviel verdient haben. Und Unterhalt geltendmachen könnte ich bringt mir nur nichts da meine Mutter in Elternzeit lebt und das seit anfang 2009.


du kannst beim sgb II ergänzende mietkosten gemäß § 22 Abs.7 beantragen...versuchs mal damit.obs klappt, kann ich nich sagen, da kenn ich deine fallgestaltung zu wenig...


Also , ich wollte die Anlage KDU abgeben da hats geheißen die mühe brauch ich mir net machen ich bekomme nichts. Grund ist und bleibt ich bin Azubi. Die nette Dame am schalter meinte ich werde von der "Lieben Agentur für Arbeit" als Azubi nichts erwarten können.

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Schnucki2010 - 38
Experte (offline)

Dabei seit 06.2010
1384 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 12:20 Uhr

nee nee nich die anlage kdu , es gibt direkt einen antrag auf ergänzende mietkosten bei ausbildung. ist jetz viellelcht doof aber wenn du magst, kann ich dir mal son formular zumailen.
darf ich fragen warum man das sgb II abgelehnt hat, wenn du kein BAB bekommst, wenn ich es richtig verstanden hab?

Reden sie nicht so viel über sich selbst, das erledigen wir für sie, wenn sie gegangen sind.

Papa-Schumpf - 39
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1979 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 13:28 Uhr

ich würde mir auch Gedanken darüber machen zu einem Rechtsanwalt zu gehen.
Erstberatung ist meistens Kostenlos und da du sowieso so gut wie kein einkommen hast, hast du Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Das wird dir dein Rechtsanwalt deines Vertrauens aber auch sagen.

Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur, andernfalls darf der ehrliche Finder sie behalten.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 20:15 Uhr

Zitat von Papa-Schumpf:

ich würde mir auch Gedanken darüber machen zu einem Rechtsanwalt zu gehen.
Erstberatung ist meistens Kostenlos und da du sowieso so gut wie kein einkommen hast, hast du Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Das wird dir dein Rechtsanwalt deines Vertrauens aber auch sagen.


Wieso sollte die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt denn kostenlos sein? Dann würden manche Anwälte wohl pleite gehen. Ganz kostenlos ist es nicht. Und Prozesskostenhilfe bezieht sich erstmal hauptsächlich auf die Gerichtskosten und bedeutet als "Hilfe" nur einen Anteil der Versicherung.

Ich würde mehr auf Gespräche mit den Behörden setzen, da die einem kostenlos helfen müssen. Dass das nicht gerade so leicht ist und zudrem extrem anstrengend, weiß ich.

Zitat von -Athlon64-:

was kann ich eig. machen laut Arbeitsamt habe ich kein anrecht auf SGB II , da ich Azubi bin .... , BAB bekomme ich nicht da meine Eltern 2008 zuviel verdient haben. Und Unterhalt geltendmachen könnte ich bringt mir nur nichts da meine Mutter in Elternzeit lebt und das seit anfang 2009.


Ein gewisses Einkommen (hattest du glaub ich nicht aufgeführt) hast du durch die Ausbildung aber ja wohl schon, oder?! Reicht zwar nicht zum Leben wie ich annehme, aber ist nicht nichts.

Wie sieht es denn mit deinen Eltern aus, arbeitet dein Vater nicht? Wenn dir nichts zusteht, müssten ja eigentlich deine Eltern über so viel Einkommen verfügen, dass sie dich unterstützen könnten, denn dazu sind sie laut Gesetz verpflichtet.

Insgesamt wird es schwierig, dir hier eine Beratung zu erteilen, da wir einfach deinen Fall zu wenig kennen mit den Unterlagen. Aufgrund von Datenschutz würde ich dir aber auch nicht raten, hier mehr über dich zu veröffentlichen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

distrustful - 33
Profi (offline)

Dabei seit 12.2007
820 Beiträge
Geschrieben am: 10.09.2010 um 16:45 Uhr

man begründet absagen? seit wann?

arbeitsamt -.-

... aus schweine werden schließlich auch keine schmetterlinge.

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