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Geschlossen Ist die BRD eine GmbH bzw.ein verwaltungskonstukt der Alliie

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211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2010 um 21:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2010 um 21:13 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von 211:

ICH BIN STOLZ DEUTSCHER ZU SEIN!

Warum sagen das immer die größter Kritiker der momentanen Gessellschaftorm? Worauf bezieht sich dieser Stolz?


hm stolz

deutschland ist meine heimat hier bin ich aufgewachsen hab meine bildung und ausbildung bekommen allerdings liegt derzeit vieles im argen.

Kritik ja klar ich will ne direkte demokratie das ist alles,was wir gerade haben ist eine partien diktatur zb posten geschacher nach der bundestagwahl

ich wär dafür ALLE parteien zu verbieten abgeordnete werden direkt gewählt keine geheimen wahlen mehr im bundestag(abgeordneter wird abgewählt wenn er seine wähler sondern lobbystn vertritt)kurzum transparenz in allen angelegenheiten zb volksentscheide bei eu armee bündispolitik usw
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2010 um 21:12 Uhr

Zitat von 211:

Zitat von Biebe_666:

Zitat von 211:

ICH BIN STOLZ DEUTSCHER ZU SEIN!

Warum sagen das immer die größter Kritiker der momentanen Gessellschaftorm? Worauf bezieht sich dieser Stolz?


hm stolz

deutschland ist meine heimat hier bin ich aufgewachsen hab meine bildung und ausbildung bekommen allerdings liegt derzeit vieles im argen.

Kritik ja klar ich will ne direkte demokratie das ist alles,was wir gerade haben ist eine partien diktatur zb posten geschacher nach der bundestagwahl

ich wär dafür ALLE parteien zu verbieten abgeordnete werden direkt gewählt keine geheimen wahlen mehr(abgeordneter wird abgewählt wenn er seine wähler sondern lobbystn vertritt)kurzum transparenz in allen angelegenheiten zb volksentscheide bei eu armee bündispolitik usw

Nochmal: Worauf bezieht sich dieser "Stolz"? das Du hier hineingeboren wurdest wofür Du nicht kannst?
211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2010 um 21:25 Uhr

worrauf beziehen türken oder russen ihren stolz auf ihr land?

schön fangfrage aber lenk nich ab!

ich bin stolz auf mein land auch auf die geschichte auch wenn 12 jahre nationalsozialismuss dazugehören.

aber so am rande wenn dir deine heimat nich passt du kannst jederzeit auswandern.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2010 um 21:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2010 um 21:27 Uhr

Zitat von 211:

worrauf beziehen türken oder russen ihren stolz auf ihr land?

schön fangfrage aber lenk nich ab!

ich bin stolz auf mein land auch auf die geschichte auch wenn 12 jahre nationalsozialismuss dazugehören.

aber so am rande wenn dir deine heimat nich passt du kannst jederzeit auswandern.

Wer lenkt denn hier ab? Ich stelle eine Frage die Du nciht beantwortest. Ein verweis a la "die anderen sind das auch" ist keine Antwort.

Nebenbei: Wer sagt dass mir DLand nicht passt? Ich lebe sehr gerne hier.
211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 05.08.2010 um 21:30 Uhr

Ist die BRD eine GmbH bzw.ein verwaltungskonstukt der Alliierten

war das thema also weiter


Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2010 um 21:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2010 um 21:41 Uhr

Zitat von 211:

Ist die BRD eine GmbH bzw.ein verwaltungskonstukt der Alliierten
war das thema also weiter

Also wenn man Aussagen trifft die nicht zum Thema gehören darf man diese nicht hinterfragen? Interessant^^ Dann eben zurück zum Thema. (IM übrigen darfst DU mir die Antwort auch über PM mitteilen).
bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2010 um 21:38 Uhr

Zitat von 211:

Ist die BRD eine GmbH bzw.ein verwaltungskonstukt der Alliierten

war das thema also weiter



Na gut, dann eben zum Thema: Nein.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

MethodmanxXx
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
203 Beiträge

Geschrieben am: 05.08.2010 um 21:41 Uhr

Dann ist die BRD halt eine GMBH Oh mei ! Oh mei !

Lieber bin ich hier Sklave als woanders ...
BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 06.08.2010 um 01:53 Uhr

Zitat von MethodmanxXx:

Dann ist die BRD halt eine GMBH Oh mei ! Oh mei !

Dann muss ich mir mal meinen Arbeitsvertrag zuschicken lassen, ich will wissen was meine Kündigungsfrist ist :-D

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 06.08.2010 um 09:16 Uhr

du kannst kündigen,das nennt sich selbstverwaltung
Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 06.08.2010 um 11:42 Uhr

Zitat von 211:

so für die ganz schlauen video gucken zusammenfassung lesen §in den gesetzen raussuchen

[...]

und beruft euch doch nich auf wikipedia da steht nur müll drin


Videos schon gesehen, Paragraphen rausgesucht, recherchiert, widerlegt. Übrigens von dutzenden bis hunderten anderer Leute auch schon geschehen.

z.B. kann man keine Völkerrechtsobjekte beschlagnahmen, schon gar kein Volk oder Staatsgebiet.

Zitat von 211:


Artikel 139 GG besagt sinngemäß, dass alle Entscheidungen, Befehle, Erlasse und Gesetze der Alliierten, zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus ergangen sind .... bis zum heutigen Tage Vorrang vor jeder Deutschen Politischen- oder Regierungsentscheidung haben.


Zitat:

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.


Es ist nicht weiter darauf eingegangen, wer das Recht hat diese Rechtsvorschriften zu erlassen. Also würde ich mal annehmen, dass das nicht jeder hat. Zudem hat das BVerfG noch immer die Erlaubnis solche dann zu kippen. Denn "Ich berufe mich dabei auf Art. 139 GG" reicht nicht aus um ein Gesetz zu legitimieren.

In einem früher schonmal verlinkten Thread (dem hier) findest du eventuell auch einige deiner Behauptungen wieder.

Und bitte bitte hör mit dem stupiden Rumlinken auf und verfasse deine eigene Meinung mit eigenen Worten. Wenn du Quellen angibst ist das gut, uns aber die Arbeit zu überlassen die zu lesen und daraus ab zu leiten was du sagen willst, worauf wir dann die komplette Quelle auseinander nehmen müssen, ein Teil vergessen und du dann auf diesem Teil rumreitest... darauf habe ich keine Lust.

Sonst werde ich in Zukunft auf deine Posts in etwa so antworten.

Zitat:

Wie man hier lesen kann, ist das alles vollkommener Blödsinn... bitte die ganze Quelle lesen, sonst verstehst du nicht worauf das rausläuft!


Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 06.08.2010 um 12:11 Uhr

Zitat von Ketzu:

Zitat von 211:

so für die ganz schlauen video gucken zusammenfassung lesen §in den gesetzen raussuchen

[...]

und beruft euch doch nich auf wikipedia da steht nur müll drin


Videos schon gesehen, Paragraphen rausgesucht, recherchiert, widerlegt. Übrigens von dutzenden bis hunderten anderer Leute auch schon geschehen.

z.B. kann man keine Völkerrechtsobjekte beschlagnahmen, schon gar kein Volk oder Staatsgebiet.

Zitat von 211:


Artikel 139 GG besagt sinngemäß, dass alle Entscheidungen, Befehle, Erlasse und Gesetze der Alliierten, zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus ergangen sind .... bis zum heutigen Tage Vorrang vor jeder Deutschen Politischen- oder Regierungsentscheidung haben.


Zitat:

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.


Es ist nicht weiter darauf eingegangen, wer das Recht hat diese Rechtsvorschriften zu erlassen. Also würde ich mal annehmen, dass das nicht jeder hat. Zudem hat das BVerfG noch immer die Erlaubnis solche dann zu kippen. Denn "Ich berufe mich dabei auf Art. 139 GG" reicht nicht aus um ein Gesetz zu legitimieren.

In einem früher schonmal verlinkten Thread (dem hier) findest du eventuell auch einige deiner Behauptungen wieder.

Und bitte bitte hör mit dem stupiden Rumlinken auf und verfasse deine eigene Meinung mit eigenen Worten. Wenn du Quellen angibst ist das gut, uns aber die Arbeit zu überlassen die zu lesen und daraus ab zu leiten was du sagen willst, worauf wir dann die komplette Quelle auseinander nehmen müssen, ein Teil vergessen und du dann auf diesem Teil rumreitest... darauf habe ich keine Lust.

Sonst werde ich in Zukunft auf deine Posts in etwa so antworten.

Zitat:

Wie man hier lesen kann, ist das alles vollkommener Blödsinn... bitte die ganze Quelle lesen, sonst verstehst du nicht worauf das rausläuft!



na dann hast auch bestimmt ne begründung wer 06/07 die bereinigungsgesetze durchgewinkt hat
211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 06.08.2010 um 12:13 Uhr

Zitat von 211:

Zitat von Ketzu:

Zitat von 211:

so für die ganz schlauen video gucken zusammenfassung lesen §in den gesetzen raussuchen

[...]

und beruft euch doch nich auf wikipedia da steht nur müll drin


Videos schon gesehen, Paragraphen rausgesucht, recherchiert, widerlegt. Übrigens von dutzenden bis hunderten anderer Leute auch schon geschehen.

z.B. kann man keine Völkerrechtsobjekte beschlagnahmen, schon gar kein Volk oder Staatsgebiet.

Zitat von 211:


Artikel 139 GG besagt sinngemäß, dass alle Entscheidungen, Befehle, Erlasse und Gesetze der Alliierten, zur Befreiung des Deutschen Volkes vom Nationalsozialismus ergangen sind .... bis zum heutigen Tage Vorrang vor jeder Deutschen Politischen- oder Regierungsentscheidung haben.


Zitat:

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.


Es ist nicht weiter darauf eingegangen, wer das Recht hat diese Rechtsvorschriften zu erlassen. Also würde ich mal annehmen, dass das nicht jeder hat. Zudem hat das BVerfG noch immer die Erlaubnis solche dann zu kippen. Denn "Ich berufe mich dabei auf Art. 139 GG" reicht nicht aus um ein Gesetz zu legitimieren.

In einem früher schonmal verlinkten Thread (dem hier) findest du eventuell auch einige deiner Behauptungen wieder.

Und bitte bitte hör mit dem stupiden Rumlinken auf und verfasse deine eigene Meinung mit eigenen Worten. Wenn du Quellen angibst ist das gut, uns aber die Arbeit zu überlassen die zu lesen und daraus ab zu leiten was du sagen willst, worauf wir dann die komplette Quelle auseinander nehmen müssen, ein Teil vergessen und du dann auf diesem Teil rumreitest... darauf habe ich keine Lust.

Sonst werde ich in Zukunft auf deine Posts in etwa so antworten.

Zitat:

Wie man hier lesen kann, ist das alles vollkommener Blödsinn... bitte die ganze Quelle lesen, sonst verstehst du nicht worauf das rausläuft!



na dann hast auch bestimmt ne begründung wer 06/07 die bereinigungsgesetze durchgewinkt hat oder warum amter zu agnturen und verwaltungen werden?

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 06.08.2010 um 13:10 Uhr

Die Entstehung der „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) ©
Die rechtliche Situation in Deutschland, dem existenten Staat DEUTSCHES REICH.
Nach dem dem DEUTSCHEN REICH und damit dem Deutschen Volk aufgezwungenen Krieg, hatte am 07. + 09. Mai 1945
lediglich die Deutsche Wehrmacht kapituliert, nicht aber der Staat DEUTSCHES REICH (DR)!
Das Unterzeichnen der Kapitulation war ein rein militärischer Akt und kein staatsrechtlicher, damit wurde auch nur die
Wehrmacht aufgelöst, nicht aber der Staat DR. Die nach der militärischen Kapitulation weiter amtierende geschäftsführende
Reichsregierung unter dem „Reichspräsidenten“ Groß-Admiral Karl Dönitz (von Hitler per Telegramm ernannt) wurde
dann, auf Veranlassung der USA am 23.05.1945 von den Briten (unter äußerst unwürdigen Umständen) verhaftet und
ins Gefängnis verbracht. Dieses war, bei völliger Mißachtung der Haager Landkriegsordnung (HLKO), ein eklatanter
Verstoß dagegen und somit - kraft der Waffengewalt der Siegermächte - ein illegaler Akt der Siegerwillkür!
Gemäß den Zonenprotokollen vom 12.09. (Ost-) und 14.11.1944 (NW- + S-Deutschland), bestätigt von der Konferenz
der „Großen Drei“ in Jalta/Krim vom 4.-11.2.1945, rückten die alliierten Truppen Anfang Juli 1945 in die so vereinbarten
Besatzungszonen ein. Diese Protokolle gingen von den Reichsgrenzen vom 31.12.1937 aus! Jede Zone unterstand dem
Oberbefehlshaber der betreffenden Besatzungsmacht; die vier Oberbefehlshaber zusammen bildeten den „Alliierten Kontrollrat“
(Sitz: Berlin). Mit der völkerrechtswidrigen Verhaftung seiner letzten Regierung am 23.05.1945 durch Groß-Britannien, war
das DR lediglich handlungsunfähig geworden, nicht aber erloschen! Mit dieser Verhaftung hatte lediglich das unselige
sogenannte „3. Reich“ aufgehört zu existieren, und das war gut so!
Ohne Zustimmung der UN verkündeten die vier alliierten Oberbefehlshaber dann mit ihrer Vier-Mächte-Erklärung („Berliner
Erklärung“) am 05.06.1945 die Übernahme der obersten Gewalt in ganz Deutschland, dem existenten DEUTSCHEN REICH
und haben diese immer noch inne! In dieser Erklärung wurde das DR als ein Deutschland als Ganzes, als politische Einheit
betrachtet und zwar in den Grenzen vom 31.12.1937! Von Dtl. wurde verlangt, daß es sich „allen Forderungen unterwirft,
die ihm jetzt oder später auferlegt werden“. Die Regierungen der vier Hauptsiegermächte übernahmen damit die oberste
Regierungsgewalt im DR, die dem „Kontrollrat in Deutschland“ zur Ausübung übertragen wurde. Zur Durchführung
dessen erließ dieser div. Militär-Gesetze (SHAEF-Gesetzgebung, USA + SMAD, UdSSR), die heute noch Gültigkeit
haben. Eine Annexion Dtl’s. sollte damit aber nicht bewirkt werden. Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt
es nur einen deutschen Staat, das DEUTSCHE REICH in den Grenzen vom 31.12.1937!
In Punkt 4 des Übergabeabkommens vom 08.05.1945 wurde vereinbart, daß weitere Schritte, die Deutschland auferlegt werden,
nur mit Zustimmung der UNO erfolgen dürfen. Dieser Vertragspunkt wurde von den Alliierten aber nicht eingehalten, denn
von Seiten der UNO wurde keine Zustimmung für die Gefangennahme der geschäftsführenden Reichsregierung erteilt,
und es wurde auch für die weiteren Maßnahmen der Alliierten und der Roten Armee keine Zustimmung erteilt!
Im Jahre 1948 wurde den 3 Großmächten von der Generalversammlung der UNO durch Resolution 190 (III) wiederholt
mitgeteilt, daß diese nun Frieden mit dem DEUTSCHEN REICH schließen mögen. Somit ist die Forderung der UNO gemäß
Punkt 4 des militärischen Übergabeabkommens eindeutig und unwiderruflich erfolgt.
Von der UNO wurden weder gefordert, noch erlaubt: Besatzungszonen, Wiedergutmachungszahlungen, Militärgerichte
oder Vertreibungen, sondern Fr ieden und Freihei t für das Deutsche Volk!
Da das DR seit dem 23.05.1945 ohne Regierung handlungsunfähig war, errichteten die 3 westl. Besatzungsmächte 1949
völkerrechtswidrig (HLKO) - Kraft der auf Ihrer Waffengewalt beruhenden ausgeübten Staatsgewalt – in ihren im westl.
Territorium des DR belegenen Besatzungszonen ein ausdrücklich nur provisorisches (besatzungsrechtliches!) Selbstverwaltungskonstrukt
als Zwischenregierung (ein Interregnum), als Rechtsnachfolger des „Vereinigten Wirtschaftsgebietes“
(Art. 133 „GG“), bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit dem DEUTSCHEN REICH und nannten es „Bundesrepublik
Deutschland“. Während eines Interregnums können die Bürger eines solchen Gemeinwesens - im Rahmen der Notwendigkeiten
und Möglichkeiten - ihre Gemeinschaftsaufgaben selbst regeln, auch die Ausübung von hoheitlichen Rechten.
Dazu wurde dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk in dieser Region als Rechtsordnung von den Besatzern - kraft ihrer
Waffengewalt - völkerrechtswidrig (HLKO) das von diesen inhaltlich vorgegebene „Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland“ („GG“) aufgezwungen! Dieses war ein rein militärischer Akt und hatte mit Demokratie nicht das Geringste
zu tun, insbesondere hatte das Deutsche Volk keinerlei Einflußmöglichkeiten hierauf und hat diese bis heute nicht!
Das „GG“ ist also lediglich ein mit demokratischem Anschein verbrämtes grundsätzliches Militärgesetz, eine oktroyierte
Selbstverwaltungsordnung für das militärisch besetzte Gebiet im westl. Territorium des besiegten DR. Es war von dem
eigens dazu von den 3 westl. Besatzungsmächten eingesetzten „Parlamentarischen Rat“ (65 Delegierte aus 11 westl.
Landtagen) nach deren Vorgaben ausgearbeitet worden, um Ruhe und Ordnung in dem von diesen neu geschaffenen Interim-
„Staatsgebilde“ zu gewährleisten und wurde - nach Genehmigung durch die Besatzer - am 23.05.1949 verkündet. Es ist
somit eindeutig keine vom gesamten Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung (Art. 146 „GG“)!
Es ist lediglich ein Besatzungsstatut, das als der Herrschaftswille der westl. Besatzungsmächte (gemäß HKLO) für
Bürger des Staates DEUTSCHES REICH jedoch ohne Rechtsverbindlichkeit ist.
Der Fortbestand und damit auch die Existenz des Staates DEUTSCHES REICH ist also völkerrechtlich und auch mit diversen
Urteilen des „Bundesverfassungsgerichts“, u.a. 2 BvL 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83, festgestellt worden!
Mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973 (zum Grundlagenvertrag zwischen der „Bundesrep. Dtl.“ und der „DDR“) stellte
der 2. Senat des „BVerfG“ unter dem Az.: 2 BvF 1/73 als Orientierungssatz – expressis verbis – fest: „Es wird daran
festgehalten ..., daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation nochdurch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt
nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. .... Die
Bundesrepublik Deutschland ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches….. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre
Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art. 23).“
Mit dieser Entscheidung ist vom „BVerfG“ nebenbei aber auch festgestellt und damit amtlich bestätigt worden, daß auf
dem Territorium des Staates DEUTSCHES REICH durch die Alliierten „fremde Staatsgewalt“ ausgeübt wird! (Daß das noch
heute so ist, findet seine Bestätigung in den Art. 79, 120 + 125 „GG“!)
Die „BRD“ ist somit kein Staat, sondern lediglich die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF)
für das im westl. Territorium des DR lebende Deutsche Volk (Prof. Dr. Carlo Schmid, 08.09.1948), mithin also nur ein Organ
der 3 westl. Besatzungsmächte! In einem Antwortschreiben an den „Parlamentarischen Rat“ vom 10.07.1948 erklärten die 3
westl. Besatzungsmächte, daß kein neuer Staat geschaffen werden solle, sondern lediglich eine einheitliche Verwaltung
für das „Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ der 3 westl. Besatzungszonen unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“
mit den Rechten und Pflichten dieser, denn das DEUTSCHE REICH existiere weiterhin fort! Mit dieser Maßnahme wurde
also lediglich das im westlichen Territorium des DR belegene Gebiet neu organisiert und kein neuer Staat geschaffen!
Um ein Staat zu sein ermangelt es der „BRD“ (nach G. Jellinek) an zwei von drei entscheidenden Kriterien. Diese Kriterien
sind: 1. ein eigenes Staatsgebiet und 2. ein eigenes Staatsvolk! Staatsgebiet und Staatsvolk sind aber nach wie vor
untrennbar mit dem weiterhin existenten Völkerrechtssubjekt dem Staat DEUTSCHES REICH verbunden! Eine Bestätigung
dessen ergibt sich u.a. aus der „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Erklärung“) vom 05.06.1945, dem Kontrollratsgesetz
Nr. 46 von 1946 und dem Art. 116 „GG“! Da aber in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet jeweils nur ein Staat existieren,
dieses innehaben kann und dieses Territorium allein dem weiterhin existenten Staat DEUTSCHES REICH zugehörig ist, kann
dieses international anerkannte abgegrenzte Staatsgebiet nicht gleichzeitig Staatsgebiet eines anderen Staates und schon
gar nicht eines nachgewiesenermaßen völkerrechtswidrigen staatsähnlichen Besatzungskonstrukts sein! Dieses Verwaltungsorgan
mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ ist also von den 3 westl. Besatzungsmächten auf der Grundlage
der von diesen hiefür erlassenen Militärgesetzen, Verordnungen und Direktiven zwangsweise errichtet worden, ist für
diese tätig und verwaltet den von diesen besetzten westl. Teil mit den dort lebenden Reichsbürgern, den deutschen Staatsangehörigen
des DEUTSCHEN REICHS mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (BGBl. Teil III 102-1).
Danach ist die OMF-„BRD“ ein von den 3 westl. Besatzungsmächten völkerrechtswidrig geschaffenes, als „deutscher
Staat“ firmierendes Staatsgebilde, deren rechtsetzende, rechtsprechende und administrative Gewaltsausübung bis heute
die normierende Grundlage aller staatlichen Gewalt in der OMF-„BRD“ bildet. Sie ist ein reichsfeindliches System und
tarnt sich mit der wahrheitswidrigen Behauptung, daß "sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt
das Grundgesetz gegeben habe“ (vgl. die Präambel zum „GG“ für die „BRD“). Tatsächlich hatte aber das Deutsche Volk,
das gesamte Deutsche Volk, bis heute nicht den geringsten Einfluß auf das „GG“! (s.o.)
Im Juli 1990 fanden in Paris Verhandlungen zum „Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“
(„2+4-Vertrag“) statt, irreführenderweise als „Wiedervereinigung“ bezeichnet. Kraft der immer noch bestehenden Vorbehaltsrechte
der 3 westl. Besatzungsmächte (Art. 79 + 139 „GG“) wurde vom obersten Exekutivorgan der OMF-„BRD“, der
Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, dem damaligen Außenminister der
„BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art. 23 (a.F.) des „GG“ (Geltungsbereich) der bis
dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum
18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei (BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff)! Durch diesen Akt wurde der Geltungsbereich,
das territoriale Erstreckungsgebiet des „GG“ aufgehoben und damit aber auch die rechtliche Basis für die Ausübung
einer Hoheitsgewalt seitens der OMF-„BRD“. Nach gültigem Staats- und Völkerrecht ist die Administration der OMF-„BRD“
seit dem 18.07.1990 daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art nicht mehr legitimiert! Alle danach
erfolgten Aktivitäten sind illegal und Ausdruck einer de facto bestehenden Diktatur, fern jeglicher Rechtsstaatlichkeit auf
der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, wie wahrheitswidrig von „BRD-Politikern“ behauptet wird!
Da das „GG“ keinen neuen Geltungsbereich erhalten hat, gilt es also seit dem nirgendwo mehr und kann deswegen auch
nirgendwo mehr angewandt werden. Damit ist für das besatzungsrechtliche Provisorium „BRD“ de jure jegliche Berechtigung
zu staatspolitischem Handeln unmittelbar entfallen und hat damit faktisch ihren politischen Untergang bewirkt. Ohne
Anwendungs- und Rechtsbereich des 1949 völkerrechtswidrig oktroyierten Besatzungsstatuts „GG für die BRD“, ist die
OMF-„BRD“ seit dem 18.07.1990 nicht mehr legitimiert, irgendwelche staats- oder völkerrechtlichen Handlungen zu vollziehen!
Alle seit dem 18.07.1990 erfolgten Handlungen seitens der OMF-„BRD“ und ihrer Organe entbehren daher seit dem
jeglicher staatsrechtlich gültigen Grundlage, zumal sämtliche seit 1956 durchgeführten Wahlen grundgesetzwidrig waren!
Formaljuristisch ist die OMF-„BRD“ daher seit dem 18.07.1990 nicht mehr existent und erloschen!
De facto hat sie aber trotzdem weiter „gewurschtelt“ und „wurschtelt“ immer noch, das aber ohne jegliche staatsrechtliche
oder rechtsstaatliche Grundlage! Da das Deutsche Volk, der eigentliche Souverän, in diesem „Pseudostaat“ aber nichts
sagen oder entscheiden darf, kann man da die bestehende „Staatsform“ der OMF-„BRD“ als die einer Demokratie bezeichnen,
oder wäre da nicht die Bezeichnung „Diktatur“ oder vielleicht „Parteien-Diktatur“ zutreffender?
Bis zu dem Tage, an dem eine in freier Entscheidung des gesamten Deutschen Volkes beschlossene Verfassung in Kraft
tritt, der Besatzungszustand im gesamten Deutschland, dem DEUTSCHEN REICH in den Grenzen vom 31.12.1937 (Art. 116 „GG“,
§ 185 BBG)), beendet und ein Friedensvertrag mit dem DEUTSCHEN REICH geschlossen ist, unterliegen Reichsbürger
(Staatsangehörige des Staates DEUTSCHES REICH mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit) daher ausschließlich und allein der
Rechtsordnung und der Gerichtsbarkeit des existenten Staates DEUTSCHESREICH sowie der Besatzungsmächte.
Sollte in den vorstehenden Ausführungen etwas nachweisbar nicht der Realität entsprechen, wäre ich für entsprechende
Hinweise dankbar.


sehr gute zusammen fassung
luftprinzip - 81
Champion (offline)

Dabei seit 03.2010
8822 Beiträge

Geschrieben am: 06.08.2010 um 13:27 Uhr

Zitat von 211:

:xxx:

Bullshit.

I still don't believe in Germanys right to exist.

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