Geschrieben am: 05.07.2010 um 01:50 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von DerGeneral: Ich denke, dass Österreich hier ein ganz gutes Beispiel abgibt. Dort wird der Bundespräsident auch direkt gewählt und es hat bisher überhaupt keine Probleme damit gegeben.
Zitat: Da bei der Gründung der Zweiten Republik die Verfassung in der Fassung von 1929 wiedereingesetzt wurde, hat der Bundespräsident auch heute noch in der Theorie eine starke Machtposition. Seine Rechtsstellung und Aufgaben sind im Prinzip größer als diejenigen der Bundespräsidenten in Deutschland und der Schweiz. In der Praxis übten sich die Bundespräsidenten der Zweiten Republik aber in Zurückhaltung und konzentrierten sich auf ihre repräsentativen Aufgaben, dies wird auch als der „Rollenverzicht“ bezeichnet. Autorität fließt ihnen unter diesen Umständen hauptsächlich kraft ihrer Persönlichkeit zu.
Quelle: wikipedia
Es scheint also, dass der Bundespräsident hier immerhin theoretisch mehr macht besitzt in Österreich. Wobei ich zugeben muss, dass ich die konkrete Lage momentan nicht kenne...
In Oesterreich gibt der BP als erste Amtshandlung die sog. Verzichtserklaerung ab, mit der er sich im Wesentlichen auf das gleiche Level des deutschen BP begibt. Ist seit 1945 so Tradition
Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.
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