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Koalition für Wulff - Bürger für Gauck

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aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 05.07.2010 um 01:50 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von DerGeneral:

Ich denke, dass Österreich hier ein ganz gutes Beispiel abgibt. Dort wird der Bundespräsident auch direkt gewählt und es hat bisher überhaupt keine Probleme damit gegeben.


Zitat:

Da bei der Gründung der Zweiten Republik die Verfassung in der Fassung von 1929 wiedereingesetzt wurde, hat der Bundespräsident auch heute noch in der Theorie eine starke Machtposition. Seine Rechtsstellung und Aufgaben sind im Prinzip größer als diejenigen der Bundespräsidenten in Deutschland und der Schweiz. In der Praxis übten sich die Bundespräsidenten der Zweiten Republik aber in Zurückhaltung und konzentrierten sich auf ihre repräsentativen Aufgaben, dies wird auch als der „Rollenverzicht“ bezeichnet. Autorität fließt ihnen unter diesen Umständen hauptsächlich kraft ihrer Persönlichkeit zu.

Quelle: wikipedia

Es scheint also, dass der Bundespräsident hier immerhin theoretisch mehr macht besitzt in Österreich. Wobei ich zugeben muss, dass ich die konkrete Lage momentan nicht kenne...

In Oesterreich gibt der BP als erste Amtshandlung die sog. Verzichtserklaerung ab, mit der er sich im Wesentlichen auf das gleiche Level des deutschen BP begibt. Ist seit 1945 so Tradition

Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

aAa_kyo - 38
Profi (offline)

Dabei seit 05.2006
651 Beiträge
Geschrieben am: 05.07.2010 um 01:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.07.2010 um 01:56 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von Blackmore:


Ja eben ;-)


Nein, eben nicht ;-)
Da der Bundespräsident nicht die Machtfülle hat, wie sein Pendant in der Weimarer Republik, könnte man ihn durchaus direkt wählen.


Gruß

Hier scheinst du nicht ganz korrekt zu denken. Die Macht des BP ist auch deshalb so gering WEIL er nicht direkt vom Volk gewaehlt wird. Wenn er in direktwahl gewaehlt werden wuerde wuerde damit auch ein Legitimationsanspruch entstehen, ergo der Praesident mehr macht haben (theoretische genauso viel wie das Parlament, da beide ja auf dem selben "Level" gewaehlt worden waeren). Genau darum ist das so.
Meiner Meinung nach gehoert der Bundespraesident abgeschafft, da er keinen Nutzen hat den nicht das BVerfG auch erfuellen kann.
Edit: Gute Nacht fuer heute, gerne morgen wieder^^

Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 05.07.2010 um 13:06 Uhr

Zitat von aAa_kyo:

Meiner Meinung nach gehoert der Bundespraesident abgeschafft, da er keinen Nutzen hat den nicht das BVerfG auch erfuellen kann.


Das BVerfG wird aber nicht bei jedem Gesetz angerufen und kann selbst nicht tätig werden. Der Bundespräsident bekommt dagegen jedes Gesetz vorgelegt zur Unterschrift. Gerade auch im Hinblick auf die formelle Verfassungsmäßigkeit ist das sehr wichtig.
Davon abgesehen muss irgendjemand das Land im Ausland repräsentieren. Der Bundeskanzler kann nicht alle diese Aufgaben wahrnehmen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Blacklion - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2006
155 Beiträge

Geschrieben am: 05.07.2010 um 13:12 Uhr

interessante kampagne

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