lagoonblau - 39
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Geschrieben am: 09.05.2010 um 23:05 Uhr
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Zitat von godin_player: naja kommt halt echt auf den kaufvertrag an denn wens ein gebrauchtwagen ist kann es sein das drin steht das du keinerlei garantie ansprüche hast und wenn es nicht im kaufvertrag steht das der wagen tip top war kanst du ihn schlecht wegen vorspilung valscher tatsachen anklagen
P.s. beim gebrauchtwagen kauf immer sehr vorsichtig sein denn man hat für normal keine garantie und wenn es nirgents dran steht kann dir der händler alles erzählen denn du kanst es ihm schlecht beweisen das er es gesagt hat
deshalb immer 200 € für nen sachverständigern ligen lassen und mit dem 5 autos ansehen und dann ein gutes haben anstat das falsche zu kaufen und viel mehr zu zahlen 
Was für ein Schwachsinn!
Ja Garantie ist entwas freiwilliges und kann ausgeschlossen werden.
Die Sachmangelhaftung/Gewährleitung ist gesetzlich geregelt und kann beim Kauf an Privat nicht ausgeschlossen werden. Bei Gebrauchtwagen ist eine Verkürzung möglich, muss aber vertraglich festgehalten werden!
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jacuzzy
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.05.2010 um 23:13 Uhr
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ich hab Gewehrleistung beim Amoklauf gelesen! xD
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lagoonblau - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.05.2010 um 23:16 Uhr
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Zitat von jacuzzy:  ich hab Gewehrleistung beim Amoklauf gelesen! xD
Les erstmal den Duden
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ex-area
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.05.2010 um 23:17 Uhr
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Zitat von lagoonblau: Zitat von simmsi: bei der gewehrleistung läuft das so, in den ersten 6 monaten muss der Verkäufer beweisen dass das wagen(produkt) bei der übergabe in ordnung war danach du.
d.h. geh hin und verlang nachbesserung(Reperatur)
sign
Nennt sich Beweislastumkehr, sprich nach 6 Monaten bis du in der Beweispflicht. Also in deinem Fall locker sehen.
Geh hin un verlang Nachbesserung/Reparatur, Ersatz, oder wenn alles nicht möglich ist Rückabwicklung des Geschäftes. Hier musst dann eine sog. Nutzungsgebühr zahlen, bekommst aber dein Geld wieder.
Hier spricht man weder von Kulanz noch Garantie.
Nennt sich Sachmangelhaftung!
Was soll ich machen, wenn sich der Händler quer stellt?
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lagoonblau - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.05.2010 um 23:18 Uhr
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Zitat von ex-area: Zitat von lagoonblau: Zitat von simmsi: bei der gewehrleistung läuft das so, in den ersten 6 monaten muss der Verkäufer beweisen dass das wagen(produkt) bei der übergabe in ordnung war danach du.
d.h. geh hin und verlang nachbesserung(Reperatur)
sign
Nennt sich Beweislastumkehr, sprich nach 6 Monaten bis du in der Beweispflicht. Also in deinem Fall locker sehen.
Geh hin un verlang Nachbesserung/Reparatur, Ersatz, oder wenn alles nicht möglich ist Rückabwicklung des Geschäftes. Hier musst dann eine sog. Nutzungsgebühr zahlen, bekommst aber dein Geld wieder.
Hier spricht man weder von Kulanz noch Garantie.
Nennt sich Sachmangelhaftung!
Was soll ich machen, wenn sich der Händler quer stellt?
Ja dann bleibt wohl nur noch der Anwalt!
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Schlingel86 - 39
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Geschrieben am: 09.05.2010 um 23:38 Uhr
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Zitat von ex-area:
Was soll ich machen, wenn sich der Händler quer stellt?
Der wirdmsich ganz sicher nicht querstellen, weil das ganz miese Werbung für sein Geschäft wäre, und miese Werbung in unserer Zeit kann sich kein Gebrauchtwagenhändler leisten ...
Smash Pacifists - die tun einem wenigstens nix ...
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chris90 - 35
Champion
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Geschrieben am: 10.05.2010 um 00:03 Uhr
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Zitat von Schairerle: Zitat von chris90: Zitat von Schairerle:
Du weißt schon was man unter Kulanz versteht?
haja, wenss so ne art garantie gibt^^
da dewr gute herr autohändler aber meinte der würde 250t km schaffen (was ned normal wär für n auto xD) es aber ned vertraglich festgehalten wurde, dann könnte er kulanterweise im den schaden ersetzen (obwohl er ned müsste)
Naja, nicht ganz 
Kulanz ist, wenn dir z.B. kurz nach Garantieablauf das Produkt verreckt und man dir dann trotzdem den Artikel austauscht!
Pflicht für den Händler besteht da gar keine!
eig hab cih des doch erklärt!? xD
.:so live your live:.
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 10.05.2010 um 14:02 Uhr
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Zitat von lagoonblau: Was für ein Schwachsinn!
Ja Garantie ist entwas freiwilliges und kann ausgeschlossen werden.
Die Sachmangelhaftung/Gewährleitung ist gesetzlich geregelt und kann beim Kauf an Privat nicht ausgeschlossen werden. Bei Gebrauchtwagen ist eine Verkürzung möglich, muss aber vertraglich festgehalten werden!
Soweit korrekt. Wobei hier im Anfangsthread nicht explizit genannt wurde, ob es ein Neuwagen war oder ein Gebrauchtwagen.
Beim Kauf von privat an privat kann Gewährleistung üblicherweise ausgeschlossen werden, beim Verkauf Händler an privat aber nicht.
Insgesamt sind also etwas mehr Informationen nötig, um den Fall richtig zu lösen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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_Happy - 35
Profi
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Geschrieben am: 10.05.2010 um 14:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.05.2010 um 14:27 Uhr
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Zitat von ex-area: Hi,
ich habe vor 2 Monaten ein Auto gekauft und hab jetzt einen Motorschaden.
lt. Verkäufer ist die Elektronik fehlerfrei gewesen und der Motor TipTop und würde noch die 250t km schaffen.
Was kann ich vom Händler einfordern?
Dazu muss ich noch sagen, dass der Händler ein eher kleiner Autohändler ist.
Danke schon im Vorraus.
kannst vom händler die gesetzliche gewährleistung einfordern, steht dir gesetzlich zu ( BGB ).
ist ja noch keine 6 monate her, also geht man noch davon aus, dass das auto schon bei gefahrübergang defekt war. kein bock paragraphen zu reiten, hab erst heute WR abi hinter mir gelassen ^^
fälltt unter die sachmängelhaftung und er muss es vertreten 
EDIT: ich raff mich dann doch mal dazu auf ...
also, kaufvertragen § 433
sachmangel § 434 "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.[...]"
heisst so viel wie: wenn er gesagt hat, dass der wagen 1-a ist, dann sollte er es auch sein. ( achtung, ich geh hier nicht nach subsumtionsprinzip vor )
hat er das gesagt,hast du keine probleme. ( beweislastumkehr § 476 )
Gefahrübergang is übrigends § 446
verjährt is das ganze ja noch nich, sind ja nur 2 wochen ( $ 438 ), kenntis hattest du davon keine ( § 442 )
deine rechte sind in § 437 gereget, aber zuerst einmal muss du ihm die möglichkeit zur nachbesserung einräumen mit angemessener fristsetzung.
das nur mal überblicksmäßig, beschäftig dich selber mitm bgb ^^
btw. gewährleistungsaussschluss geht nur beim verkauf von privat - privat, bei händler - privat ist IMMER gewährleistung drin
Unmögliches und Utopie in der zweiten Abteilung!
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