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Forum / Politik und Wirtschaft

Gewährleistung beim Autokauf

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ex-area
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2006
90 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:39 Uhr

Hi,

ich habe vor 2 Monaten ein Auto gekauft und hab jetzt einen Motorschaden.
lt. Verkäufer ist die Elektronik fehlerfrei gewesen und der Motor TipTop und würde noch die 250t km schaffen.

Was kann ich vom Händler einfordern?
Dazu muss ich noch sagen, dass der Händler ein eher kleiner Autohändler ist.

Danke schon im Vorraus.
Jacksen - 35
Experte (offline)

Dabei seit 06.2005
1967 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:42 Uhr

was habt ihr in den kaufvertrag rein geschrieben?
chris90 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
2037 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:47 Uhr

naja, also erstmal würd ich ihn drüber aufklären das er dir verreckt ist, ansonsten mal beim rechtsanwalt nachfragen, weil normal fällt das unter kulanz!

.:so live your live:.

Schairerle - 34
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 07.2003
4835 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:48 Uhr

Zitat von chris90:

naja, also erstmal würd ich ihn drüber aufklären das er dir verreckt ist, ansonsten mal beim rechtsanwalt nachfragen, weil normal fällt das unter kulanz!

Du weißt schon was man unter Kulanz versteht?

Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!

chris90 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
2037 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:52 Uhr

Zitat von Schairerle:

Zitat von chris90:

naja, also erstmal würd ich ihn drüber aufklären das er dir verreckt ist, ansonsten mal beim rechtsanwalt nachfragen, weil normal fällt das unter kulanz!

Du weißt schon was man unter Kulanz versteht?

haja, wenss so ne art garantie gibt^^
da dewr gute herr autohändler aber meinte der würde 250t km schaffen (was ned normal wär für n auto xD) es aber ned vertraglich festgehalten wurde, dann könnte er kulanterweise im den schaden ersetzen (obwohl er ned müsste)

.:so live your live:.

simmsi - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
165 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:53 Uhr

bei der gewehrleistung läuft das so, in den ersten 6 monaten muss der Verkäufer beweisen dass das wagen(produkt) bei der übergabe in ordnung war danach du.
d.h. geh hin und verlang nachbesserung(Reperatur)

Fighting for peace is like fucking for virginity!

Ignat - 35
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
637 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:54 Uhr

Tja, 2 Monate ist eine lange Zeit. Wer weis wie du das Auto in dieser eben behandelt hast. War es ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen. Wenn es ein Gebrauchtwagen ist, dann gibt es zunächst nur eine Frage: "War beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie dabei?"

Ansonsten erst einmal zum Händler... außer es war so ein, nicht jetzt falsch verstehen, "Türkenhändler" wie es viele hier in der Umgebung gibt. Da wirst du sicherlich auf taube Ohren stoßen, und es bleibt dir nur noch der Weg zum Anwalt um sich zu erkundigen, wie die Chancen stehen.

Ein kluger Mann widerspricht nie einer Frau. Er wartet, bis Sie es selbst tut.

simmsi - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
165 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:55 Uhr

kulanz heist, entgegen deiner annahme, dass der Verkäufer etwas tut ohne es zu müssen. In dem fall muss der verkäufer aber den schaden wider gut machen.

Fighting for peace is like fucking for virginity!

Schairerle - 34
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 07.2003
4835 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.05.2010 um 22:56 Uhr

Zitat von chris90:

Zitat von Schairerle:

Zitat von chris90:

naja, also erstmal würd ich ihn drüber aufklären das er dir verreckt ist, ansonsten mal beim rechtsanwalt nachfragen, weil normal fällt das unter kulanz!

Du weißt schon was man unter Kulanz versteht?

haja, wenss so ne art garantie gibt^^
da dewr gute herr autohändler aber meinte der würde 250t km schaffen (was ned normal wär für n auto xD) es aber ned vertraglich festgehalten wurde, dann könnte er kulanterweise im den schaden ersetzen (obwohl er ned müsste)

Naja, nicht ganz :-D
Kulanz ist, wenn dir z.B. kurz nach Garantieablauf das Produkt verreckt und man dir dann trotzdem den Artikel austauscht!
Pflicht für den Händler besteht da gar keine!

Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!

Spectator - 37
Experte (offline)

Dabei seit 11.2006
1145 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:56 Uhr

Das ist eine sehr grenzwertige Sache, wenn er von den schaden wusste musste er ihn ersetzen. Wenn er es nicht wusste nicht. Die frage ist wie man das beweisen will?

http://www.youtube.com /user/TheBlindSpectator

ex-area
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2006
90 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:57 Uhr

Das Auto hat nagelneuen TÜV vom Händler bekommen und laut seiner Aussage ist alles TipTop.

Naja bis jetzt >.<
Schairerle - 34
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 07.2003
4835 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:58 Uhr

Zitat von ex-area:

Das Auto hat nagelneuen TÜV vom Händler bekommen und laut seiner Aussage ist alles TipTop.

Naja bis jetzt >.<

Der Tüv prüft aber nicht wann der Motor verreckt ;-)

Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!

lagoonblau - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2005
81 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2010 um 22:58 Uhr

Zitat von simmsi:

bei der gewehrleistung läuft das so, in den ersten 6 monaten muss der Verkäufer beweisen dass das wagen(produkt) bei der übergabe in ordnung war danach du.
d.h. geh hin und verlang nachbesserung(Reperatur)


sign

Nennt sich Beweislastumkehr, sprich nach 6 Monaten bis du in der Beweispflicht. Also in deinem Fall locker sehen.
Geh hin un verlang Nachbesserung/Reparatur, Ersatz, oder wenn alles nicht möglich ist Rückabwicklung des Geschäftes. Hier musst dann eine sog. Nutzungsgebühr zahlen, bekommst aber dein Geld wieder.

Hier spricht man weder von Kulanz noch Garantie.
Nennt sich Sachmangelhaftung!
simmsi - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
165 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 23:01 Uhr

ich wolt nicht mit fachbegriffen um mich werfen.


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lagoonblau - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2005
81 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2010 um 23:02 Uhr

Zitat von simmsi:

ich wolt nicht mit fachbegriffen um mich werfen.


Hast ja auch vollkommen Recht!
Hab dir nicht wiedersprochen
godin_player - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2009
132 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2010 um 23:02 Uhr

naja kommt halt echt auf den kaufvertrag an denn wens ein gebrauchtwagen ist kann es sein das drin steht das du keinerlei garantie ansprüche hast und wenn es nicht im kaufvertrag steht das der wagen tip top war kanst du ihn schlecht wegen vorspilung valscher tatsachen anklagen


P.s. beim gebrauchtwagen kauf immer sehr vorsichtig sein denn man hat für normal keine garantie und wenn es nirgents dran steht kann dir der händler alles erzählen denn du kanst es ihm schlecht beweisen das er es gesagt hat
deshalb immer 200 € für nen sachverständigern ligen lassen und mit dem 5 autos ansehen und dann ein gutes haben anstat das falsche zu kaufen und viel mehr zu zahlen ;-)
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