Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Politik und Wirtschaft

Fingerabdruck im Reisepass

  -1- -2- vorwärts >>>  
ChiLLoW - 36
Profi (offline)

Dabei seit 04.2009
724 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 18:57 Uhr

Hi,
mal ne Frage:
Da ich meinen Reisepass verlängern lassen musste, habe ich das heute nun getan.
Bei den neuen Reisepässen muss man ja die Fingerabdrücke abgeben.
Wofür wird der denn verwendet? Nur zur Sicherheit und bessere Identifikation des Passes oder auch zur Strafverfolgung?
Ein normaler Mensch hat ja bei der Polizei keine Fingerabdrücke.
Was wäre wenn er morden würde, könnte man ihn anhand der Fingerabdrücke im Reissepass überführen??
Dürfen die die Daten rausgeben?

Ich hab bei Google geguckt aber verstehen tu ichs nicht wirklich :-D

17 Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
(1) Behörden und sonstige öffentliche Stellen dürfen den Paß nicht zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwenden. Abweichend von Satz 1 dürfen die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder sowie, soweit sie Aufgaben der Grenzkontrolle wahrnehmen, die Zollbehörden den Paß im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwenden, die für Zwecke

1.der Grenzkontrolle,
2.der Fahndung oder Aufenthaltsfeststellung aus Gründen der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit im polizeilichen Fahndungsbestand geführt werden. Über Abrufe, die zu keiner Feststellung geführt haben, dürfen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen nach Absatz 2, keine personenbezogenen Aufzeichnungen gefertigt werden.
(2) Personenbezogene Daten dürfen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, beim automatischen Lesen des Passes nicht in Dateien gespeichert werden; dies gilt auch für Abrufe aus dem polizeilichen Fahndungsbestand, die zu einer Feststellung geführt haben.

-meticuLous_ - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2009
5 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:09 Uhr

also ich hab gelesen das man den Reisepass eben nich fälschen kann und das man nicht den von anderen nutzen kann
sommerling_ - 30
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2010
14 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:13 Uhr

jaa .. weil jah jeder mensch einen anderen fingerabdruck hat
>> wie jeder weiss :)

OMG, ich bin erst 16 ... na und?

SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:15 Uhr

Zitat von -meticuLous_:

also ich hab gelesen das man den Reisepass eben nich fälschen kann und das man nicht den von anderen nutzen kann
das ist wohl jedem klar.
nur dürfen die bei mord rausgerückt werden,
bzw. findet man sich automatisch in der Datenbank !?

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

Pratsch - 31
Champion (offline)

Dabei seit 07.2009
2821 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:21 Uhr

Aufjeden.
Hab mein Reisepass auch erst verlängert und müsst auch ein Abdruck hinterlassen.

awa

xXMalojXx - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2010
284 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:42 Uhr

Hab gehört, die wollen das gleiche beim PA machen... Weiß vielleicht jemand ob da was wahres dran ist?

Meiner Meinung wäre das besser, weil man den PA dann eigentlich kaum fälschen kann.

Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.

Stealf - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
242 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.03.2010 um 19:44 Uhr

ab ende diesen jahres soll der neue pa rauskommen in scheckkartenformat mit fingerabdruck. Ist aber noch nicht bestätigt.

«:::S:::» «:::T:::» «:::E:::» «:::A:::» «:::L:::» «:::F:::»

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.03.2010 um 19:48 Uhr

Zitat von -meticuLous_:

also ich hab gelesen das man den Reisepass eben nich fälschen kann und das man nicht den von anderen nutzen kann


schön wärs.

Die werden offiziell zur Identifikation per Biometrischer Daten benötigt um angeblich schnellere Grenzkontrollen durchzuführen. Könnten natürlich theoretisch von jedem der ein entsprechendes Lesegerät besitzt ausgelesen werden und in seine kleine persönliche Sammlung oder die Datenbank seines jeweiligen Staates eingepflegt werden :P

edit:

Zitat von xXMalojXx:

Hab gehört, die wollen das gleiche beim PA machen... Weiß vielleicht jemand ob da was wahres dran ist?

Meiner Meinung wäre das besser, weil man den PA dann eigentlich kaum fälschen kann.


Again: Schön wärs. Elektronische Sicherheitsmaßnahmen lassen sich genauso gut fälschen wie alle anderen. Zudem braucht man ein spezielles Lesegerät um soetwas überhaupt auszulesen, das ist an den meisten Stellen bei denen gefälschte Personalausweise eingesetzt werden eher unwahrscheinlich.
Fälschungen werden dann vielleicht etwas teurer, aber vielleicht auch seltener erkannt, weil die neuen ja "so schwer fälschbar" sind :D

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

broeklyn - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2007
298 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:46 Uhr

Zitat von ChiLLoW:

Hi,
mal ne Frage:
Da ich meinen Reisepass verlängern lassen musste, habe ich das heute nun getan.
Bei den neuen Reisepässen muss man ja die Fingerabdrücke abgeben.
Wofür wird der denn verwendet? Nur zur Sicherheit und bessere Identifikation des Passes oder auch zur Strafverfolgung?
Ein normaler Mensch hat ja bei der Polizei keine Fingerabdrücke.
Was wäre wenn er morden würde, könnte man ihn anhand der Fingerabdrücke im Reissepass überführen??
Dürfen die die Daten rausgeben?

Ich hab bei Google geguckt aber verstehen tu ichs nicht wirklich :-D

17 Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
(1) Behörden und sonstige öffentliche Stellen dürfen den Paß nicht zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwenden. Abweichend von Satz 1 dürfen die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder sowie, soweit sie Aufgaben der Grenzkontrolle wahrnehmen, die Zollbehörden den Paß im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwenden, die für Zwecke

1.der Grenzkontrolle,
2.der Fahndung oder Aufenthaltsfeststellung aus Gründen der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit im polizeilichen Fahndungsbestand geführt werden. Über Abrufe, die zu keiner Feststellung geführt haben, dürfen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen nach Absatz 2, keine personenbezogenen Aufzeichnungen gefertigt werden.
(2) Personenbezogene Daten dürfen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, beim automatischen Lesen des Passes nicht in Dateien gespeichert werden; dies gilt auch für Abrufe aus dem polizeilichen Fahndungsbestand, die zu einer Feststellung geführt haben.


hast du in nächster zeit vor zu morden? :D
xXMalojXx - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2010
284 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:50 Uhr

Zitat von Stealf:

ab ende diesen jahres soll der neue pa rauskommen in scheckkartenformat mit fingerabdruck. Ist aber noch nicht bestätigt.


also wenn der neue pa ende dieses jahres nicht eingeführt wird dann hab ich so meine zweifel, dass der überhaupt in den nächsten 2-3 jahren eingeführt wird. weil als ich meinen im mai 09 bestellt habe, hat man mir gesagt, ich kriege den neuen pa mit fingerabdruck... aber ich hab trotzdem den alten bekommen.

Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.

Luki91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
501 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.03.2010 um 19:51 Uhr

die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder .................... Abruf personenbezogener Daten verwenden, die für Zwecke

......................

2...................... aus Gründen der Strafverfolgung, Strafvollstreckung

hier die antwort: ja sie dürfen
Stealf - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2007
242 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.03.2010 um 19:53 Uhr

Zitat von xXMalojXx:

Zitat von Stealf:

ab ende diesen jahres soll der neue pa rauskommen in scheckkartenformat mit fingerabdruck. Ist aber noch nicht bestätigt.


also wenn der neue pa ende dieses jahres nicht eingeführt wird dann hab ich so meine zweifel, dass der überhaupt in den nächsten 2-3 jahren eingeführt wird. weil als ich meinen im mai 09 bestellt habe, hat man mir gesagt, ich kriege den neuen pa mit fingerabdruck... aber ich hab trotzdem den alten bekommen.


ja wenn du ihn im mai 09 beantragt hast ist doch klar?! Vor einem jahr, hat doch dann garnichts mehr damit zu tun was ende diesen jahres eingeführt wird. Die bisherigen PA behalten ihre gültigkeit weiter bis sie ablaufen.

«:::S:::» «:::T:::» «:::E:::» «:::A:::» «:::L:::» «:::F:::»

ChiLLoW - 36
Profi (offline)

Dabei seit 04.2009
724 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.03.2010 um 19:59 Uhr

Zitat von broeklyn:

Zitat von ChiLLoW:

Hi,
mal ne Frage:
Da ich meinen Reisepass verlängern lassen musste, habe ich das heute nun getan.
Bei den neuen Reisepässen muss man ja die Fingerabdrücke abgeben.
Wofür wird der denn verwendet? Nur zur Sicherheit und bessere Identifikation des Passes oder auch zur Strafverfolgung?
Ein normaler Mensch hat ja bei der Polizei keine Fingerabdrücke.
Was wäre wenn er morden würde, könnte man ihn anhand der Fingerabdrücke im Reissepass überführen??
Dürfen die die Daten rausgeben?

Ich hab bei Google geguckt aber verstehen tu ichs nicht wirklich :-D

17 Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
(1) Behörden und sonstige öffentliche Stellen dürfen den Paß nicht zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwenden. Abweichend von Satz 1 dürfen die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder sowie, soweit sie Aufgaben der Grenzkontrolle wahrnehmen, die Zollbehörden den Paß im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwenden, die für Zwecke

1.der Grenzkontrolle,
2.der Fahndung oder Aufenthaltsfeststellung aus Gründen der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit im polizeilichen Fahndungsbestand geführt werden. Über Abrufe, die zu keiner Feststellung geführt haben, dürfen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen nach Absatz 2, keine personenbezogenen Aufzeichnungen gefertigt werden.
(2) Personenbezogene Daten dürfen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, beim automatischen Lesen des Passes nicht in Dateien gespeichert werden; dies gilt auch für Abrufe aus dem polizeilichen Fahndungsbestand, die zu einer Feststellung geführt haben.


hast du in nächster zeit vor zu morden? :D


Mich hat das halt interessiert, weil ich es beschissen finde.
Und ich mir Gedanken mach wo das alles hinführen soll.
Bald haben se alle Menschen unter Kontrolle, egal ob sie etwas gemacht haben oder noch nie was mit der polizei zu tun hatten.
Von wegen zur Fälschungssicherheit...
Natürlich hab ich vor zu morden :-D
Schließ dein Zimmer lieber ab, und keine angst ich hab Handschuhe :-D
ChiLLoW - 36
Profi (offline)

Dabei seit 04.2009
724 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.03.2010 um 20:01 Uhr

Zitat von Luki91:

die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder .................... Abruf personenbezogener Daten verwenden, die für Zwecke

......................

2...................... aus Gründen der Strafverfolgung, Strafvollstreckung

hier die antwort: ja sie dürfen


Und nun ne andere Frage:
Was is? Wenn man keinen deutschen hat?
Ich z.B. hab nen italienischen.
Dürften die die Daten auch von der italienischen Behörde einfordern??
:-D voll interessant.
Luki91 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
501 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 19:59 Uhr

Zitat von ChiLLoW:

Zitat von Luki91:

die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder .................... Abruf personenbezogener Daten verwenden, die für Zwecke

......................

2...................... aus Gründen der Strafverfolgung, Strafvollstreckung

hier die antwort: ja sie dürfen


Und nun ne andere Frage:
Was is? Wenn man keinen deutschen hat?
Ich z.B. hab nen italienischen.
Dürften die die Daten auch von der italienischen Behörde einfordern??


woher sollen die wissen, das du den mord begangen hast? oder denkste, die werden 6 mrd fingerabdrücke scannen und vergleichen? ^^
ChiLLoW - 36
Profi (offline)

Dabei seit 04.2009
724 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:00 Uhr

Zitat von Luki91:

Zitat von ChiLLoW:

Zitat von Luki91:

die Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder .................... Abruf personenbezogener Daten verwenden, die für Zwecke

......................

2...................... aus Gründen der Strafverfolgung, Strafvollstreckung

hier die antwort: ja sie dürfen


Und nun ne andere Frage:
Was is? Wenn man keinen deutschen hat?
Ich z.B. hab nen italienischen.
Dürften die die Daten auch von der italienischen Behörde einfordern??


woher sollen die wissen, das du den mord begangen hast? oder denkste, die werden 6 mrd fingerabdrücke scannen und vergleichen? ^^


Wenn sie die Abdrücke an der Leiche finden???
Dann die abdrücke durch die Datenbanken jagen und zack, schon hat hat man den Mörder....
Keine Ahnung wie schnell die sowas können...
aber bestimmt schneller als sonst so morde aufklären oder?

  -1- -2- vorwärts >>>
 

Forum / Politik und Wirtschaft

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -