Cymru - 35
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 15:21 Uhr
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Zitat von SiXeRt: Dazu habe ich aber auch noch ne frage
bzüglich.
wen jemand jetzt zur Polizei geht.
sagen wir wegen beleidigung durch massages.
=)
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darf man dan die massages vorzeigen oder sonstiges ?
Wenn du Nachrichten bekommst, steht es dir frei, diese jedem zu zeigen. Schließlich kannst du auch deine normale Briefpost jedem geben. Du bist durch das Fernmeldegesetz geschützt, dass niemand deine Emails oder Briefe lesen kann, aber du kannst selbstverständlich auf dieses Recht verzichten, das steht dir zu.
Wenn also jemand wegen Beleidigung zur Polizei geht, kann er selbstverständlich deine Nachrichten dort vorzeigen. Wie aussagekräftig diese dann aber als Beweise sind (TU-Accounts können schließlich geknackt werden, die Nutzer nicht einfach eben lokalisiert werden), ist eine andere Frage.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 18:28 Uhr
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Zitat von SiXeRt: Dazu habe ich aber auch noch ne frage
bzüglich.
wen jemand jetzt zur Polizei geht.
sagen wir wegen beleidigung durch massages.
=)
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darf man dan die massages vorzeigen oder sonstiges ?
DU darfst deine private Korrespondenz nach freiem belieben weitergeben, nur TU darf nicht. Und bei beleidigung eh nicht.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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FallingAwake - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 21:34 Uhr
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Zitat von yyyyyy: Zitat: Edit: Desweiteren übermitteln wir der Polizei bei Straftaten nur solche Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich sind!
und die wären?
das wäre noch wissenswert :)
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
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La-Favorite
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 21:39 Uhr
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Ich kenn leute bei dennen TU mails mit Beschluss vom Staatsanwalt gelesen werden dürften und glaubt mir der Staatsanwalt bestätigt diesen beschluss immer bei jeder kleinigkeit den bei meinen freunden wars auch keine riesen sache.
Beni Benimle Birak
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FallingAwake - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 21:45 Uhr
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schon bedenklich, dass bei kleinigkeiten schon so in die privatsphäre eingedrungen wird..
Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.
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ViolentFEAR - 33
Champion
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 21:50 Uhr
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Zitat von FallingAwake: schon bedenklich, dass bei kleinigkeiten schon so in die privatsphäre eingedrungen wird..
Bedenklich wenn man dem Wort "Kleinigkeit" vertrauen schenkt, ohne zu wissen, was sich dahinter verbirgt.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Crcssnn
Champion
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 21:52 Uhr
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Zitat von La-Favorite: Ich kenn leute bei dennen TU mails mit Beschluss vom Staatsanwalt gelesen werden dürften und glaubt mir der Staatsanwalt bestätigt diesen beschluss immer bei jeder kleinigkeit den bei meinen freunden wars auch keine riesen sache.
Wenn es der Wahrheitsfindung dient, dann sollten diese Leute eigentlich doch nichts dagegen haben, wenn sie sich nichts vorzuwerfen haben, oder nicht?
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 22:32 Uhr
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Zitat von Crcssnn: Wenn es der Wahrheitsfindung dient, dann sollten diese Leute eigentlich doch nichts dagegen haben, wenn sie sich nichts vorzuwerfen haben, oder nicht?
Unabhängig, wie die Lage jetzt wirklich ist:
Es ist das gleiche, wie mir der Vorratsdatenspeicherung oder dem Lauschangriff. Du kannst immer sagen, dass der, der sich nichts zu schulden kommen ließ, keine Angst zu haben braucht. Es geht aber um die Grundrechte, die als Abwehrrechte gegen den Staat fungieren, auf die sich jeder einzelne Bürger berufen können muss. Es ist unerheblich, ob man dabei etwas verbrochen hat oder nicht.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Genki81 - 43
Experte
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 22:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.01.2010 um 22:45 Uhr
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Zitat von sandstorm: Der private Nachrichtenverkehr unserer Nutzer unterliegt dem
Fernmeldegeheimnis. Das bedeutet konkret, dass wir die Nachrichten der Nutzer weder einsehen noch kontrollieren dürfen - auch nicht, wenn Beschwerden gegen einzelne Nutzer konkret vorliegen. Dies verbietet uns zweifelsfrei geltendes Recht.
=> Wir lesen die privaten Nachrichten unserer Nutzer nicht!
Edit: Desweiteren übermitteln wir der Polizei bei Straftaten nur solche Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich sind!
red bitte klartext und zwar:
wenn bei tu jemand eine straftet begeht werden alle nachrichten und deren inhalt an die polizei als beweismittel übergeben !
das kann sogar bei dem verdacht passieren !
woher ich das weiß ?
ein kolege hier bei tu hat seiner ex über tu gedroht und die hat angst vor ihn bekommen und das angezeigt, bei der verhandlung sind komplette pm auszüge von team ulm als beweis vorgelegt worden !
und da waren sachen dabei die älter als 5 monate waren...
das sind die "gesetzlichen Vorschriften" die oben erwähnt werden !
alles was hier in team ulm geschrieben wird kann die polizei mitlesen wenn der verdacht besteht oder eine straftat vorliegt !
ich könnte mir sogar gut vorstellen das wenn man hier viele buddys hat die bei der polizei wegen btmg bekannt sind die polizei auch schon auszüge bekommt für den fall der fälle !
soviel zum thema "Fernmeldegeheimnis" bei team ulm 
hallo überwachungsstaat !
auf wiedersehen freiheit !
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Genki81 - 43
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Geschrieben am: 17.01.2010 um 22:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.01.2010 um 22:52 Uhr
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aja ein kolege von mir der bei der drogenfahnundung ulm arbeitet wollte mal mit mir etwas besprechen und auf meine frage ob er bei team ulm sei hat er abgelehnt das das zu unsicher sei, genau so wie er nicht im icq oder msn über die angelegenheit sprechen wollte !
wenn dann teamspeak oder drausen treffen aber er wollte unter keinen umständen irgendwo im netz was schreiben was in richtung chat geht !
wenn sowas von einem polizisten kommt muss ja was drann sein ....
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 00:08 Uhr
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Zitat von Genki81: aja ein kolege von mir der bei der drogenfahnundung ulm arbeitet wollte mal mit mir etwas besprechen und auf meine frage ob er bei team ulm sei hat er abgelehnt das das zu unsicher sei, genau so wie er nicht im icq oder msn über die angelegenheit sprechen wollte !
wenn dann teamspeak oder drausen treffen aber er wollte unter keinen umständen irgendwo im netz was schreiben was in richtung chat geht !
wenn sowas von einem polizisten kommt muss ja was drann sein ....
Ich denke es sollte jedem bewusst sein, dass Chats und auch Emails nicht absolut sicher sind. Das wird ja aber schon länger diskutiert, weshalb ja auch davon abgeraten wird, geheime Daten, wie etwa Bankverbindungen oder Adresse per ICQ/MSN/Chatrooms weiterzugeben.
Das Mitlesen der Polizei ist im Verdachtsfall sicher erlaubt, wobei dafür ein ausreichender Verdacht bestehen muss, der auch richterlich abgesegnet ist. Das ist wohl zur Kriminalitätsbekämpfung notwendig.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 00:15 Uhr
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Zitat von Genki81: aja ein kolege von mir der bei der drogenfahnundung ulm arbeitet wollte mal mit mir etwas besprechen und auf meine frage ob er bei team ulm sei hat er abgelehnt das das zu unsicher sei, genau so wie er nicht im icq oder msn über die angelegenheit sprechen wollte !
wenn dann teamspeak oder drausen treffen aber er wollte unter keinen umständen irgendwo im netz was schreiben was in richtung chat geht !
wenn sowas von einem polizisten kommt muss ja was drann sein ....
Nur um das mal anzumerken: die gleichen bedenken sollten natürlich auch für TS, Skype und wie sie sonst alle heißen gelten.
Die "telefon" Messenger sind keineswegs vertrauenswürdiger als sonst eine Onlinekommunikation. - wobei natürlich Prinzipiell gilt: verschlüsselt eure Emails anständig, tauscht die Keys vernünftig und Kommunikation ist auch "verhältnismässig" sicher möglich.
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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Genki81 - 43
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 02:36 Uhr
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Zitat von Klischeepunk: Zitat von Genki81: aja ein kolege von mir der bei der drogenfahnundung ulm arbeitet wollte mal mit mir etwas besprechen und auf meine frage ob er bei team ulm sei hat er abgelehnt das das zu unsicher sei, genau so wie er nicht im icq oder msn über die angelegenheit sprechen wollte !
wenn dann teamspeak oder drausen treffen aber er wollte unter keinen umständen irgendwo im netz was schreiben was in richtung chat geht !
wenn sowas von einem polizisten kommt muss ja was drann sein ....
Nur um das mal anzumerken: die gleichen bedenken sollten natürlich auch für TS, Skype und wie sie sonst alle heißen gelten.
Die "telefon" Messenger sind keineswegs vertrauenswürdiger als sonst eine Onlinekommunikation. - wobei natürlich Prinzipiell gilt: verschlüsselt eure Emails anständig, tauscht die Keys vernünftig und Kommunikation ist auch "verhältnismässig" sicher möglich.
bei ts und skype bzw voice over ip gibts es noch keine bedenken aber es wird nichtmehr lange dauern...
der bka fordert schon eine überwachung was das angeht^^
BKA-Chef fordert VoIP-Überwachung
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 10:22 Uhr
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Zitat von Genki81: bei ts und skype bzw voice over ip gibts es noch keine bedenken aber es wird nichtmehr lange dauern...
der bka fordert schon eine überwachung was das angeht^^
BKA-Chef fordert VoIP-Überwachung
Warum sollte es da noch keine Bedenken geben? Eine unverschlüsselte Verbindung ist leicht abzuhören.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 18.01.2010 um 11:04 Uhr
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Zitat von Cymru:
Warum sollte es da noch keine Bedenken geben? Eine unverschlüsselte Verbindung ist leicht abzuhören.
Richtig - jeder kann das leicht abhören, auch wenn es verboten ist. Und zumindest staatliche Stellen sollten das dann auch nicht tun. Und wenn doch, können sie es zumindest nicht vor Gericht verwenden...
Gruß
Jochen
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