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Forum / Politik und Wirtschaft

T-U "Briefgeheimnis" ?

  -1- -2- -3- -4- vorwärts >>>  
FallingAwake - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2009
183 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:34 Uhr

Also ich frage mich ob es legal ist wenn ein t-u mitarbeiter oder die polizei usw aus welchem grund auch immer meine privaten nachrichten liest, immerhin ist es ja auch strafbar wenn jemand meine briefe liest

ist es erlaubt auskunft über den inhalt meiner nachrichten weiterzugeben wenn man sie ohne meine einverständnis gelesen hat?

und darf eine nachricht von mir die von jemand anderem ohne meine einverständnis gelesen wurde als beweismittel benutzt werden?

wär gut wenn da jmd nen link hat der das gesetz dazu erklärt

Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.

sandstorm - 36
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 06.2005
560 Beiträge
Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.01.2010 um 14:40 Uhr

Der private Nachrichtenverkehr unserer Nutzer unterliegt dem
Fernmeldegeheimnis. Das bedeutet konkret, dass wir die Nachrichten der Nutzer weder einsehen noch kontrollieren dürfen - auch nicht, wenn Beschwerden gegen einzelne Nutzer konkret vorliegen. Dies verbietet uns zweifelsfrei geltendes Recht.


=> Wir lesen die privaten Nachrichten unserer Nutzer nicht!

Edit: Desweiteren übermitteln wir der Polizei bei Straftaten nur solche Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich sind!


Pilot-_-RWY9 - 30
Profi (offline)

Dabei seit 08.2009
903 Beiträge
Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:39 Uhr

Lösch se doch einfach. dann kann se keiner mehr lesen :-D

Der Meister hat gesprochen!

markus-1993 - 31
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1559 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:39 Uhr

aber es würde rein theoretisch gehen?

wer das liest ist blöd =)

xbreakdown - 33
Experte (offline)

Dabei seit 01.2008
1673 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:39 Uhr

die lesen deine messages nicht.
ich glaub das dürfen sie nur, wenn du wegen iwas verdächtigt wirst, z.b. drogenhandel per inet oder so... kp xD

Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:39 Uhr

Zitat von sandstorm:

Der private Nachrichtenverkehr unserer Nutzer unterliegt dem
Fernmeldegeheimnis. Das bedeutet konkret, dass wir die Nachrichten der Nutzer weder einsehen noch kontrollieren dürfen - auch nicht, wenn Beschwerden gegen einzelne Nutzer konkret vorliegen. Dies verbietet uns zweifelsfrei geltendes Recht.


=> Wir lesen die privaten Nachrichten unserer Nutzer nicht!


im konkreten verdachtsfall bei potenziellen straftaten darf TU allerdings die polizei einschalten - und die darf mit erlaubnis vom staatsanwalt die nachrichten einsehen.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Marques1977 - 47
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2008
28 Beiträge
Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:47 Uhr

Zitat von xbreakdown:

die lesen deine messages nicht.
ich glaub das dürfen sie nur, wenn du wegen iwas verdächtigt wirst, z.b. drogenhandel per inet oder so... kp xD


Selbst dann nicht.

Das ist nur der Polizei (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) erlaubt.


Revanche
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2912 Beiträge
Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:50 Uhr

"§ 202a Ausspähen von Daten" und "§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses" sollten deine Frage beantworten, denke ich!

... Tik Tak Doc ...

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:51 Uhr

Zitat von Revanche:

"§ 202a Ausspähen von Daten" und "§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses" sollten deine Frage beantworten, denke ich!

vielleicht solltest du das dazugehörige gesetzbuch angeben, wenn du schon paragraphen zitierst, sonst kommt noch wer auf die idee im handelsgesetzbuch nachzuschlagen...

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

GladiusDei - 45
Champion (offline)

Dabei seit 09.2006
2202 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:56 Uhr

Zitat von werschaf:

vielleicht solltest du das dazugehörige gesetzbuch angeben, wenn du schon paragraphen zitierst, sonst kommt noch wer auf die idee im handelsgesetzbuch nachzuschlagen...


Na und? Ist doch Informationshandel! :-)

"THERE IS NO JUSTICE- THERE IS ONLY ME!"

SiXeRt
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2834 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:56 Uhr

Dazu habe ich aber auch noch ne frage

bzüglich.
wen jemand jetzt zur Polizei geht.
sagen wir wegen beleidigung durch massages.
=)
_______________________________________
darf man dan die massages vorzeigen oder sonstiges ?

ҳҳ TU STAR ҳҳ |

Revanche
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2912 Beiträge
Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:57 Uhr

Zitat von werschaf:

Zitat von Revanche:

"§ 202a Ausspähen von Daten" und "§ 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses" sollten deine Frage beantworten, denke ich!

vielleicht solltest du das dazugehörige gesetzbuch angeben, wenn du schon paragraphen zitierst, sonst kommt noch wer auf die idee im handelsgesetzbuch nachzuschlagen...


:-D Sorry, hast recht!

Natürlich das Strafgesetzbuch!

... Tik Tak Doc ...

yyyyyy - 34
Profi (offline)

Dabei seit 08.2007
887 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:57 Uhr

Zitat:

Edit: Desweiteren übermitteln wir der Polizei bei Straftaten nur solche Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich sind!

und die wären?
Revanche
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2912 Beiträge
Geschrieben am: 17.01.2010 um 14:58 Uhr

Zitat von SiXeRt:

Dazu habe ich aber auch noch ne frage

bzüglich.
wen jemand jetzt zur Polizei geht.
sagen wir wegen beleidigung durch massages.
=)
_______________________________________
darf man dan die massages vorzeigen oder sonstiges ?


Dazu und noch allgemein hier:
TU FAQ

"Persönliche Nachrichten im Messenger unterliegen dem Postgeheimnis. Als Zusteller der Nachrichten dürfen wir diese also weder einsehen, noch gegen den Absender vorgehen.

Um weitere Beleidigungen des Nutzers zu ignorieren, verwende bitte die Funktion "Ignoreliste" in der Communix. Klicke dazu den Link an und trage den Nutzer dort ein. Der Nutzer kann dir von da an keine Gästebucheinträge und keine Nachrichten mehr schicken. Außerdem wirst du aus seiner Buddyliste entfernt.

Bei besonders drastischen Nachrichten empfehlen wir darüber hinaus, sich an deine für dich zuständige Polizeidienststelle zu wenden."

... Tik Tak Doc ...

marzl - 35
Experte (offline)

Dabei seit 10.2005
1420 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 15:04 Uhr

Zitat von SiXeRt:

Dazu habe ich aber auch noch ne frage

bzüglich.
wen jemand jetzt zur Polizei geht.
sagen wir wegen beleidigung durch massages.
=)
_______________________________________
darf man dan die massages vorzeigen oder sonstiges ?


mmh gegenfrage:
wenn dir jmd nen drohbrief schreibt, zeigst du den der polizei? ;-)

Ene mene muh und raus bist du!

xbreakdown - 33
Experte (offline)

Dabei seit 01.2008
1673 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2010 um 15:15 Uhr

Zitat von Marques1977:

Zitat von xbreakdown:

die lesen deine messages nicht.
ich glaub das dürfen sie nur, wenn du wegen iwas verdächtigt wirst, z.b. drogenhandel per inet oder so... kp xD


Selbst dann nicht.

Das ist nur der Polizei (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) erlaubt.


japp, meint ich ja^^

Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen

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