elepsi - 83
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 05:27 Uhr
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Komisch, dass es in einem Land, in dem es die Todesstrafe gibt (USA), dennoch Vergewaltiger gibt.
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iGod
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 07:41 Uhr
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ach leute... was meint ihr wie oft es sowas gibt ohne dass rtl oder der springer Verlag Wind davon bekommen?
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kampfmaus - 35
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 08:47 Uhr
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ich finde vergewaltiger sollten auf jeden fall kastriert werden.
je nach anfälligkeit sollte das männliche glied noch amputiert werden!
DAS fände ich eine gerechte strafe und wäre glaube ich wirksamer als die todesstrafe *g*
aber da die täter ja eh fast mehr als die opfer geschützt werden, wird sowas hier in deutschland wohl nie als strafe durchgehen...
es sei denn man würde selbstjustiz ausüben, was einem aber eigentlich doch nix bringt...
www.sportschule-kappelmeyer.de
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El_Mariachi_ - 41
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 08:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 08:48 Uhr
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Interessant war die Begründung.
Er hat früher mal ein Mädchen missbraucht. Das wurde zu spät aufgedeckt --> verjährt. Keine Strafe.
Dann missbraucht er gleich 2 Mädchen auf einmal, dabei geht er "besonders brutal" vor. Es handelt sich dabei aber nur um 1 Straftat. Hätte er an einem Tag das eine Mädchen und am nächsten Tag das andere missbraucht, wären es 2 Straftaten. Aber da er sie gleichzeitig missbraucht hat, ist es nur 1. Wären es 2, gäbe es die Sicherheitsverwahrung.
Oooooooooooookay
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BlackRock - 47
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 09:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 09:31 Uhr
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Zitat von Makaveli_89: Das stimmt schon, es gab ein Urteil der europäischen Gerichtshofes. Aber das hat nix damit zu tun.
Dieses Urteil ist vom BGH gesprochen worden. Und die Verkündung war heute.
Und der BGH kann nur nach geltendem Recht urteilen, er kann nicht nach Willkür ohne Gesetzesgrundlage Leute einsperren. Wenn ihr an irgendjemand rummeckern wollt, dann fragt doch den Staatsanwalt und den Richter die das Urteil vor 20 Jahren gesprochen haben (so lange hat der Kerl nämlich gesessen), denn die hatten die exakt gleiche Sachelage vor sich wie der Richter jetzt - und sie haben keine Sicherungsverwahrung verordnet.
Wenn ihr lieber einen Staat wollt in dem man als gefährlich eingestufte Menschen einsperren kann bevor sie eine Straftat begangen haben, muss ich euch enttäuschen - das wird die BRD wohl nie werden. Aber ihr könntet vielleicht mal Nordkoreanische Staatsbürgerschaft beantragen.
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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arathor
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 09:54 Uhr
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Zitat von Kahori: Zitat von la-insania: Naja, Todesstrafe für Vergewaltiger is dann doch etwas zu übertrieben.
stimmt, wenn man die Erfahrung nicht gemacht hat, kommt einem sowas schnell über die Lippen... ich hoffe für dich, dass deiner Tochter, wenn du mal eine hast, sowas nicht passiert...
und ich hoffe für alle leute die der selben meinung sind dass sie sich mal gedanken drüber machen ob sie selber besser sind wenn sie den tod von anderen fordern.
ein kind vergewaltigen ist nicht okay, jemand umbringen (lassen) dann aber schon.
ich frag mich was hier eigentlich los ist, seid ihr von allen guten geistern verlassen? todesstrafe?
Glaub nicht alles was Du denkst!
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 09:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 09:55 Uhr
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Zitat von BlackRock: Zitat von Makaveli_89: Das stimmt schon, es gab ein Urteil der europäischen Gerichtshofes. Aber das hat nix damit zu tun.
Dieses Urteil ist vom BGH gesprochen worden. Und die Verkündung war heute.
Und der BGH kann nur nach geltendem Recht urteilen, er kann nicht nach Willkür ohne Gesetzesgrundlage Leute einsperren. Wenn ihr an irgendjemand rummeckern wollt, dann fragt doch den Staatsanwalt und den Richter die das Urteil vor 20 Jahren gesprochen haben (so lange hat der Kerl nämlich gesessen), denn die hatten die exakt gleiche Sachelage vor sich wie der Richter jetzt - und sie haben keine Sicherungsverwahrung verordnet.
Wenn ihr lieber einen Staat wollt in dem man als gefährlich eingestufte Menschen einsperren kann bevor sie eine Straftat begangen haben, muss ich euch enttäuschen - das wird die BRD wohl nie werden. Aber ihr könntet vielleicht mal Nordkoreanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Wohl einer der einzig vernünftigen Posts hier. Die meisten hier tun so als ob der nur 2 Jahre im Knast war. Irgendwann ist nunmal eine Schuld abgegolten - und man sollte nicht vergessen dass Auffälige nicht zwingend rückfällig werden! Man kann unmöglich jemanden auf Verdacht nach über 20 Jahren Knast noch weiter einsperren. nebenbei ist es ziemlich hart was man so in den Nachrichten sieht, wie die Leute abgehen - das grenzt ja schon an Hexenverfolgung!
Sicher, es ist ein heikles Thema, aber man sollte schon auf dem Boden bleiben!
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iGod
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 10:04 Uhr
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Zitat von Biebe_666: Zitat von BlackRock: Zitat von Makaveli_89: Das stimmt schon, es gab ein Urteil der europäischen Gerichtshofes. Aber das hat nix damit zu tun.
Dieses Urteil ist vom BGH gesprochen worden. Und die Verkündung war heute.
Und der BGH kann nur nach geltendem Recht urteilen, er kann nicht nach Willkür ohne Gesetzesgrundlage Leute einsperren. Wenn ihr an irgendjemand rummeckern wollt, dann fragt doch den Staatsanwalt und den Richter die das Urteil vor 20 Jahren gesprochen haben (so lange hat der Kerl nämlich gesessen), denn die hatten die exakt gleiche Sachelage vor sich wie der Richter jetzt - und sie haben keine Sicherungsverwahrung verordnet.
Wenn ihr lieber einen Staat wollt in dem man als gefährlich eingestufte Menschen einsperren kann bevor sie eine Straftat begangen haben, muss ich euch enttäuschen - das wird die BRD wohl nie werden. Aber ihr könntet vielleicht mal Nordkoreanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Wohl einer der einzig vernünftigen Posts hier. Die meisten hier tun so als ob der nur 2 Jahre im Knast war. Irgendwann ist nunmal eine Schuld abgegolten - und man sollte nicht vergessen dass Auffälige nicht zwingend rückfällig werden! Man kann unmöglich jemanden auf Verdacht nach über 20 Jahren Knast noch weiter einsperren. nebenbei ist es ziemlich hart was man so in den Nachrichten sieht, wie die Leute abgehen - das grenzt ja schon an Hexenverfolgung!
Sicher, es ist ein heikles Thema, aber man sollte schon auf dem Boden bleiben!
Es ist mit sicherheit richtig was in den beiden Posts steht, und laut unserem Gesetz (welches meiner meinung nach zwar schwächen hat, aber dennoch vergleichseiße vorbildlich ist) wurde der Gerechtigkeit ja auch genüge getan....So spricht mein Kopf. Im Herzen kann ich aber nicht verdrängen dass ich der meinung bin dass ein mehrfacher Sexualstraftäter jedes Gesellschaftliche Recht verwirkt hat und ich die Sicherheit der rechtschaffenden Bürger über sein Recht den Rest seines Lebens in Freihet zu verbringen einzuordnen ist!
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BlackRock - 47
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 10:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 10:07 Uhr
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Für die Sicherheit der Bürger ist die Polizei ja im Einsatz, Gefahrenabwehr ist eine ihrer Hauptaufgaben und diese übt sie offensichtlich in diesem Fall auch aus.
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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--Joerg--
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 10:11 Uhr
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Zitat von BlackRock: Für die Sicherheit der Bürger ist die Polizei ja im Einsatz, Gefahrenabwehr ist eine ihrer Hauptaufgaben und diese übt sie offensichtlich in diesem Fall auch aus.
Klar gehts um die Sicherheit , dass der nicht nochmal
zustösst.
Aber weisst Du, was so eine Bewachung rund um die Uhr kostet...!!??
Da wäre Knast garantiert billiger für uns Steuerzahler.
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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BlackRock - 47
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 10:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 10:15 Uhr
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Du findest also Geldsparen ist wichtiger als der Rechtsstaat?
"Wir haben zwar kein Gesetz um dich einzusperren, aber wir machen's trotzdem weil's billiger ist"?
Solltest du nicht umgekehrt besser sagen "für die Sicherheit meiner Kinder ist mir nichts zu teuer"?
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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arathor
Profi
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 10:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 10:48 Uhr
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Zitat von --Joerg--: Zitat von BlackRock: Für die Sicherheit der Bürger ist die Polizei ja im Einsatz, Gefahrenabwehr ist eine ihrer Hauptaufgaben und diese übt sie offensichtlich in diesem Fall auch aus.
Klar gehts um die Sicherheit , dass der nicht nochmal
zustösst.
Aber weisst Du, was so eine Bewachung rund um die Uhr kostet...!!??
Da wäre Knast garantiert billiger für uns Steuerzahler.
Dann müsste man auch alle Gefängnisinsassen töten, es ist auf dauer auch billiger?!
Behinderte Kosten auch Geld, warum nicht auch die?
arme welt
Glaub nicht alles was Du denkst!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 11:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.01.2010 um 11:58 Uhr
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Zitat von WritersPawn: Aber ma ne Frage, warum sollte der Vergewaltiger sich net zurückhalten bis die ganze Farce vorbei is? Danach macht er doch weiter - der is ja net blöd oder? Elende Justiz..
Was hintert einen Mörder, Bankräuber oder Schläger, nach seiner Haftentlassung daran, wieder rückfällig zu werden?
In einem Rechtsstaat gilt nun mal, dass jemand, der seine Haft abgesessen hat, damit das Unrecht "abgegolten" hat, wenngleich es die Tat nicht ungeschehen macht. Wer das nicht akzeptieren kann, ist womöglich in diesem System falsch...
Was ich dagegen nach wie vor bedenklich finde, dass der Landrat öffentlich vor dem entlassenen Täter warnte. Das jemand so wenig vom Rechtsstaatsprinzip versteht, hätte ich nicht erwartet.
Ach ja, hier übrigens die Pressemeldung des BGH. Das komplette Urteil ist leider noch nicht online:
BGH
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 11:59 Uhr
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Zitat von iGod: .So spricht mein Kopf. Im Herzen kann ich aber nicht verdrängen dass ich der meinung bin dass ein mehrfacher Sexualstraftäter jedes Gesellschaftliche Recht verwirkt hat und ich die Sicherheit der rechtschaffenden Bürger über sein Recht den Rest seines Lebens in Freihet zu verbringen einzuordnen ist!
Finde ich schön ausgedrückt. Trifft es sehr gut. Natürlich urteilt man emotional anders. Aber es geht eben nicht allein um die Opferseite, sondern auch um die gesamte Gesellschaft und den Täter.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 14.01.2010 um 12:02 Uhr
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Das sind doch jetzt "nur" 70 Fälle, bei denen eine Freilassung unter diesen Bedingungen wohl zur Pflicht wird. Das gesetz wurde ja 1998 geändert, so daß heutzutage auch nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann.
(Allerdings prüft die EU gerade, ob dieses Gesetz so erlaubt ist...)
Gruß
Jochen
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