Geschrieben am: 13.07.2012 um 11:08 Uhr
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Zitat von Penta-Phi: Falsch, beides sind Urkunden, die in das Eigentum der jeweiligen Person übergehen. Sonst gäbe es zb. keine Beschlagnahmung des Führerscheins.
nein er hat recht
Zitat: § 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Das Bundesministerium des Innern bestimmt den Ausweishersteller, die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate und den Sperrlistenbetreiber und macht deren Namen im Bundesanzeiger bekannt.
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