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Neues Gesetz: Nächtlicher Verkauf von Alkohol bald verboten

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#CaNe - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
2705 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 10:43 Uhr

Zitat von wandere:


Keine schlechte Idee mit dem Partypass.


partypass, clubausweis ... ist ja im prinzip das selbe

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Penta-Phi - 54
Profi (offline)

Dabei seit 02.2012
771 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 10:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.07.2012 um 10:49 Uhr

Zitat von Laser87:

Zitat von Penta-Phi:

Theoretisch nicht einmal von der Polizei, da es dein Eigentum ist, übrigens genauso wie der Führerschein.


Sowohl Ausweis als auch Pass oder Führerschein sind Eigentum der BRD. Du bist nur der Besitzer. ;-)



Gruß
Jochen


Falsch, beides sind Urkunden, die in das Eigentum der jeweiligen Person übergehen. Sonst gäbe es zb. keine Beschlagnahmung des Führerscheins.

Alkoholfreies Bier ist wie seine Schwester lecken: schmeckt richtig, ist aber FALSCH!

#CaNe - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
2705 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 11:08 Uhr

Zitat von Penta-Phi:

Falsch, beides sind Urkunden, die in das Eigentum der jeweiligen Person übergehen. Sonst gäbe es zb. keine Beschlagnahmung des Führerscheins.


nein er hat recht

Zitat:

§ 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Das Bundesministerium des Innern bestimmt den Ausweishersteller, die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate und den Sperrlistenbetreiber und macht deren Namen im Bundesanzeiger bekannt.


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Penta-Phi - 54
Profi (offline)

Dabei seit 02.2012
771 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 11:21 Uhr

Zitat von #CaNe:

Zitat von Penta-Phi:

Falsch, beides sind Urkunden, die in das Eigentum der jeweiligen Person übergehen. Sonst gäbe es zb. keine Beschlagnahmung des Führerscheins.


nein er hat recht

Zitat:

§ 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Das Bundesministerium des Innern bestimmt den Ausweishersteller, die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate und den Sperrlistenbetreiber und macht deren Namen im Bundesanzeiger bekannt.


Hmm, ok...ich hab mich da zu sehr auf den Führerschein versteift. Ein Ausweis bleibt im Eigentum der BRD und wird im Extremfall sichergestellt, nicht beschlagnahmt.

Alkoholfreies Bier ist wie seine Schwester lecken: schmeckt richtig, ist aber FALSCH!

StaiIIo - 49
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2012
27 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 13:33 Uhr

Völliger Schwachsinn eben wie alles was mit Einschränkungen zu tun hat.
Das einzige was die Jugend vor dem Alkohol schützen kann sind Eltern mit Hirn im Kopf. Wozu die große Menge an Jugendlichen nun flüssige Drogen benötigt um einen gewissen "Wochenende und Feierzustand" zu erreichen, das frage ich mich seit ich 12 bin ;)

Looking for the only one

Laser87 - 57
Champion (offline)

Dabei seit 11.2006
4301 Beiträge

Geschrieben am: 13.07.2012 um 21:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.07.2012 um 21:31 Uhr

Zitat von #CaNe:


nein er hat recht

Zitat:

§ 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate

(1) Niemand darf mehr als einen auf seine Person ausgestellten gültigen Ausweis der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
(2) Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Das Bundesministerium des Innern bestimmt den Ausweishersteller, die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate und den Sperrlistenbetreiber und macht deren Namen im Bundesanzeiger bekannt.


Danke ;-)

Auch ein Führerschein wird nicht beschlagnahmt. sondern eingezogen.



Gruß

Edith erklärt es noch genauer. Der Führerschein selbst ist irrelevant.
Es wird die Fahrerlaubnis (vorübergehend) entzogen.

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