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Forum / Politik und Wirtschaft

gesetz für aufzüge

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neuulmer77 - 48
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2009 um 00:03 Uhr

das gesetz greift nicht nur in öffentlichen gebäuden sondern auch in wohnhäuser. in meiner letzten firma wo ich gearbeitet habe wurde in jedem wohnblock mit mehr als 4 etagen ein aufzug eingebaut.

lieber HARTZ4 als S04

rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2009 um 00:05 Uhr

Zitat von 7bored:

Zitat von ArmerKonrad:

Zitat von 7bored:


meine schule von der bismarkbrücke (b28) aus

und ja.. da ganz oben is mein kz


Da oben ist dein Konzentrationslager?

ich bin sogar zu faul klassenzimmer auszuschreiben.
ich will keine treppen laufen


irgendwie bist du mir sympathisch. das passiert hier selten :bussi:
ich war in der valck und da dann auch immer im 4ten stock. n kollege hatte ne zeitlang krücken und deswegen den aufzugschlüssel, das war ganz genehm. aber sonst hab ich die treppensteigerei auch gehasst. selbst wenn es nen aufzug gibt, ich glaub nicht dass den dann jeder benutzen darf.

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

TobiK1987 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2007
146 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2009 um 10:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.09.2009 um 10:21 Uhr

Band III : Kommunales Bautenreglement

Version « Vote définitif du Conseil Communal »
TR-ENGINEERING
UT/99813-2/DS03E003.DOC – REV. 4 – 18/01/05 - 11 -
d.
In Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden mit mehr als 4 Stockwerken
(einschliesslich Erdgeschoss) müssen alle Stockwerke durch einen oder mehrere
Personenaufzüge miteinander verbunden sein. Personenaufzüge ersetzen nicht die
vorgeschrieben Treppen


so hab ichs gefunden :) hoffe das hilft

Ich darf dass

Jonsen - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2006
1565 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2009 um 10:37 Uhr

das tut euch doch nur gut, wenn ihr euch ma bewegt...

Achtung! Dieser Post könnte Ironie oder Sarkasmus enthalten.

aldi_93 - 31
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
767 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2009 um 11:04 Uhr

Zitat von Chris7750:

ich könnt nur dumme Kommentare abgeben.. :-)
wenn ihr keine Ahnung habt, dann SCHNAUZE!! ;-)


dein kommentar ist auch sinnlos, der hat auch nichts mit dem Thema aufzug zu tun!

DEUTSCHER MEISTER IST NUR DER FCB, NUR DER FCB, NUR DER FCB!!!!

Roadman_102 - 53
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2008
22 Beiträge
Geschrieben am: 16.09.2009 um 11:28 Uhr

Zitat von 7bored:

Zitat von -SaSSi_:

für was brauchst des?
du weist doch wie des gesezt geht. xD


meine schule hat 6stockwerke + erdgeschoss..
und mein kz (klassenzimmer) ist im 6ten.
ich hab keinen bock zu laufen und darum will ich den aufzug nutzen.


Kauf dir nen Hubschrauber oder nen Treppenlifter oder hör einfach mit Schule auf, wer mit 17 keinen Bock zum Treppensteigen hat sollte einfach zu hause im Bett bleiben
Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 16.09.2009 um 21:05 Uhr

Was in Deinem Fall anzuwenden wäre ist §29 (2) Landesbauordnung BW (Klick mich hart ich bin ein Link.

Jedoch ist nur vorgeschrieben, dass ein Aufzug vorhanden sein muss, die Nutzungsrechte kann der Hausherr jedoch größtenteils frei vergeben.
Sofern Du also keine körperliche Einschränkung hast, die ein Treppensteigen unzumutbar machen (Faulheit ist hier leider keine anerkannte Einschränkung^^) und der Hausherr - in diesem Fall also die Schulleitung - Dir keine Erlaubnis zur Nutzung des Aufzuges erteilt, wirst Du weiterhin "sportlich" sein müssen.

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

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