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Forum / Politik und Wirtschaft

gesetz für aufzüge

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
7bored - 33
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
845 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:21 Uhr

Es gibt ein Gesetz das besagt, dass in Neubauten die Möglichkeit bestehen muss mit einem Aufzug fahren zu können, wenn man mehr als 4 Stockwerke zu überwinden hat oder so.
Weiss zufällig jemand wie dieses gesetz heisst und wo ich es finde?

Now is the time!

foxi30 - 30
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
534 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:23 Uhr

komisches gesetz!!

...♫♪♫♪♫♫♪♫♫♪

-SaSSi_ - 30
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2009
199 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:24 Uhr

für was brauchst des?
du weist doch wie des gesezt geht. xD
madvillian
Champion (offline)

Dabei seit 07.2008
2790 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.09.2009 um 21:24 Uhr

Zum Beweisen?
FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:25 Uhr

Zitat von 7bored:

Es gibt ein Gesetz das besagt, dass in Neubauten die Möglichkeit bestehen muss mit einem Aufzug fahren zu können, wenn man mehr als 4 Stockwerke zu überwinden hat oder so.
Weiss zufällig jemand wie dieses gesetz heisst und wo ich es finde?


Hmm ne glaub nicht das es da ein Gesetz gibt ... Zumindest nicht in einfachen Wohnblocks .. in nem öffentlichen Gebäude is es ja logisch (außer Münster xD) aber in solchen Blocks is es glaub dem Erbauer überlassen ob er einen reinbaut oder ned ...
7bored - 33
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
845 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:26 Uhr

Zitat von -SaSSi_:

für was brauchst des?
du weist doch wie des gesezt geht. xD


meine schule hat 6stockwerke + erdgeschoss..
und mein kz (klassenzimmer) ist im 6ten.
ich hab keinen bock zu laufen und darum will ich den aufzug nutzen.

Now is the time!

-own3d-
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2009
141 Beiträge
Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.09.2009 um 21:27 Uhr

wenn du dein vermieter anklagenwillst dann sau ob es nicht vllt ein hinterausgang gibt der das haus dann nur zu einem 3 1/2 stöckigen haus amcht!
so ist das bei uns -.-
mann muss immer 4 stock hoch aber durch den hinterausgang der am arsch der welt endet währen es nur 3 1/2
:sauer:
7bored - 33
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
845 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:27 Uhr

Zitat von FaR_CrY:

Zitat von 7bored:

Es gibt ein Gesetz das besagt, dass in Neubauten die Möglichkeit bestehen muss mit einem Aufzug fahren zu können, wenn man mehr als 4 Stockwerke zu überwinden hat oder so.
Weiss zufällig jemand wie dieses gesetz heisst und wo ich es finde?


Hmm ne glaub nicht das es da ein Gesetz gibt ... Zumindest nicht in einfachen Wohnblocks .. in nem öffentlichen Gebäude is es ja logisch (außer Münster xD) aber in solchen Blocks is es glaub dem Erbauer überlassen ob er einen reinbaut oder ned ...


es gibt dieses gesetz!
und in diesem gesetz sind nur NEUBAUTEN betroffen.
ich weiss nur nicht wie es heisst.

Now is the time!

foxi30 - 30
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
534 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:27 Uhr

Zitat von 7bored:

Zitat von -SaSSi_:

für was brauchst des?
du weist doch wie des gesezt geht. xD


meine schule hat 6stockwerke + erdgeschoss..
und mein kz (klassenzimmer) ist im 6ten.
ich hab keinen bock zu laufen und darum will ich den aufzug nutzen.

ist deine schule ein neubau?!
ich glaub des darf jeder entscheiden wie er will!!

...♫♪♫♪♫♫♪♫♫♪

7bored - 33
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
845 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:28 Uhr

Zitat von -own3d-:

wenn du dein vermieter anklagenwillst dann sau ob es nicht vllt ein hinterausgang gibt der das haus dann nur zu einem 3 1/2 stöckigen haus amcht!
so ist das bei uns -.-
mann muss immer 4 stock hoch aber durch den hinterausgang der am arsch der welt endet währen es nur 3 1/2 :sauer:


hinterausgang gibt es sozusagen in den altbau.
aber trotzdem muss ich so oder so 4stockwerke im neubau laufen.
weisst du wie das gesetz heisst?

Now is the time!

7bored - 33
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
845 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:29 Uhr

Zitat von foxi30:

Zitat von 7bored:

Zitat von -SaSSi_:

für was brauchst des?
du weist doch wie des gesezt geht. xD


meine schule hat 6stockwerke + erdgeschoss..
und mein kz (klassenzimmer) ist im 6ten.
ich hab keinen bock zu laufen und darum will ich den aufzug nutzen.

ist deine schule ein neubau?!
ich glaub des darf jeder entscheiden wie er will!!

wenn die schule letztes schuljahr in betriebgenommen wurde und alles nach farbe gestunken hat dann is das glaub ich schon ein neubau

Now is the time!

wait - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2009
144 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:30 Uhr

Zitat von 7bored:

Zitat von -SaSSi_:

für was brauchst des?
du weist doch wie des gesezt geht. xD


meine schule hat 6stockwerke + erdgeschoss..
und mein kz (klassenzimmer) ist im 6ten.
ich hab keinen bock zu laufen und darum will ich den aufzug nutzen.


:totlacher: geile aussage
hätt ja eigentlich iwas mit referat oder so erwartet aber das is geil :-D
moT_ - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2009
41 Beiträge
Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:33 Uhr

sag doch einfach du hast probleme am knie oder so und dass du nur schwehr stufen laufen kannst :D
7bored - 33
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
845 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:37 Uhr

aber btt;

Zitat von 7bored:

Es gibt ein Gesetz das besagt, dass in Neubauten die Möglichkeit bestehen muss mit einem Aufzug fahren zu können, wenn man mehr als 4 Stockwerke zu überwinden hat oder so.
Weiss zufällig jemand wie dieses gesetz heisst und wo ich es finde?


Now is the time!

marzl - 35
Experte (offline)

Dabei seit 10.2005
1420 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.09.2009 um 21:43 Uhr

heul nich rum kleiner..lehrjahre sind keine herrenjahre also lauf oder wechsel die schule -.-

apropos:

Zitat:

§ 24

Erschließung



(1) Alle Teile von baulichen Anlagen sind so zu erschließen, dass sie entsprechend ihrem jeweiligen Verwendungszweck sicher zugänglich und benützbar sind. Die Durchgangshöhen von Türen, Toren, Treppen und dergleichen sind so zu bemessen, dass eine gefahrlose Benützung möglich ist.

(2) Die vertikale Erschließung hat durch Treppen oder Rampen zu erfolgen. Wenn dies aufgrund des Verwendungszweckes unter Bedachtnahme auf die Höhe der baulichen Anlage erforderlich ist, sind die Treppen in Treppenhäusern anzuordnen und es sind zusätzlich Aufzüge zu errichten. Gebäude mit Aufenthaltsräumen mit drei oder mehr oberirdischen Geschossen sowie Gebäude mit Garagen mit zwei oder mehr unterirdischen Geschossen oder mit Garagen bzw. Parkdecks mit drei oder mehr oberirdischen Geschossen müssen jedenfalls über einen Aufzug verfügen, der alle Geschosse miteinander verbindet. Die Verpflichtung zur Errichtung von Aufzügen gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.



Es steht das ein aufzug vorhanden sein muss, es steht allerdings nirgendwo, dass jeder den aufzug benutzen darf ;)

also heul nich rum kleiner..lehrjahre sind keine herrenjahre also lauf oder wechsel die schule -.-

Ene mene muh und raus bist du!

Geon92 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2006
208 Beiträge

Geschrieben am: 15.09.2009 um 21:43 Uhr

Ich wollte gerade sagen Grundgesetz aber ich denk da stehts net ^^

Abwasser ist ein Thema, das unbedingt geklärt werden muss.

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