Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Politik und Wirtschaft
Vertrieben aus dem eigenen Land.

Schnitzi76 - 49
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2007
680
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.06.2009 um 09:39 Uhr
|
|
Zitat von teacher-1:
Im übrigen begehst Du den ständgen reflexhaften Fehler vom eigenen Versagen, von der eigenen Schuld durch den Hinweis auf andere Länder abzulenken.
Eigenem Versagen?? Welches denn - wie gesagt - und dabei interessiert mich weder diese Pseudomoralische Verpflichtung die man gerne vorschiebt in diesen Dingen noch was irgendwelche "Historiker", die eine Geschichte zu erzählen haben die sagen wir mal - sehr einseitig geschönt wird - ich habe mir diesbezüglich keine Vorwürfe zu machen - besser gesagt - es interessiert mich einen feuchten Wisch was 38-45 geschah, ich fühle mich 70 !!! Jahre danach auch keinem mehr schuldig gegenüber!!
Und sicher seh ich das ganze in Relation zu anderen Ereignissen der Geschichte - dann kommt man nämlich als denkender Mensch drauf das es keinen schlimmsten aller Kriege gibt/gab - Krieg ist immer gleich grausam!
Aber diese Erkenntnis würde ja dazu führen das die anderen Kriegstreiber dieser Zeit nich mehr die "Guten" wären...
Siegermentalität ...
P.S. Und ja, ich weiß - ich wär nie n guter Diplomat geworden...
Wenn Die Menschheit EINES bewiesen hat dann das Sie mit Freiheit nicht umzugehen weiß!
|
|
teacher-1
Champion
(offline)
Dabei seit 02.2007
5594
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.06.2009 um 13:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2009 um 13:04 Uhr
|
|
Ich hätte ausgerechnet von Dir eine solch ahistorische und krude Einstellung nicht erwartet. Da ich hier aber keinen Streit haben möchte, kann ich das so stehen lassen, auch wenn ich für meine Person eine solche Einstellung für völlig daneben halte. Ich denke, ich habe ausführlich deutlich gemacht, was aus der Sicht des Historikers dazu zu sagen ist. Du kannst das von mir aus anders sehen, das spielt aber eben für die Einordnung der historischen Zusammenhäng keine Rolle, so wie es ja auch für den Arzt keine Rolle spielen kann, ob sein Patient im Hinblick auf die eigene Krankheit eine andere Sichtweise hat.
|
|
xian
Profi
(offline)
Dabei seit 01.2008
966
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.06.2009 um 14:12 Uhr
|
|
Zitat von Laser87:
Diese Verträge kenne ich natürlich - aber die Verträge der DDR mit Polen kann man getrost vergessen, da die DDR niemals der Nachfolger des Deutschen Reiches war. Im Gegenteil alles diesbezüglich abgelehnt hat.
Somit entfällt auch der 2+4-Vertrag.
Und ob jetzt das teilweise wiedervereinigte Deutschland der Nachfolger des DR ist, darf zumindest bezweifelt werden.
Zitat: Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1 [3]):
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Quelle: Wikipedia
Alles Weitere muß erst nach einem Friedensvertrag geklärt werden.
Gruß
Jochen
Tut mir weh beim lesen. Die Entscheidung des BVerfG hat nichts mit dem Problem zu tun (nebenbei ist Identität mehr als Rechtsnachfolgerschaft).
Wie du auf die Idee kommst, dass ein "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 14. November 1990 über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze" ein Vertrag der DDR mit Polen ist, das entzieht sich gänzlich meiner Vorstellungskraft.
Und in eben diesem Vertrag steht direkt in Artikel eins, dass auf ältere Verträge (zwischen Polen und der DDR) Bezug genommen wird. Copy & Paste war damals noch nicht ganz so verbreitet.
Warum ein Friedensvertrag die Überschrift Friedensvertrag haben muss verstehe ich auch nicht. Kannst ja mal in den Verträgen die Worte friedlich und Frieden zählen.
Oder wers gern intelligent hat: die materiellen Merkmale eines Friedensvertrags, sind die etwa nicht erfüllt?
Noch so ein chronologischer Blödsinn ist es ein Urteil von 1973 als ständige Rechtsprechung des BVerfG über das wiederereinigte Deutschland zu bezeichnen.
|
|
Laser87 - 57
Champion
(offline)
Dabei seit 11.2006
4301
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.06.2009 um 14:28 Uhr
|
|
Zitat von xian:
Tut mir weh beim lesen. Die Entscheidung des BVerfG hat nichts mit dem Problem zu tun (nebenbei ist Identität mehr als Rechtsnachfolgerschaft).
Wie du auf die Idee kommst, dass ein "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 14. November 1990 über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze" ein Vertrag der DDR mit Polen ist, das entzieht sich gänzlich meiner Vorstellungskraft.
Und in eben diesem Vertrag steht direkt in Artikel eins, dass auf ältere Verträge (zwischen Polen und der DDR) Bezug genommen wird. Copy & Paste war damals noch nicht ganz so verbreitet.
Warum ein Friedensvertrag die Überschrift Friedensvertrag haben muss verstehe ich auch nicht. Kannst ja mal in den Verträgen die Worte friedlich und Frieden zählen.
Oder wers gern intelligent hat: die materiellen Merkmale eines Friedensvertrags, sind die etwa nicht erfüllt?
Noch so ein chronologischer Blödsinn ist es ein Urteil von 1973 als ständige Rechtsprechung des BVerfG über das wiederereinigte Deutschland zu bezeichnen.
Nun, die ersten beiden links -afair- waren Verträge zwischen der DDR und Polen...
Und wieso soll ich nicht ein Urteil von 1973 nehmen, solange es nichts aktuelleres gibt?
Tatsache ist, daß 1945 das Deutsche Reich militärisch kapituliert hat, daß es bis heute weiter fortbesteht und bis heute keinen Friedensvertrag hat, der aber unter anderem in den Urteilen des BVerfG explizit gefordert wird...
Ich kann auch in einen Kaufvertrag mit einem Amerikaner 100 mal Friede reinschreiben - damit hat das Deutsche Reich immer noich keinen Friedensvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika...
Materielle Merkmale? In einem Friedensvertag? Wir zahlen, ihr schießt nicht mehr, oder wie? So ein Quatsch! Tatsache ist, daß die Alliierten immer noch jederzeit die Kampfhandlungen wieder aufnehmen können, wenn es ihnen in den Kram paßt - durchaus unwahrscheinlich, aber möglich. (Die Polen interessieren in dem Fall überhaupt nicht)
Gruß
|
|
Flopchop
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2005
4707
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.06.2009 um 14:35 Uhr
|
|
Zitat von Laser87: Tatsache ist, daß die Alliierten immer noch jederzeit die Kampfhandlungen wieder aufnehmen können, wenn es ihnen in den Kram paßt - durchaus unwahrscheinlich, aber möglich. (Die Polen interessieren in dem Fall überhaupt nicht)
Gruß
kennsch Nato
_-_
|
|
redandblack - 37
Profi
(offline)
Dabei seit 08.2007
650
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.06.2009 um 14:51 Uhr
|
|
Zitat von Flopchop: Zitat von Laser87: Tatsache ist, daß die Alliierten immer noch jederzeit die Kampfhandlungen wieder aufnehmen können, wenn es ihnen in den Kram paßt - durchaus unwahrscheinlich, aber möglich. (Die Polen interessieren in dem Fall überhaupt nicht)
Gruß
kennsch Nato
Was indes noch viel wichtiger ist: Kennsch Zwei-plus-Vier-Vertrag?
|
|
outoforder64
Experte
(offline)
Dabei seit 11.2006
1564
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.06.2009 um 15:08 Uhr
|
|
Die hätten bei der Wiedervereinigung ruhig druck machen sollen...
Dumme Menschen lachen gerne über noch dümmere Menschen.
|
|
xian
Profi
(offline)
Dabei seit 01.2008
966
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.06.2009 um 15:13 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2009 um 15:15 Uhr
|
|
Zitat von Laser87:
Nun, die ersten beiden links -afair- waren Verträge zwischen der DDR und Polen...
Weil sich die Verträge der letzten Links inhaltlich auf diese Regelungen berufen. Und man damit den Inhalt der Verträge nicht erfassen kann, wenn man die anderen Verträge nicht hat. Die Reihenfolge eins bis fünf ist auch nicht zufällig.
Zitat von Laser87: Und wieso soll ich nicht ein Urteil von 1973 nehmen, solange es nichts aktuelleres gibt?
Tatsache ist, daß 1945 das Deutsche Reich militärisch kapituliert hat, daß es bis heute weiter fortbesteht und bis heute keinen Friedensvertrag hat, der aber unter anderem in den Urteilen des BVerfG explizit gefordert wird...
Weil die Wiedervereinigung 73 noch nicht einmal greifbar war.
Und so ein Urteil fast zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung als ständige Rechtsprechung zu bezeichnen ist realitätsfremd.
Das BVerfG kann noch nicht einmal hergehen (selbst wenn es das wollte) und seine Rechtsprechung von damals klarstellen oder ändern, wenn nicht ein ähnlicher Fall an es herangetragen wird.
Außerdem steht in dem Urteil, dass das Deutsche Reich teilidentisch in Form der Bundesrepublik weiter besteht. Nicht, dass das Deutsche Reich neben oder unter der Bundesrepublik Deutschland besteht und nur wartet bis diese sich wieder von ihren Grund und Boden zurückzieht.
Mit einem deutschen Staatsgebiet und Staatsvolk ist auch nicht das alte Deutschlandlied gemeint, sondern eine Absage an eine endgültige Lösung in Form zweier Staaten gemacht worden.
Den Friedensvertrag gibt es faktisch. Er heißt eben nur nicht so.
Zitat von Laser87: Ich kann auch in einen Kaufvertrag mit einem Amerikaner 100 mal Friede reinschreiben - damit hat das Deutsche Reich immer noich keinen Friedensvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika...
Es ist ja auch andersrum - Deutschland kann den Friedensvertrag mit der Aliierten 100mal Kaufvertrag nennen, wichtig ist nur der Inhalt.
Zitat von Laser87: Materielle Merkmale? In einem Friedensvertag? Wir zahlen, ihr schießt nicht mehr, oder wie? So ein Quatsch! Tatsache ist, daß die Alliierten immer noch jederzeit die Kampfhandlungen wieder aufnehmen können, wenn es ihnen in den Kram paßt - durchaus unwahrscheinlich, aber möglich. (Die Polen interessieren in dem Fall überhaupt nicht)
Gruß
So überspitzt das ist, aber die Regelung würde für einen Friedensvertrag reichen. Andere Merkmale wären zum Beispiel der Verzicht auf Gebietsansprüche und das Einigen auf eine friedliche Zusammenarbeit.
Die Aliierten können auch so jederzeit Kampfhandlungen beginnen. Haben sie, bzw. um fair zu sein, zwei von ihnen eindrucksvoll bewiesen.
Geht aber alles vom Thema ab.
|
|
maxpower89 - 36
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2006
653
Beiträge
|
Geschrieben am: 04.06.2009 um 00:51 Uhr
|
|
Zitat von Airborne-82: Haben auch Deutsche aus den Ostgebieten die Vertrieben wurden Recht auf Entschädigung von den Polen?Also ich meine Ja!
Es handelt sich hier scheinbar um einen Fall von Inkonsequenz oder etwa nicht? Sie scheint allgegenwärtig zu sein. Muss man das Allgegenwärtige akzeptieren? Wenn man es nicht tut, begibt man sich freiwillig in Klein- und Kleinstkriege, die teilweise mit einer lächerlichen, ja absurden Penibilität geführt werden. Das Wesen des Menschen? So einfach gestrickt ist er doch, der ach so schlaue Homo Spaiens Sapiens. Und dabei wollte er doch nur Gerechtigkeit ... Die gute Intention führt letzlich aber zu Konflikten, weil jeder von ihr profitieren will. Wie wäre es denn mal mit Bescheidenheit? Die Handlungen der Menschen waren leider schon immer inkonsequent und demzufolge auch ungerecht. Nur stellt sich in diesem Fall die Frage: Ist es wirklich inkonsequent, die Vertriebenen eines Volkes, das einen Psychopathen, der letzen Endes Schuld an allem war, nicht verhindert hat, nicht zu entschädigen? Liegt die eigentliche Schuld nicht bei den Deutschen selbst? Dann müsste man ja auch alle Familien von gefallenen deutschen Soldaten entschädigen, denn immerhin wurden sie von amerikanischen, britischen etc. Streitkräften ermordet. Auch hier kann man argumentieren, dass ja Deutschland selbst die Schuld für die Toten trägt. Warum also die Suppe, die man sich selbst eingebrockt hat, bzw. mit deren "Einbrockung" (lustiges Wort ) man rechnen musste, von anderen auslöffeln lassen, zumal sie lieber Steaks wollen (sinnloser Zusatz, der die Lesezeit und damit vielleicht auch den "Lesewert" dieses Beitrags erhöhen soll).
Hart aber unfair!
|
|
Forum / Politik und Wirtschaft
|