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Forum / Politik und Wirtschaft
Bundestag: Kritisches zum Lissabon-Vertrag

Eddy81 - 44
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.02.2009 um 23:11 Uhr
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Das sagt nicht nur der mann sondern auch Prof. Karl Albrecht Schachtschreiber der einen Ausführlichen Artikel über diesen Vertrag geschriben hat LESEN
Dazu gibt es auch noch etwas vom BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Ich denke auch das wenn das Volk befragt worden wäre würde es auch einer ablehnung geben, aber das Volk wird wie üblich nie befragt! Fragt sich nur warum. Der VErtrag wurde schon von Frankreich und den Niederlande abgelehnt ( ja damals hieß er noch anders ) und jetzt auch wieder von Irland! Ich frage mich warum akzeptiert es der Europäische Rat nicht das das Volk den Vertrag net will! Die Gier nach immer mehr Macht ist unermäßlich in diesem Rat ist unermäßlich was mich einfach nur ankotzt, die souveränität aller Länder in europa wird ausgehölt, und eine demokratie ist kaum möglich!
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.
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Poebbel - 35
Champion
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 00:02 Uhr
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Wer vom Volk weiß denn wirklich um was es in dem Vertrag geht? Ich halte mich für gut informiert und will darüber nicht entscheiden, weil ich mit meinem Wissen dem Vertrag überhaupt nicht gerecht werde.
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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Eddy81 - 44
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 00:15 Uhr
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Zitat von Poebbel: Wer vom Volk weiß denn wirklich um was es in dem Vertrag geht? Ich halte mich für gut informiert und will darüber nicht entscheiden, weil ich mit meinem Wissen dem Vertrag überhaupt nicht gerecht werde.
Genau das ist das Problem! Die verträge sind so geschrieben das man ein Jurist sein muß um ihn zu verstehen! Das ist nach meiner Ansicht ein unzumutbarer Zustand, das sagt auch das Bundesverfassungsgericht!
Das Volk soll zu allem Ja und Amen sagen! Unglaublich so eine Aussge! Du legst Deine Freiheit in den Händen anderer Hände durch eine solche Ignoranz! Und ja Die Massenmedien sagen auch net alles oder lassen wichtige Informationen weg! Das Volk Sollte einen Lesbaren Vertrag zu Gesicht bekommen, um dann darüber zu entscheiden, oder es sollte sich dann auch mal der Bundespräsident an das Gesetz halten und Keinen Vertrag unterschreiben bevor es vom Bundesverfassungsgericht genehmigt wird. Das was da gerade passiert ist eine absolute Frechheit und ein schlag ins Gesicht der Demokratie!
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht.
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xian
Profi
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 11:28 Uhr
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Zitat von Eddy81: Das Volk Sollte einen Lesbaren Vertrag zu Gesicht bekommen, um dann darüber zu entscheiden, oder es sollte sich dann auch mal der Bundespräsident an das Gesetz halten und Keinen Vertrag unterschreiben bevor es vom Bundesverfassungsgericht genehmigt wird.
Das sind nicht die Aufgaben des BVerfG und des Bundespräsidenten. Und den Rest nennt man repräsentative Demokratie.
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Flopchop
Champion
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 13:14 Uhr
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Zitat von xian: Zitat von Flopchop: Zitat von xian: Gegner von Artikel 23 nicht zu schwer sein.
Was willst du tun? ... den Merkantilismus einführen?
Man muss eben im 21Jhr global denken und ja ich bin mir über die FOlgen des Artikels im klaren
Das ging hoffentlich nicht gegen mich.
ähäm..doch
_-_
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xian
Profi
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Dabei seit 01.2008
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 15:22 Uhr
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Dann: Nichts, nein und dem letzten Satz stimme ich zu
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Eddy81 - 44
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 15:39 Uhr
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Zitat von xian: Zitat von Eddy81: Das Volk Sollte einen Lesbaren Vertrag zu Gesicht bekommen, um dann darüber zu entscheiden, oder es sollte sich dann auch mal der Bundespräsident an das Gesetz halten und Keinen Vertrag unterschreiben bevor es vom Bundesverfassungsgericht genehmigt wird.
Das sind nicht die Aufgaben des BVerfG und des Bundespräsidenten. Und den Rest nennt man repräsentative Demokratie.
Bitte? Der Bundespräsident muß sich schon im Klaren sein was er da Unterschreibt!!! Der Bundespräsident muß den Vertrag unterschreiben sonst wird er net Retifiziert! Und ja das BVerfG hat die Aufgabe die Verträge die die Regierung zu wege bringt zu untersuchen und auch Rechtmäßigkeit zu prüfen wenn es klagen ibt. UND DIE GAB ES NUNMAL! Und wenn das der Fall ist, dann sollte der Bundespräsindet nicht vorzeitig unterschreiben!
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SmooKi - 19
Halbprofi
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Dabei seit 08.2008
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 15:47 Uhr
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Herr Nitzsche hat doch absolut recht (Vergleich mit Versailler Vertrag ist übertrieben). Das erste Mal seit 60 Jahren haben wir eine Verfassung (aka GG), die ungeachtet politischer Probleme Einwand funktioniert (Weimarer Verfassung zählt nicht da erhebliche Mängel). Natürlich haben unsere Politker nun nichts besseres zu tun, als unsere Verfassung durch den Lissaboner Vertrag auszuhebeln. Denn er tut das, wozu er gemacht wurde - er übertragt entscheidende Vollmachten des Deutschen Volkes (repräsentiert durch das Parlament) auf das Europäische Parlament. Zugespitzt ausgedrückt: Von dem Tag an, an dem der Lissaboner Vertrag gültig ist, werden zum großen Teil wichtige Entscheidungen die uns Deutsche betreffen nicht mehr von unseren Repräsentanten getroffen, sondern von weltfremden Personen in Brüssel, die sich einen SCHEISS um Deutschland kümmern. Das kann einfach nicht der richtige Weg sein - EU hin oder her, keinem europäischen Volk darf die Entscheidungsgewalt über sein Land entzogen werden!
Nach dem die "Europäische Verfassung" gnadenlos in Europa durchgefallen ist, mussten sich die Herrschaften in Brüssel schnell was anderes ausdenken, um doch noch ihr Papierchen durchzubringen: Der Lissaboner Vertrag war geboren - inhaltlich der die "Europäische Verfassung" - mit neuem Etikett eben.
Inhalt ist unter anderem:
- Der Vertrag von Lissabon überträgt umfangreich die Befugnisse der individuellen Mitgliedstaaten nach “Brüssel” (!!!) , d.h. zu den EU-Organen. Dies schließt auch sehr heikle politische Fragen mit ein, etwa zur Sozialpolitik, Energiepolitik, indirekte Besteuerung, Rechtswesen, Sicherheit, Verteidigungspolitik, Außenpolitik, usw. (Es ist sogar geplant, dass eine europäische Polizei geschaffen werden soll, der es erlaubt ist überall in der EU tätig zu sein.)
- Der Vertrag bringt das Mehrheitsstimmrecht für 50 Entscheidungstypen, die bisher Einstimmigkeit erfordert haben. Die Mitgliedsländer verlieren einen Aspekt ihrer Souveränität
- Die EU wird neu definiert als eine Rechtspersönlichkeit, die der Gründung eines neuen Landes sehr nahe kommt.
(Quelle: u.a. Wikipedia und Google)
Ich hoffe, dass dieser Vertrag an unserem Bundesverfassungsgericht scheitert und die Iren weiter stur bleiben!
For Justice and Liberty
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Eddy81 - 44
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 16:54 Uhr
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Zitat von SmooKi: Herr Nitzsche hat doch absolut recht (Vergleich mit Versailler Vertrag ist übertrieben). Das erste Mal seit 60 Jahren haben wir eine Verfassung (aka GG), die ungeachtet politischer Probleme Einwand funktioniert (Weimarer Verfassung zählt nicht da erhebliche Mängel). Natürlich haben unsere Politker nun nichts besseres zu tun, als unsere Verfassung durch den Lissaboner Vertrag auszuhebeln. Denn er tut das, wozu er gemacht wurde - er übertragt entscheidende Vollmachten des Deutschen Volkes (repräsentiert durch das Parlament) auf das Europäische Parlament. Zugespitzt ausgedrückt: Von dem Tag an, an dem der Lissaboner Vertrag gültig ist, werden zum großen Teil wichtige Entscheidungen die uns Deutsche betreffen nicht mehr von unseren Repräsentanten getroffen, sondern von weltfremden Personen in Brüssel, die sich einen SCHEISS um Deutschland kümmern. Das kann einfach nicht der richtige Weg sein - EU hin oder her, keinem europäischen Volk darf die Entscheidungsgewalt über sein Land entzogen werden!
Nach dem die "Europäische Verfassung" gnadenlos in Europa durchgefallen ist, mussten sich die Herrschaften in Brüssel schnell was anderes ausdenken, um doch noch ihr Papierchen durchzubringen: Der Lissaboner Vertrag war geboren - inhaltlich der die "Europäische Verfassung" - mit neuem Etikett eben.
Inhalt ist unter anderem:
- Der Vertrag von Lissabon überträgt umfangreich die Befugnisse der individuellen Mitgliedstaaten nach “Brüssel” (!!!) , d.h. zu den EU-Organen. Dies schließt auch sehr heikle politische Fragen mit ein, etwa zur Sozialpolitik, Energiepolitik, indirekte Besteuerung, Rechtswesen, Sicherheit, Verteidigungspolitik, Außenpolitik, usw. (Es ist sogar geplant, dass eine europäische Polizei geschaffen werden soll, der es erlaubt ist überall in der EU tätig zu sein.)
- Der Vertrag bringt das Mehrheitsstimmrecht für 50 Entscheidungstypen, die bisher Einstimmigkeit erfordert haben. Die Mitgliedsländer verlieren einen Aspekt ihrer Souveränität
- Die EU wird neu definiert als eine Rechtspersönlichkeit, die der Gründung eines neuen Landes sehr nahe kommt.
(Quelle: u.a. Wikipedia und Google)
Ich hoffe, dass dieser Vertrag an unserem Bundesverfassungsgericht scheitert und die Iren weiter stur bleiben!
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xian
Profi
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 17:09 Uhr
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Zitat von Eddy81:
Bitte? Der Bundespräsident muß sich schon im Klaren sein was er da Unterschreibt!!! Der Bundespräsident muß den Vertrag unterschreiben sonst wird er net Retifiziert!
Nicht ganz. Der Bundespräsident muss das Zustimmungsgesetz ausfertigen, mit dem der Vertrag ratifiziert wird.
Weißt du wie viel Gesetze der Bundespräsident täglich auszufertigen hat?
Zitat: Und ja das BVerfG hat die Aufgabe die Verträge die die Regierung zu wege bringt zu untersuchen und auch Rechtmäßigkeit zu prüfen wenn es klagen ibt. UND DIE GAB ES NUNMAL! Und wenn das der Fall ist, dann sollte der Bundespräsindet nicht vorzeitig unterschreiben!
Richtig. Das BVerfG muss Klagen bearbeiten, aber nicht generell überprüfen, was Regierung und Bundestag machen.
Wenn es das Gesetz als nicht verfassungskonform beurteilt, ist es ungültig. Auch wenn der Präsident es schon ausgefertigt hat.
Wenn es zum gegenteiligen Ergebnis kommt, dann muss der Präsident eh ausfertigen.
Das warten hat also rein symbolische Wirkung und das materielle Überprüfen ist auch nur sehr beschränkt Aufgabe des Präsidenten.
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SmooKi - 19
Halbprofi
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 17:46 Uhr
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Zitat von xian: Zitat von Eddy81:
Bitte? Der Bundespräsident muß sich schon im Klaren sein was er da Unterschreibt!!! Der Bundespräsident muß den Vertrag unterschreiben sonst wird er net Retifiziert!
Nicht ganz. Der Bundespräsident muss das Zustimmungsgesetz ausfertigen, mit dem der Vertrag ratifiziert wird.
[b]Weißt du wie viel Gesetze der Bundespräsident täglich auszufertigen hat?[/b]
Das ist doch irrelevant. Das ist nunmal seine Aufgabe als Staatsoberhaupt. Wenn er dieser wichtigen Aufgabe nicht ordnungsgemäß und mit nötigem Respekt nachkommt, soll er sein Amt niederlegen.
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Poebbel - 35
Champion
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 17:59 Uhr
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Der BuPrä hat in dem Sinen da keine Entscheidungsfreiheit. Rein repräsentativ. Vom Luftsicherheitsgesetz mal abgesehen hat (und soll er) alles unterschrieben was ihm auf den Tisch kommt. Wo kämen wir denn da hin, wenn ein Mann die Entscheidungen des Parlaments einfach so ablehnen kann?
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SmooKi - 19
Halbprofi
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Dabei seit 08.2008
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Geschrieben am: 19.02.2009 um 19:59 Uhr
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Zitat von Poebbel: Der BuPrä hat in dem Sinen da keine Entscheidungsfreiheit. Rein repräsentativ. Vom Luftsicherheitsgesetz mal abgesehen hat (und soll er) alles unterschrieben was ihm auf den Tisch kommt. Wo kämen wir denn da hin, wenn ein Mann die Entscheidungen des Parlaments einfach so ablehnen kann?
Naja, er hat immerhin formelles Überprüfungsrecht. Aber der sowieso, sollte das Bundesverfassungsgericht nichts gegen den Vertrag einzuwenden haben, ihn sowieso absegnen. Daher erübrigt sich wohl diese Frage.
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