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Umfrage zum BVG!

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 21:06 Uhr

Zitat von Sigge018:

Doch manchmal schreitet es eben über das hinnaus und genau das ist es was die Kritiker kritisieren ... Und von der Gegenseite kommen oft die Argumente, dass dieses Überschreiten einfach notwendig ist bzw. nur von Vorteil, doch grundlegen ist das teilweise wirklich nicht vorgesehen - und genau an dieser Stelle bildet sich der Konflikt ... Aus diesem Grund auch die Frage ob ihr Euch auf Seiten der Kritiker stellt, oder nicht ... [achso, falls es jemanden interresiert, diese Umfrage basiert auf einem Schul-/Klassenprojekt in GK]


Hast du mir vielleicht ein konkretes Beispiel? Es kann schon sein, dass das BVG manchmal für Entscheidungen (zu Recht) Kritik kassiert. Aber Gesetze könne ja vom BVG nicht gemacht werden. Es werden lediglich Mahnungen an die Politik geschickt, dass der Gesetzgeber Verordnungen und Gesetze überarbeiten muss.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2008 um 21:32 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von xian:

Das Problem ist, dass das Bunderverfassungsgericht die Gewaltenteilung teilweise durchbricht, da eine Institution der Judikative durch ihre Entscheidungen direkt geltendes Recht schafft und das eigentlich Aufgabe der Legislative ist.


Aber das BVG mahnt doch lediglich zur Überarbeitung von Gesetzen. Die genaue Neuauslegung liegt dann wieder einzig beim Gesetzgeber.

Richtig, ein formelles Gesetz kann das BVerfG (und besonders die beiden GK Shhüler: gewöhnt euch direkt diese richtige Abkürzung an) nicht erlassen.
Durch Auslegung von bestehenden Normen und Regelungslücken können aber Urteile entstehen, die von der Regelungstiefe materiell gleichbedeutend mit formellen Gesetzen sind. Und in den Fällen wird nicht immer der Auftrag zurück an das Parlament gegeben.
D_stYleZ - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
103 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2008 um 00:22 Uhr

HAHA BVG
Berliner Verkehrsbetriebe !!!!
:-D

[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]

:-D :-D

~♥~Kuschel-Teddy's 4 ever~♥~ [ [ ♀ + ♂ = ♥ ] ]

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2008 um 15:30 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Sigge018:

Doch manchmal schreitet es eben über das hinnaus
und genau das ist es was die Kritiker kritisieren ... Und von der Gegenseite
kommen oft die Argumente, dass dieses Überschreiten einfach notwendig ist
bzw. nur von Vorteil, doch grundlegen ist das teilweise wirklich nicht vorgesehen
- und genau an dieser Stelle bildet sich der Konflikt ... Aus diesem Grund auch die
Frage ob ihr Euch auf Seiten der Kritiker stellt, oder nicht ... [achso, falls es
jemanden interresiert, diese Umfrage basiert auf einem Schul-/Klassenprojekt in
GK]


Hast du mir vielleicht ein konkretes Beispiel? Es kann schon sein, dass das BVG
manchmal für Entscheidungen (zu Recht) Kritik kassiert. Aber Gesetze könne ja
vom BVG nicht gemacht werden. Es werden lediglich Mahnungen an die Politik
geschickt, dass der Gesetzgeber Verordnungen und Gesetze überarbeiten
muss.

Würde mich auch interessieren.
Das Bundesverfassungsgericht kann maximal verabschiedete Gesetze kippen,
wenn diese die Prüfung auf "Verfassungsmässigkeit" nicht bestehen, aber keine
eigenen erlassen. Und das sind ganz klar die Kompetenzen und der ZWECK des
Bundesverfassungsgerichtes, ich seh da keine Kompetenzüberschreitung.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

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