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Forum / Politik und Wirtschaft

Umfrage zum BVG!

  -1- -2- vorwärts >>>  
Sigge018 - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
119 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2008 um 18:07 Uhr

Manchmal werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht kritisiert, weil die Kritiker der Ansicht sind, dass es sich zu sehr in die Politik einmischt und Entscheidungen trifft, die eigentlich in Bundestag, Bundesrat und in der Bundesregierung getroffen werden müssten.

Meine Frage an Euch:
Nimmt das Bundesverfassungsgericht zu viel Einfluss auf unsere Politik?

,

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 18:11 Uhr

Ganz klar: grundsätzlich... Nein. es kommt immer auf die Art des Einflusses an
in manchen punkten sind die Entscheidungen je nach Ansicht strittig aber ich finde
dass es ja jemanden geben muss, der Den Politikern auf die Finger Klopft wenn sie
Mist bauen.

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

DarthVader94 - 31
Profi (offline)

Dabei seit 09.2005
471 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 18:13 Uhr

Zitat von dax_rider:

Ganz klar: grundsätzlich... Nein. es kommt immer auf die Art des Einflusses an
in manchen punkten sind die Entscheidungen je nach Ansicht strittig aber ich finde
dass es ja jemanden geben muss, der Den Politikern auf die Finger Klopft wenn sie
Mist bauen.


Gaaanz meine Meinung! :daumenhoch:

Dieses Gefühl nennt man, glaube ich, Glück.

facepalm_ - 37
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
7191 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 18:15 Uhr

Sehe ich genauso.
Es braucht 3 Gewalten in einer Demokratie.

Beispiel Datenschutz: Dein PC wäre nicht mehr vor den Bundestrojanern sicher, wenn das Bundesverfassungsgericht keinen Strich durch die Rechnung machen würde.
Genauso die Diskussion um das Nichtrauchergesetz

When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm

Goemo - 127
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
573 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 18:19 Uhr

Es ist schon schlimm genug, dass so viele offensichtlich rechtswidrige Gesetze vor dem BCG landen. Warum muss es da auch noch Leute geben, die selbst dagegen sind oO
Ohne das BVG würden wir hier in einem Polizeistaat leben (falls wir das nicht sowieso schon tun...)!
bubihans - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
209 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 18:29 Uhr

wie schon gesagt wurde, gehört die judikative genauso zur demokratie wie freie wahlen oder ähnliches
wenn das bvg nichts mehr zu sagen hätte, dann würden wir ganz schnell wieder in einer diktatur aufwachen und das kennen die deutschen ja bereits

Frechheit siegt immer!

_Gott_ - 33
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1733 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 18:36 Uhr

Dadurch, dass das bvg ausschließlich nach aufforderung tätig wird, ist quasi ausgeschlossen, dass es zu viel einfluss nimmt!

Deutscher Meister wird nur der S04!

V_to_K
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
4738 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2008 um 18:41 Uhr

bverfg, du pfosten.
btw; nein.^^
xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2008 um 19:15 Uhr

Zitat von Goemo:

BCG

BundesConstitutionGericht?

Zitat von facepalm_:

Sehe ich genauso.
Es braucht 3 Gewalten in einer Demokratie.

Ich habe das hier so verstanden, dass sich die Kompetenzen des BVerfG zu sehr mit denen der Gesetzgebung vermischen.

Aber vielleicht will das der Themeneröffner nochmals erklären oder ein Beispiel geben.
dade94 - 31
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
438 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2008 um 19:30 Uhr

Zitat von xian:

Zitat von Goemo:

BCG

BundesConstitutionGericht?

Zitat von facepalm_:

Sehe ich genauso.
Es braucht 3 Gewalten in einer Demokratie.

Ich habe das hier so verstanden, dass sich die Kompetenzen des BVerfG zu sehr mit denen der Gesetzgebung vermischen.

Aber vielleicht will das der Themeneröffner nochmals erklären oder ein Beispiel geben.

hallo ich bin in einer gruppe mit dem themeneröffner und wir machen dass für gemeinschaftskunde
es bezieht sich auf die gesetzgebung, speziell darum ob manche Beschlüsse des BVG nicht vom Bundestag, Bundesrat, etc. getroffen werden sollten
dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 19:36 Uhr

Zitat von dade94:


hallo ich bin in einer gruppe mit dem themeneröffner und wir machen dass für gemeinschaftskunde
es bezieht sich auf die gesetzgebung, speziell darum ob manche Beschlüsse des BVG nicht vom
Bundestag, Bundesrat, etc. getroffen werden sollten


Wieder ganz klar ( jetzt erst recht) NEIN.
denn ohne Gewaltenteilung haben wir hier bald ein nicht mehr von außen kontrollierbares System.
genau DAS haben aber schon mehrere andere user gesagt.

wenn hier jetzt jemand schreibt

Zitat:

"ach nee ein totalitäres System ist toll viva la Diktatur"


dann sind das auch nur Leute die nicht genug Aufmerksamkeit bekommen
...einfach ingorieren/als spam melden und zuschauen wie sich die bereits
genannten Meinungen in variierenden Formulierungen wiederholen...

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

Sigge018 - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
119 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2008 um 19:47 Uhr

Zitat von xian:

Zitat von Goemo:

BCG

BundesConstitutionGericht?

Zitat von facepalm_:

Sehe ich genauso.
Es braucht 3 Gewalten in einer Demokratie.

Ich habe das hier so verstanden, dass sich die Kompetenzen des BVerfG zu sehr mit denen der Gesetzgebung vermischen.

Aber vielleicht will das der Themeneröffner nochmals erklären oder ein Beispiel geben.

als mit diesem Einfluss ist z.B. gemeint, dass sich das BVG die Sache mit den online-Durchsuchungen gebremst hat, obwohl das normalerweise nicht so "vorgesehen" ist ... doch meiner Meinung nach ein sehr positiver effekt ;)

,

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2008 um 20:08 Uhr

Zitat von dax_rider:


Wieder ganz klar ( jetzt erst recht) NEIN.
denn ohne Gewaltenteilung haben wir hier bald ein nicht mehr von außen kontrollierbares System.
genau DAS haben aber schon mehrere andere user gesagt.

wenn hier jetzt jemand schreibt

Zitat:

"ach nee ein totalitäres System ist toll viva la Diktatur"


dann sind das auch nur Leute die nicht genug Aufmerksamkeit bekommen
...einfach ingorieren/als spam melden und zuschauen wie sich die bereits
genannten Meinungen in variierenden Formulierungen wiederholen...

Du verstehst ihn falsch oder er hat sich wiederholt schlecht ausgedrückt.

Das Problem ist, dass das Bunderverfassungsgericht die Gewaltenteilung teilweise durchbricht, da eine Institution der Judikative durch ihre Entscheidungen direkt geltendes Recht schafft und das eigentlich Aufgabe der Legislative ist.

Im Fall der Onlinedurchsuchung ist wohl die Konkretisierung des "Grundrecht[s] auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" gemeint.
Das war aber nur eine neue Auslegung der schon bestehenden allgmeinen Handlungsfreiheit und keine Entwicklung eines neuen Gesetzes.

In meinen Augen kann man die Gewaltenverschränkung kritisch betrachten, sollte aber insgesamt auf keine großen Probleme dabei treffen. Der Regelungsauftrag setzt das mit voraus und die Befugnisse des BVerfG sind nicht zu weit.


Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 20:40 Uhr

Wie hier schon genannt wurde: Das BVG hat die Aufgabe, sich aktiv an der Politik zu beteiligen. Nicht durch unqulifizierte Zwischenrufe, aber bei sachkundigem Rechtsrat.

Im Übrigen ist es ja bei vielen Dingen so, dass das BVG entscheiden muss, wenn sich im Bundestag keine sinnvollen Diskussionen ergaben bzw. ein Gesetz nur knapp verabschiedet wurde. Hab dazu mal ein Interview mit Herrn Papier gelesen, der es bemängelt hat, dass das BVG oftmals bei trivialen Dingen zur Rate gezogen wird, was den Betrieb bei den wichtigen Fällen aufhält.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 10.11.2008 um 20:42 Uhr

Zitat von xian:

Das Problem ist, dass das Bunderverfassungsgericht die Gewaltenteilung teilweise durchbricht, da eine Institution der Judikative durch ihre Entscheidungen direkt geltendes Recht schafft und das eigentlich Aufgabe der Legislative ist.


Aber das BVG mahnt doch lediglich zur Überarbeitung von Gesetzen. Die genaue Neuauslegung liegt dann wieder einzig beim Gesetzgeber.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Sigge018 - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2007
119 Beiträge
Geschrieben am: 10.11.2008 um 20:57 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von xian:

Das Problem ist, dass das Bunderverfassungsgericht die Gewaltenteilung teilweise durchbricht, da eine Institution der Judikative durch ihre Entscheidungen direkt geltendes Recht schafft und das eigentlich Aufgabe der Legislative ist.


Aber das BVG mahnt doch lediglich zur Überarbeitung von Gesetzen. Die genaue Neuauslegung liegt dann wieder einzig beim Gesetzgeber.

Doch manchmal schreitet es eben über das hinnaus und genau das ist es was die Kritiker kritisieren ... Und von der Gegenseite kommen oft die Argumente, dass dieses Überschreiten einfach notwendig ist bzw. nur von Vorteil, doch grundlegen ist das teilweise wirklich nicht vorgesehen - und genau an dieser Stelle bildet sich der Konflikt ... Aus diesem Grund auch die Frage ob ihr Euch auf Seiten der Kritiker stellt, oder nicht ... [achso, falls es jemanden interresiert, diese Umfrage basiert auf einem Schul-/Klassenprojekt in GK]

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