Geschrieben am: 20.11.2008 um 15:30 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Sigge018: Doch manchmal schreitet es eben über das hinnaus
und genau das ist es was die Kritiker kritisieren ... Und von der Gegenseite
kommen oft die Argumente, dass dieses Überschreiten einfach notwendig ist
bzw. nur von Vorteil, doch grundlegen ist das teilweise wirklich nicht vorgesehen
- und genau an dieser Stelle bildet sich der Konflikt ... Aus diesem Grund auch die
Frage ob ihr Euch auf Seiten der Kritiker stellt, oder nicht ... [achso, falls es
jemanden interresiert, diese Umfrage basiert auf einem Schul-/Klassenprojekt in
GK]
Hast du mir vielleicht ein konkretes Beispiel? Es kann schon sein, dass das BVG
manchmal für Entscheidungen (zu Recht) Kritik kassiert. Aber Gesetze könne ja
vom BVG nicht gemacht werden. Es werden lediglich Mahnungen an die Politik
geschickt, dass der Gesetzgeber Verordnungen und Gesetze überarbeiten
muss.
Würde mich auch interessieren.
Das Bundesverfassungsgericht kann maximal verabschiedete Gesetze kippen,
wenn diese die Prüfung auf "Verfassungsmässigkeit" nicht bestehen, aber keine
eigenen erlassen. Und das sind ganz klar die Kompetenzen und der ZWECK des
Bundesverfassungsgerichtes, ich seh da keine Kompetenzüberschreitung.
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