heroc - 39
Profi
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 18:41 Uhr
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rede halt mit denen....klar dass die kosten derat nach oben gehen. du verringerst durch das behalten der DVDs deren angebot und die machen damit auch keinen gewinn....
...........deswegen ist der ausweis auch N I C H T ÜBERTRAGBAR.
ich würde den niemals hergeben. sorry aber selber schuld!^^
lern draus.......
..wer hat, der hat...
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gtj7410 - 31
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 18:59 Uhr
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Da wären pers. Kontakte zu den Chefen am besten, wie bei mir
Ich hasse dumme Kinder, die unnötig spammen!
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Makaay10 - 36
Champion
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 19:14 Uhr
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Also da du die AGB unterschrieben hast(Was man normal muss) und ein Punkt war bestimmt dabei das diese Karte nicht übertragbar ist bzw. der Besitzer der Karte haftet wird dies schwer.
Dein EX ist schuld an dem Versäumnis deshalb muss er den Betrag zahlen. Da musst du kein Schuldgeständis unterschreiben lassen.
Aber wenn du Rechtsschutz hast oder deine Eltern, dann frag einen Anwalt er kann die kompetenter Helfen wie wir hier ALLE zusammen!
Es gibt viele HSV-Spieler, aber es gibt nur einen HSV 1887!
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rotzglocke - 41
Experte
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 19:17 Uhr
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Zitat von gtj7410: Da wären pers. Kontakte zu den Chefen am besten, wie bei mir
wow, du bist bestimmt der burner im kindergarten. persönliche kontakte zu chefS von videotheken. sollen wir jetzt knien oder klatschen?
bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 19:19 Uhr
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Zitat von Makaay10: Also da du die AGB unterschrieben hast(Was man normal muss) und ein Punkt war bestimmt dabei das diese Karte nicht übertragbar ist bzw. der Besitzer der Karte haftet wird dies schwer.
Bei Büchereien, Videotheken und sontigen Mitgliedschaften ist die Karte niemals übertragbar. Es haftet immer der Karteninhaber. Wie sollten die Besitzer sonst zu Geld kommen, wenn sie niemanden haben, der rechtlich dafür gerade steht?
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Sh4rK - 35
Profi
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 19:34 Uhr
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also ganz ehrlich?
ich glaub du hast da verdammt großes pech gehabt!
bin mir zwar nicht sicher aber....
1.) Als obs die Videothek juckt, aus welchen gründen die DVDs nicht abgegeben werden konnten
2.) Als obs die Videothek juckt, dass du im glauben warst, dass die DVDs schon längst abgegeben sein...
3.) Fakt ist... DVDs lange zeit ausgeliehen
ergo: lang leihen = viel bezahlen
unterm strich macht das dann "traue niemandem außer die selbst" und ne dicke rechnung...
1)google 2)SUCHFUNKTION 3)Wo ist der Sinn? 4)doof? 5)er/sie ist verloren 6)Close!! 7) ---leer----
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VFB_Domi - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 20:12 Uhr
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Zitat von oNe05: Hallo TeamUlm User = )
Ich habe vor etwa einem Monat den Fehler begangen und meinem damaligem Freund
über meinen DvD Ausweis 3 DvD´s ausleihen lassen.
Da er meinte er bringt sie sofort am nächsten Tag wieder vorbei dachte ich mir nix dabei.
Als er dann aber morgens um halb 8 vor der Tür der Videotheke stand und sich wunderte Warum sie noch nicht offen hat, ist er wieder heim und dort lagen dann auch die DvD´s den Monat lang. Da ich im glauben war das die DvD´s schon längst abgegeben waren hab ich auch nicht nachgehakt bis dann eines Tages eine Rechnung über 80 € im Briefkasten lag in der Stand das ab nun jeder Weitere Tag 5€ Pro DvD kostet.
Da zu dem Zeitpunkt bereits schluss war und ich mein (ex) Freund nicht erreichte lagen diese noch weitere Wochen. Bis ich in dann in die Videotheke (schlug) und er endlich die DvD´s abgab. Doch dann SCHOCK. Mittlerweile liegen die DvD´s bei 328 € !!!
Da ich noch in der Ausbildung stecke, ein Auto verhalten muss und so schon kaum im Plus am ende des monates bin kann ich den Betrag sicherlich nicht auf ein schlag aus eigener Tasche bezahlen.
Meine Fragen an euch wärn:
1) Ist er der Videotheke erlaubt wärend der Zeit in der ich die DvD´s ausleih einfach die DvD´s auf 5€ pro Tag aufzuschlagen ?
2)Hat sich mein (ex) Freund in irgendwelcher weiße Strafbar gemacht indem er die DvD´s nicht abgeben hat trotz mehrmaliger Warnung und Drohung von mir aus.
3) ist es möglich das ich einen vertrag erstell indem er unterschreibt das er die verantwortung sowie eben die oben genannte summe übernimmt ?
Ist dieser Vertrag dann Rechtsfähig bzw ein Beweismittel ?
Bzw wie kann ich ihn dazu bringen den Betrag zu bezahlen ?
Ich hoffe ich bekomme schnelle und klare antworten.
Es wäre sehr nett. !
Danke = )
oha harte aktion...
300 € für DVDs ausgeben
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Buddl - 37
Experte
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 21:15 Uhr
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Die Videothek erstattet da keinen Cent. Würdest du als Inhaber einer Videothek denn das selbige tun?
Knöpf dir deinen Ex vor, rede auch mit seiner Familie. 300€ ist nichts, wo man mal locker drüberstehen kann. Für die Summe lohnt es sich sich stark zu machen.
Tagsüber bin ich müde, weil ich nachts ein Superheld bin!
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FLOWMARKT - 39
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Geschrieben am: 28.05.2008 um 21:53 Uhr
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Die Rechtslage sieht meines erachtens wie folgt aus:
Du gehst einen Leihvertrag mit der Videothek ein, was wiederum für beide Parteien unproblematisch ist.
Dann verleihst du die DVD an deinen Freund, was wiederum für die Videothek nicht ersichtlich ist (Innenverhältnis) Deswegen haftest du für die DVD's und musst zahlen.
Wiederum könntest du aber zwecks Pflichtverletzung deines Freundes auf Schadensersatz einklagen. Da ja sozusagen zwischen Euch auch ein gültiger Leihvertrag entstanden ist. Anspruchsgrundlagen sind hierfür: §§280, 276BGB
Was des weiteren seites von dir zu überprüfen ist, wie denn die Videothek gemahnt hat.
Kann dir natürlich auch alle weiteren Paragraphen reinschriben 
grüße
"Wars come and go, but my soldiers stay eternal" Tupac
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greyman - 16
Anfänger
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 10:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.06.2008 um 10:32 Uhr
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Deine Gedankengänge sind falsch.
Sie hat ihren Videothekenausweis ihrem Freund überlassen. Würde ich niemals machen, oder überlässt du deine EC-Karte auch jemanden? Damit lässt sich immer Schindluder treiben, egal, welcher Ausweis es ist.
Rein rechtlich gesehen muss sie dafür sorgen, dass die Filme wieder zurückgebracht werden, da sie der Ausleiher ist.
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McBudaTea - 31
Experte
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 11:05 Uhr
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Wenn du rechtzeitig zu der Viedeothek gegangen wärst und dennen die Situation erklärt hättest, müsstest du wahrscheinlich nur die DVDs bezahlen und könntest wahrscheinlich Schadenersatz vom Freund bekommen
Morgen wird die Zukunft besser sein
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_ganymed_
Champion
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Geschrieben am: 30.06.2008 um 12:19 Uhr
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Zitat von ennui: Was hat persönliches Pech in diesem Forum verloren?
das hat unmenschlich große politische tragweite, deshalb.
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