oNe05 - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:23 Uhr
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Hallo TeamUlm User = )
Ich habe vor etwa einem Monat den Fehler begangen und meinem damaligem Freund
über meinen DvD Ausweis 3 DvD´s ausleihen lassen.
Da er meinte er bringt sie sofort am nächsten Tag wieder vorbei dachte ich mir nix dabei.
Als er dann aber morgens um halb 8 vor der Tür der Videotheke stand und sich wunderte Warum sie noch nicht offen hat, ist er wieder heim und dort lagen dann auch die DvD´s den Monat lang. Da ich im glauben war das die DvD´s schon längst abgegeben waren hab ich auch nicht nachgehakt bis dann eines Tages eine Rechnung über 80 € im Briefkasten lag in der Stand das ab nun jeder Weitere Tag 5€ Pro DvD kostet.
Da zu dem Zeitpunkt bereits schluss war und ich mein (ex) Freund nicht erreichte lagen diese noch weitere Wochen. Bis ich in dann in die Videotheke (schlug) und er endlich die DvD´s abgab. Doch dann SCHOCK. Mittlerweile liegen die DvD´s bei 328 € !!!
Da ich noch in der Ausbildung stecke, ein Auto verhalten muss und so schon kaum im Plus am ende des monates bin kann ich den Betrag sicherlich nicht auf ein schlag aus eigener Tasche bezahlen.
Meine Fragen an euch wärn:
1) Ist er der Videotheke erlaubt wärend der Zeit in der ich die DvD´s ausleih einfach die DvD´s auf 5€ pro Tag aufzuschlagen ?
2)Hat sich mein (ex) Freund in irgendwelcher weiße Strafbar gemacht indem er die DvD´s nicht abgeben hat trotz mehrmaliger Warnung und Drohung von mir aus.
3) ist es möglich das ich einen vertrag erstell indem er unterschreibt das er die verantwortung sowie eben die oben genannte summe übernimmt ?
Ist dieser Vertrag dann Rechtsfähig bzw ein Beweismittel ?
Bzw wie kann ich ihn dazu bringen den Betrag zu bezahlen ?
Ich hoffe ich bekomme schnelle und klare antworten.
Es wäre sehr nett. !
Danke = )
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irminar - 75
Profi
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:26 Uhr
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ich bin mir zwar nicht sicher, doch vielleicht kannst du noch behaupten dass du die dvds verloren hast..da kommst du bestimmt billiger weg
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oNe05 - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:30 Uhr
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Das problem hierbei ist aber das ich die DvD´s bereits abgegeben hab nur die Rechnung steht noch aus !
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Kacknvb - 47
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:31 Uhr
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Zitat von irminar: ich bin mir zwar nicht sicher, doch vielleicht kannst du noch behaupten dass du die dvds verloren hast..da kommst du bestimmt billiger weg
DVDs mit Verleihrecht (und nur diese darf eine Videothek haben) kosten ein Schweinegeld. (Also zu VHS Zeiten hat eine Kassete stellenweise 300+DM gekostet, Quelle ein Bekannter der mal in einer Videthek gejobbt hat).
Und diese Gebühren sind legal und musst du wohl bezahlen. Alternativ kannst du höchstens mal versuchen mit der Videothek zu reden.
Anderseits musste mal vor einigen Jahren ein Kumpel von mir auch fast 200€ für 2 Filme zahlen, da er einfach zu faul war, und sich nach 2-3 Monaten dachte, oh die sollte ich mal abgeben. ^^
4 words 4 u STFU!
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xDator
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:33 Uhr
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Red halt mal mit deinem Exfreund drüber Das er das bezahlen soll weil er hat sie ja nicht abgegeben?
SuFu ftw.
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oNe05 - 35
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:35 Uhr
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Zitat von Kacknvb: Zitat von irminar: ich bin mir zwar nicht sicher, doch vielleicht kannst du noch behaupten dass du die dvds verloren hast..da kommst du bestimmt billiger weg
DVDs mit Verleihrecht (und nur diese darf eine Videothek haben) kosten ein Schweinegeld. (Also zu VHS Zeiten hat eine Kassete stellenweise 300+DM gekostet, Quelle ein Bekannter der mal in einer Videthek gejobbt hat).
Und diese Gebühren sind legal und musst du wohl bezahlen. Alternativ kannst du höchstens mal versuchen mit der Videothek zu reden.
Anderseits musste mal vor einigen Jahren ein Kumpel von mir auch fast 200€ für 2 Filme zahlen, da er einfach zu faul war, und sich nach 2-3 Monaten dachte, oh die sollte ich mal abgeben. ^^
Okai.. :( das dacht ich mir schon..
Aber gibt es die möglichkeit das sich hirbei mein ex strafbar gemacht hat ?
Ich konnte die DvD´s ja nicht abgegeben da er sie hatte und weder abgegeben hat noch mir gegeben hat!
Ich will ihn ja ned verklagen oder so sondern nur Druck machen das er die Rechnung bezahlt was er eig auch vor hat. Nur ohne Druck passiert das ned viel !
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-Crusher-
Anfänger
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:42 Uhr
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vllt. abkaufen???
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streetstyla - 33
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:43 Uhr
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ich glaube nicht das eine wörtliche vereinbarung als bindendes Rechtsmittel gilt.
Aber deinen Anwalt solltest du doch mal anrufen,er hat bestimmt etwas dazu zu sagen.
Doch bei so einer Summe lohnen sich die Anwaltskosten und das ganze drumherum nicht.
Am besten setzt du dich mit ihm zusammen und versuchst ihn zu überreden die Kosten zu übernehmen.
King of threads /// one streetstyla to rule them all!
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oNe05 - 35
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:47 Uhr
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Zitat von streetstyla: ich glaube nicht das eine wörtliche vereinbarung als bindendes Rechtsmittel gilt.
Aber deinen Anwalt solltest du doch mal anrufen,er hat bestimmt etwas dazu zu sagen.
Doch bei so einer Summe lohnen sich die Anwaltskosten und das ganze drumherum nicht.
Am besten setzt du dich mit ihm zusammen und versuchst ihn zu überreden die Kosten zu übernehmen.
Er meinte ja er bezahlt es aber ich weiß das es entweder jahre dauern wird oder er es dann doch ned übernimmt.
Könnt ich mich mit einem Selbstgemachten Vertrag auf dem er und ich unterschreiben und indem steht das er dafür aufkommt absichern ? q
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§_DADA_§ - 35
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:53 Uhr
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für sowas gibts n rechtsschutz
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martin15 - 35
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 17:56 Uhr
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also ich weiß ja nicht wo dein freund die ausgeliehen hat aber wenn du bei videoparadies ausgeliehen hast musst du gar nichts bezahlen weil die dürfen deine karte von niemand anderem auser dir annehmen!!!
das steht glaub bei denen auch im AGB!!
musst mal nachschauen weil wenn das der fall wäre müsstest du nichts bezahlen
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reinik - 40
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 18:03 Uhr
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In Deutschland herscht Privatautonomie was bedeutet du kannst mit jeder Person der du willst einen Vertrag abschließen. Außerdem gilt Formfreiheit (mit ein paar Außnahmen) und Inhaltfreiheit (So lange es nicht gegen das Gesetz verstößt .
In diesem Fall wäre das ja aber meines Erachtens nach kein Vertrag sondern ein Schuldeingeständnis oder sowas..
Aber wenn er bereit ist ein Wisch zu unterschreiben das er für die Kosten verantwortlich ist und diese auch übernimmt würde ich an deiner Stelle ihn das so schnell wie möglich unterschreiben lassen.
Ansonsten musst halt teuere Lehrgeld bezahlen und in den sauren Apfel beißen.
Und ich denke das die von der Videothek sich da nicht kulant zeigen werden weil du mit Sicherheit bei den was unterschrieben hast und in den AGB stehen wird das du entweder dein Ausweis nicht an 3te weitergeben darfst oder wenn du dafür voll haftest. Und aus Kulanz werden die sicher auch nicht auf Geld verzichten weil du ja kaum in Zukunft soviele Filme ausleihen wirst das die da soviel Kohle reinholen würden an dir.
MC Reinik RulezZ rulet!
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Asgaard
Experte
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 18:05 Uhr
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Zitat von oNe05: Hallo TeamUlm User = )
Ich habe vor etwa einem Monat den Fehler begangen und meinem damaligem Freund
über meinen DvD Ausweis 3 DvD´s ausleihen lassen.
Da er meinte er bringt sie sofort am nächsten Tag wieder vorbei dachte ich mir nix dabei.
Als er dann aber morgens um halb 8 vor der Tür der Videotheke stand und sich wunderte Warum sie noch nicht offen hat, ist er wieder heim und dort lagen dann auch die DvD´s den Monat lang. Da ich im glauben war das die DvD´s schon längst abgegeben waren hab ich auch nicht nachgehakt bis dann eines Tages eine Rechnung über 80 € im Briefkasten lag in der Stand das ab nun jeder Weitere Tag 5€ Pro DvD kostet.
Da zu dem Zeitpunkt bereits schluss war und ich mein (ex) Freund nicht erreichte lagen diese noch weitere Wochen. Bis ich in dann in die Videotheke (schlug) und er endlich die DvD´s abgab. Doch dann SCHOCK. Mittlerweile liegen die DvD´s bei 328 € !!!
Da ich noch in der Ausbildung stecke, ein Auto verhalten muss und so schon kaum im Plus am ende des monates bin kann ich den Betrag sicherlich nicht auf ein schlag aus eigener Tasche bezahlen.
Meine Fragen an euch wärn:
1) Ist er der Videotheke erlaubt wärend der Zeit in der ich die DvD´s ausleih einfach die DvD´s auf 5€ pro Tag aufzuschlagen ?
2)Hat sich mein (ex) Freund in irgendwelcher weiße Strafbar gemacht indem er die DvD´s nicht abgeben hat trotz mehrmaliger Warnung und Drohung von mir aus.
3) ist es möglich das ich einen vertrag erstell indem er unterschreibt das er die verantwortung sowie eben die oben genannte summe übernimmt ?
Ist dieser Vertrag dann Rechtsfähig bzw ein Beweismittel ?
Bzw wie kann ich ihn dazu bringen den Betrag zu bezahlen ?
Ich hoffe ich bekomme schnelle und klare antworten.
Es wäre sehr nett. !
Danke = )
1stens: beim erstellen eines ausweises unterschreibt man meistens was,
hättest dir den wisch durchlesen sollen, da sind solche sachen festgehalten, jenachdem was drinstand ist die videothek dazu befugt, auserdem haben sie es dir auch schriftlich mitgeteilt das der betrag erhöht wird,
und: sind diese ausweise den übertragbar? wenn nein, selber schuld
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ennui - 41
Champion
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 18:14 Uhr
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Was hat persönliches Pech in diesem Forum verloren?
Let's just imitate the real until we find a better one.
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oNe05 - 35
Anfänger
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 18:18 Uhr
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Ich hab den Ausweis nicht übertragen
ich hab die dvd´s selbst ausgeliehen!
Da ich im nächsten Tag arbeiten musste wollte er sie abgeben.
Persönliches Pech ? Ja leider aber hilfreiche beträge würden mir im moment eher weiter helfen ...
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samsonne - 59
Anfänger
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 18:32 Uhr
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geh mal da persöhnlich vorbei und erkläre das mit den dvd, die werden dir sicherlich einen nachlass geben. rede aber nur mit dem chef selbst nicht mit so einem angestellten die speisen dich nur ab, da fährt man am besten.
Rechtsschutz wird nicht viel bringen, denn du hast ja einen vertrag mit der videothek.
wie oben beschrieben wenn dein freund dir was unterschreibt, dann ist es ein vertrag der echtswirksam ist und du kannst dein geld auch richterlich einklagen
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