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Inzest drama in Österreich

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AnaHelsing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
826 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:00 Uhr

Zitat von leyla_87:

Und wie hat sie dann die Kinder auf die WElt gebracht? Sicherlich OHNE medizinische Hilfe! Damit hat er die Tochter bewusst gefährdet! Es ist nicht unüblich dass eine Frau bei der Geburt von Kindern stirbt!


Sie ist abe rnicht tot.
Wenn man mal davona usgeht das er sie tatsächlich liebt (was für uns pervers klingt ,a ber warscheinlich ist) dann musst du zugeben das er sie nie hätte sterben lassen.

you cannot sedate all the things that you hate

ught - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:01 Uhr

hmmm jo, denke auch dass versuchter mord nicht durchkommen wird ^^ dafür aber fast alles andere ...
vllt sogar noch sowas wie totschlag ... wenn man den tod des kleinen zwillings nach der geburt betrachtet ... bzw fahrlässige tötung ...
wenn man dann alles zusammen nimmt, samt der gefährdung für die öffentlichkeit, sollte doch einer sicherheitsverwahrung am ende nix im wegstehen?
in deutschland würde man ihn sicherlich in eine klappse stecken, nach der abgesessenen zeit (wenn ers überlebt vom alter her) wegen guter führung und reue und einsicht und verbessertem krankheitsbild entlassen ... -.-

Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

AnaHelsing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
826 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:03 Uhr

Zitat von ught:

hmmm jo, denke auch dass versuchter mord nicht durchkommen wird ^^ dafür aber fast alles andere ...
vllt sogar noch sowas wie totschlag ... wenn man den tod des kleinen zwillings nach der geburt betrachtet ... bzw fahrlässige tötung ...
wenn man dann alles zusammen nimmt, samt der gefährdung für die öffentlichkeit, sollte doch einer sicherheitsverwahrung am ende nix im wegstehen?
in deutschland würde man ihn sicherlich in eine klappse stecken, nach der abgesessenen zeit (wenn ers überlebt vom alter her) wegen guter führung und reue und einsicht und verbessertem krankheitsbild entlassen ... -.-


Sicherungverwahrung ist warscheinlich. Aber ebenso warscheinlich ist das er in eine Psychartrie kommt.

Was den toten Zwiling angeht, so muss erwiesen werden das er auf Grund eine rUnterlassung oder gewalteinwirkung starb. Kann aber sein daß das verjährt ist.

you cannot sedate all the things that you hate

leyla_87 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
209 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:03 Uhr

Zitat von AnaHelsing:

Zitat von leyla_87:

Und wie hat sie dann die Kinder auf die WElt gebracht? Sicherlich OHNE medizinische Hilfe! Damit hat er die Tochter bewusst gefährdet! Es ist nicht unüblich dass eine Frau bei der Geburt von Kindern stirbt!


Sie ist abe rnicht tot.
Wenn man mal davona usgeht das er sie tatsächlich liebt (was für uns pervers klingt ,a ber warscheinlich ist) dann musst du zugeben das er sie nie hätte sterben lassen.




Richtig! Sie ist NICHT tot! Deshalb ist es ja VERSUCHTER Mord, wenn sie tot wäre dann wäre es MORD! Verstanden! Dass er sie liebt? Ist hier unwichtig nach dem Strafrecht reicht es für einen Vorsatz schon aus dass er damit rechnen musste dass sie sterben kann und dies billigend in Kauf nahm!
AnaHelsing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
826 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:05 Uhr

Zitat von leyla_87:

Zitat von AnaHelsing:

Zitat von leyla_87:

Und wie hat sie dann die Kinder auf die WElt gebracht? Sicherlich OHNE medizinische Hilfe! Damit hat er die Tochter bewusst gefährdet! Es ist nicht unüblich dass eine Frau bei der Geburt von Kindern stirbt!


Sie ist abe rnicht tot.
Wenn man mal davona usgeht das er sie tatsächlich liebt (was für uns pervers klingt ,a ber warscheinlich ist) dann musst du zugeben das er sie nie hätte sterben lassen.




Richtig! Sie ist NICHT tot! Deshalb ist es ja VERSUCHTER Mord, wenn sie tot wäre dann wäre es MORD! Verstanden! Dass er sie liebt? Ist hier unwichtig nach dem Strafrecht reicht es für einen Vorsatz schon aus dass er damit rechnen musste dass sie sterben kann und dies billigend in Kauf nahm!


Deine Interpretation ist mehr als wacklig. Das komm tim Leben net druch. Wo ist der Vorsatz? Er hatte nie die Absicht Elisabeth zu töten.

Du bist wütend, und stellst desshalb Thesen auf die unhaltbar sind.

you cannot sedate all the things that you hate

leyla_87 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
209 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:06 Uhr

Zitat von ught:

hmmm jo, denke auch dass versuchter mord nicht durchkommen wird ^^ dafür aber fast alles andere ...
vllt sogar noch sowas wie totschlag ... wenn man den tod des kleinen zwillings nach der geburt betrachtet ... bzw fahrlässige tötung ...
wenn man dann alles zusammen nimmt, samt der gefährdung für die öffentlichkeit, sollte doch einer sicherheitsverwahrung am ende nix im wegstehen?
in deutschland würde man ihn sicherlich in eine klappse stecken, nach der abgesessenen zeit (wenn ers überlebt vom alter her) wegen guter führung und reue und einsicht und verbessertem krankheitsbild entlassen ... -.-



Wenn Totschlag durchkommt dann kommt auf jeden Fall auch Mord durch! Denn ein Mord ist ein Totschlag mit Mordmerkmalen! Eines dieser Mordmerkmale ist "zur bfridiging des Geschlechtstriebes", das liegt hier eindeutig vor!
AnaHelsing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
826 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:07 Uhr

Zitat von leyla_87:

Zitat von ught:

hmmm jo, denke auch dass versuchter mord nicht durchkommen wird ^^ dafür aber fast alles andere ...
vllt sogar noch sowas wie totschlag ... wenn man den tod des kleinen zwillings nach der geburt betrachtet ... bzw fahrlässige tötung ...
wenn man dann alles zusammen nimmt, samt der gefährdung für die öffentlichkeit, sollte doch einer sicherheitsverwahrung am ende nix im wegstehen?
in deutschland würde man ihn sicherlich in eine klappse stecken, nach der abgesessenen zeit (wenn ers überlebt vom alter her) wegen guter führung und reue und einsicht und verbessertem krankheitsbild entlassen ... -.-



Wenn Totschlag durchkommt dann kommt auf jeden Fall auch Mord durch! Denn ein Mord ist ein Totschlag mit Mordmerkmalen! Eines dieser Mordmerkmale ist "zur bfridiging des Geschlechtstriebes", das liegt hier eindeutig vor!


Liegt es nciht.
KEINE TÖTUNGSABSICHT

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leyla_87 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
209 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.05.2008 um 17:24 Uhr

Ich bin nicht wütend! Das verbietet mir mein Studium! Wahrscheinlich hättest du REcht damit, dass ich letztendlich vor Gericht nicht ganz damit durchkommen würde! Ich würde versuchten Mord trotzdem erst probieren! Außerdem hab ich noch viel mehr Argumente, die aber wohl der Laie nicht so versteht! Aber wer weißt wer weiß wenn man sich die Rechtsprechung des BGH anschaut, dann ist meine Argumentation vll gar nicht so abwegig!

Ach ja den Vorsatz hab ich auch schon weiter oben erklärt!
leyla_87 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
209 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:23 Uhr

Zitat von AnaHelsing:

Zitat von leyla_87:

Zitat von ught:

hmmm jo, denke auch dass versuchter mord nicht durchkommen wird ^^ dafür aber fast alles andere ...
vllt sogar noch sowas wie totschlag ... wenn man den tod des kleinen zwillings nach der geburt betrachtet ... bzw fahrlässige tötung ...
wenn man dann alles zusammen nimmt, samt der gefährdung für die öffentlichkeit, sollte doch einer sicherheitsverwahrung am ende nix im wegstehen?
in deutschland würde man ihn sicherlich in eine klappse stecken, nach der abgesessenen zeit (wenn ers überlebt vom alter her) wegen guter führung und reue und einsicht und verbessertem krankheitsbild entlassen ... -.-



Wenn Totschlag durchkommt dann kommt auf jeden Fall auch Mord durch! Denn ein Mord ist ein Totschlag mit Mordmerkmalen! Eines dieser Mordmerkmale ist "zur bfridiging des Geschlechtstriebes", das liegt hier eindeutig vor!


Liegt es nciht.
KEINE TÖTUNGSABSICHT


Wir brauch auch gar keine TötungsABSICHT! Vorsatz genügt! In dem Fall hätten wir Eventualvorsatz!
AnaHelsing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
826 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.05.2008 um 17:24 Uhr

Zitat von leyla_87:

Ich bin nicht wütend! Das verbietet mir mein Studium! Wahrscheinlich hättest du REcht damit, dass ich letztendlich vor Gericht nicht ganz damit durchkommen würde! Ich würde versuchten Mord trotzdem erst probieren! Außerdem hab ich noch viel mehr Argumente, die aber wohl der Laie nicht so versteht! Aber wer weißt wer weiß wenn man sich die Rechtsprechung des BGH anschaut, dann ist meine Argumentation vll gar nicht so abwegig!


Erstmal Mord "proboeren" is net. Das würde man dir sicher nicht durchgehen lassen.

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leyla_87 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
209 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:26 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.05.2008 um 17:26 Uhr

Zitat von AnaHelsing:

Zitat von leyla_87:

Ich bin nicht wütend! Das verbietet mir mein Studium! Wahrscheinlich hättest du REcht damit, dass ich letztendlich vor Gericht nicht ganz damit durchkommen würde! Ich würde versuchten Mord trotzdem erst probieren! Außerdem hab ich noch viel mehr Argumente, die aber wohl der Laie nicht so versteht! Aber wer weißt wer weiß wenn man sich die Rechtsprechung des BGH anschaut, dann ist meine Argumentation vll gar nicht so abwegig!


Erstmal Mord "proboeren" is net. Das würde man dir sicher nicht durchgehen lassen.


Hab doch schon gesagt, schaut man sich die ganze Juristerei und die Rechtsprechung des BGH an, dann ist meine Argumentation durchaus vertretbar! Und diese Meinung wird auch von anderen Juristen vertreten, die noch mehr Ahnung wie ich haben!
ught - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:26 Uhr

Zitat von leyla_87:

Zitat von ught:

hmmm jo, denke auch dass versuchter mord nicht durchkommen wird ^^ dafür aber fast alles andere ...
vllt sogar noch sowas wie totschlag ... wenn man den tod des kleinen zwillings nach der geburt betrachtet ... bzw fahrlässige tötung ...
wenn man dann alles zusammen nimmt, samt der gefährdung für die öffentlichkeit, sollte doch einer sicherheitsverwahrung am ende nix im wegstehen?
in deutschland würde man ihn sicherlich in eine klappse stecken, nach der abgesessenen zeit (wenn ers überlebt vom alter her) wegen guter führung und reue und einsicht und verbessertem krankheitsbild entlassen ... -.-



Wenn Totschlag durchkommt dann kommt auf jeden Fall auch Mord durch! Denn ein Mord ist ein Totschlag mit Mordmerkmalen! Eines dieser Mordmerkmale ist "zur bfridiging des Geschlechtstriebes", das liegt hier eindeutig vor!


also, totschlag bzgl dem säugling ... da liegt sicherlich keine "befriedigung des geschlechtstriebes" vor ... aber egal ... ich streite mich sicherlich nicht mit dir ... die aussage allein schon von wegen "mein studium verbietet es mir" wütend zu sein ...
hallo?
sag bloß dass du jetzt alle menschlichkeit durch dein jurastudium verlierst/verloren hast? deine affekte? und zudem, du bist emotional, das merkt man allein an deinem sprachstil ... und so wie ich dich noch in erinnerung hab, wirst du das auch nicht unbedingt ablegen :bll:

Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

leyla_87 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
209 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.05.2008 um 17:36 Uhr

Zitat von ught:

Zitat von leyla_87:

Zitat von ught:

hmmm jo, denke auch dass versuchter mord nicht durchkommen wird ^^ dafür aber fast alles andere ...
vllt sogar noch sowas wie totschlag ... wenn man den tod des kleinen zwillings nach der geburt betrachtet ... bzw fahrlässige tötung ...
wenn man dann alles zusammen nimmt, samt der gefährdung für die öffentlichkeit, sollte doch einer sicherheitsverwahrung am ende nix im wegstehen?
in deutschland würde man ihn sicherlich in eine klappse stecken, nach der abgesessenen zeit (wenn ers überlebt vom alter her) wegen guter führung und reue und einsicht und verbessertem krankheitsbild entlassen ... -.-



Wenn Totschlag durchkommt dann kommt auf jeden Fall auch Mord durch! Denn ein Mord ist ein Totschlag mit Mordmerkmalen! Eines dieser Mordmerkmale ist "zur bfridiging des Geschlechtstriebes", das liegt hier eindeutig vor!


also, totschlag bzgl dem säugling ... da liegt sicherlich keine "befriedigung des geschlechtstriebes" vor ... aber egal ... ich streite mich sicherlich nicht mit dir ... die aussage allein schon von wegen "mein studium verbietet es mir" wütend zu sein ...
hallo?
sag bloß dass du jetzt alle menschlichkeit durch dein jurastudium verlierst/verloren hast? deine affekte? und zudem, du bist emotional, das merkt man allein an deinem sprachstil ... und so wie ich dich noch in erinnerung hab, wirst du das auch nicht unbedingt ablegen :bll:



:-) Naja bezüglich des Säuglings kann man "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes" nicht annehmen, aber vll "zur Verdeckung einer Straftat" oder "aus niedrigen Beweggründen" Man müsste exakte Daten haben und sich damit intensiv auseinandersetzen, so schnell kommt man nämlich wohl nciht auf eine Lösung!
Obwohl du bringst mich da wohl auf ganz neue Gedanken! Ich denke, dass ein versuchter Mord bzw. Totschlag bezüglich des Säuglings sicher durchgeht! Bezüglich der Frau, ja da ist meine Argumentation wohl auch gewagt, aber wer nicht wagt der nciht gewinnt! ;-)

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:43 Uhr

Zitat von leyla_87:


Mein Beitrag unqualifiziert? Hör mal zu mein Lieber ich studiere das und ich werde wohl ein bisschen Ahnung darin haben!
Natürlich kann man seine Taten als versuchten Mord interpretieren! Und zwar versuchter Mord aus sexueller Befriedigung! Dadurch, dass er die seine Tochter jahrelang da im Keller eingesperrt hat musste er damit rechnen, dass sie irgendwann sterben könnte. Und zwar ist es wissenschaftlich nachgewiesen, dass ein Mensch daran sterben kann wenn er jahrelang ohne Licht und eingesperrt lebt, dass er dann daran zugrunde geht! Jede Lebensverkürzung kann als Tötung angesehen werden! Außerdem hätte sein können, dass sie schwer krank wird und einen Arzt braucht. Das hätte der Typ sicherlich nicht zugelassen. Und dann hätten wir versuchter Mord durch Unterlassen! Das könnte vll etwas hypothetisch sein aber das erstere ist durchaus vertretbar. Wer einen Menschen 24 Jahre lang einsperrt muss damit rechnen dass der Mnesch während des Einsperrens stirbt oder sein Leben verkürzt! Ich denke mit genaueren juristischen Einzelheiten bist du überfordert und zu "unqualifiziert" !!

Ach ja , dann schau doch mal in den §211 StGB und in diverse strafrechtliche Kommentare dazu!


Mir bringst du da zu viele hypothetische Aspekte rein (hätte einen Arzt brauchen können, langes einsperren und Depressionen können das leben mittelfristig verkürzen). Das reicht nicht für einen Totschlag.
Mord wegen befriedigung des Geschlechtstriebes ist in meinen Augen auch nicht drin. Dafür hätte er sie wirklich töten wollen und aus dem Tot die Befriedigung ziehen müssen, wogegen schon das lange einsperren zum ständigen Missbrauch an sich spricht.


AnaHelsing - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
826 Beiträge

Geschrieben am: 09.05.2008 um 17:45 Uhr

Zitat von xian:

Zitat von leyla_87:


Mein Beitrag unqualifiziert? Hör mal zu mein Lieber ich studiere das und ich werde wohl ein bisschen Ahnung darin haben!
Natürlich kann man seine Taten als versuchten Mord interpretieren! Und zwar versuchter Mord aus sexueller Befriedigung! Dadurch, dass er die seine Tochter jahrelang da im Keller eingesperrt hat musste er damit rechnen, dass sie irgendwann sterben könnte. Und zwar ist es wissenschaftlich nachgewiesen, dass ein Mensch daran sterben kann wenn er jahrelang ohne Licht und eingesperrt lebt, dass er dann daran zugrunde geht! Jede Lebensverkürzung kann als Tötung angesehen werden! Außerdem hätte sein können, dass sie schwer krank wird und einen Arzt braucht. Das hätte der Typ sicherlich nicht zugelassen. Und dann hätten wir versuchter Mord durch Unterlassen! Das könnte vll etwas hypothetisch sein aber das erstere ist durchaus vertretbar. Wer einen Menschen 24 Jahre lang einsperrt muss damit rechnen dass der Mnesch während des Einsperrens stirbt oder sein Leben verkürzt! Ich denke mit genaueren juristischen Einzelheiten bist du überfordert und zu "unqualifiziert" !!

Ach ja , dann schau doch mal in den §211 StGB und in diverse strafrechtliche Kommentare dazu!


Mir bringst du da zu viele hypothetische Aspekte rein (hätte einen Arzt brauchen können, langes einsperren und Depressionen können das leben mittelfristig verkürzen). Das reicht nicht für einen Totschlag.
Mord wegen befriedigung des Geschlechtstriebes ist in meinen Augen auch nicht drin. Dafür hätte er sie wirklich töten wollen und aus dem Tot die Befriedigung ziehen müssen, wogegen schon das lange einsperren zum ständigen Missbrauch an sich spricht.



Ganz meine Meinung.

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