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Forum / Politik und Wirtschaft
Neues Waffengesetzt

No99 - 33
Profi
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 17:51 Uhr
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Zitat von _ganymed_: Zitat von bong2k: Zitat:
es gibt eine richtline in der EU, wonach die lufthansa agrarsubventionen beantragen könnte, weil sie landwirtschaftl. erzeugnisse [nahrungsmittel] in den bäuchen ihrer passagiere aus der EU ausführt. DAS ist schwachsinn. wenns nach mir ginge sollten überhaupt keine softairs oder messer erlaubt sein. das ist nur ein mittel, mit dem kleine kinder kompensieren müssen, wie jämmerlich und dumm sie doch eigentlich sind.
Na dann bin ich ja mal gespannt, wie du ab sofort dein Essen schneidest. Und es gibt durchaus auch Leute die das als Sport betreiben und nicht wie Irre in der Stadt rumrennen sondern dafür abgesperrte und befriedete Gelände haben.
Ist im Prinzip ähnlich wie Paintball einfach ein Strategiespiel und erweckt einfach das Kind im Mann.
Solche Leute wie du gehören verboten die gegen alles uns jeden Vorurteile haben. Vollspasst!
ohhh. das tut mir aber leid. und in diesem land herrscht die gute alte meinungsfreiheit. und wenn du damit nicht klarkommst, dann kannst du ja auswandern. und die äußerung "das kind im manne". naja, was sag ich denn. nur wenn man sich liberal geben würde wie du und es doch eigentlich nicht ist, da du meine meinung nicht respektieren kannst. dann hab ich sogar das recht dich als "vollspasst" zu bezeichnen. aber ich muss das nicht.
Mhm und wenn dann auch mal Reizgase wie Pfefferspray unter dieses Gesetz fallen was ist dann?? Bring du mal einer Frau die misshandelt wurde bei, sie dürfe kein Pfefferspray als Selbstschutz bei sich tragen o.O
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Cool-Man - 33
Experte
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 17:58 Uhr
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Sicher dass man nicht mehr mit einem Teppichmesser rumlaufen darf? Das ist ja eigentlich eher ein Werkzeug oder ein Bastelzubehör... ich hab auch ab und zu eins in der schule dabei....
Wäre krank!!!
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich wäre Ok. Die 10te summt die Melodie von Tetris.
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ught - 38
Champion
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 18:04 Uhr
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hmmm so viel verallgemeinerung, auch von leuten, die das wort verallgemeinerung anderen an den hals hängen wollen.
hmmm schon mal dran gedacht, dass was eure softairs betrifft, gemeint ist, in der öffentlichkeit damit rumzulaufen?
schon mal diese leicht mit echten zuverwechselnden dinger gesehen? dann ist das wohl aus dieser sicht heraus wohl verständlich.
zudem "spielen" die leute auf eingezäunten, eingefriedeten plätzen, und das ist ja erlaubt, denn das ist privatgrund.
zudem darf man solche waffen meines wissens nach ohne problem auf demdirekten weg von a nach b fahren, also von zu hause zu diesem platz.
welchen sinn macht es denn, mit dem teil in der hand noch kurz vorher bei mc do reinzuschneien?
und von wegen kaddermesser ... n küchenmesser würde darunter auch fallen ...
es kommt einfach nur darauf an, aus welchem grund man dieses bei sihc trägt.
wenn ich damit einfach zur arbeit fahre, und es nicht sofort greifbar ist, also im rucksack ist, oder das neu gekaufte küchenmesser im einkaufskorb im kofferraum liegt, dann ist das rechtlich noch nicht bedenklich. wenn ich dagegen mit einem küchenmesser in der hand durch die fussgängerzone laufe, schon.
Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus
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myers_nei - 38
Halbprofi
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Dabei seit 03.2005
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 18:04 Uhr
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Zitat von _ganymed_: soll das sarkasmus sein?
ich finde nur, es gibt viele wichtigere dinge auf der welt, als irgendwelche "waffen". und wenn ein 14-jähriger mit einer nachbildung rumlaufen muss, ist das in meinen augen ein offenbarungseid.
pazifist...
stolzer soldat....
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bong2k - 36
Fortgeschrittener
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Dabei seit 10.2006
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 18:05 Uhr
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Zitat von Cool-Man: Sicher dass man nicht mehr mit einem Teppichmesser rumlaufen darf? Das ist ja eigentlich eher ein Werkzeug oder ein Bastelzubehör... ich hab auch ab und zu eins in der schule dabei....
Wäre krank!!!
Schule - Messer? Ich hoffe du machst ne Ausbildung oder so wo du das brauchst sonst kann das ganz schnell ins Auge gehen.
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Cool-Man - 33
Experte
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 18:07 Uhr
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Zitat von bong2k: Schule - Messer? Ich hoffe du machst ne Ausbildung oder so wo du das brauchst sonst kann das ganz schnell ins Auge gehen.
nee, bin in der 10. Klasse und da brauch ich es ab und zu für BK.....
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich wäre Ok. Die 10te summt die Melodie von Tetris.
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BierMock - 34
Profi
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Dabei seit 08.2007
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 18:21 Uhr
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Zitat von ught: hmmm so viel verallgemeinerung, auch von leuten, die das wort verallgemeinerung anderen an den hals hängen wollen.
hmmm schon mal dran gedacht, dass was eure softairs betrifft, gemeint ist, in der öffentlichkeit damit rumzulaufen?
schon mal diese leicht mit echten zuverwechselnden dinger gesehen? dann ist das wohl aus dieser sicht heraus wohl verständlich.
zudem "spielen" die leute auf eingezäunten, eingefriedeten plätzen, und das ist ja erlaubt, denn das ist privatgrund.
zudem darf man solche waffen meines wissens nach ohne problem auf demdirekten weg von a nach b fahren, also von zu hause zu diesem platz.
welchen sinn macht es denn, mit dem teil in der hand noch kurz vorher bei mc do reinzuschneien?
und von wegen kaddermesser ... n küchenmesser würde darunter auch fallen ...
es kommt einfach nur darauf an, aus welchem grund man dieses bei sihc trägt.
wenn ich damit einfach zur arbeit fahre, und es nicht sofort greifbar ist, also im rucksack ist, oder das neu gekaufte küchenmesser im einkaufskorb im kofferraum liegt, dann ist das rechtlich noch nicht bedenklich. wenn ich dagegen mit einem küchenmesser in der hand durch die fussgängerzone laufe, schon.
leider nein, die "waffe" muss verbogen sein, eingewickelt ind tücher oder oder in nem großen rucksack... dazu, dürfn keine kugel im magazin sein, bzw. magazin aus der waffe draußen sein.... denn wenn die geladen im rucksack ist, natzen se dich auch, weil das als bereite schusswaffe gilt, ähnlich wie bei ner echten, du darfste ne echte net mit magazin drinne in dein kofferraum legen, s magazin muss bspw. vorne sein und hinten drin die waffe, sonst zählt das ebenfalls als schussbereite waffe, dazu kommt, du darfst die waffe net in nem geparkten auto haben, sprich du bist nachm schießen vom schützenhein nach hause und hast vergessen deine waffe mit nach hause zu nehmen und dort sicher zu verfahren, falls deine auto aufgebrochen wird und die waffe entwendet wird und damit ne schießerei überfall o.e. passiert, bumsen se dich auch, dei nwaffenschein is dann weg + n haufen geld strafe, "weil er nicht auf seine waffe aupassen kann"....
ich selber spiele auch schon ewig mit softairs und kumpels, auf nem privatgelände, 200m auf 50m is des groß da ists toll!
Ich mache Kirchensaft!
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ViolentFEAR - 32
Champion
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 18:28 Uhr
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Zitat von No99:
Mhm und wenn dann auch mal Reizgase wie Pfefferspray unter dieses Gesetz fallen was ist dann?? Bring du mal einer Frau die misshandelt wurde bei, sie dürfe kein Pfefferspray als Selbstschutz bei sich tragen o.O
Und was ist wenn es erlaubt wird auf dich, und zwar nur auf dich zu schiesen? O.o
Woher nimmst du denn jetzt die Aussage, das Pfefferspray irgendwann verboten werden könnte? Das hat doch nichs mit den Veränderungen des Gesetzes zu tun...
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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xian
Profi
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Dabei seit 01.2008
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 19:02 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR:
Woher nimmst du denn jetzt die Aussage, das Pfefferspray irgendwann verboten werden könnte? Das hat doch nichs mit den Veränderungen des Gesetzes zu tun...
Sind, wenn sie das vorgeschriebene Prüfsiegel haben, auch nicht verboten.
Auch bei dem Teppichmesser frage ich mich noch, wo das verboten ist.
Viel mehr frage ich mich aber, warum man ein Teppichmesser, Springmesser, oder alles, was über ein normales Brot- oder Taschenmesser hinausgeht, überhaupt bei sich führen muss.
Außer natürlich man benutzt das Wort "Pazifist" als Schimpfwort. Da wunderts mich dann nicht.
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ught - 38
Champion
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 19:11 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.04.2008 um 19:13 Uhr
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Zitat von BierMock:
leider nein, die "waffe" muss verbogen sein, eingewickelt ind tücher oder oder in nem großen rucksack... dazu, dürfn keine kugel im magazin sein, bzw. magazin aus der waffe draußen sein.... denn wenn die geladen im rucksack ist, natzen se dich auch, weil das als bereite schusswaffe gilt, ähnlich wie bei ner echten, du darfste ne echte net mit magazin drinne in dein kofferraum legen, s magazin muss bspw. vorne sein und hinten drin die waffe, sonst zählt das ebenfalls als schussbereite waffe, dazu kommt, du darfst die waffe net in nem geparkten auto haben, sprich du bist nachm schießen vom schützenhein nach hause und hast vergessen deine waffe mit nach hause zu nehmen und dort sicher zu verfahren, falls deine auto aufgebrochen wird und die waffe entwendet wird und damit ne schießerei überfall o.e. passiert, bumsen se dich auch, dei nwaffenschein is dann weg + n haufen geld strafe, "weil er nicht auf seine waffe aupassen kann"....
ich selber spiele auch schon ewig mit softairs und kumpels, auf nem privatgelände, 200m auf 50m is des groß  da ists toll!
naja das kenn ich ja noch vom alten waffengesetz ...
und das wird sich ja nicht geändert haben.
zudem sollte man die waffen beim transport auch absperren mit schlössern, also die behältnisse, und die munition muss, wie du schon sagtest, in getrennten behältnissen aufbewahrt werden. das kenn ich nur zu gut vom schießen her 
edit: zudem sollten keine irreführenden behältnisse für die waffen ausgewählt werden, wie zum beispiel ein geigenkoffer für eine pistole.
Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus
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No99 - 33
Profi
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Dabei seit 08.2005
856
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 19:42 Uhr
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Zitat von xian: Zitat von ViolentFEAR:
Woher nimmst du denn jetzt die Aussage, das Pfefferspray irgendwann verboten werden könnte? Das hat doch nichs mit den Veränderungen des Gesetzes zu tun...
Sind, wenn sie das vorgeschriebene Prüfsiegel haben, auch nicht verboten.
Auch bei dem Teppichmesser frage ich mich noch, wo das verboten ist.
Viel mehr frage ich mich aber, warum man ein Teppichmesser, Springmesser, oder alles, was über ein normales Brot- oder Taschenmesser hinausgeht, überhaupt bei sich führen muss.
Außer natürlich man benutzt das Wort "Pazifist" als Schimpfwort. Da wunderts mich dann nicht.
zum einen das und zum anderen wenn das hier so weitergeht das mit den ganzen verboten, dann bin ich fest davon überzeugt das diese Sprays auch unter dieses Gesetz fallen werden!!!
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Bene_86 - 38
Halbprofi
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Dabei seit 08.2007
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 22:14 Uhr
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Zitat von ught: Zitat von BierMock:
leider nein, die "waffe" muss verbogen sein, eingewickelt ind tücher oder oder in nem großen
rucksack... dazu, dürfn keine kugel im magazin sein, bzw. magazin aus der waffe draußen sein....
denn wenn die geladen im rucksack ist, natzen se dich auch, weil das als bereite schusswaffe gilt,
ähnlich wie bei ner echten, du darfste ne echte net mit magazin drinne in dein kofferraum legen, s
magazin muss bspw. vorne sein und hinten drin die waffe, sonst zählt das ebenfalls als
schussbereite waffe, dazu kommt, du darfst die waffe net in nem geparkten auto haben, sprich du
bist nachm schießen vom schützenhein nach hause und hast vergessen deine waffe mit nach hause
zu nehmen und dort sicher zu verfahren, falls deine auto aufgebrochen wird und die waffe entwendet
wird und damit ne schießerei überfall o.e. passiert, bumsen se dich auch, dei nwaffenschein is dann
weg + n haufen geld strafe, "weil er nicht auf seine waffe aupassen kann"....
ich selber spiele auch schon ewig mit softairs und kumpels, auf nem privatgelände, 200m auf 50m is
des groß  da ists toll!
naja das kenn ich ja noch vom alten waffengesetz ...
und das wird sich ja nicht geändert haben.
zudem sollte man die waffen beim transport auch absperren mit schlössern, also die behältnisse, und
die munition muss, wie du schon sagtest, in getrennten behältnissen aufbewahrt werden. das kenn
ich nur zu gut vom schießen her
edit: zudem sollten keine irreführenden behältnisse für die waffen ausgewählt werden, wie zum
beispiel ein geigenkoffer für eine pistole.
ja aber des kommt bestimmt auch noch
dass se vorschreiben dass man stich und schusswaffen oder werkzeuge
nur noch per post entgegenehmen darf und nicht mehr einfach so im laden zu kaufen und damit auf
die straße laufen (auch wenn se im rucksack ist)
Einigkeit und Recht und Freiheit.......
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ViolentFEAR - 32
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 23:29 Uhr
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Zitat von No99:
zum einen das und zum anderen wenn das hier so weitergeht das mit den ganzen verboten, dann bin ich fest davon überzeugt das diese Sprays auch unter dieses Gesetz fallen werden!!!
Dann verstehst du keins der Verbote, die eigentlich nicht nötig sein sollten.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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seb-89 - 36
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Dabei seit 02.2006
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Geschrieben am: 02.04.2008 um 23:42 Uhr
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also ich werde weiterhin alles "waffenähnliche" spazieren tragen wenn ich das bedürfnis danach habe !!! (mit waffenähnlich meine ich alles was unter des waffengesetz fällt aber für jeden 18 jährigen erlaubt ist) mfg seb
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Buddl - 37
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Geschrieben am: 03.04.2008 um 09:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.04.2008 um 09:29 Uhr
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Hier schreiben soviel Leute soviel Müll zusammen...
Zitat von No99: Naja nicht viel weil ich mein wenn jemand zwanghaft eine waffe besitzen will dann kommt die Person an Waffen....
Und naja wegen den Softairs....also man brauchts ja nicht gleich so übertreiben 
Es geht bei dem neuen Gesetz nicht darum den Besitz von Waffen zu erschweren sondern zu verhindern, dass Polizisten Spielzeugwaffen wie Softairs mit echten Waffen verwechseln und auf die Besitzer der oft täuschend ähnlich aussehenden Waffen schiessen! Es kamen schon einige Jugendliche desswegen ums Leben.
Zitat von bong2k:
Na dann bin ich ja mal gespannt, wie du ab sofort dein Essen schneidest. Und es gibt durchaus auch Leute die das als Sport betreiben und nicht wie Irre in der Stadt rumrennen sondern dafür abgesperrte und befriedete Gelände haben.
Ist im Prinzip ähnlich wie Paintball einfach ein Strategiespiel und erweckt einfach das Kind im Mann.
Leute die das als Sport betreiben haben erstens einen Waffenschwein dafür und zweitens benutzen sie diese Waffen nur, wie du selbst schon sagst auf abgesperrtem Gelände. Das selbe gilt für Paintbal, auch das verwendet man nur auf abgesperrtem Gelände. Du hast dich in deinem Post eigentlich damit selbst disqualifiziert^^
Zitat von No99:
Mhm und wenn dann auch mal Reizgase wie Pfefferspray unter dieses Gesetz fallen was ist dann?? Bring du mal einer Frau die misshandelt wurde bei, sie dürfe kein Pfefferspray als Selbstschutz bei sich tragen o.O
Und nochmal du 
Reizgase zählen als Abwehrmittel gegen Angreifer, das ist sconmal etwas total anderes als Softairs und auch Messer. Mit Pfeffersprays kann man Menschen nur für einige Minuten außer Gefecht setzen, ihnen jedoch in den allermeisten Fällen KEINE bleibenden Schäden zusetzen geschweige denn sie töten. Beim Messer erreichst du das Gegenteil. Entweder verletzt du ihn so, dass er noch kampfbereit ist oder er hat sehr schwere Verletzungen bis hin zum Tod, in beiden Fällen sind es bleibende Schäden!!
Tagsüber bin ich müde, weil ich nachts ein Superheld bin!
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