flo-gz - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 17:11 Uhr
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Zitat von Teardown: Zitat: AuslG § 47 Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit
(1) Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er
1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist.
Warum werden dann die U-Bahn-Schläger nicht ausgewiesen? 
Die Mutter eines der Ubahn Schläger stellte Ihren Sohn ja sogar als Opfer dar....
mein online shop: www.guntia-militaria.de
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Bierzelt - 35
Experte
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 17:29 Uhr
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Zitat von flo-gz: Zitat von Teardown: Zitat: AuslG § 47 Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit
(1) Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er
1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist.
Warum werden dann die U-Bahn-Schläger nicht ausgewiesen? 
Die Mutter eines der Ubahn Schläger stellte Ihren Sohn ja sogar als Opfer dar....
Was wollt ihr? Die kommen jetzt für mehr als 4 Jahre hinter Gitter.
Und wenn die die Seife fallen lassen. Dann gnade ihnen Gott.
Sind wir nicht alle ein bisschen Bluna?
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McBudaTea - 31
Experte
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 17:34 Uhr
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Natürlich sollte man einen Ausländer, der ein großes Verbrechen begeht, (Nicht bei kleineren oder Ordnungswiedrigkeit wie z.B 10km/h zu schnelles Fahren, passiert jedem mal) aussweißen. Er zeigt mit seinem Verhalten, dass er die geltende Gesetze nicht repektiert. Dann soll er gar in ein anderes Land ziehen, desen Gesetze er respektiert.
Morgen wird die Zukunft besser sein
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greyman - 16
Anfänger
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 17:39 Uhr
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Zitat von Teardown: Zitat: AuslG § 47 Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit
(1) Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er
1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist.
Warum werden dann die U-Bahn-Schläger nicht ausgewiesen? 
Weil sie in diesem Fall noch nicht rechtskräftig verurteilt sind und die daraus resultierende Haft noch nicht mal angetreten haben können.
Erst danach können sie ausgewiesen werden. Und selbst das geht nicht so einfach mit zack!rein in den Flieger...
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amyria3 - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 17:58 Uhr
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Um ganz logisch zu sein, sollte ein rechtsradikaler oder ein linksradikaler in irgendein Land geschick werden, das seinen Vorstellungen entspricht...
Ein linksradikaler nach Nordkorea, zum Beispiel.
Geht leider nicht...
in der Diskussion soll es um Themem gehen, - nicht darum, wer gebildeter/kritischer ist
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ennui - 41
Champion
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 19:06 Uhr
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Zitat von amyria3: Um ganz logisch zu sein, sollte ein rechtsradikaler oder ein linksradikaler in irgendein Land geschick werden, das seinen Vorstellungen entspricht...
Ein linksradikaler nach Nordkorea, zum Beispiel.
Geht leider nicht...
Wie kommst du darauf, dass Nordkorea ein linksradikales Optimum darstellt?
Let's just imitate the real until we find a better one.
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McBudaTea - 31
Experte
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 19:08 Uhr
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Zitat von ennui: Zitat von amyria3: Um ganz logisch zu sein, sollte ein rechtsradikaler oder ein linksradikaler in irgendein Land geschick werden, das seinen Vorstellungen entspricht...
Ein linksradikaler nach Nordkorea, zum Beispiel.
Geht leider nicht...
Wie kommst du darauf, dass Nordkorea ein linksradikales Optimum darstellt?
Linkradikale sind Kommunisten. Nordkorea ist kommunistis.
Morgen wird die Zukunft besser sein
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flo-gz - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 20:21 Uhr
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Zitat von greyman: Zitat von Teardown: Zitat: AuslG § 47 Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit
(1) Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er
1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist.
Warum werden dann die U-Bahn-Schläger nicht ausgewiesen? 
Weil sie in diesem Fall noch nicht rechtskräftig verurteilt sind und die daraus resultierende Haft noch nicht mal angetreten haben können.
Erst danach können sie ausgewiesen werden. Und selbst das geht nicht so einfach mit zack!rein in den Flieger...
Abschieben, ohne Wenn und Aber!
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greyman - 16
Anfänger
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 20:24 Uhr
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Auch wenn das für dich nicht zu existieren scheint, wir leben in einem Rechtsstaat und nicht bei Herrn Freisler.
Oder kann dein Gehirn so etwas einfaches nicht verarbeiten?
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flo-gz - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 20:27 Uhr
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Zitat von greyman: Auch wenn das für dich nicht zu existieren scheint, wir leben in einem Rechtsstaat und nicht bei Herrn Freisler.
Oder kann dein Gehirn so etwas einfaches nicht verarbeiten? 
Schon wieder ein persönlicher Angriff auf mich! Das disqualifiziert dich als ernstzunehmende Person...
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McBudaTea - 31
Experte
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 20:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.06.2008 um 20:29 Uhr
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Zitat von greyman: Auch wenn das für dich nicht zu existieren scheint, wir leben in einem Rechtsstaat und nicht bei Herrn Freisler.
Oder kann dein Gehirn so etwas einfaches nicht verarbeiten? 
Er sollte aber nach dem Gerichturteil (falls er schuldig ist, er hat glaub gestanden), nach der Haft, abgeschoben werden. Man schlägt nicht einfach einen Menschen zusammen...
Aber kein Grund für Beleidigungen...
Morgen wird die Zukunft besser sein
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greyman - 16
Anfänger
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 20:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.06.2008 um 20:31 Uhr
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Zitat von flo-gz: Zitat von greyman: Auch wenn das für dich nicht zu existieren scheint, wir leben in einem Rechtsstaat und nicht bei Herrn Freisler.
Oder kann dein Gehirn so etwas einfaches nicht verarbeiten? 
Schon wieder ein persönlicher Angriff auf mich! Das disqualifiziert dich als ernstzunehmende Person...
Echt? Du solltest mal lesen, was du spamst, dann geht dir die Ernsthaftigkeit auch verloren! Meinst du, mit deinen Äusserungen nimmt dich hier jemand ernst?
Du sammelst wohl persönliche Angriffe?
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flo-gz - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 20:31 Uhr
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Zitat von McBudaTea: Zitat von greyman: Auch wenn das für dich nicht zu existieren scheint, wir leben in einem Rechtsstaat und nicht bei Herrn Freisler.
Oder kann dein Gehirn so etwas einfaches nicht verarbeiten? 
Er sollte aber nach dem Gerichturteil (falls er schuldig ist, er hat glaub gestanden), nach der Haft, abgeschoben werden. Man schlägt nicht einfach einen Menschen zusammen...
Aber kein Grund für Beleidigungen...
Exakt, aber nicht nur das: EIner der Täter hatte ja per Handy einen Freund angerufen und zu diesem gesagt, "jetzt hörst du, wie ich einen deutschen töte..."
Das war nicht nur jemand zusammenschlagen, sondern eine Mordabsicht!
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McBudaTea - 31
Experte
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 20:35 Uhr
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Zitat von flo-gz: Zitat von McBudaTea: Zitat von greyman: Auch wenn das für dich nicht zu existieren scheint, wir leben in einem Rechtsstaat und nicht bei Herrn Freisler.
Oder kann dein Gehirn so etwas einfaches nicht verarbeiten? 
Er sollte aber nach dem Gerichturteil (falls er schuldig ist, er hat glaub gestanden), nach der Haft, abgeschoben werden. Man schlägt nicht einfach einen Menschen zusammen...
Aber kein Grund für Beleidigungen...
Exakt, aber nicht nur das: EIner der Täter hatte ja per Handy einen Freund angerufen und zu diesem gesagt, "jetzt hörst du, wie ich einen deutschen töte..."
Das war nicht nur jemand zusammenschlagen, sondern eine Mordabsicht!
Wenn es stimmt, macht es die Sache natürlich schlimmer. Leider kenn ich die Fakten nicht so das ich es nicht beurteilen kann, ob es stimmt. Und wie es so schön heißt: Im Zweifel für den angeklagten...
Morgen wird die Zukunft besser sein
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flo-gz - 40
Halbprofi
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Dabei seit 06.2006
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Geschrieben am: 29.06.2008 um 20:36 Uhr
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Zitat:
Wenn es stimmt, macht es die Sache natürlich schlimmer. Leider kenn ich die Fakten nicht so das ich es nicht beurteilen kann, ob es stimmt. Und wie es so schön heißt: Im Zweifel für den angeklagten...
Das stimmt, war damals auch ganz groß in den Medien...
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