BlackRock - 47
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 12:22 Uhr
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Zitat von charly1846: Zitat von CaeptnChaos: Am meisten freuen sich diejenigen, die sich übers Internet betrügerisch bereichern
so seh ich das auch...
Die sind schlau genug 'nen Proxy zu benutzen, da bringt dann auch die VDS nichts für die Strafverfolgung.
"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 12:57 Uhr
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Zitat von BlackRock:
Die sind schlau genug 'nen Proxy zu benutzen, da bringt dann auch die VDS nichts für die Strafverfolgung.
Um das geht es nicht einmal - selbst wenn man keinen Proxy benutzt kann man mit der VDS keine Strafvereitelung/-verfolgung betreiben. Das wären höchstens Indizien.
Aber man kann ein Bewegungsprofil aller 80 Millionen Deutschen - ich wiederhole: aller 80 Millionen Deutschen!!! - erstellen. Das ist schlicht ein gesamtes Volk unter Generalverdacht zu stellen - im RL wäre das, wie wenn hinter jedem Deutschen ein Spitzel laufen würde, der protokolliert, wer, wann, wo, zu wem geht, mit wem redet.
Zumal, geehrter Käpt'n, die VDS nicht nur das Internet umfaßt, sondern z.B. auch sämtliche Telephongespräche...
Gruß
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 13:02 Uhr
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Zitat von facepalm_: Wenn die Datensammlungen entsprechend gesichert werden und auf Server gelagert werden, auf die kein Mensch zugreifen kann bis auf Bundesbehörden ist mir das relativ egal.
So schön es wäre, aber auch Bundesbehörden sind nicht unfehlbar. Gerade in den Sicherheitsaspekten können auch Behörden Fehler machen und Daten mal eben "verlieren". Das Risiko ist daher zu groß.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 13:09 Uhr
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Zitat von Cymru:
So schön es wäre, aber auch Bundesbehörden sind nicht unfehlbar. Gerade in den Sicherheitsaspekten können auch Behörden Fehler machen und Daten mal eben "verlieren". Das Risiko ist daher zu groß.
Dazu ist die Forderung des BVerfG interessant, daß solche Daten nur dezentral gelagert werden dürfen. Begründung ist, daß nicht Einzelne oder eine einzelne Behörde kompletten Zugriff hat. Was nichts anderes heißt, daß bei einem Sicherheitsleck nicht alle Daten auf einmal in fremde Hände kommen können. Schon diese Forderung finde ich peinlich...
Gruß
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BlackRock - 47
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 13:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2010 um 13:29 Uhr
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Zitat von Laser87: Um das geht es nicht einmal - selbst wenn man keinen Proxy benutzt kann man mit der VDS keine Strafvereitelung/-verfolgung betreiben. Das wären höchstens Indizien.
Stimmt. Zu dem Schluss kam sogar das BKA selbst:
Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent erhöhen" könne.
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CaeptnChaos - 60
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 19:58 Uhr
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Zitat von Laser87:
Zumal, geehrter Käpt'n, die VDS nicht nur das Internet umfaßt, sondern z.B. auch sämtliche Telephongespräche...
Gruß
a) stimmt
b) manchmal ist eine kombination Telefon + Internet das tatmittel
(hab da grad einen beispielhaften Fall - der durch das Urteil dem Opfer einen Schaden von 2500,- Euro hinterlässt)
c) gegen gewisse Abstriche bei der Speicherung ist ja nix einzuwenden - wäre auch in gewisser weise sinnvoll - aber gleich so kippen ist Ganovenschutz und Opferbestrafung (persönliche Meinung)
Hey - Seid bereit dazu zu stehen - Auch Dummheit die ist manchmal schön
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 20:16 Uhr
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Zitat von CaeptnChaos:
b) manchmal ist eine kombination Telefon + Internet das tatmittel
(hab da grad einen beispielhaften Fall - der durch das Urteil dem Opfer einen Schaden von 2500,- Euro hinterlässt)
c) gegen gewisse Abstriche bei der Speicherung ist ja nix einzuwenden - wäre auch in gewisser weise sinnvoll - aber gleich so kippen ist Ganovenschutz und Opferbestrafung (persönliche Meinung)
Weißt Du, was die VDS speichert? Nur Kontakte - das ist absolut nicht tauglich, um ein Verbrechen zu verhindern. Und auch bei der Aufklärung sagt das nur, daß der mit dem Kontakt hatte. Der Fall, den Du hier aufführst, wird voraussichtlich auch nicht durch die VDS geklärt (wobei ich keine Fakten kenne).
Ganovenschutz - das bezweifle ich, siehe oben.
Opferbestrafung? Wie wird ein Opfer bestraft, wenn seine persönlichen Daten nicht gespeichert werden? Das versteh ich nicht.
Gruß
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CaeptnChaos - 60
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 20:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2010 um 20:55 Uhr
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Zitat von Laser87: Zitat von CaeptnChaos:
b) manchmal ist eine kombination Telefon + Internet das tatmittel
(hab da grad einen beispielhaften Fall - der durch das Urteil dem Opfer einen Schaden von 2500,- Euro hinterlässt)
c) gegen gewisse Abstriche bei der Speicherung ist ja nix einzuwenden - wäre auch in gewisser weise sinnvoll - aber gleich so kippen ist Ganovenschutz und Opferbestrafung (persönliche Meinung)
Weißt Du, was die VDS speichert? Nur Kontakte - das ist absolut nicht tauglich, um ein Verbrechen zu verhindern. Und auch bei der Aufklärung sagt das nur, daß der mit dem Kontakt hatte. Der Fall, den Du hier aufführst, wird voraussichtlich auch nicht durch die VDS geklärt (wobei ich keine Fakten kenne).
Ganovenschutz - das bezweifle ich, siehe oben.
Opferbestrafung? Wie wird ein Opfer bestraft, wenn seine persönlichen Daten nicht gespeichert werden? Das versteh ich nicht.
Gruß
mal kurz ein Beispiel
A bekommt um 18:05 Uhr einen Anruf von B - bei dem er z.B. unter Vortäuschung einer Überprüfung einen PIN-Code eines online-Bezahldienstes erhält
um 18:07 Uhr wird dieser per Internet eingelöst
wenn nu der Anschlussinnhaber des Anrufenden mit dem Besitzer des Computer (IP-Nr) mit dem die Einlösung erfolgte übereinstimmt sieht es für denjenigen schlecht aus
nachdem nu aber weder Anschlussinhaberdaten noch Computerdaten gespeichert / übermittelt werden dürfen stehen die Chancen gut für den ungeschoren davon zu kommen
und das Opfer (A) wird dann ein zweites mal bestraft, weil er keine Chance hat seinen Schaden zurückzuerhalten
Hey - Seid bereit dazu zu stehen - Auch Dummheit die ist manchmal schön
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the_WarLord - 40
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 21:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2010 um 21:06 Uhr
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Zitat von CaeptnChaos: Zitat von Laser87: Zitat von CaeptnChaos:
b) manchmal ist eine kombination Telefon + Internet das tatmittel
(hab da grad einen beispielhaften Fall - der durch das Urteil dem Opfer einen Schaden von 2500,- Euro hinterlässt)
c) gegen gewisse Abstriche bei der Speicherung ist ja nix einzuwenden - wäre auch in gewisser weise sinnvoll - aber gleich so kippen ist Ganovenschutz und Opferbestrafung (persönliche Meinung)
Weißt Du, was die VDS speichert? Nur Kontakte - das ist absolut nicht tauglich, um ein Verbrechen zu verhindern. Und auch bei der Aufklärung sagt das nur, daß der mit dem Kontakt hatte. Der Fall, den Du hier aufführst, wird voraussichtlich auch nicht durch die VDS geklärt (wobei ich keine Fakten kenne).
Ganovenschutz - das bezweifle ich, siehe oben.
Opferbestrafung? Wie wird ein Opfer bestraft, wenn seine persönlichen Daten nicht gespeichert werden? Das versteh ich nicht.
Gruß
mal kurz ein Beispiel
A bekommt um 18:05 Uhr einen Anruf von B - bei dem er z.B. unter Vortäuschung einer Überprüfung einen PIN-Code eines online-Bezahldienstes erhält
um 18:07 Uhr wird dieser per Internet eingelöst
wenn nu der Anschlussinnhaber des Anrufenden mit dem Besitzer des Computer (IP-Nr) mit dem die Einlösung erfolgte übereinstimmt sieht es für denjenigen schlecht aus
nachdem nu aber weder Anschlussinhaberdaten noch Computerdaten gespeichert / übermittelt werden dürfen stehen die Chancen gut für den ungeschoren davon zu kommen
und das Opfer (A) wird dann ein zweites mal bestraft, weil er keine Chance hat seinen Schaden zurückzuerhalten
Kannst du da Beispiel bitte näher erläutern? Für mich schaut das irgendwie seltsam aus.
Davon ab: Banken warnen noch immer davor, PINs etc. herauszugeben. Das Beispiel oben wär also ein klassicher Fall von Naivität. Warum ich sowas nun noch unterstützen muss, indem ich meine Daten, mit wem ich chatte, welche Seiten ich besucht hab etc. preisgebe bzw. diese in einer zentralen (oder dezentralen) Datenbank gespeichtert werden, muss mir noch jemand erklären.
Grüße vom WarLord
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 21:05 Uhr
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Zitat von CaeptnChaos:
mal kurz ein Beispiel
A bekommt um 18:05 Uhr einen Anruf von B - bei dem er z.B. unter Vortäuschung einer Überprüfung einen PIN-Code eines online-Bezahldienstes erhält
um 18:07 Uhr wird dieser per Internet eingelöst
wenn nu der Anschlussinnhaber des Anrufenden mit dem Besitzer des Computer (IP-Nr) mit dem die Einlösung erfolgte übereinstimmt sieht es für denjenigen schlecht aus
nachdem nu aber weder Anschlussinhaberdaten noch Computerdaten gespeichert / übermittelt werden dürfen stehen die Chancen gut für den ungeschoren davon zu kommen
und das Opfer (A) wird dann ein zweites mal bestraft, weil er keine Chance hat seinen Schaden zurückzuerhalten
Und was beweist(!) das? Genau nur, daß A mit B telephoniert hat...
Weil daß der Telephonanschluß von A gleich der IP von A ist, wirst Du nie erleben. (Wer so dumm ist, ist gestraft genug^^)
Mit so einem Beweis lacht Dich jeder Strafverteidiger aus!
Gruß
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CaeptnChaos - 60
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 21:28 Uhr
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Zitat von the_WarLord:
Kannst du da Beispiel bitte näher erläutern? Für mich schaut das irgendwie seltsam aus.
Davon ab: Banken warnen noch immer davor, PINs etc. herauszugeben. Das Beispiel oben wär also ein klassicher Fall von Naivität. Warum ich sowas nun noch unterstützen muss, indem ich meine Daten, mit wem ich chatte, welche Seiten ich besucht hab etc. preisgebe bzw. diese in einer zentralen (oder dezentralen) Datenbank gespeichtert werden, muss mir noch jemand erklären.
a) dieses Beispiel hat nix mit ner Bank zu tun ( solche PIN-Codes kannste z.B. an Tankstellen kaufen) - naivität mag ich nun in so nem Fall nicht unbedingt verneinen 
b) wie schon erwähnt - bei der Speicherung kann gerne auf einiges verzichtet bzw. eingeschränkt werden - aber gewisse Sachen - naja dies auszudiskutieren würde ne kleine ewigkeit dauern
Hey - Seid bereit dazu zu stehen - Auch Dummheit die ist manchmal schön
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 21:31 Uhr
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Zitat von CaeptnChaos: mal kurz ein Beispiel
A bekommt um 18:05 Uhr einen Anruf von B - bei dem er z.B. unter Vortäuschung einer Überprüfung einen PIN-Code eines online-Bezahldienstes erhält
um 18:07 Uhr wird dieser per Internet eingelöst
wenn nu der Anschlussinnhaber des Anrufenden mit dem Besitzer des Computer (IP-Nr) mit dem die Einlösung erfolgte übereinstimmt sieht es für denjenigen schlecht aus
nachdem nu aber weder Anschlussinhaberdaten noch Computerdaten gespeichert / übermittelt werden dürfen stehen die Chancen gut für den ungeschoren davon zu kommen
und das Opfer (A) wird dann ein zweites mal bestraft, weil er keine Chance hat seinen Schaden zurückzuerhalten
Und was ist mit den anderen 81,xx Millionen Menschen, die keine solche Straftat begehen?
Der Staat hat die Pflicht, sich verhältnismäßig zu verhalten. Es würde auch Straftaten verhindern, wenn jede Wohnung ohne Not von der Polizei betreten werden dürfte. Da die Mehrzahl der Menschen aber nicht straffällig wird (ansonsten würde unsere Gesellschaft gar nicht funktionieren), ist eine solche Maßnahme nicht angemessen. Ebenfalls ist die Datenspeicherung überzogen, wie sie bisher praktiziert wurde.
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CaeptnChaos - 60
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Geschrieben am: 03.03.2010 um 21:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2010 um 21:36 Uhr
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Zitat von Laser87:
Und was beweist(!) das? Genau nur, daß A mit B telephoniert hat...
Weil daß der Telephonanschluß von A gleich der IP von A ist, wirst Du nie erleben. (Wer so dumm ist, ist gestraft genug^^)
Mit so einem Beweis lacht Dich jeder Strafverteidiger aus!
Gruß
Es gab genug die so agierten
und zudem hängt dann noch einiges anderes daran, dass bei so einer Konstellation Telefon / IP einfacher gehandelt werden kann - es behauptet ja niemand dass es der einzige Beweis ist - aber ich werd mich hüten da weiter auszuführen 
weisst wie oft Straverteidiger belächelt werden
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the_WarLord - 40
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 07:56 Uhr
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Zitat von CaeptnChaos: Zitat von the_WarLord:
Kannst du da Beispiel bitte näher erläutern? Für mich schaut das irgendwie seltsam aus.
Davon ab: Banken warnen noch immer davor, PINs etc. herauszugeben. Das Beispiel oben wär also ein klassicher Fall von Naivität. Warum ich sowas nun noch unterstützen muss, indem ich meine Daten, mit wem ich chatte, welche Seiten ich besucht hab etc. preisgebe bzw. diese in einer zentralen (oder dezentralen) Datenbank gespeichtert werden, muss mir noch jemand erklären.
a) dieses Beispiel hat nix mit ner Bank zu tun ( solche PIN-Codes kannste z.B. an Tankstellen kaufen) - naivität mag ich nun in so nem Fall nicht unbedingt verneinen
Erklärt's aber noch nicht, was genau damit gemeint ist. Mich würde ein praxisnahes Beispiel interessieren.
Grüße vom WarLord
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Klischeepunk - 40
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Geschrieben am: 04.03.2010 um 13:33 Uhr
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Da hat wohl jemand vergessen Ziercke vorher nach tatsächlichen Zahlen zu fragen. Eindeutig wäre hier eine Steigerung von 55 auf mindestens 455% zu erreichen. Und Wenn man es mal nicht so pessimistisch sieht haben die bisher gespeicherten Daten sogar 500% aller Verbrechen aufgeklärt. Eindeutig und Ohne Frage. Wir ham wesentlich mehr Verbrecher gefangen als Verbrechen begangen haben. Wenn das mal kein erfolg ist.
Idiotenpack.
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