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haltet ihr ein verbot der NPD für sinnvoll?

Cymru - 35
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Geschrieben am: 06.12.2012 um 14:58 Uhr
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Zitat von MackieMesser: Wird die NPD verboten, kann Sie ohne Probleme den Laden neu aufbauen. Evtl., und da sehe ich die Gefahr, professioneller als zuvor.
Ganz so einfach ist das dann nicht. Ein Parteiverbot zieht auch die Folge nach, dass ähnliche Partei mit gleichem Programm und gleichem Personal als Ersatzorganisation eingestuft und wiederum verboten werden könnte (ohne Aufwand eines neuen Parteiverbots).
In der Verbotsdiskussion läuft es in meinen Augen auf zwei gegensätzliche Punkte raus, bei denen es sich für einen zu entscheiden gilt:
1. Eine Parteiverbot würde bewirken, dass sich Rechtsradikale schwerer kontrollieren ließen. Für Verfassungsschutz & Co ist es leichter, eine Partei zu überwachen, als hunderte kleine Splittergruppen.
2. Ein Parteiverbot hätte demgegenüber aber die Wirkung, dass keine Steuergelder mehr zur NPD und womöglich auch zu Gruppen wie NSU & Co fließt (dass etwa die Landtagsfraktionen der NPD ihr Geld da anderweitig als vorgesehen verwenden, wird wohl allgemein vermutet).
Für mich überwiegt hier der zweite Punkt, die finanzielle Sicht. Wenn hier kein Steuergeld mehr fließt, schwinden auch die Möglichkeiten.
Wichtig wäre aber in jedem Fall, dass auch die Innenminister jetzt nichts überstürzen. Schon der ehemalige Präsident des BVerfG Prof. Papier hat davor gewarnt: Ein Parteiverbot stellt (berechtigterweise) hohe Hürden an die Beweise. Es ist nicht automatisch gesagt, dass man bei der momentanen Beweislage die NPD verbieten könnte. Das muss sorgsam geprüft werden. Nichts wäre schlimmer, als ein Verbotsantrag, der wieder scheitert oder womöglich nicht ausreicht, um die Verfassungswidrigkeit nachzuweisen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 06.12.2012 um 16:10 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von MackieMesser: Wird die NPD verboten, kann Sie ohne Probleme den Laden neu aufbauen. Evtl., und da sehe ich die Gefahr, professioneller als zuvor.
Ganz so einfach ist das dann nicht. Ein Parteiverbot zieht auch die Folge nach, dass ähnliche Partei mit gleichem Programm und gleichem Personal als Ersatzorganisation eingestuft und wiederum verboten werden könnte (ohne Aufwand eines neuen Parteiverbots).
In der Verbotsdiskussion läuft es in meinen Augen auf zwei gegensätzliche Punkte raus, bei denen es sich für einen zu entscheiden gilt:
1. Eine Parteiverbot würde bewirken, dass sich Rechtsradikale schwerer kontrollieren ließen. Für Verfassungsschutz & Co ist es leichter, eine Partei zu überwachen, als hunderte kleine Splittergruppen.
2. Ein Parteiverbot hätte demgegenüber aber die Wirkung, dass keine Steuergelder mehr zur NPD und womöglich auch zu Gruppen wie NSU & Co fließt (dass etwa die Landtagsfraktionen der NPD ihr Geld da anderweitig als vorgesehen verwenden, wird wohl allgemein vermutet).
Für mich überwiegt hier der zweite Punkt, die finanzielle Sicht. Wenn hier kein Steuergeld mehr fließt, schwinden auch die Möglichkeiten.
Wichtig wäre aber in jedem Fall, dass auch die Innenminister jetzt nichts überstürzen. Schon der ehemalige Präsident des BVerfG Prof. Papier hat davor gewarnt: Ein Parteiverbot stellt (berechtigterweise) hohe Hürden an die Beweise. Es ist nicht automatisch gesagt, dass man bei der momentanen Beweislage die NPD verbieten könnte. Das muss sorgsam geprüft werden. Nichts wäre schlimmer, als ein Verbotsantrag, der wieder scheitert oder womöglich nicht ausreicht, um die Verfassungswidrigkeit nachzuweisen.
1. Nicht wirklich: Die besonders radikalen NeoNazis haben der NPD bereits den Rücken gekehrt. Dadurch entziehen sie sich aber keiner staatlichen Überwachung. Durch das Auffliegen der Morde des NSU wurden bereits mehere freie Kameradschaften und Aktionsbündnisse der AN's wie der NW-Dortmund, das AB Mittelrhein oder die KAL verboten. Dort fand die Polizei ebenfalls eine große Anzahl an Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. In den letzten Jahren wurden über 30 Organisationen, die man den freien Kräften zuordnen kann,verboten.
2. Das ist auch der Fall. Die NPD verwendet auch Steuergelder zur Bezahlung sog. freien Kräften oder zum Ausbau derer Infrastrukturen. Als das nationale Zentrum Rigaer Straße 135 in Dortmund geräumt wurde, fand die Polizei auch zahlreiche NPD Plakate. Früher ließ die NPD für das Aufhängen von Wahlplakaten den Boneheads einen Kasten Bier springen. Ob diese "Bezahlung" noch immer so aussieht, wage ich zu bezweifeln.
Kommt drauf an. Rechtsrock ist z.B heute ein millionen Geschäft. Die dort gescheffelte Kohle geht z.T auch an die militante Szene wie es bei Blood and Honour der Fall war. Der neonazistischen Szene schwinden aber durch ein Parteienverbot die Agitationsfelder. Sie können sich nicht mehr so stark öffentlich inszenieren und Propaganda lässt sich im Untergrund nunmal schwerer vollziehen.
Die verfassungsfeinlichkeit der NPD lässt sich allein an den Aussagen der Parteimitglieder beweisen. Holger Apfel ( der in der Szene oft als zu "gemäßigt" gilt) lügt nun jetzt feist in die Kamera, dass die NPD sich zum demokratischen System bekenne aber das macht sie nicht und hat sie, im Gegensatz zu den REP's oder DVU, auch nie von ihren Mitgliedern verlangt. Genauso sieht es bei der Gewaltfrage aus: In der NPD sitzen verurteilte Totschläger (z.B der Hetzer von Guben) , Mörder (Greifswald) und Terroristen (Horst Mahler, Christian Worch). Die Belege sind alle gegeben und es sitzen keine V-Männer mehr in den Führungsetagen. Und das war ja der einzigste Grund warum das Verbotsverfahren 2003 scheiterte.
"Nope".
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MackieMesser - 41
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Geschrieben am: 06.12.2012 um 18:29 Uhr
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So wie ich das mitbekommen hab, scheint die Parteienfinanzierung das einzige reale Argument für ein Verbot zu sein. Sonst hört man nur "sinnlos, falsch"
Und scheinbar sind die Bundesgelder nicht höher als die Verkaufserlöse rechter Musik in Sachsen.
Ich hab's schon vor 2 Jahren gesagt: Der größte Feind der NPD ist sie selber.
Will sie die Massen gewinnen, dreht die Basis durch.
Geht sie auf die Basis zu, geht es Richtung Verbot.
Und jetzt wo sie moderater werden will und die Basis rebelliert, will man ein Verbotsverfahren.
Ich finde das taktisch nicht ganz glücklich.
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 06.12.2012 um 20:34 Uhr
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Zitat von Roddi: Die verfassungsfeinlichkeit der NPD lässt sich allein an den Aussagen der Parteimitglieder beweisen. Holger Apfel ( der in der Szene oft als zu "gemäßigt" gilt) lügt nun jetzt feist in die Kamera, dass die NPD sich zum demokratischen System bekenne aber das macht sie nicht und hat sie, im Gegensatz zu den REP's oder DVU, auch nie von ihren Mitgliedern verlangt.
Ist halt die Frage, ob das ausreicht.
Im KPD-Verbotsverfahren hat das BVerfG hier hohe Hürden aufgebaut:
„Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [12 f.]) nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.“
[(BVerfG v. 17.8.1956 – 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85)
Zitat von Roddi: Genauso sieht es bei der Gewaltfrage aus: In der NPD sitzen verurteilte Totschläger (z.B der Hetzer von Guben) , Mörder (Greifswald) und Terroristen (Horst Mahler, Christian Worch). Die Belege sind alle gegeben und es sitzen keine V-Männer mehr in den Führungsetagen. Und das war ja der einzigste Grund warum das Verbotsverfahren 2003 scheiterte.
Na ja, es ist nicht verboten, einer Partei beizutreten, nur weil man wegen einer Straftat verurteilt wurde. Für ein Parteiverbot müsste da schon eine sehr enge Verbindung der Straftaten mit der Partei bestehen.
Die V-Männer stellten damals ein Verfahrenshindernis dar, das für drei der Richter zu einer Einstellung des Verfahrens führen musste. Wenn die nun vollständig abgezogen sind und die Beweise auch aus der Zeit nach dem Abzug stammen, ist zumindest anzunehmen, dass es zu einer Prüfung der eigentlichen Sache kommt, also der Prüfung, ob die NPD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agiert. Insbesondere das Argument, dass die NPD in mehreren Landtagen sitzt und das System noch nicht gestürzt hat, müsste wohl von den Antragstellern entkräftet werden.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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kilLer2504
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 06.12.2012 um 21:03 Uhr
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Nein
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Biebe_666 - 47
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Geschrieben am: 06.12.2012 um 21:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.12.2012 um 21:55 Uhr
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Wenn das einer schreibt dessen Profil wie das einer 14 jährigem aussieht muss es wohl wahr sein.
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 06.12.2012 um 22:05 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Roddi: Die verfassungsfeinlichkeit der NPD lässt sich allein an den Aussagen der Parteimitglieder beweisen. Holger Apfel ( der in der Szene oft als zu "gemäßigt" gilt) lügt nun jetzt feist in die Kamera, dass die NPD sich zum demokratischen System bekenne aber das macht sie nicht und hat sie, im Gegensatz zu den REP's oder DVU, auch nie von ihren Mitgliedern verlangt.
Ist halt die Frage, ob das ausreicht.
Im KPD-Verbotsverfahren hat das BVerfG hier hohe Hürden aufgebaut:
„Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [12 f.]) nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.“
[(BVerfG v. 17.8.1956 – 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85)
Zitat von Roddi: Genauso sieht es bei der Gewaltfrage aus: In der NPD sitzen verurteilte Totschläger (z.B der Hetzer von Guben) , Mörder (Greifswald) und Terroristen (Horst Mahler, Christian Worch). Die Belege sind alle gegeben und es sitzen keine V-Männer mehr in den Führungsetagen. Und das war ja der einzigste Grund warum das Verbotsverfahren 2003 scheiterte.
Na ja, es ist nicht verboten, einer Partei beizutreten, nur weil man wegen einer Straftat verurteilt wurde. Für ein Parteiverbot müsste da schon eine sehr enge Verbindung der Straftaten mit der Partei bestehen.
Die V-Männer stellten damals ein Verfahrenshindernis dar, das für drei der Richter zu einer Einstellung des Verfahrens führen musste. Wenn die nun vollständig abgezogen sind und die Beweise auch aus der Zeit nach dem Abzug stammen, ist zumindest anzunehmen, dass es zu einer Prüfung der eigentlichen Sache kommt, also der Prüfung, ob die NPD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung agiert. Insbesondere das Argument, dass die NPD in mehreren Landtagen sitzt und das System noch nicht gestürzt hat, müsste wohl von den Antragstellern entkräftet werden.
Ich denke, dass selbst die Statements von Holger Apfel dafür ausreichen....
Zitat: Wir von der NPD sind stolz darauf, dass wir alljährlich in den deutschen Verfassungsschutzberichten stehen und als vermeintlich verfassungsfeindlich gegenüber diesem System stehen. Jawohl, wir sind verfassungsfeindlich, wenn es darum geht, dieses System zu bekämpfen." - Holger Apfel, mdr.de
Uwe Leichsenring:
Zitat: "Natürlich sind wir verfassungsfeindlich. Wir wollen eine andere Gesellschaftsordnung." - Uwe Leichsenring, über die NPD, FAZ, 21.
Die Zitate von Udo Pastörs sorgen für den Rest, wenn er bei einer Rede im Saarland in aller Öffentlichkeit hetzte, dass die BRD "eine Judenrepublik sei", der es dem "Gar auszumachen sei" und deswegen wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Nebenbei gibt es Filmaufnahmen wie NPD Politiker auf Gegendemonstranten eindreschen und davor Steine und Flaschen werfen. Die Vorfälle, Zitate und Gewaltaten sprechen eindeutig für ein Verbot.
Ganz einfach: Weil die NPD im Landtag von MeckPomm und Sachsen nur durch pöbeln auffällt. Udo Pastörs, ist ein Weltmeister "in Sitzungen ausgeschlossen werden" und unterhält sein Bürgerbüro im sog. Thing Haus in Jamel auf dessen Gelände neulich so ein Grill auftauchte:
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://marikaschmiedt.files.wordpress.com/2012/01/neonazis-grill_3184496.jpg)
In Sachsen sind möchte zwar Holger Apfel seine "seriöse Radikalität" vorspielen und dabei selbst desöfteren von der Polizei aus dem Saal entfernt, weil er sich eindeutig zu NS Symbolik bekennt:
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://www.abendblatt.de/img/politik/origs106569315/9407492143-w620-h307/steinar-5-HA-Bilder-Fotogalerien-Dresden.jpg)
Zitat: Dresden. Wegen des Tragens von Thor-Steinar-Kleidung ist die rechtsextreme NPD-Fraktion am Mittwoch in Dresden von der Sitzung im sächsischen Landtag ausgeschlossen worden. Zur Begründung verwies Parlamentspräsident Matthias Rößler (CDU) auf die Hausordnung, die diese Kleidung nicht zulasse. Thor Steinar ist eine bei Neonazis beliebte Modemarke.
Präsident Rößler unterbrach die Sitzung und forderte die acht rechtsextremen Abgeordneten mehrmals auf, die Kleidung zu wechseln. Da die NPD-Fraktion darauf nicht entsprechend reagierte, schloss Rößler sie von dieser und drei weiteren Landtagssitzungen aus. Die Rechtsextremen räumten ihre Plätze im Parlamentssaal jedoch erst nach Eintreffen der Polizei.
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/7/74/Thor_Steinar_Logo_alt_%26_neu.jpg)
Zitat: Das Logo wirkte optisch wie eine horizontale Wolfsangel mit aufgesetztem Pfeil. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte sahen darin den Straftatbestand des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) (siehe Abschnitt juristische Auseinandersetzung).
Das Urteil wurde zwar im Nachhinein aufgeweicht aber zu was sich die Träger solcher Shirts bekennen, sollte klar sein:
Es wird der NPD aufgrund ihrer eigenen Aussagen und Aktionen unmöglich sein, sich als demokratisch darzustellen.
"Nope".
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 06.12.2012 um 22:36 Uhr
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Zitat von Roddi:
Ich denke, dass selbst die Statements von Holger Apfel dafür ausreichen....
Nein.
Das BVerfG hat festgestellt, daß eine Partei als Ganzes verfassungsfeindlich sein muß. Aussagen einzelner Mitglieder - auch Vorstände - reichen nicht.
Ich denke, das Verfahren könnte in Karlsruhe Erfolg haben.
Ganz anders sehe ich die Chancen, wenn die NPD vor den EGMR zieht. Da muß nämlich auch klar sein, daß eine Partei auch eine realistische Chance hat, ihre verfassungsfeindliche Politik durchzusetzen, also eine Gefahr für die Demokratie eines Landes zu sein.
Das sehe ich jetzt bei der NPD mit ihren kümmerlichen Wahlergebnissen, die meist nicht mal für die Parteienfinanzierung reichen, nicht.
Für mich ist diese ganze Verbotsgeschichte reiner Populismus. Die NPD war gerade so schön am Sterben und jetzt kann sie auf Opfer machen, um Mitleidswähler zu kriegen.
Gruß
Jochen
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 06.12.2012 um 22:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.12.2012 um 22:55 Uhr
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Zitat von Laser87: Zitat von Roddi:
Ich denke, dass selbst die Statements von Holger Apfel dafür ausreichen....
Nein.
Das BVerfG hat festgestellt, daß eine Partei als Ganzes verfassungsfeindlich sein muß. Aussagen einzelner Mitglieder - auch Vorstände - reichen nicht.
Ich denke, das Verfahren könnte in Karlsruhe Erfolg haben.
Ganz anders sehe ich die Chancen, wenn die NPD vor den EGMR zieht. Da muß nämlich auch klar sein, daß eine Partei auch eine realistische Chance hat, ihre verfassungsfeindliche Politik durchzusetzen, also eine Gefahr für die Demokratie eines Landes zu sein.
Das sehe ich jetzt bei der NPD mit ihren kümmerlichen Wahlergebnissen, die meist nicht mal für die Parteienfinanzierung reichen, nicht.
Für mich ist diese ganze Verbotsgeschichte reiner Populismus. Die NPD war gerade so schön am Sterben und jetzt kann sie auf Opfer machen, um Mitleidswähler zu kriegen.
Gruß
Jochen
Naja ich hab das eigentlich so gemeint: Holger Apfel gilt als noch einer der Gemäßigten. Solche Aussagen ziehen sich noch wesentlich radikaler wie ein roter Faden durch die Geschichte der NPD. Es sind mittlerweile über 2000 Beweise gegen die NPD auf über 1000 Seiten aufgelistet. Ich denke das müsste reichen.
Wenn es auch für den EGMR auch gilt, dass NPD Mitglieder regelmäßig politische Gegner und Migranten terrorisieren, könnte man dies aber so werten. Habe vorhin gesehen, dass auch die Richter die Geschichte des jeweilligen Landes berücksichtigen. Ich glaube selbst dort hätte eine Klage seitens der NeoNazis wenig Chancen.
Ich denke nicht: Die NPD erzielt die besten Wahlergebnisse, wo sie sich ihre eigenen Infrastrukturen geschaffen hat. Würde die Hartz 4 Beratung oder die Kinderbetreuung und Feste der NPD durch ein Verbot wegfallen, verliert sie auch an Symphatisanten. Die demokratischen Parteien sollten aber ja nicht wieder den Fehler machen und die Angebote verpassen, die die NPD gefüllt hat.
Und das ist das eigentliche Metekel der NeoNazis: "Autonome" Nationalisten und Kameradschaften haben wenig Bock sich als Biedermann und Kümmerer aufzuspielen. Somit könnte man verhindern, dass Rassenhass und Antsemitismus bei der Verteilung von Buntstiften losgeht.
"Nope".
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 08.12.2012 um 19:33 Uhr
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Zitat von Laser87: Zitat von Roddi:
Ich denke, dass selbst die Statements von Holger Apfel dafür ausreichen....
Nein.
Das BVerfG hat festgestellt, daß eine Partei als Ganzes verfassungsfeindlich sein muß. Aussagen einzelner Mitglieder - auch Vorstände - reichen nicht.
Dazu kommt, dass das BVerfG -wie oben zitiert- eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" verlangt. Die Gesinnung allein reicht noch nicht zwangsläufig aus (Meinungsfreiheit gilt auch für Meinungen abseits des Mainstreams).
Zitat von Laser87:
Ganz anders sehe ich die Chancen, wenn die NPD vor den EGMR zieht. Da muß nämlich auch klar sein, daß eine Partei auch eine realistische Chance hat, ihre verfassungsfeindliche Politik durchzusetzen, also eine Gefahr für die Demokratie eines Landes zu sein.
Das sehe ich jetzt bei der NPD mit ihren kümmerlichen Wahlergebnissen, die meist nicht mal für die Parteienfinanzierung reichen, nicht.
Das der EGMR ein etwaiges NPD-Verbot wieder aufheben würde, sieht ja auch Norbert Lammert das Problem. Tatsächlich ist die Rechtsprechung des EGMR auch sehr streng legt engere Maßstäbe an.
Auch wenn ich ein Verbot befürworte, tun Bundestag und Bundesregierung sehr gut daran, genau zu prüfen, ob sie sich an der Klage beteiligen. Nichts wäre peinlicher als einen weiteren Rückschlag zu erleben vor Gericht. Schon allein ein Verbotsverfahren wird zwangsläufig PR für die NPD sein, die so manchen zur Wahl animiert. Wenn die Partei dann wieder nicht verboten werden könnte, würde das von einigen Seiten wohl so ausgelegt werden, dass die NPD doch nicht so schlimm ist.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 09.12.2012 um 21:58 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Laser87: Zitat von Roddi:
Ich denke, dass selbst die Statements von Holger Apfel dafür ausreichen....
Nein.
Das BVerfG hat festgestellt, daß eine Partei als Ganzes verfassungsfeindlich sein muß. Aussagen einzelner Mitglieder - auch Vorstände - reichen nicht.
Dazu kommt, dass das BVerfG -wie oben zitiert- eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" verlangt. Die Gesinnung allein reicht noch nicht zwangsläufig aus (Meinungsfreiheit gilt auch für Meinungen abseits des Mainstreams).
Zitat von Laser87:
Ganz anders sehe ich die Chancen, wenn die NPD vor den EGMR zieht. Da muß nämlich auch klar sein, daß eine Partei auch eine realistische Chance hat, ihre verfassungsfeindliche Politik durchzusetzen, also eine Gefahr für die Demokratie eines Landes zu sein.
Das sehe ich jetzt bei der NPD mit ihren kümmerlichen Wahlergebnissen, die meist nicht mal für die Parteienfinanzierung reichen, nicht.
Das der EGMR ein etwaiges NPD-Verbot wieder aufheben würde, sieht ja auch Norbert Lammert das Problem. Tatsächlich ist die Rechtsprechung des EGMR auch sehr streng legt engere Maßstäbe an.
Auch wenn ich ein Verbot befürworte, tun Bundestag und Bundesregierung sehr gut daran, genau zu prüfen, ob sie sich an der Klage beteiligen. Nichts wäre peinlicher als einen weiteren Rückschlag zu erleben vor Gericht. Schon allein ein Verbotsverfahren wird zwangsläufig PR für die NPD sein, die so manchen zur Wahl animiert. Wenn die Partei dann wieder nicht verboten werden könnte, würde das von einigen Seiten wohl so ausgelegt werden, dass die NPD doch nicht so schlimm ist.
Naja, dass die NPD eine Ansammlung von Volksverhetzern, Totschlägern, Waffennarren etc. ist, ist auch fakt. Abzuwarten ist wie das Gericht dies interpretieren wird...
"Nope".
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sunnas
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Geschrieben am: 11.12.2012 um 08:02 Uhr
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Das Verbot der NPD ist zwingend erforderlich. So etwas wie im 2. Weltkrieg darf sich auch keinen Fall nochmal wiederholen. Das Nazitum gehört unterbunden wo es nur geht, es ist negative Saat, der der Boden entzogen gehört.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 11.12.2012 um 08:48 Uhr
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Zitat von sunnas: Das Verbot der NPD ist zwingend erforderlich. So etwas wie im 2. Weltkrieg darf sich auch keinen Fall nochmal wiederholen. Das Nazitum gehört unterbunden wo es nur geht, es ist negative Saat, der der Boden entzogen gehört.
und das schaffst du in dem du die Leute in den Untergrund drängst um Sie jeglicher Kontrolle zu entziehen? Hast Humor bewiesen!
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 11.12.2012 um 08:52 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Laser87: Zitat von Roddi:
Ich denke, dass selbst die Statements von Holger Apfel dafür ausreichen....
Nein.
Das BVerfG hat festgestellt, daß eine Partei als Ganzes verfassungsfeindlich sein muß. Aussagen einzelner Mitglieder - auch Vorstände - reichen nicht.
Dazu kommt, dass das BVerfG -wie oben zitiert- eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" verlangt. Die Gesinnung allein reicht noch nicht zwangsläufig aus (Meinungsfreiheit gilt auch für Meinungen abseits des Mainstreams).
Zitat von Laser87:
Ganz anders sehe ich die Chancen, wenn die NPD vor den EGMR zieht. Da muß nämlich auch klar sein, daß eine Partei auch eine realistische Chance hat, ihre verfassungsfeindliche Politik durchzusetzen, also eine Gefahr für die Demokratie eines Landes zu sein.
Das sehe ich jetzt bei der NPD mit ihren kümmerlichen Wahlergebnissen, die meist nicht mal für die Parteienfinanzierung reichen, nicht.
Das der EGMR ein etwaiges NPD-Verbot wieder aufheben würde, sieht ja auch Norbert Lammert das Problem. Tatsächlich ist die Rechtsprechung des EGMR auch sehr streng legt engere Maßstäbe an.
Auch wenn ich ein Verbot befürworte, tun Bundestag und Bundesregierung sehr gut daran, genau zu prüfen, ob sie sich an der Klage beteiligen. Nichts wäre peinlicher als einen weiteren Rückschlag zu erleben vor Gericht. Schon allein ein Verbotsverfahren wird zwangsläufig PR für die NPD sein, die so manchen zur Wahl animiert. Wenn die Partei dann wieder nicht verboten werden könnte, würde das von einigen Seiten wohl so ausgelegt werden, dass die NPD doch nicht so schlimm ist.
Aus welchem Aspekt befürwortest du ein Verbot? Realistisch betrachtet weisst du doch hoffentlich, das die Idiotie deswegen (ädequat zur SED (Lheute Linke) durch ein Parteienverbot nicht ausstirbt. Aber vielleicht braucht Ihr ja mehr Material, wie es die nSU geliefert hat? ;)
Verbotsverfahren fördern nur die undurchdringbarkeit des Geflechts - außerdem: Leute, lernt endlich aus der Geschichte, auch die NSDAP war mal verboten.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 11.12.2012 um 09:02 Uhr
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Zitat von Roddi: Es wird der NPD aufgrund ihrer eigenen Aussagen und Aktionen unmöglich sein, sich als demokratisch darzustellen.
Nunja, ich weiss ja nicht, wie du das siehst, aber die Pfeiffer der *Tage die der NPD angehören sind da Wohl per Wahl reingeraten. Ergo demokratisch, wirkt zwar nicht gut, aber das tut's bei den Linken Pfeiffen auch nich.
Andersartige Schlussfolgerung: Demokratisch sind sie reingekommen, als Demokratisch sind sie erstmal anzusehen.
Der Rest wird erstmals von der Rede und Meinungsfreiheit gedeckt, die bei Abgeordneten ja nochmals etwas freier ist. Erst wenn es zur Volksverhetzung oder anderweitigem übergeht wäre das ein Ansatzpunkt, nur beweis das erstmal für das kollektiv der NPD. Nur ein plump impliziertes "die können Sich nicht als demokratisch darstellen" ist Schwachsinn und damit in etwa so effektiv, wie die Linken Straßenkämpfe in der Weimarer Republik, die es der NSDAP erst ermöglichten ins Bürgerliche Lager vordringen zu können.
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