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Alkoholeinfluss: strafmildernd ja/nein?

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Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:27 Uhr

Zitat von Pinhead:

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Pinhead:

Also ich finde es ehrlich gesagt auch ein bisschen panne, dass das strafmildernd wirkt. Beim ersten Mal vielleicht ok. Wenn man jünger ist, vielleicht ok. Aber von einem erwachsenen Menschen kann man erwarten, dass er seine Trinkgewohnheiten (rein theoretisch) unter Kontrolle hat.
Es ist meiner Meinung nach mehr als tragisch, dass man übelst scheisse bauen kann und dann strafmildernde Umstände zugesprochen bekommt, weil man ja ach so besoffen und nicht mehr Herr seiner Sinne war!


Klar, es ist auf jeden Fall eine Möglcihkeit schlicht und ergreifend um sich aus der vollen Schuldfähigkeit zu entziehen. Keine Frage, wird sicher auch oft missbraucht. Aber missbrauchen diese Ausrede alle?


Du musst diese "Ausrede" ja nicht mal bewusst bringen! Es reicht ja, dass du ganz offensichtlich besoffen warst. Dieser Fakt wird dann ganz automatisch mit hinzu gezogen. Ob du das nun selber sagst, oder dein Anwalt.
Und im Zweifelsfall wirst du das ja auch selber immer anbringen, wenn du wirklich scheisse gebaut hast.
Wer sagt schon: "Ja gut, ich war betrunken, aber ich möchte bitte keine Strafmilderung!"??


Schon klar. Aber ich muss trotzdem sagen: Die leute sind einfach nicht mehr herr ihrer sinne und sind für die Tat zum Tatzeitpunkt nicht komplett schudig zu sprechen. ich sprach auch von strafmilderung, diese kann ja auch minimal sein (je nach tat) nicht von strafaufhebung.
frERky - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2004
45 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:45 Uhr

nen kumpel von mir bekam mal als er scheisse gebaut hat gesagt: "du musst den schaden bezahlen. und du bekommst sozialstunden, aber die wären nicht dabeigewesen wenn du die tat nicht unter alkoholeinfluss begangen hättest."
also soviel dazu

Wer das HIER liest, liest nicht das DORT!

RottingHill - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2006
182 Beiträge
Geschrieben am: 16.05.2007 um 19:45 Uhr

Ich finde das hängt vom jeweiligen fall ab.
ist etwa glas zu bruch gegangen würde ich milder bestrafen.
sind menschen opfer der im alkoholkonsum verübten straftaten geworden, würde ich schon nicht mehr milder bestrafen. (hiermit meine ich körperverletzung, vergewaltigung etc)
Revanche
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2912 Beiträge
Geschrieben am: 16.05.2007 um 19:50 Uhr

Ich vertrete die Meinung deines Kumpels, denn wenn ich einen nicht mag, kann ich her gehen, mich besaufen und ihn zusammenschlagen und werde eine Strafmilderung bekommen.
Andererseits kommt es auf die bestimmten Fälle an. Wenn einer früher schon genug angestellt hatte, würde ich gegen eine Milderung sein. Ist es das erste Mal bei einem, der vielleicht nur unter Alkoholeinfluss diese Tat begangen hätte, wäre eine Milderung gerechtfertigt!

... Tik Tak Doc ...

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 23:27 Uhr

Ich denke eine Pauschale Antwort gibt es nicht. In meinen Augen sollte es die Moeglichkeit der Strafmilderung geben, sie aber keineswegs zwingend voraussetzen (duerfte ja jetzt auch nicht der Fall sein).
Durfte persoenlich mal als Zeuge in nem "Alkoholprozess" teilnehmen und der Richter hatte ziemliches interesse an Dingen wie "wie war der Typ den nuechtern drauf?", "hat er oefter ausraster unter Alkohol?", "Hat er soviel getrunken, dass du schaetzt er konnte sich noch einschaetzen?"
Und genau dazu ist der Prozess ja da - um die moeglichkeiten zu minimieren, dass sich jemand auf die schnelle ne Flasche schnaps kippt, jemand bei bewusstsein abknallt und danach ins Koma faellt.
Dazu kommt, dass Alkoholiker, die im Suff ihre Tat verueben auch anders behandelt werden sollten als jemand der ab und zu mal n Weinchen trinkt. So waere bei ihnen bspw. die Therapie (je nach tat) an erste stelle zu setzen, beim anderen hingegen die Strafe, da's nem Alki nicht viel hilft n Monat im Knast zu verbringen ohne entzug, nem "Normalen" dagegen n deutliches Zeichen "mach keinen Mist" gesetzt werden duerfte ... :) So long.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

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