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Forum / Politik und Wirtschaft

Alkoholeinfluss: strafmildernd ja/nein?

  -1- -2- vorwärts >>>  
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 15:45 Uhr

Hey, ich hatte gestern ne kleinere Diskussion mit meinen Kumpels: Ich bin auf jeden Fall der Ansicht dass Straftaten unter Alkoholeinfluss milder zu bestrafen sind (Klar, kommt auch auf die Promille an), ganz einfach weil Alk enthemmt und Menschen vom normalen Verhalten abweichen, DInge tun die sie sonst nie tun würden.

N KUmpel meinte aber dass man hier keine Strafmilderung machen sollte, denn "jeder der trinkt muss wissen was er tut, er ist selbst für seine Handlungen verantwortlich. Besoffen oder nüchtern spielt keine Rolle. "

Wie seht Ihr das?
eby - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2005
98 Beiträge
Geschrieben am: 16.05.2007 um 15:56 Uhr

ich find die meinung von deinem kumpel besser

Glück ist das Einzige, dass sich verdoppelt,

len_z - 34
Profi (offline)

Dabei seit 09.2006
533 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 15:57 Uhr

wenn ich von nem besoffenen überfahren werde soll der für seinen alkoholeinfluss strafmilderung bekommen oO
wohl eher nicht...

.

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 15:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.05.2007 um 15:58 Uhr

Zitat von eby:

ich find die meinung von deinem kumpel besser


Gut ich seh das ja auch zum Teil ein, aber stell dir vor einer trinkt zum ersten mal im leben alkohol, weiss nciht wie es sich auswirkt und baut dann bullshit. was dann?
Shih Tzu - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
155 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 15:58 Uhr

in erster betrachtung ist deine annahme nicht falsch denn man tut wirklich sachn die man sonst nich tun würde.
aber mal angenommen man würde das strafmaß mildern könnte doch jeder volltrottel daher kommen sich besaufn und irgendwas anstelln was bis zu mord gehn kann und dann die ausrede benutzen er war besoffen er wusste nich was er tat.
das ist der haken daran.

Normality is the death of personality!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:00 Uhr

Laut StGB ist man zwar strafunfähig in dem begangenen Delikt, kann aber für den Rausch an sich bestraft werden.

Ich finde diese Lösung eigentlich recht gut. Es sollte keine "Begnadigung" geben. In der heutigen Zeit weiß jeder, dass Alkohol eine Droge ist.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:01 Uhr

Zitat von Shih Tzu:

in erster betrachtung ist deine annahme nicht falsch denn man tut wirklich sachn die man sonst nich tun würde.
aber mal angenommen man würde das strafmaß mildern könnte doch jeder volltrottel daher kommen sich besaufn und irgendwas anstelln was bis zu mord gehn kann und dann die ausrede benutzen er war besoffen er wusste nich was er tat.
das ist der haken daran.


Richtig. Aber das ist es ja: wo zieht man die grenze? woher weiss man was V´vorsätzlich und geplant war oder was wirklcih in ner dummen Suffidee zustande gekommen ist. Heikles Thema.
Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:03 Uhr

Zitat von Cymru:


Es sollte keine "Begnadigung" geben. In der heutigen Zeit weiß jeder, dass Alkohol eine Droge ist.


Auch nicht beim ersten Rausch? Ich mein jeder weiss es aber jeder probierts mal. GUtm dann komtm wieder die frage: woher weiss man ob der Täter seine grenzen kennt oder nicht.
KingKani - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2007
25 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:03 Uhr

geil dann fahr fahr ich nur noch betrunken roller wenn mich die bullen ahnhalten weil der 120 läuft bekomm ich strafmilderung^^
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:05 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Auch nicht beim ersten Rausch? Ich mein jeder weiss es aber jeder probierts mal. GUtm dann komtm wieder die frage: woher weiss man ob der Täter seine grenzen kennt oder nicht.


Es kommt drauf an:

Findest du, dass das gesetzlich festgelegt werden sollte oder nur, dass der Richter es entscheiden kann/darf/soll?
Ich denke nämlich, dass ein Richter das unter Umständen schon etwas milder behandelt, wenn es wirklich das erste Mal war.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Die_Pest - 34
Experte (offline)

Dabei seit 01.2007
1435 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:08 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Biebe_666:

Auch nicht beim ersten Rausch? Ich mein jeder weiss es aber jeder probierts mal. GUtm dann komtm wieder die frage: woher weiss man ob der Täter seine grenzen kennt oder nicht.


Es kommt drauf an:

Findest du, dass das gesetzlich festgelegt werden sollte oder nur, dass der Richter es entscheiden kann/darf/soll?
Ich denke nämlich, dass ein Richter das unter Umständen schon etwas milder behandelt, wenn es wirklich das erste Mal war.
Woher will man wissen ob es das erste mal war?!

Satan statt Odin

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.05.2007 um 16:09 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Biebe_666:

Auch nicht beim ersten Rausch? Ich mein jeder weiss es aber jeder probierts mal. GUtm dann komtm wieder die frage: woher weiss man ob der Täter seine grenzen kennt oder nicht.


Es kommt drauf an:

Findest du, dass das gesetzlich festgelegt werden sollte oder nur, dass der Richter es entscheiden kann/darf/soll?
Ich denke nämlich, dass ein Richter das unter Umständen schon etwas milder behandelt, wenn es wirklich das erste Mal war.


Gute Frage. Wie findet man aber heraus (egal ob im Gesetz verankert oder der Richter entscheidet) ob es z.b. das erste mal war?
Hm. ich muss mir über das Thema echt mal länger Gedanken machen, zieht weitere Kreise als ich erst gedacht habe.
Hasstierchen - 38
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1364 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.05.2007 um 16:18 Uhr

generell sollte man keine strafmilderung für sufftaten aussprechen, wer scheiße baut konnte sich nicht beherrschen und gehört entsprechend bestraft, der alkoholeinfluss ist nur eine abart des scheiße bauens - ferner sollte man für wiederholt auffällige alkoholtäter mal anhand der leberwerte/trinkgewohnheiten und ähnlichem die eignung für das führen von kraftfahrzeugen anzweifeln bzw hier die strafrechtlichen daumenschrauben ansetzen - du hast im suff jemanden verprügelt? - schmerzensgeld, ordnungsgeld, 1 monat fahrverbot und 3 flenspunkte. du hast es schonwieder getan? MPU, entzug der fahrerlaubnis mit wiedererteilung nicht unter 9 monaten.
du hast im suff jemanden zu tode gekloppt? 15 jahre haft und dauerhafte lebenslange führerscheinsperre.
straf und insbesondere wiederholungstäter "nur" einzusperren bringt nichts, das sitzen sie ab und fertig - auch noch auf staatskosten, 3 mahlzeiten am tag und n dach überm kopf.. wichtig sind die konsequenzen und die einschränkung der rechte außerhalb des knasts, im wirklichen leben.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Pinhead - 44
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
3060 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:18 Uhr

Also ich finde es ehrlich gesagt auch ein bisschen panne, dass das strafmildernd wirkt. Beim ersten Mal vielleicht ok. Wenn man jünger ist, vielleicht ok. Aber von einem erwachsenen Menschen kann man erwarten, dass er seine Trinkgewohnheiten (rein theoretisch) unter Kontrolle hat.
Es ist meiner Meinung nach mehr als tragisch, dass man übelst scheisse bauen kann und dann strafmildernde Umstände zugesprochen bekommt, weil man ja ach so besoffen und nicht mehr Herr seiner Sinne war!

"Nett" ist der kleine Bruder von "Scheisse"!

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:20 Uhr

Zitat von Pinhead:

Also ich finde es ehrlich gesagt auch ein bisschen panne, dass das strafmildernd wirkt. Beim ersten Mal vielleicht ok. Wenn man jünger ist, vielleicht ok. Aber von einem erwachsenen Menschen kann man erwarten, dass er seine Trinkgewohnheiten (rein theoretisch) unter Kontrolle hat.
Es ist meiner Meinung nach mehr als tragisch, dass man übelst scheisse bauen kann und dann strafmildernde Umstände zugesprochen bekommt, weil man ja ach so besoffen und nicht mehr Herr seiner Sinne war!


Klar, es ist auf jeden Fall eine Möglcihkeit schlicht und ergreifend um sich aus der vollen Schuldfähigkeit zu entziehen. Keine Frage, wird sicher auch oft missbraucht. Aber missbrauchen diese Ausrede alle?
Pinhead - 44
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
3060 Beiträge

Geschrieben am: 16.05.2007 um 16:23 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Pinhead:

Also ich finde es ehrlich gesagt auch ein bisschen panne, dass das strafmildernd wirkt. Beim ersten Mal vielleicht ok. Wenn man jünger ist, vielleicht ok. Aber von einem erwachsenen Menschen kann man erwarten, dass er seine Trinkgewohnheiten (rein theoretisch) unter Kontrolle hat.
Es ist meiner Meinung nach mehr als tragisch, dass man übelst scheisse bauen kann und dann strafmildernde Umstände zugesprochen bekommt, weil man ja ach so besoffen und nicht mehr Herr seiner Sinne war!


Klar, es ist auf jeden Fall eine Möglcihkeit schlicht und ergreifend um sich aus der vollen Schuldfähigkeit zu entziehen. Keine Frage, wird sicher auch oft missbraucht. Aber missbrauchen diese Ausrede alle?


Du musst diese "Ausrede" ja nicht mal bewusst bringen! Es reicht ja, dass du ganz offensichtlich besoffen warst. Dieser Fakt wird dann ganz automatisch mit hinzu gezogen. Ob du das nun selber sagst, oder dein Anwalt.
Und im Zweifelsfall wirst du das ja auch selber immer anbringen, wenn du wirklich scheisse gebaut hast.
Wer sagt schon: "Ja gut, ich war betrunken, aber ich möchte bitte keine Strafmilderung!"??

"Nett" ist der kleine Bruder von "Scheisse"!

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