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Forum / Young Life
Rauchen ist Körperverletzung!?

ught - 38
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Geschrieben am: 27.09.2013 um 15:37 Uhr
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Also, wenn ein Gericht auf "Notwehr" entscheidet, dann war es sicher in dieser Situation nicht nur ein einfaches "Rauch ins Gesicht" pusten.
Ansonsten gäbe es hier viel Spielraum für Argumente, die schon vorgebracht wurden. Das hat der Anwalt des Angeklagten sicherlich auch versucht.
Ich denke, es ist hier ein Konglomerat von mehreren Gründen, Angst, Alkohol, Zigarettenrauch als Auslöser, Beleidigungen, körperliche Dominanz, etc. ... So wird wohl eher ein Schuh daraus ... Ansonsten wäre es unverhältnismäßig.
Ansonsten finde ich es grundsätzlich richtig, wenn bewusstes und provokatives "Anrauchen" von anderen unter Strafe gestellt wird. Und ich hab lieber eine Platzwunde, die verheilt als später Lungenkrebs.
Und wenn ich hier das Thema "wahre Deutsche" in diesem Zusammenhang höre, dann muss ich sagen - einfach arm und nicht wert, mit dieser Person zu diskutieren, wenn schon solche Argumente kommen.
Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus
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Hodor - 33
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Geschrieben am: 27.09.2013 um 15:40 Uhr
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Zitat von TodesStoss: Zitat von 39: Es ist völlig egal, ob sie ihn hätte töten können oder nicht. Wenn es als Notwehr deklariert wurde, hätte er sogar daran sterben können, ohne dass sie dran kommt, eben weil es Notwehr war, unabhängig von der Schwere seiner Tat. Du darfst auch jemanden Erschießen, der die mit dem Messer bedroht, ohne dass du bestraft wirst, weil es Notwehr ist.
ergo darf ich jedes auto vermöbeln wenn ich als radler hinter ihm bin und er absichtlich den motor hochjagt und extra abgase ausstößt??
Nein, aber er darf dich ruhig vergaßen. Bei Fahrrad fahrern die ihren Arsch nicht aufn Fahrradweg bringen gibts sogar noch ne Vollbremsung extra damit se auch schön hinten drauf klatschen.
Hodor
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Barmonster - 40
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Geschrieben am: 27.09.2013 um 15:46 Uhr
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Zitat von TodesStoss: Zitat: irgendwem das Leben zu nehmen, bist du.
Zitat: du bist der einzige, der hier von umbringen redet 
ach hoschi, was ist denn die konsequenz eines eingeschlagenen schädels oder "bis zum platzen" geschwollenen gehirns?
was meinst du was passiert wenn gläser (oder flaschen) eingesetzt werden. wurde nicht erst letztes we einem der schädel zertrümmert?
überlege die konsequenzen. ihr redet davon das es legit ist waffen einzusetzen. und die streicheln natürlich den kontrahenten, ist klar!
und das attest mag ich sehen! wer sagt das der "schaden" den die inge davon trug, nicht durch abgase oder anderen rauch entstand??
kein arzt der welt kann ihr schaden attestieren wenn er sie nicht DAVOR schonmal durchgecheckt hat!
hier muss klar differenziert werden. Hat sich die Frau ein Glas geschnappt und ist auf den Kerl losgegangen, oder hat sie das genommen, was sie gerade in der Hand hatte und in einer Schreck- bzw. Panikreaktion dem Kerl an den Kopf geknallt? Und wenn du darin keinen Unterschied siehst, dann weiß ich auch nicht mehr weiter.
Es wurde niemandem der Schädel zertrümmert und ein Glas ist keine Waffe, sondern max. ein gefährlicher Gegenstand.
Ich sage, es ist legitim, sich gegen so eine Handlung zu wehren. "Das Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen" ist ebenfalls ein Rechtsgrundsatz in unserem Land. Das heißt selbst wenn sie auch hätte Hilfe holen können, ist sie nicht dazu verpflichtet, auf eine Notwehr zu verzichtzen.
Das Problem wurde hier auch schon geschildert: Notwehr ist juristisch gesehen ganz frickelich und immer nur von Fall zu Fall zu bewerten. In dem Fall hat keiner schwerere Verletzungen davon getragen, also ist das Urteil vermutlich in Ordnung. Hätte der Glaswurf einen anderen Effekt gehabt, wäre wohl auch das Urteil anders ausgefallen.
Und was das ärztliche Gutachten angeht: ja ne, ist klar. Ein Arzt kann niemals nicht feststellen, wie alt eine Wunde, Reizung, etc. ist und was die Ursache dafür sein könnte, nech?
Und mit absoluter Sicherheit kann sowieso NICHTS gesagt werden, aber dem Gericht hats anscheinend gereicht.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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facepalm_ - 37
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Geschrieben am: 27.09.2013 um 16:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.09.2013 um 16:34 Uhr
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Meine Meinung als Raucher: Ich finde das Urteil mit der Körperverletzung angemessen. Anderen Rauch absichtlich ins Gesicht blasen ist assi. Ob allerdings ein Glaswurf eine angemessene Notwehrreaktion ist kann man sicher drüber streiten. Nach dem Urteil kann ich auch meinen Nachbarn aus Notwehr mit Gegenständen bewerfen wenn er auf dem Balkon grillt und ich mich davon gestört fühle.
When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm
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Barmonster - 40
Champion
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Geschrieben am: 27.09.2013 um 17:54 Uhr
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Zitat von facepalm_: Meine Meinung als Raucher: Ich finde das Urteil mit der Körperverletzung angemessen. Anderen Rauch absichtlich ins Gesicht blasen ist assi. Ob allerdings ein Glaswurf eine angemessene Notwehrreaktion ist kann man sicher drüber streiten. Nach dem Urteil kann ich auch meinen Nachbarn aus Notwehr mit Gegenständen bewerfen wenn er auf dem Balkon grillt und ich mich davon gestört fühle.
sorry, aber das ist einfach blödsinn. Hier gehts nicht darum, dass das mit dem Rauch assi war und sich jemand dadurch gestört gefühlt hat, sondern darum, dass Zigarettenrauch schädlich ist und jemanden dazu zu zwingen, diesen Rauch einzuatmen Körperverletzung. Aber du kannst das mit deinen Nachbarn gerne mal ausprobieren, erzähl uns dann aber bitte, wie es ausgegangen ist
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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infrequently - 34
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Geschrieben am: 27.09.2013 um 18:35 Uhr
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Jup, ist entweder Körperverletzung oder könnte auch als Beleidigung durchgehen.
Der Sache mit der Notwehr könnte ich persönlich aber nicht zustimmen.
Nur das geprüfte Leben ist es wert gelebt zu werden. Sokrates
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TodesStoss - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.09.2013 um 19:53 Uhr
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Zitat von Barmonster: Zitat von facepalm_: Meine Meinung als Raucher: Ich finde das Urteil mit der Körperverletzung angemessen. Anderen Rauch absichtlich ins Gesicht blasen ist assi. Ob allerdings ein Glaswurf eine angemessene Notwehrreaktion ist kann man sicher drüber streiten. Nach dem Urteil kann ich auch meinen Nachbarn aus Notwehr mit Gegenständen bewerfen wenn er auf dem Balkon grillt und ich mich davon gestört fühle.
sorry, aber das ist einfach blödsinn. Hier gehts nicht darum, dass das mit dem Rauch assi war und sich jemand dadurch gestört gefühlt hat, sondern darum, dass Zigarettenrauch schädlich ist und jemanden dazu zu zwingen, diesen Rauch einzuatmen Körperverletzung. Aber du kannst das mit deinen Nachbarn gerne mal ausprobieren, erzähl uns dann aber bitte, wie es ausgegangen ist 
sorry, aber MANN KANN KEINE REIZUNG VON EINEM PASSIV ZUG DAVONZIEHEN bzw diese stunden später feststellen. steiger dich mal nicht in phantasie gebilde!
da hat der dissenebel mehr gereizt, bzw das parfüm und aftershave der ganzen "wohlriechenden" paarungswilligen.
gesegnet sei der freie wille mit seinem kopf und gefühlen zu machen wonach einem bedarf.
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TodesStoss - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.09.2013 um 20:40 Uhr
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Zitat von Hodor: Zitat von TodesStoss: Zitat von 39: Es ist völlig egal, ob sie ihn hätte töten können oder nicht. Wenn es als Notwehr deklariert wurde, hätte er sogar daran sterben können, ohne dass sie dran kommt, eben weil es Notwehr war, unabhängig von der Schwere seiner Tat. Du darfst auch jemanden Erschießen, der die mit dem Messer bedroht, ohne dass du bestraft wirst, weil es Notwehr ist.
ergo darf ich jedes auto vermöbeln wenn ich als radler hinter ihm bin und er absichtlich den motor hochjagt und extra abgase ausstößt??
Nein, aber er darf dich ruhig vergaßen. Bei Fahrrad fahrern die ihren Arsch nicht aufn Fahrradweg bringen gibts sogar noch ne Vollbremsung extra damit se auch schön hinten drauf klatschen.
geil, mach das! ich hoffe ich klatsche hinten drauf, und du trägst ein teil zu meinen finanzen bei!
was geht bei dir? nicht immer sind fahrradwege vorhanden, und räder gehören nunmal nicht auf den bürgersteig. (obwohl ich den auch eher nutze als die straße, die autofahrer sind einfach zu UNumsichtig und gemein gefährlich!)
gesegnet sei der freie wille mit seinem kopf und gefühlen zu machen wonach einem bedarf.
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aAa_kyo - 37
Profi
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Geschrieben am: 27.09.2013 um 23:49 Uhr
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Zitat von TodesStoss: Zitat von Barmonster: Zitat von facepalm_: Meine Meinung als Raucher: Ich finde das Urteil mit der Körperverletzung angemessen. Anderen Rauch absichtlich ins Gesicht blasen ist assi. Ob allerdings ein Glaswurf eine angemessene Notwehrreaktion ist kann man sicher drüber streiten. Nach dem Urteil kann ich auch meinen Nachbarn aus Notwehr mit Gegenständen bewerfen wenn er auf dem Balkon grillt und ich mich davon gestört fühle.
sorry, aber das ist einfach blödsinn. Hier gehts nicht darum, dass das mit dem Rauch assi war und sich jemand dadurch gestört gefühlt hat, sondern darum, dass Zigarettenrauch schädlich ist und jemanden dazu zu zwingen, diesen Rauch einzuatmen Körperverletzung. Aber du kannst das mit deinen Nachbarn gerne mal ausprobieren, erzähl uns dann aber bitte, wie es ausgegangen ist 
sorry, aber MANN KANN KEINE REIZUNG VON EINEM PASSIV ZUG DAVONZIEHEN bzw diese stunden später feststellen. steiger dich mal nicht in phantasie gebilde!
da hat der dissenebel mehr gereizt, bzw das parfüm und aftershave der ganzen "wohlriechenden" paarungswilligen.
Du willst es nicht verstehen, ne?
Das Beispiel mit dem Nachbarn ist genauso blödsinnig wie irgendwelche "abknallen"-Beispiele. Es ging nie um das gestört fühlen, sondern darum, dass die Frau juristisch in der Situation von einer Gefährung ihrer Gesundheit ausgehen durfte und sich - unter Berücksichtigung der Umstände - nach Ansicht des Gerichtes angemessen verteidigt hat.
WIE schädlich der Rauch ist ist JURISTISCH in dieser Situation nicht relevant, wichtig ist DASS er es ist. Wurde auch von Barmonster etwas weiter oben nochmal genau erläutert. Ob du's gelesen hast weiss ich nicht, verstanden zu haben scheinst du es nicht.
Um dem absehbaren (wenngleich deswegen nicht weniger bescheuerten) Argument "Grillkohle-Rauch gefährdet aber auch meine Gesundheit" vorzubeugen: Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen Beeinträchtigung deiner Unversehrtheit (macht jeder Autofahrer und jeder der Strom benutzt) und Bedrohung (was dein Nachbar ziemlich sicher nicht tut).
Nachbar=zu akzeptierende Beeinträchtigung (mach das Fenster zu)
Typ der dir Körperlich überlegen ist und dich provoziert=Bedrohung.
Widerspruch zwecklos, Inhaber des Profils ist Anunnaki.
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TodesStoss - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.09.2013 um 00:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2013 um 00:10 Uhr
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okay, dann ist es übertreibung des gerichts bei einem passivzug von einer möglichen gesundheitsgefährdung auszugehen die mit physischer attacke abzuwenden gilt bei der, krönender weise, der TOD des anrauchnden BILLIGEND in kauf genommen wird!
wie lange hätte er sie anrauchen muessen bis sie stirbt. 100jahre?
dauer ihrer attacke.. sekunden?
ich freu mich schon auf meine klage gegen die stadt wenn die feinstaubwerte über dem limit sind... -.-
und wehe das zählt dann nicht, dann schmeisse ich mit gläsern!
ps. wann hatte wer was von "abknallen" geschrieben?
EDIT:
nein (will) ich nicht verstehe.. WAHNWAHNWHAT
gesegnet sei der freie wille mit seinem kopf und gefühlen zu machen wonach einem bedarf.
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Hodor - 33
Profi
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Geschrieben am: 29.09.2013 um 00:28 Uhr
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Zitat von TodesStoss:
geil, mach das! ich hoffe ich klatsche hinten drauf, und du trägst ein teil zu meinen finanzen bei!
was geht bei dir? nicht immer sind fahrradwege vorhanden, und räder gehören nunmal nicht auf den bürgersteig. (obwohl ich den auch eher nutze als die straße, die autofahrer sind einfach zu UNumsichtig und gemein gefährlich!)
Na und du glaubst das ich danach ahnhalte und dir meine Daten gebe? Ich lach mir einen ab und geb vollgas. In der Stadt ist das eine Sache mit den Fahrrad fahren, da könn se ruhig auf der Straße fahrn weils meistens nich anders geht. Aber ansonsten gibts immer iwo Feldwege neben der Straße oder Fußgänger- und Fahrradwege die von Stadt zu Stadt führen.
Hodor
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TodesStoss - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.09.2013 um 00:39 Uhr
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Zitat von Hodor: Zitat von TodesStoss:
geil, mach das! ich hoffe ich klatsche hinten drauf, und du trägst ein teil zu meinen finanzen bei!
was geht bei dir? nicht immer sind fahrradwege vorhanden, und räder gehören nunmal nicht auf den bürgersteig. (obwohl ich den auch eher nutze als die straße, die autofahrer sind einfach zu UNumsichtig und gemein gefährlich!)
Na und du glaubst das ich danach ahnhalte und dir meine Daten gebe? Ich lach mir einen ab und geb vollgas. In der Stadt ist das eine Sache mit den Fahrrad fahren, da könn se ruhig auf der Straße fahrn weils meistens nich anders geht. Aber ansonsten gibts immer iwo Feldwege neben der Straße oder Fußgänger- und Fahrradwege die von Stadt zu Stadt führen.
joa, ich bike nur in der stadt. auf der landstraße fahren ist lebensmüde.
pssst. autos haben so eindeutige erkennungs symbole auf blechschildern. ;)
fahre weg, ist nur zu deinem gesteigertem ungunsten! 
(ab jetzt wird ne action cam auf dem lenker platziert! wollt ich eh um meine stadt flitzereien fest zu halten, bzw das rasende ausweichen und schneiden/touchieren der fußgänger.)
ja ich bike wie die meisten autofahren. mir gehört der weg, und so schnell wie möglich!
letztens hat mir nen mädel aus schrecken sogar eine mitgegeben dabei waren noch 2cm platz als ich vorbeiraste!
gesegnet sei der freie wille mit seinem kopf und gefühlen zu machen wonach einem bedarf.
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YoungMan_ - 21
Halbprofi
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Geschrieben am: 06.10.2013 um 09:54 Uhr
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Zitat von Barmonster: In Erfurt sind in einer Disco eine junge Frau und ein Raucher aneinander geraten. Sie wies ihn auf das Rauchverbot hin, woraufhin er ausfallend wurde und ihr später auf der Tanzfläche demonstrativ Rauch ins Gesicht blies. Als Reaktion darauf landete das Glas der Frau an seinem Kopf. Soweit der zusammengefasste Hergang.
Nun entschied das Amtsgericht Erfurt, dass der Glaswurf eine angemessene Notwehrreaktion auf die Handlung des Mannes war, welche als Körperverletzung verurteilt wurde.
(nachzulesen z.B. auf Spiegel online)
was haltet ihr von dem Urteil?
Ich für meinen Teil finde es konsequent, dass das Anblasen mit Zigarettenrauch als vorsätzliche Körperverletzung gewertet wird, die Schädlichkeit von Zigarettenrauch ist ja hinlänglich bekannt und belegt.
Dass allerdings ein Glaswurf als angemessene Notwehrreaktion gesehen wird, finde ich shcon sehr grenzwertig, allerdings weiß ich auch nicht, wie agressiv / bedrohlich der Typ aufgetreten ist.
Eine lustige Geschichte, muss ich echt sagen. Aber ich finde das es übertrieben ist.
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SeeFucknLies - 38
Experte
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Geschrieben am: 17.10.2013 um 00:10 Uhr
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Zitat von YoungMan_: Zitat von Barmonster: In Erfurt sind in einer Disco eine junge Frau und ein Raucher aneinander geraten. Sie wies ihn auf das Rauchverbot hin, woraufhin er ausfallend wurde und ihr später auf der Tanzfläche demonstrativ Rauch ins Gesicht blies. Als Reaktion darauf landete das Glas der Frau an seinem Kopf. Soweit der zusammengefasste Hergang.
Nun entschied das Amtsgericht Erfurt, dass der Glaswurf eine angemessene Notwehrreaktion auf die Handlung des Mannes war, welche als Körperverletzung verurteilt wurde.
(nachzulesen z.B. auf Spiegel online)
was haltet ihr von dem Urteil?
Ich für meinen Teil finde es konsequent, dass das Anblasen mit Zigarettenrauch als vorsätzliche Körperverletzung gewertet wird, die Schädlichkeit von Zigarettenrauch ist ja hinlänglich bekannt und belegt.
Dass allerdings ein Glaswurf als angemessene Notwehrreaktion gesehen wird, finde ich shcon sehr grenzwertig, allerdings weiß ich auch nicht, wie agressiv / bedrohlich der Typ aufgetreten ist.
Eine lustige Geschichte, muss ich echt sagen. Aber ich finde das es übertrieben ist.
ja sehr lustig. haha. selten so gelacht. fool.
PROGRES EST AS TARIUM / weil es notwendig ist, ist es legal. // WEHRTROLL ->only trolling @fullmoon
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Renax - 29
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Geschrieben am: 28.10.2013 um 11:36 Uhr
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Zitat von SeeFucknLies: Zitat von YoungMan_: In Erfurt sind in einer Disco eine junge Frau und ein Raucher aneinander geraten. Sie wies ihn auf das Rauchverbot hin, woraufhin er ausfallend wurde und ihr später auf der Tanzfläche demonstrativ Rauch ins Gesicht blies. Als Reaktion darauf landete das Glas der Frau an seinem Kopf. Soweit der zusammengefasste Hergang.
Nun entschied das Amtsgericht Erfurt, dass der Glaswurf eine angemessene Notwehrreaktion auf die Handlung des Mannes war, welche als Körperverletzung verurteilt wurde.
(nachzulesen z.B. auf Spiegel online)
was haltet ihr von dem Urteil?
Ich für meinen Teil finde es konsequent, dass das Anblasen mit Zigarettenrauch als vorsätzliche Körperverletzung gewertet wird, die Schädlichkeit von Zigarettenrauch ist ja hinlänglich bekannt und belegt.
Dass allerdings ein Glaswurf als angemessene Notwehrreaktion gesehen wird, finde ich shcon sehr grenzwertig, allerdings weiß ich auch nicht, wie agressiv / bedrohlich der Typ aufgetreten ist.
Eine lustige Geschichte, muss ich echt sagen. Aber ich finde das es übertrieben ist.
ich muss mich anschließen, einfach etwas übertrieben die reaktion.
Jedem das seine und jedem das Gleiche
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Forum / Young Life
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