Geschrieben am: 31.01.2008 um 21:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.01.2008 um 21:40 Uhr
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Zitat von Blut_Anubis: Zitat von Im_awesome: toll. keinen stress anfangen und was wenn ein anderer Stress macht 
eben. Pfeffersppray hat im gegensatz zu den teleskop stöcken den vorteil, dass es in diesem sinne legal ist. Wenn dich ein polizist wissen will, warum du des dabei hast, sagst du halt einfahc, dass du nicht von tollwürigen tieren (Hunde, Wölfe hamster, etc) angegriffen werden willst, bzw um dir eben solche auf abstand zu halten.
naja und wenn dann halt ein (besoffener) anfängt, dich anzumachen, sollte man es eben noch nicht einsetzen. Desis halt die tolle gesetzgebung in deutschland: man darf sich erst wehren, NACHDEM man eine aufs maul bekommen hat. Dann ber richtig, denn theoretisch kannst du dem in den 3 sekunden nach dem schlag alles brechen, was dir in den weg kommt, den so lange gilt es als affekt, bzw als reaktion des selbstschutzes. Du kannst den umbringen, solang es unter 3 sekunden passiert, und dir passiert nichts (es sei denn, du hattest ne waffe bei dir, dann kommt wieder des waffengesetz in aktion ...)

Totaler Schwachsinn
1. Du darfst dich wehren sobald du dich ernsthaft in deiner Gesundheit und Unversehrtheit bedroht fühlst. Und sowas trifft auf die klassische Notwehr zu. Du darfst dich wehren, wenn du (neben dem wegrennen) keinen Ausweg siehst einem Angreifer (der dich aber noch nicht körperlich angegriffen hat!!) sonst zu entkommen.
Dass man sich erst wehren darf nachdem man angegriffen wurde.... Ist klar. Und wenn dich einer mit ´nem Messer bedroht lässt den auch erst zustechen??
2. Das mit den unter 3 Sekunden ist auch ein Witz 
Klar, jemand greift mich an und ich darf ihn totschlagen, aber hauptsache ich bleib unter 3 Sekunden, bei 10 wäre es Mord. Was ist das? Reaktionstest wie bei WWM beim Jauch? 
Affekt ist ein sehr verschwommener Begriff und kommt sehr auf die Umstände an. Wenn dich am Tag eine Person bedroht und du wehrst sie ab sind das total andere Umstände wie wenn du Nachts einer kleinen Gruppe begegnest. Wenn du jemanden abwehren kannst, deine Lage überschaubar ist und du der Person weiterhin mutwillig Schaden zufügst wird dir dieser Schaden vor Gericht wieder zugefügt. Wenn du aber wie in dem Beispiel Nachts total perplex bist (Überraschungsangriff,..) und im Affekt jemandem noch ´nen Stein ins Gesicht knallst ist das was anderes.
Tagsüber bin ich müde, weil ich nachts ein Superheld bin!
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