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Pfeffer- und K.o.Sprays

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Buddl - 38
Experte (offline)

Dabei seit 07.2004
1796 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2008 um 21:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.01.2008 um 21:40 Uhr

Zitat von Blut_Anubis:

Zitat von Im_awesome:

toll. keinen stress anfangen und was wenn ein anderer Stress macht :-D :autsch:


eben. Pfeffersppray hat im gegensatz zu den teleskop stöcken den vorteil, dass es in diesem sinne legal ist. Wenn dich ein polizist wissen will, warum du des dabei hast, sagst du halt einfahc, dass du nicht von tollwürigen tieren (Hunde, Wölfe hamster, etc) angegriffen werden willst, bzw um dir eben solche auf abstand zu halten.
naja und wenn dann halt ein (besoffener) anfängt, dich anzumachen, sollte man es eben noch nicht einsetzen. Desis halt die tolle gesetzgebung in deutschland: man darf sich erst wehren, NACHDEM man eine aufs maul bekommen hat. Dann ber richtig, denn theoretisch kannst du dem in den 3 sekunden nach dem schlag alles brechen, was dir in den weg kommt, den so lange gilt es als affekt, bzw als reaktion des selbstschutzes. Du kannst den umbringen, solang es unter 3 sekunden passiert, und dir passiert nichts (es sei denn, du hattest ne waffe bei dir, dann kommt wieder des waffengesetz in aktion ...)


:-D :-D :-D
Totaler Schwachsinn

1. Du darfst dich wehren sobald du dich ernsthaft in deiner Gesundheit und Unversehrtheit bedroht fühlst. Und sowas trifft auf die klassische Notwehr zu. Du darfst dich wehren, wenn du (neben dem wegrennen) keinen Ausweg siehst einem Angreifer (der dich aber noch nicht körperlich angegriffen hat!!) sonst zu entkommen.
Dass man sich erst wehren darf nachdem man angegriffen wurde.... :-D Ist klar. Und wenn dich einer mit ´nem Messer bedroht lässt den auch erst zustechen??

2. Das mit den unter 3 Sekunden ist auch ein Witz :-D
Klar, jemand greift mich an und ich darf ihn totschlagen, aber hauptsache ich bleib unter 3 Sekunden, bei 10 wäre es Mord. Was ist das? Reaktionstest wie bei WWM beim Jauch? :-D
Affekt ist ein sehr verschwommener Begriff und kommt sehr auf die Umstände an. Wenn dich am Tag eine Person bedroht und du wehrst sie ab sind das total andere Umstände wie wenn du Nachts einer kleinen Gruppe begegnest. Wenn du jemanden abwehren kannst, deine Lage überschaubar ist und du der Person weiterhin mutwillig Schaden zufügst wird dir dieser Schaden vor Gericht wieder zugefügt. Wenn du aber wie in dem Beispiel Nachts total perplex bist (Überraschungsangriff,..) und im Affekt jemandem noch ´nen Stein ins Gesicht knallst ist das was anderes.

Tagsüber bin ich müde, weil ich nachts ein Superheld bin!

Sandy112 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4322 Beiträge

Geschrieben am: 01.02.2008 um 11:58 Uhr

... interessant, was in manchen Köpfen hier vorgeht...

Grundsätzlich sind Pfeffersprays und Co. nur für den Einsatz gegen Tiere zugelassen, aber im Sinne der Notwehr natürlich auch gegen Menschen einzusetzen...

Hierzu:

Notwehr § 32 StGB, § 227 BGB...

Es ist ganz egal was du tust - solange du dich selbst dabei nicht vergisst...

Blut_Anubis - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
906 Beiträge

Geschrieben am: 01.02.2008 um 18:06 Uhr

Zitat von Sandy112:

... interessant, was in manchen Köpfen hier vorgeht...

Grundsätzlich sind Pfeffersprays und Co. nur für den Einsatz gegen Tiere zugelassen, aber im Sinne der Notwehr natürlich auch gegen Menschen einzusetzen...

Hierzu:

Notwehr § 32 StGB, § 227 BGB...


Wobei "notwehr" wieder ein sehr weitreichend einzusetzender begriff ist :-/

Und Harrison sah ihn gütig an und sprach: "Geh Ford, sonst gibts was Indy Fresse!" ----- Buch Lucas

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