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Pfeffer- und K.o.Sprays

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Flerrater - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
226 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2008 um 16:50 Uhr

Zitat von ElToroNostra:

Zitat von Flerrater:

Pfeffersprays sind nicht so gut wenn du´s blöd einsetzt hast dus selber im gesicht und das tut richtig weh

ALso nimm nen tele schlagstock
oder besser noch fang gar keinen stress an
da spart man sich ne menge ärger

Wie geht das die dinge kann man nur in eine richtig sprühen? Da ist so ein sicherheitsding drauf -.-



Ja ach ne aber is gibt Leute die das etwas falsch benutzen
oder bei zu starkem wind bekommst du immer was ab zwar nur minimal
aber das ist trotzdem nicht so angehnem

Hier könnte ihre Werbung stehen, doch ich war schneller

Blut_Anubis - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
906 Beiträge

Geschrieben am: 18.01.2008 um 23:48 Uhr

Zitat von Flerrater:

Zitat von ElToroNostra:

Zitat von Flerrater:

Pfeffersprays sind nicht so gut wenn du´s blöd einsetzt hast dus selber im gesicht und das tut richtig weh

ALso nimm nen tele schlagstock
oder besser noch fang gar keinen stress an
da spart man sich ne menge ärger

Wie geht das die dinge kann man nur in eine richtig sprühen? Da ist so ein sicherheitsding drauf -.-



Ja ach ne aber is gibt Leute die das etwas falsch benutzen
oder bei zu starkem wind bekommst du immer was ab zwar nur minimal
aber das ist trotzdem nicht so angehnem


ne kleine ladung reicht. is richtig übel des zeug, da freuen sich die schleimhäute. Nase läuft, augen tränen und ein geschmack im mund, wo man kotzen könnte. Des einzige was hilft is des komplette gesicht ins wasser zu tauchen

Und Harrison sah ihn gütig an und sprach: "Geh Ford, sonst gibts was Indy Fresse!" ----- Buch Lucas

Im_awesome - 32
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2002 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 09:59 Uhr

toll. keinen stress anfangen und was wenn ein anderer Stress macht :-D :autsch:

Baby, we can do it all night....

Blut_Anubis - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
906 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 10:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.01.2008 um 10:05 Uhr

Zitat von Im_awesome:

toll. keinen stress anfangen und was wenn ein anderer Stress macht :-D :autsch:


eben. Pfeffersppray hat im gegensatz zu den teleskop stöcken den vorteil, dass es in diesem sinne legal ist. Wenn dich ein polizist wissen will, warum du des dabei hast, sagst du halt einfahc, dass du nicht von tollwürigen tieren (Hunde, Wölfe hamster, etc) angegriffen werden willst, bzw um dir eben solche auf abstand zu halten.
naja und wenn dann halt ein (besoffener) anfängt, dich anzumachen, sollte man es eben noch nicht einsetzen. Desis halt die tolle gesetzgebung in deutschland: man darf sich erst wehren, NACHDEM man eine aufs maul bekommen hat. Dann ber richtig, denn theoretisch kannst du dem in den 3 sekunden nach dem schlag alles brechen, was dir in den weg kommt, den so lange gilt es als affekt, bzw als reaktion des selbstschutzes. Du kannst den umbringen, solang es unter 3 sekunden passiert, und dir passiert nichts (es sei denn, du hattest ne waffe bei dir, dann kommt wieder des waffengesetz in aktion ...)

Und Harrison sah ihn gütig an und sprach: "Geh Ford, sonst gibts was Indy Fresse!" ----- Buch Lucas

Im_awesome - 32
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2002 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 10:07 Uhr

Zitat von Blut_Anubis:

Zitat von Im_awesome:

toll. keinen stress anfangen und was wenn ein anderer Stress macht :-D :autsch:


eben. Pfeffersppray hat im gegensatz zu den teleskop stöcken den vorteil, dass es in diesem sinne legal ist. Wenn dich ein polizist wissen will, warum du des dabei hast, sagst du halt einfahc, dass du nicht von tollwürigen tieren (Hunde, Wölfe hamster, etc) angegriffen werden willst, bzw um dir eben solche auf abstand zu halten.
naja und wenn dann halt ein (besoffener) anfängt, dich anzumachen, sollte man es eben noch nicht einsetzen. Desis halt die tolle gesetzgebung in deutschland: man darf sich erst wehren, NACHDEM man eine aufs maul bekommen hat. Dann ber richtig, denn theoretisch kannst du dem in den 3 sekunden nach dem schlag alles brechen, was dir in den weg kommt, den so lange gilt es als affekt, bzw als reaktion des selbstschutzes. Du kannst den umbringen, solang es unter 3 sekunden passiert, und dir passiert nichts (es sei denn, du hattest ne waffe bei dir, dann kommt wieder des waffengesetz in aktion ...)

ziemlich unsinnig, man darf sich erst wehren wenn man schon zusammengeschlagen wurde, scheiss Gesetzgebung in Deutschland :kopfschuettel:

Baby, we can do it all night....

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 10:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 19.01.2008 um 10:09 Uhr

Zitat von Blut_Anubis:

Zitat von Im_awesome:

toll. keinen stress anfangen und was wenn ein anderer Stress macht :-D :autsch:


eben. Pfeffersppray hat im gegensatz zu den teleskop stöcken den vorteil, dass es in diesem sinne legal ist. Wenn dich ein polizist wissen will, warum du des dabei hast, sagst du halt einfahc, dass du nicht von tollwürigen tieren (Hunde, Wölfe hamster, etc) angegriffen werden willst, bzw um dir eben solche auf abstand zu halten.
naja und wenn dann halt ein (besoffener) anfängt, dich anzumachen, sollte man es eben noch nicht einsetzen. Desis halt die tolle gesetzgebung in deutschland: man darf sich erst wehren, NACHDEM man eine aufs maul bekommen hat. Dann ber richtig, denn theoretisch kannst du dem in den 3 sekunden nach dem schlag alles brechen, was dir in den weg kommt, den so lange gilt es als affekt, bzw als reaktion des selbstschutzes. Du kannst den umbringen, solang es unter 3 sekunden passiert, und dir passiert nichts (es sei denn, du hattest ne waffe bei dir, dann kommt wieder des waffengesetz in aktion ...)


also theorie, wenn ich nichts gemacht hab, und von einem eins in die fresse bekommen hab, und wirklich zufällig mein taschenmesser dabei hab darf ich ihm die kehle durchschneiden? xD
=>ist in dem sinn ja keine waffe, sondern eher bieröffner xD

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

LastOrder - 41
Experte (offline)

Dabei seit 06.2006
1294 Beiträge
Geschrieben am: 19.01.2008 um 11:16 Uhr

ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich erst wehren darf, wenn man schon geschlagen wurde...man hat doch wohl das recht die unversehrtheit des eigenen körpers zu schützen...

Tá mo bhríste trí thine!!!

-SAER- - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2008
8 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 11:32 Uhr

Zitat von LastOrder:

ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich erst wehren darf, wenn man schon geschlagen wurde...man hat doch wohl das recht die unversehrtheit des eigenen körpers zu schützen...


Verteidigung - jah!

Angriff/Attakieren des Gegners - NEIN xD

i know is ne arschmeldung aber "Gesetz ist Gesetz" xD

Von Dach zu Dach, von Haus zu Haus wir färben die Welt

LastOrder - 41
Experte (offline)

Dabei seit 06.2006
1294 Beiträge
Geschrieben am: 19.01.2008 um 11:47 Uhr

ich hab hier gerade ein wenig nachgeschaut...und hab zum beispiel die aussage gefunden, dass niemand eine schwere körperverletzung hinnehmen muss, falls sie durch tödliche abwehrmaßnahmen verhindert werden kann...
du hast also durchaus das recht dich so zu wehren, dass der angriff des gegners aufgehalten wird bevor er vollständig durchgeführt wurde

nix von wegen, erst mal wehrlos schlagen lassen, bevor man was machen darf

Tá mo bhríste trí thine!!!

Im_awesome - 32
Champion (offline)

Dabei seit 07.2006
2002 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 11:54 Uhr

Zitat von LastOrder:

ich hab hier gerade ein wenig nachgeschaut...und hab zum beispiel die aussage gefunden, dass niemand eine schwere körperverletzung hinnehmen muss, falls sie durch tödliche abwehrmaßnahmen verhindert werden kann...
du hast also durchaus das recht dich so zu wehren, dass der angriff des gegners aufgehalten wird bevor er vollständig durchgeführt wurde

nix von wegen, erst mal wehrlos schlagen lassen, bevor man was machen darf

des isch jetzt besser definiert wie oben ;-), ich konnt mir das auch nicht vorstellen, dass man erst zurückschlagen darf, wenn man schon geschlagen wurde

Baby, we can do it all night....

LastOrder - 41
Experte (offline)

Dabei seit 06.2006
1294 Beiträge
Geschrieben am: 19.01.2008 um 12:09 Uhr

Zitat von Im_awesome:

Zitat von LastOrder:

ich hab hier gerade ein wenig nachgeschaut...und hab zum beispiel die aussage gefunden, dass niemand eine schwere körperverletzung hinnehmen muss, falls sie durch tödliche abwehrmaßnahmen verhindert werden kann...
du hast also durchaus das recht dich so zu wehren, dass der angriff des gegners aufgehalten wird bevor er vollständig durchgeführt wurde

nix von wegen, erst mal wehrlos schlagen lassen, bevor man was machen darf

des isch jetzt besser definiert wie oben ;-), ich konnt mir das auch nicht vorstellen, dass man erst zurückschlagen darf, wenn man schon geschlagen wurde


eben :-) das würde das ganze ja ad absurdum führen *g*
übrigens darf auch kein richter argumentieren mit "dann wären sie halt davongelaufen"...das wäre dann die schimpfliche flucht und die ist kein geeignetes mittel zur "notwehr" weil das recht nicht dem unrecht weichen muss ^^

schöne formulierung *g*

Tá mo bhríste trí thine!!!

_stef-fen_ - 29
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2007
26 Beiträge
Geschrieben am: 19.01.2008 um 12:17 Uhr

Zitat von tobi1989:

was haltet ihr davon, hab ihr eins schon mal gebraucht
ich hab ein cs spray habs aber noch nie benutzt
lg tobi


ich hab deesno nie benutzt nachts latsch ich ja bloss mit anderren rum und in ulm .. nnee
qlayboy - 33
Profi (offline)

Dabei seit 04.2007
505 Beiträge

Geschrieben am: 19.01.2008 um 14:55 Uhr

geile sache zum selber auszuprobieren:-D

♪ ♫ I got a Vision of House Music ♫ ♪

Blut_Anubis - 36
Profi (offline)

Dabei seit 01.2007
906 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2008 um 20:56 Uhr

Zitat von LastOrder:

ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich erst wehren darf, wenn man schon geschlagen wurde...man hat doch wohl das recht die unversehrtheit des eigenen körpers zu schützen...


dream on. Wenn jemend VERSUCHT dich zu schlagen, und du bist schneller, dann bist DU wegen körperverletzung dran, solang nicht mindestens eine Person (Zeuge, am besten wenn er dich nicht kennt) bezeugt, dass dein Gegenüber angefangen hat

Und Harrison sah ihn gütig an und sprach: "Geh Ford, sonst gibts was Indy Fresse!" ----- Buch Lucas

Buddl - 38
Experte (offline)

Dabei seit 07.2004
1796 Beiträge

Geschrieben am: 31.01.2008 um 21:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.01.2008 um 21:26 Uhr

Zitat von Blut_Anubis:

Zitat von LastOrder:

ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich erst wehren darf, wenn man schon geschlagen wurde...man hat doch wohl das recht die unversehrtheit des eigenen körpers zu schützen...


dream on. Wenn jemend VERSUCHT dich zu schlagen, und du bist schneller, dann bist DU wegen körperverletzung dran, solang nicht mindestens eine Person (Zeuge, am besten wenn er dich nicht kennt) bezeugt, dass dein Gegenüber angefangen hat


Das ist so nicht ganz richtig. Die Umstände machen es.
Wenn dein Gegenüber eine gezückte Waffe hatte (zum Beispiel Messer) und du machst ihn bevor er gefährlich wird KO besteht für dich keine richterliche Gefahr, da das Messer Beweis genug ist. Selbst im Worst-Case Fall wenn dein Gegenüber dich nichtmal angreifen wollte trägst du maximal nur Teilschuld weil derjenige mit der gezückten Waffe dann selbst Schuld an der Sache ist.

Außerdem bringt der Einsatz von K.O.-Sprays maximal glaube ich eine Geldstraße mit sich. Und die wäre es mir allemal wert wenn ich dafür meine Gesundheit schützen kann ;-)

Tagsüber bin ich müde, weil ich nachts ein Superheld bin!

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