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Housefreak82 - 43
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
285 Beiträge

Geschrieben am: 27.10.2011 um 12:45 Uhr

Brauchst du dafür nicht n beweis?

Urlaubsgeil:-)

heroc - 39
Profi (offline)

Dabei seit 06.2005
925 Beiträge

Geschrieben am: 27.10.2011 um 12:49 Uhr

Zitat von kyu_na:

was würdet ihr machen wenn ihr einem guten Freund Geld geliehen hättet, er versprochen hat es zurück zu zahlen und ihr ihn dann plötzlich nicht mehr erreicht weder per e-mail, noch per Telefon.

sagen wir mal es ist ein höherer 3-stelliger Betrag!


....an mir selbst zweifeln. weil ich meine einstufung "gute" freunde überdenken sollte. ;-)
zieh ne lehre draus und schreib das geld ab.... sorry is meine einschätzung.

..wer hat, der hat...

kyu_na - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
248 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 12:49 Uhr

Zitat von Housefreak82:

Brauchst du dafür nicht n beweis?

n`versuch ist es wert mir hat vorher jemand geschrieben der meinte dass es bei ihm geklappt hat ohne beweis...
ught - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 13:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.10.2011 um 13:30 Uhr

Zitat von kyu_na:

Zitat von Housefreak82:

Brauchst du dafür nicht n beweis?

n`versuch ist es wert mir hat vorher jemand geschrieben der meinte dass es bei ihm geklappt hat ohne beweis...


Ich würde dir sehr den Mahnbescheid empfehlen. Wenn er dagegen keinen Widerspruch innerhalb der bestimmten Frist einlegt, gilt deine Forderung von seiner Seite her als angenommen.
Und wenn er dann der Zahlung nicht nachkommt, dann kannst dir damit einen Titel beim Gericht holen. Und diesen Titel kannst du dann vollstrecken wenn du willst, bis hin zur Kontopfändung.

Da solche Menschen in meinen Augen es nicht anders lernen, und die Gutgläubigkeit von Menschen, die sie früher sogar mal geliebt haben, ausnutzen, sollte es auch keine Hemmungen geben, diese möglicherweise in die Privatinsolvenz im schlimmsten Falle zu treiben (wobei ich das bei dem Betrag nicht glaube ...)

edit: solange kein Widerspruch von seiner Seite kommt, benötigst du auch keinen Beweis.



Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

kyu_na - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
248 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 13:31 Uhr

Zitat von ught:

Zitat von kyu_na:

Zitat von Housefreak82:

Brauchst du dafür nicht n beweis?

n`versuch ist es wert mir hat vorher jemand geschrieben der meinte dass es bei ihm geklappt hat ohne beweis...


Ich würde dir sehr den Mahnbescheid empfehlen. Wenn er dagegen keinen Widerspruch innerhalb der bestimmten Frist einlegt, gilt deine Forderung von seiner Seite her als angenommen.
Und wenn er dann der Zahlung nicht nachkommt, dann kannst dir damit einen Titel beim Gericht holen. Und diesen Titel kannst du dann vollstrecken wenn du willst, bis hin zur Kontopfändung.

Da solche Menschen in meinen Augen es nicht anders lernen, und die Gutgläubigkeit von Menschen, die sie früher sogar mal geliebt haben, ausnutzen, sollte es auch keine Hemmungen geben, diese möglicherweise in die Privatinsolvenz im schlimmsten Falle zu treiben (wobei ich das bei dem Betrag nicht glaube ...)

edit: solange kein Widerspruch von seiner Seite kommt, benötigst du auch keinen Beweis.



ok das hört sich echt prima an ich glaub auch nicht dass er widerspricht aber was passiert wenn doch?
ught - 38
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2007 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 13:45 Uhr

Wenn doch, kannst du immernoch die anderen Schritte einleiten. Von wegen mit zwei stabileren Bekannten auftauchen und ihn dazu bringen etwas zu unterschreiben - und wenn er dir nur unter Vorwand einen "Wisch" unteschreiben soll oder es einfach mündlcih zugibt unter Zeugen. Dann ist wieder der Mahnbescheid dran mit dem du eben deinen Titel einholen kannst.

Ich vermute nur eben, dass dein Bekannter möglicherweise den Brief überliest oder nicht für voll nimmt und die Frist verstreichen lässt.

Da du sogar hier in TU nach Unterstützung suchst in dieser Angelegenheit, gehe ich einfach mal davon aus, dass dir das Geld nicht einfach "scheißegal" ist und du mit dem Geld was besseres anfangen könntest. Denn ansonsten würde ich dir auch raten es als Lehrgeld zu betrachten (wenn dir der Betrag am Ar*** vorbei geht).


Die einzige Konstante im Leben ist das Absinken des Niveaus

kyu_na - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
248 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 13:50 Uhr

Zitat von ught:

Wenn doch, kannst du immernoch die anderen Schritte einleiten. Von wegen mit zwei stabileren Bekannten auftauchen und ihn dazu bringen etwas zu unterschreiben - und wenn er dir nur unter Vorwand einen "Wisch" unteschreiben soll oder es einfach mündlcih zugibt unter Zeugen. Dann ist wieder der Mahnbescheid dran mit dem du eben deinen Titel einholen kannst.

Ich vermute nur eben, dass dein Bekannter möglicherweise den Brief überliest oder nicht für voll nimmt und die Frist verstreichen lässt.

Da du sogar hier in TU nach Unterstützung suchst in dieser Angelegenheit, gehe ich einfach mal davon aus, dass dir das Geld nicht einfach "scheißegal" ist und du mit dem Geld was besseres anfangen könntest. Denn ansonsten würde ich dir auch raten es als Lehrgeld zu betrachten (wenn dir der Betrag am Ar*** vorbei geht).


ok dann werd ich das so machen
ist besser als das geld zu verschenken
klar es geht nicht nur darum sondern auch ums prinzip

RubensAngel - 57
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
307 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 14:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.10.2011 um 14:57 Uhr

Zitat von ught:

Zitat von kyu_na:

Zitat von Housefreak82:

Brauchst du dafür nicht n beweis?

n`versuch ist es wert mir hat vorher jemand geschrieben der meinte dass es bei ihm geklappt hat ohne beweis...


Ich würde dir sehr den Mahnbescheid empfehlen. Wenn er dagegen keinen Widerspruch innerhalb der bestimmten Frist einlegt, gilt deine Forderung von seiner Seite her als angenommen.
Und wenn er dann der Zahlung nicht nachkommt, dann kannst dir damit einen Titel beim Gericht holen. Und diesen Titel kannst du dann vollstrecken wenn du willst, bis hin zur Kontopfändung.

Da solche Menschen in meinen Augen es nicht anders lernen, und die Gutgläubigkeit von Menschen, die sie früher sogar mal geliebt haben, ausnutzen, sollte es auch keine Hemmungen geben, diese möglicherweise in die Privatinsolvenz im schlimmsten Falle zu treiben (wobei ich das bei dem Betrag nicht glaube ...)

edit: solange kein Widerspruch von seiner Seite kommt, benötigst du auch keinen Beweis.


wenn kein schriftlicher beweis da ist bzw. nichts da ist was derjenige unterschrieben hat kann auch kein mahnbescheid erstellt werden.
geschweigedenn eine titulierung.
auch keine kontopfändung...... könnt ja jeder kommen :-D
so einfach ist das nicht.... der bestreitet die forderung dann hast du eben pech gehabt.

was für ein schwachsinn..... das klappt nie

ich hab damals auch alles versucht.... selbst mit dem RA und das war einer der besten von ulm..... ich hatte keine chance das geld wieder zu bekommen und bei mir war es ein 4-stelliger betrag.

schreib das geld einfach ab und fertig...... zieh deine bilanz daraus.
Favoriti - 26
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2010
41 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 15:52 Uhr

hm..
RubensAngel - 57
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
307 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 16:26 Uhr

Zitat von Favoriti:

hm..


ne nicht hm.. :-D
das geld abschreiben
kyu_na - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2005
248 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 16:28 Uhr

Zitat von RubensAngel:

Zitat von Favoriti:

hm..


ne nicht hm.. :-D
das geld abschreiben


er hat grad meine letzte e-mail beantwortet... nicht zu fassen!!!

also: er sagt er hat ne neue nummer und ist zudem nicht zu hause und zudem seit 4 tagen das erste mal im internet und wenn ich ihm was sagen will soll ichs machen

daraufhin ich natürlich nach meinem geld gefragt und jetzt bin ich wieder am warten
ReadyT0Chill - 33
Profi (offline)

Dabei seit 07.2011
413 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 16:35 Uhr

Zitat von ught:

Zitat von kyu_na:

Zitat von Housefreak82:

Brauchst du dafür nicht n beweis?

n`versuch ist es wert mir hat vorher jemand geschrieben der meinte dass es bei ihm geklappt hat ohne beweis...


Ich würde dir sehr den Mahnbescheid empfehlen. Wenn er dagegen keinen Widerspruch innerhalb der bestimmten Frist einlegt, gilt deine Forderung von seiner Seite her als angenommen.
Und wenn er dann der Zahlung nicht nachkommt, dann kannst dir damit einen Titel beim Gericht holen. Und diesen Titel kannst du dann vollstrecken wenn du willst, bis hin zur Kontopfändung.

Da solche Menschen in meinen Augen es nicht anders lernen, und die Gutgläubigkeit von Menschen, die sie früher sogar mal geliebt haben, ausnutzen, sollte es auch keine Hemmungen geben, diese möglicherweise in die Privatinsolvenz im schlimmsten Falle zu treiben (wobei ich das bei dem Betrag nicht glaube ...)

edit: solange kein Widerspruch von seiner Seite kommt, benötigst du auch keinen Beweis.



Ist eine gute Variante kann aber im Ernstfall über Gericht führen, und kosten tut das ganze auch was :D
RubensAngel - 57
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
307 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 16:39 Uhr

Zitat von ReadyT0Chill:


Ist eine gute Variante kann aber im Ernstfall über Gericht führen, und kosten tut das ganze auch was :D


wieso versteht das keiner hier......

OHNE BEWEISE --- KEINE TITULIERUNG UND AUCH KEIN GERICHT !!! :-(

ReadyT0Chill - 33
Profi (offline)

Dabei seit 07.2011
413 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 16:40 Uhr

Zitat von RubensAngel:

Zitat von ReadyT0Chill:


Ist eine gute Variante kann aber im Ernstfall über Gericht führen, und kosten tut das ganze auch was :D


wieso versteht das keiner hier......

OHNE BEWEISE --- KEINE TITULIERUNG UND AUCH KEIN GERICHT !!! :-(


weiß ich aber die einreichung zumindestenst wird nicht vom gericht geprüft :D Jo dann is leicht schwer :D:D

RubensAngel - 57
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2011
307 Beiträge
Geschrieben am: 27.10.2011 um 16:41 Uhr

Zitat von kyu_na:

Zitat von RubensAngel:

Zitat von Favoriti:

hm..


ne nicht hm.. :-D
das geld abschreiben


er hat grad meine letzte e-mail beantwortet... nicht zu fassen!!!

also: er sagt er hat ne neue nummer und ist zudem nicht zu hause und zudem seit 4 tagen das erste mal im internet und wenn ich ihm was sagen will soll ichs machen

daraufhin ich natürlich nach meinem geld gefragt und jetzt bin ich wieder am warten


sorry aber ich muß schon fragen ob du eigentlich naiv bist.
du wirst damit nicht weiterkommen und ich denke dass dein ex das ganz genau weiß.

der verarscht dich doch und du gibst ihm noch die lust weiter zu machen indem du ihm mails schickst...... was für ne ironie.....

ich drück dir die daumen dass du es schaffst dein geld zu bekommen aber es wäre ned schlecht wenn du mal aufwachen würdest.
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